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Verlauf der Sitzung - Gemeinde Ensdorf

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Herr Spang, CDU, weist darauf hin, dass seitens <strong>der</strong> Kirchengemeinde ein „Gesamtpakt“ angeboten<br />

worden sei, insofern sei auch über die Trägerschaft zu diskutieren.<br />

Herr Luxenburger, SPD, richtet die Frage an Frau Leinenweber, wie lange die <strong>Gemeinde</strong> davon<br />

ausgehen könne, dass <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten bzw. die Kin<strong>der</strong>krippe in <strong>der</strong> Trägerschaft <strong>der</strong> Kirchengemeinde<br />

bleibe. IM Entwurf des Erbbaurechtsvertrages sei lediglich eine einseitige Regelung getroffen für den Fall,<br />

dass die Trägerschaft seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> aufgelöst werde. Er frage nach, welche Regelung für den Fall<br />

getroffen werden könne, dass die Trägerschaft seitens <strong>der</strong> Kirchengemeinde aufgelöst werde. Die<br />

Zeitspanne über 99 Jahre sei für eine solche Planung weit vorgegriffen.<br />

Frau Leinenweber, teilt mit, man könne heute insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die demografische<br />

Entwicklung nicht sagen, wie sich die Situation in 99 Jahren darstelle, daher werde sich das Bistum<br />

immer die Option offenhalten, aus einer solchen Trägerschaft auszusteigen. Natürlich sei es das<br />

Bestreben <strong>der</strong> kath. Kirche, den Kin<strong>der</strong>garten so lange wie möglich in eigener Trägerschaft zu halten.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, die Zeitspanne von 99 Jahre stehe durchaus zur Disposition. Man könne auch<br />

einen kürzeren Zeitraum vereinbaren.<br />

Herr Spang, CDU, fragt nach, ob bei neuen Verhandlungen För<strong>der</strong>zusagen durch das Land,<br />

insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich des zeitlichen Aspektes, einzuhalten seien.<br />

Herr Maas, Verwaltung, teilt mit, <strong>der</strong> Baubeginn sei bis 30.09.2012 anzuzeigen, die Abrechnungen<br />

seien bis Ende 2013 abschließend vorzulegen. Die Kin<strong>der</strong> haben ab August 2013 einen gesetzlichen<br />

Anspruch auf einen Krippenplatz.<br />

Auf Nachfrage von Herrn Wilhelm, Grüne, teilt Herr Spang, CDU, mit, die <strong>Gemeinde</strong> trage <strong>der</strong>zeit 60<br />

% <strong>der</strong> Sachkosten. Die Sachkosten würden gemäß SKBBG mit 15 % <strong>der</strong> Gesamtpersonalkosten zu<br />

Grunde gelegt, dies entspreche bei einem Betrag i.H.v. 886.000,-- Euro, 79.740,-- Euro. Der Träger<br />

übernehme demnach 40 % <strong>der</strong> Sachkosten, dies bedeute in unserem Fall 53.160,-- Euro. Wenn die<br />

<strong>Gemeinde</strong> selbst die Trägerschaft übernehme, seien die Sachkosten zu 100 % von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu<br />

übernehmen.<br />

Herr Amann, FWG, fragt nach, warum man nicht den Vorschlag aufgegriffen habe, auf dem Parkplatz<br />

neben <strong>der</strong> Kirche eine Kin<strong>der</strong>krippe zu errichten. Ferner erkundigt er sich, welche Toilettenanlage von<br />

den Kin<strong>der</strong>n genutzt werden könne in <strong>der</strong> Zeit, in <strong>der</strong> das Schwesternhaus abgerissen und das neue<br />

Gebäude errichtet werde.<br />

Der Vorsitzende führt aus, diese Möglichkeit sei in <strong>der</strong> Vergangenheit ebenfalls diskutiert worden, habe<br />

sich jedoch nicht durchgesetzt. So sei ein Umbau des Schwesternhauses zur Kin<strong>der</strong>krippe wirtschaftlich<br />

die schlechtere Alternative gewesen. Heute Abend gehe es darum, über den beschlossenen Standort zu<br />

beraten und Beschluss zu fassen.<br />

Herr Maas, Verwaltung, teilt mit, die Kin<strong>der</strong> benutzten <strong>der</strong>zeit bereits die Toilettenanlage im<br />

Kin<strong>der</strong>garten, da das Schwesternhaus nicht mehr in Betrieb sei.<br />

Es entwickelt sich eine Diskussion über die Frage, ob eher ein Erbbaurechtsvertrag o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erwerb <strong>der</strong><br />

Grundstücke sinnvoll sei. Herr Stinnen, SPD, regt an, sich hinsichtlich <strong>der</strong> Grundstückspreise des<br />

Gutachterausschuss des Landkreises zu bedienen sowie Verhandlungen mit <strong>der</strong> Kirchengemeinde über<br />

die Höhe des Kaufpreises zu führen.<br />

Frau Leinenweber, verweist auf die vorliegenden Gutachten <strong>der</strong> vereidigten Gutachter, die einen Wert<br />

für das Schwesternhaus in Höhe von 286.000,-- Euro ausweisen. Bei einem Kaufpreis für das<br />

Schwesternhaus von 220.000,-- Euro sei das Bistum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> bereits entgegen gekommen.<br />

Herr Flesch, CDU, führt aus, heute Abend sei nicht über komplette Vertragsinhalte zu beraten, bzw.<br />

bereits gefasste Beschlüsse seien nicht erneut zu verhandeln, son<strong>der</strong>n es gehe darum, die Planungen<br />

voranzutreiben und über den Erbbaurechtsvertrag abzustimmen. Ein Verkauf <strong>der</strong> Fläche stand seiner<br />

Kenntnis nach nie zur Disposition, da man vermittelt bekommen habe, die Kirche verkaufe keinen<br />

3<br />

VII. Legislaturperiode - 18. <strong>Sitzung</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Ensdorf</strong> am 09.08.2012

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