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Finanzbericht 2007 - Finanzministerium NRW

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- A 49 -<br />

Insgesamt hat sich die Einnahmesituation der Kommunen im Haushaltsjahr<br />

2005 verbessert. Die Kommunalfinanzen bleiben aber im Gesamten weiter<br />

stark angespannt.<br />

Sorgen bereiten vor allem eine Reihe von Städten und Gemeinden des Lan-<br />

des, die sich in der Haushaltssicherung befinden:<br />

Nach dem Stand vom 31.05.2006 beläuft sich die Anzahl der Gemeinden<br />

(GV) in sog. "Haushaltssicherung" auf 193 von 427 Städten, Gemeinden und<br />

Kreisen in Nordrhein-Westfalen. 105 Städte oder Gemeinden führten ihren<br />

Haushalt mit einem nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzept (HSK) in<br />

der vorläufigen Haushaltswirtschaft (§ 82 GO <strong>NRW</strong>). Im bisherigen kame-<br />

ralen Rechnungswesen hat sich (neben den Schulden und den Fehlbeträgen<br />

der Verwaltungshaushalte) in den letzten Jahren zunehmend die sog.<br />

"Kassenkreditquote" als signifikante Kennzahl gezeigt, die in der Gruppe der<br />

Haushaltssicherungsgemeinden weitere Differenzierungen nach den indi-<br />

viduellen Problemlagen ermöglicht. Eine Kassenkreditquote von über<br />

30 v. H. der Jahresausgaben des Verwaltungshaushaltes hatten zum Ende<br />

des Haushaltsjahres 2005 insgesamt 61 Städte und Gemeinden des Landes.<br />

Im Einzelnen ist auf Folgendes hinzuweisen:<br />

Das Finanzierungsdefizit (Gesamtsaldo von Einnahme- und Ausgaben-<br />

positionen der kommunalen Verwaltungs- und Vermögenshaushalte) betrug<br />

im Haushaltsjahr 2005 insgesamt 1.609 Mio EUR. Das Finanzierungsdefizit<br />

stieg gegenüber 2004 um rd. 263 Mio EUR. Es bleibt aber unter dem hohen<br />

Finanzierungsdefizit des Jahres 2003 (3.242 Mio EUR).<br />

Finanzierungssaldo 3<br />

(+ = Finanzierungsüberschuss/- = Finanzierungsdefizit)<br />

der kommunalen Gesamthaushalte<br />

- Mio EUR -<br />

2003 2004 2005<br />

- 3.242 - 1.346 - 1.609<br />

3 Der Finanzierungssaldo ergibt sich aus einer Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben der kommunalen<br />

Verwaltungshaushalte und der Vermögenshaushalte ohne die sog. besonderen Finanzierungsvorgänge, zu denen im<br />

Wesentlichen die Kreditaufnahmen und Tilgungen sowie auf Einnahme- und Ausgabenseite in gleicher Höhe anfallende Positionen<br />

oder periodenfremde Zahlungsvorgänge - z. B. Fehlbeträge aus Vorjahren - gehören. Der Finanzierungssaldo spiegelt<br />

damit die Finanzlage im jeweils zu beurteilenden Haushaltsjahr wider.

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