Finanzbericht 2007 - Finanzministerium NRW
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- A 39 -<br />
sind Bund und Länder derzeit mit 49,60 v. H. zu 50,40 v. H. beteiligt. Im Jahr<br />
<strong>2007</strong> beträgt die Beteiligung 49,68 v. H. zu 50,32 v. H. und ab 2008<br />
49,7 v. H. zu 50,3 v. H.<br />
Dabei ist im Umsatzsteueranteil der Länder ein Anteil von derzeit<br />
6,4 Prozentpunkten, im Jahr <strong>2007</strong> von 6,32 Prozentpunkten und ab dem<br />
Jahr 2008 von 6,3 Prozentpunkten enthalten, der zum Ausgleich ihrer be-<br />
sonderen Belastungen infolge der Neuregelung des Familienleistungsaus-<br />
gleichs bestimmt ist und einen besonderen Regelkreis neben den allgemei-<br />
nen Verteilungsgrundsätzen darstellt.<br />
Zudem erhält der Bund derzeit einen Festbetrag i. H. v. rd. 2,323 Mrd. EUR<br />
zu Lasten des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Ab <strong>2007</strong> reduziert sich<br />
der Betrag auf 2,263 Mrd. EUR.<br />
Der Bund trägt damit i. H. v. jährlich 1,323 Mrd. EUR seiner alleinigen Finan-<br />
zierungsverpflichtung für den Schuldendienst am Fonds "Deutsche Einheit"<br />
Rechnung. I. H. v. 1 Mrd. EUR dient der Festbetrag zur Finanzierung von<br />
Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus ent-<br />
stehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von<br />
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige (Hartz IV). Ab <strong>2007</strong> wird<br />
der Festbetrag um 60 Mio EUR als Ausgleich für steuerrechtliche Ände-<br />
rungen zu Gunsten der Länder gekürzt.<br />
Seit 1998 werden die Gemeinden grundgesetzlich garantiert an der Umsatz-<br />
steuer beteiligt. Durch diese Beteiligung erhalten die Gemeinden den finan-<br />
ziellen Ausgleich ihrer Einnahmeverluste aus dem Wegfall der Gewerbe-<br />
kapitalsteuer im Rahmen der damaligen Unternehmensteuerreform.<br />
Die Entwicklung der jeweiligen Anteile von Bund, Ländern und Gemeinden<br />
(letztere ab 1998) am Umsatzsteueraufkommen seit 1970 zeigt die nachfol-<br />
gende Übersicht: