Da beim Marktgemeindeamt <strong>Schwertberg</strong> Hinderungsgründe für eine derartige Durchführung nicht bekannt sind, die betroffenen Anlagen bereits bestehen und die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung vom 02. Juni 2005 in der Natur festgelegt wurden, stellt Herr Vizebürgermeister Mag. Brettbacher, SP, den Antrag, mit den dafür notwendigen Unterlagen die Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß den obzitierten einschlägigen Bestimmungen <strong>des</strong> Liegenschaftsteilungsgesetzes beim Grundbuch in Mauthausen zu beantragen. Der Antrag <strong>des</strong> Herrn Vizebürgermeister Mag. Brettbacher, SP, wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.
11 Beratung und Entscheidung über die Herstellung der Grundbuchsordnung im Ortschaftsbereich von <strong>Schwertberg</strong> - Dietmar v. Aist-Straße, KG <strong>Schwertberg</strong>, gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz Es handelt sich dabei um einen Teilbereich der Dietmar v. Aist Straße (n.Parz.Nr.1878/2 mit den Trennstücken 1 – 10), beginnend bei der Liegenschaft Dietmar v. Aist Straße 11 auf Parz.Nr. 294/2 (Mayrwöger) bis zur Liegenschaft Dietmar v. Aist Straße 24 auf Parz. Nr. 292/4 (Starzer). Auf Grund der Vermessungsurkunde vom 10. August 2005 Plan GZ. 5981 der Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, Dipl.Ing. Rudolf Kolbe und Dipl.Ing. Heinz Grünzweil, 4311 <strong>Schwertberg</strong>, Ing. Schmiedl- Straße Nr. 3, sollen die in ggst. Vermessungsurkunde angeführten Grundstücke/Teilgrundstücke zum Zwecke der Grundbuchsordnung aus- bzw. zugeschrieben werden. Die diesbezügliche Vermessung erfolgte am 26. Juli 2005. Nach den Sonderbestimmungen der §§ 15 ff <strong>des</strong> Liegenschaftsteilungsgesetzes ist es nunmehr notwendig, die Herstellung der Grundbuchsordnung für die in der Vermessungsurkunde PlanGZ. 5981 der Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, Dipl.Ing. Rudolf Kolbe und Dipl.Ing. Heinz Grünzweil, 4311 <strong>Schwertberg</strong>, Ing. Schmiedl-Straße Nr. 3, ersichtlichen Änderungen, zu beantragen. Da beim Marktgemeindeamt <strong>Schwertberg</strong> Hinderungsgründe für eine derartige Durchführung nicht bekannt sind, die betroffenen Anlagen bereits bestehen und die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung vom 26. Juli 2005 in der Natur festgelegt wurden, stelle ich den Antrag, mit den dafür notwendigen Unterlagen die Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß den obzitierten einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen <strong>des</strong> Liegenschaftsteilungsgesetzes beim Grundbuch in Mauthausen zu beantragen. Da beim Marktgemeindeamt <strong>Schwertberg</strong> Hinderungsgründe für eine derartige Durchführung nicht bekannt sind, die betroffenen Anlagen bereits bestehen und die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung vom 26. Juli 2005 in der Natur festgelegt wurden, stellt Herr Vizebürgermeister Mag. Brettbacher, SP, den Antrag, mit den dafür notwendigen Unterlagen die Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß den obzitierten einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen <strong>des</strong> Liegenschaftsteilungsgesetzes beim Grundbuch in Mauthausen zu beantragen. Der Antrag <strong>des</strong> Herrn Vizebürgermeister Mag. Brettbacher, SP, wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen. 12 Beratung und Genehmigung <strong>des</strong> Grundabtretungsprotokolls betr. Parz. EZ 194, KG <strong>Schwertberg</strong> - Ehegatten Friedrich und Helga Reindl - Baulos <strong>Schwertberg</strong>-Süd Der Gemeinderat genehmigte in seiner <strong>Sitzung</strong> vom 16.6.2005 die Niederschrift über die Grundabtretungsverhandlungen vom 24., 25. und 30.5.2005 bezüglich der Grundabtretungen für die Straßenneuerrichtung <strong>Schwertberg</strong>-Süd mit der Ausnahme der Grundanteile der Ehegatten Friedrich und Helga Reindl, Furth 33. Die Ehegatten Reindl waren zum genannten Zeitraum auf Urlaub, sodass in Vertretung Herr Reindl sen. an der Abtretungsverhandlung teil nahm. Grundsätzlich wurde damals der Grund für die Straßenerrichtung zur Verfügung gestellt. Ob es zu einem Kauf oder Tausch kommt, wurde dabei jedoch offen gelassen. Herr Bürgermeister Mag. Gaßner hat nun mit Herrn Reindl jun. verhandelt und ohne den Gemeinderat zu präjudizieren, vereinbart, dass die Ehegatten Friedrich und Helga Reindl für die Grundabtretungen aus dem Grundstück 832/1 im Ausmaß von 1.910 m² einen Ersatz erhalten. Der von der Liegenschaftsverwaltung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> O.ö. festgelegte Ablösekaufpreis war € 50,--/m² + € 2,--/m² Wiederbeschaffungskosten, sodass sich ein Gesamtkaufpreis von € 99.320,-- ergibt. Die Gemeinde <strong>Schwertberg</strong> besitzt im Bereich Poneggen sowie angrenzend in der Gemeinde Ried/Rdm. wertgleichen Tauschgrund. Es handelt sich dabei um die sogenannten „Schinnerl-Gründe“ in der KG <strong>Schwertberg</strong>, in unmittelbarer Nähe <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Eisenbahnüberganges, der von der kleinen Poneggenbach-Brücke im Bereich der Fa. Praher erreichbar ist. Es handelt sich hierbei um die Parz. 1457, 1459, 1460, 1461, 1462 und 1465/1. Diese Parzellen sind durch das <strong>öffentliche</strong> Grundstück 1906/2 erreichbar. Das