Finanzbericht 2007 - Finanzministerium NRW
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- A 49 -<br />
Insgesamt hat sich die Einnahmesituation der Kommunen im Haushaltsjahr<br />
2005 verbessert. Die Kommunalfinanzen bleiben aber im Gesamten weiter<br />
stark angespannt.<br />
Sorgen bereiten vor allem eine Reihe von Städten und Gemeinden des Lan-<br />
des, die sich in der Haushaltssicherung befinden:<br />
Nach dem Stand vom 31.05.2006 beläuft sich die Anzahl der Gemeinden<br />
(GV) in sog. "Haushaltssicherung" auf 193 von 427 Städten, Gemeinden und<br />
Kreisen in Nordrhein-Westfalen. 105 Städte oder Gemeinden führten ihren<br />
Haushalt mit einem nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzept (HSK) in<br />
der vorläufigen Haushaltswirtschaft (§ 82 GO <strong>NRW</strong>). Im bisherigen kame-<br />
ralen Rechnungswesen hat sich (neben den Schulden und den Fehlbeträgen<br />
der Verwaltungshaushalte) in den letzten Jahren zunehmend die sog.<br />
"Kassenkreditquote" als signifikante Kennzahl gezeigt, die in der Gruppe der<br />
Haushaltssicherungsgemeinden weitere Differenzierungen nach den indi-<br />
viduellen Problemlagen ermöglicht. Eine Kassenkreditquote von über<br />
30 v. H. der Jahresausgaben des Verwaltungshaushaltes hatten zum Ende<br />
des Haushaltsjahres 2005 insgesamt 61 Städte und Gemeinden des Landes.<br />
Im Einzelnen ist auf Folgendes hinzuweisen:<br />
Das Finanzierungsdefizit (Gesamtsaldo von Einnahme- und Ausgaben-<br />
positionen der kommunalen Verwaltungs- und Vermögenshaushalte) betrug<br />
im Haushaltsjahr 2005 insgesamt 1.609 Mio EUR. Das Finanzierungsdefizit<br />
stieg gegenüber 2004 um rd. 263 Mio EUR. Es bleibt aber unter dem hohen<br />
Finanzierungsdefizit des Jahres 2003 (3.242 Mio EUR).<br />
Finanzierungssaldo 3<br />
(+ = Finanzierungsüberschuss/- = Finanzierungsdefizit)<br />
der kommunalen Gesamthaushalte<br />
- Mio EUR -<br />
2003 2004 2005<br />
- 3.242 - 1.346 - 1.609<br />
3 Der Finanzierungssaldo ergibt sich aus einer Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben der kommunalen<br />
Verwaltungshaushalte und der Vermögenshaushalte ohne die sog. besonderen Finanzierungsvorgänge, zu denen im<br />
Wesentlichen die Kreditaufnahmen und Tilgungen sowie auf Einnahme- und Ausgabenseite in gleicher Höhe anfallende Positionen<br />
oder periodenfremde Zahlungsvorgänge - z. B. Fehlbeträge aus Vorjahren - gehören. Der Finanzierungssaldo spiegelt<br />
damit die Finanzlage im jeweils zu beurteilenden Haushaltsjahr wider.