19. öffentliche Sitzung des Gemeinderates ... - Schwertberg
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Unter 3) Baufluchtlinien u. bebaubare Flächen entfiel der Passus „Die im Plan vorgeschlagenen<br />
Parzellenteilungen sind unverbindlich.<br />
Bei offener Bauweise gelten die Abstände zu den seitlichen und zur inneren (hinteren) Bauplatz- oder<br />
Nachbargrundgrenze und sind lt. O.Ö. BauTG mit min<strong>des</strong>tens 3 m gegeben und einzuhalten.“<br />
Anstelle <strong>des</strong>sen wurde eingefügt: „Zu den Tiefdrainagen ist ein Min<strong>des</strong>tabstand von Kelleraushubtiefe + 1 m<br />
einzuhalten. (Bsp.: 3 m Kelleraushub + 1m = 4 m Abstand zur Tiefdrainage).<br />
Ein Min<strong>des</strong>tabstand von 3 zu den Grundgrenzen darf dabei nicht unterschritten werden.<br />
Die Tiefdrainagen werden in einem gesonderten Projekt geplant.<br />
Unter 11) Außengestaltung u. Einfriedungen – Geländekorrekturen entfiel „innerhalb <strong>des</strong> Baugrun<strong>des</strong> max.<br />
100 cm Aufschüttung möglich und max. 200 cm Abtrag möglich. (Dies gilt bis zu einer Tiefe von 2 m ab der<br />
Grundstücksgrenze).<br />
An dieser Stelle wurde festgelegt: Die Höhenfestlegungen werden bei der Bauverhandlung mit dem<br />
Forsttechnischen Dienst – Wildbach- und Lawinenverbauung festgelegt.<br />
An den nördlichen bzw. östlichen Grundgrenzen der Grdst. Mit den Ordnungsnummern 1 – 9 sind 60 cm hohe<br />
Betonsockel mit einer mind. 80 cm Fundierung herzustellen.<br />
Von diesen Änderungen bzw. Streichungen und Ergänzungen wurden die vom ggst. Bebauungsplan betroffenen<br />
Nachbarn bzw. Beteiligten gem. § 33 Abs. 4 <strong>des</strong> O.Ö. Raumordnungsgesetzes mit Schreiben vom 21. September<br />
2005 mit der Einladung, innerhalb von zwei Wochen dazu Stellung zu nehmen, nachweislich in Kenntnis gesetzt.<br />
Mit Schreiben vom 26.09.2005 teilte dazu der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung,<br />
Gebietsbauleitung Mühlviertel mit, dass gegen die durchgeführten Änderungen und Ergänzungen der Legende<br />
keine Einwendungen bestehen.<br />
Die Ehegatten Ing. Stefan u. Mag. Evelyn Hanl, <strong>Schwertberg</strong>, Schacherbergstraße Nr. 32, gaben dazu mit<br />
Schreiben vom 04.10.2005 eine Stellungnahme ab und stellten darin fest, dass die von den Experten <strong>des</strong><br />
Forsttechnischen Dienstes bei den Bauverhandlungen zu bewertenden Geländekorrekturen durch Maximalhöhen,<br />
wie im ursprünglichen Text enthalten, begrenzt werden sollten. Nur so können zu große Geländeveränderungen<br />
und somit ein zu starker Eingriff in die momentane Hangsituation und das Gesamterscheinungsbild von<br />
vornherein vermieden werden. Um Berücksichtigung dieser Punkte wird gebeten!<br />
Herr und Frau Fröschl Gerhard u. Karin, <strong>Schwertberg</strong>, Schacherbergstraße Nr. 36 hielten in ihrem Schreiben<br />
vom 05.10.2005 fest, dass<br />
• wegen der am Gelände befindlichen Quellen und Gerinne ihrerseits nach wie vor Bedenken bestehen,<br />
dass eine Bebauung <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong>, insbesondere eine derart dichet und zum Teil hohe Bebauung,<br />
wirtschaftlich kaum vertretbar ist,<br />
• über das Grundstück Schacherbergstraße Nr. 36 seit der Drainagierung <strong>des</strong> Freibadgelän<strong>des</strong> Wasser und<br />
Schlamm geronnen ist, wenn auch das Freibad selber von Wasser bzw. Schlammmassen betroffen war<br />
und<br />
• die geplante dichte und mehrstöckige Bebauung, insbesondere auf dem Rutschgebiet, bedenklich scheint,<br />
da eine zuverlässige Ableitung der Grund- und Oberflächenwasser nicht gewährleistet ist. Haftung und<br />
Kostenfolgen für die Gemeinde sind zu erwarten.<br />
Es wird höflich um Berücksichtigung dieser Überlegungen und Bedenken insbesondere wegen der Neigung <strong>des</strong><br />
Hanges zum Rutschen als auch den immer wieder auftretenden Oberflächenwässern ersucht. Bei<strong>des</strong> hat bereits<br />
bisher erhebliche Beschädigungen an den am ehemaligen Freibadgelände bestandenen Gebäuden, am ehemaligen<br />
Parkplatz <strong>des</strong> Freiba<strong>des</strong>, auf dem Grundstück Schacherbergstraße 36 sowie auf der Schacherbergstraße selbst,<br />
verursacht.<br />
Ansonsten wurden keinerlei ergänzenden Stellungnahmen abgegeben!<br />
Am Freitag, den 07. Oktober 2005 fand im Besprechungszimmer <strong>des</strong> Marktgemeindeamtes <strong>Schwertberg</strong> im<br />
speziellen bezüglich <strong>des</strong> notwendigen Medienbaues (Straße, Kanal u. Wasserleitung), als auch der<br />
Oberflächenwassersituation nochmals eine Beratung statt, an der neben dem Bürgermeister auch Frau DI Prechtl