Verlauf der Sitzung - Gemeinde Ensdorf
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Herr Spang, CDU, weist darauf hin, dass seitens <strong>der</strong> Kirchengemeinde ein „Gesamtpakt“ angeboten<br />
worden sei, insofern sei auch über die Trägerschaft zu diskutieren.<br />
Herr Luxenburger, SPD, richtet die Frage an Frau Leinenweber, wie lange die <strong>Gemeinde</strong> davon<br />
ausgehen könne, dass <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten bzw. die Kin<strong>der</strong>krippe in <strong>der</strong> Trägerschaft <strong>der</strong> Kirchengemeinde<br />
bleibe. IM Entwurf des Erbbaurechtsvertrages sei lediglich eine einseitige Regelung getroffen für den Fall,<br />
dass die Trägerschaft seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> aufgelöst werde. Er frage nach, welche Regelung für den Fall<br />
getroffen werden könne, dass die Trägerschaft seitens <strong>der</strong> Kirchengemeinde aufgelöst werde. Die<br />
Zeitspanne über 99 Jahre sei für eine solche Planung weit vorgegriffen.<br />
Frau Leinenweber, teilt mit, man könne heute insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die demografische<br />
Entwicklung nicht sagen, wie sich die Situation in 99 Jahren darstelle, daher werde sich das Bistum<br />
immer die Option offenhalten, aus einer solchen Trägerschaft auszusteigen. Natürlich sei es das<br />
Bestreben <strong>der</strong> kath. Kirche, den Kin<strong>der</strong>garten so lange wie möglich in eigener Trägerschaft zu halten.<br />
Der Vorsitzende teilt mit, die Zeitspanne von 99 Jahre stehe durchaus zur Disposition. Man könne auch<br />
einen kürzeren Zeitraum vereinbaren.<br />
Herr Spang, CDU, fragt nach, ob bei neuen Verhandlungen För<strong>der</strong>zusagen durch das Land,<br />
insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich des zeitlichen Aspektes, einzuhalten seien.<br />
Herr Maas, Verwaltung, teilt mit, <strong>der</strong> Baubeginn sei bis 30.09.2012 anzuzeigen, die Abrechnungen<br />
seien bis Ende 2013 abschließend vorzulegen. Die Kin<strong>der</strong> haben ab August 2013 einen gesetzlichen<br />
Anspruch auf einen Krippenplatz.<br />
Auf Nachfrage von Herrn Wilhelm, Grüne, teilt Herr Spang, CDU, mit, die <strong>Gemeinde</strong> trage <strong>der</strong>zeit 60<br />
% <strong>der</strong> Sachkosten. Die Sachkosten würden gemäß SKBBG mit 15 % <strong>der</strong> Gesamtpersonalkosten zu<br />
Grunde gelegt, dies entspreche bei einem Betrag i.H.v. 886.000,-- Euro, 79.740,-- Euro. Der Träger<br />
übernehme demnach 40 % <strong>der</strong> Sachkosten, dies bedeute in unserem Fall 53.160,-- Euro. Wenn die<br />
<strong>Gemeinde</strong> selbst die Trägerschaft übernehme, seien die Sachkosten zu 100 % von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu<br />
übernehmen.<br />
Herr Amann, FWG, fragt nach, warum man nicht den Vorschlag aufgegriffen habe, auf dem Parkplatz<br />
neben <strong>der</strong> Kirche eine Kin<strong>der</strong>krippe zu errichten. Ferner erkundigt er sich, welche Toilettenanlage von<br />
den Kin<strong>der</strong>n genutzt werden könne in <strong>der</strong> Zeit, in <strong>der</strong> das Schwesternhaus abgerissen und das neue<br />
Gebäude errichtet werde.<br />
Der Vorsitzende führt aus, diese Möglichkeit sei in <strong>der</strong> Vergangenheit ebenfalls diskutiert worden, habe<br />
sich jedoch nicht durchgesetzt. So sei ein Umbau des Schwesternhauses zur Kin<strong>der</strong>krippe wirtschaftlich<br />
die schlechtere Alternative gewesen. Heute Abend gehe es darum, über den beschlossenen Standort zu<br />
beraten und Beschluss zu fassen.<br />
Herr Maas, Verwaltung, teilt mit, die Kin<strong>der</strong> benutzten <strong>der</strong>zeit bereits die Toilettenanlage im<br />
Kin<strong>der</strong>garten, da das Schwesternhaus nicht mehr in Betrieb sei.<br />
Es entwickelt sich eine Diskussion über die Frage, ob eher ein Erbbaurechtsvertrag o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erwerb <strong>der</strong><br />
Grundstücke sinnvoll sei. Herr Stinnen, SPD, regt an, sich hinsichtlich <strong>der</strong> Grundstückspreise des<br />
Gutachterausschuss des Landkreises zu bedienen sowie Verhandlungen mit <strong>der</strong> Kirchengemeinde über<br />
die Höhe des Kaufpreises zu führen.<br />
Frau Leinenweber, verweist auf die vorliegenden Gutachten <strong>der</strong> vereidigten Gutachter, die einen Wert<br />
für das Schwesternhaus in Höhe von 286.000,-- Euro ausweisen. Bei einem Kaufpreis für das<br />
Schwesternhaus von 220.000,-- Euro sei das Bistum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> bereits entgegen gekommen.<br />
Herr Flesch, CDU, führt aus, heute Abend sei nicht über komplette Vertragsinhalte zu beraten, bzw.<br />
bereits gefasste Beschlüsse seien nicht erneut zu verhandeln, son<strong>der</strong>n es gehe darum, die Planungen<br />
voranzutreiben und über den Erbbaurechtsvertrag abzustimmen. Ein Verkauf <strong>der</strong> Fläche stand seiner<br />
Kenntnis nach nie zur Disposition, da man vermittelt bekommen habe, die Kirche verkaufe keinen<br />
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VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012