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Personenbezogene Hilfen in der psychiatrischen Versorgung

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men <strong>der</strong> sozialen Rehabilitation ermöglichen. Diese Merkmale s<strong>in</strong>d im e<strong>in</strong>zelnen:<br />

1. enge Indikationsstellung<br />

2. Fokussierung auf Probleme <strong>der</strong> sozialen Rollenerfüllung<br />

3. klare Def<strong>in</strong>ition <strong>der</strong> Behandlungsziele<br />

4. Teil e<strong>in</strong>er ärztlich verantworteten Komplexleistung<br />

5. zeitliche Begrenzung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

6. E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>stitutionellen Rahmen<br />

Abb. 3<br />

Der Zwischenbericht über das Modell wird im Mai vorliegen. Von den Ergebnissen<br />

wird es abhängen, ob und wie die Leistung „Soziotherapie“ zukünftig f<strong>in</strong>anziert<br />

werden kann. Als e<strong>in</strong>e Möglichkeit kann die Aufnahme <strong>in</strong> die Heil- und Hilfsmittelrichtl<strong>in</strong>ien<br />

gesehen werden, auch käme <strong>der</strong> Abschluß e<strong>in</strong>er Empfehlungsvere<strong>in</strong>barung<br />

<strong>in</strong> Anlehnung an die Empfehlungsvere<strong>in</strong>barung „Ambulante<br />

Rehabilitation Suchtkranker“ <strong>in</strong> Betracht. Vor dem H<strong>in</strong>tergrund des auf den Reha-<br />

Trägern <strong>in</strong>sgesamt lastenden Kostendrucks s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>tensive Diskussionen <strong>in</strong>nerhalb<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen, aber auch mit den übrigen Trägern <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Rehabilitation, und hier <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> Rentenversichung, erfor<strong>der</strong>lich.<br />

5. Fazit<br />

Die aufgeführten Bauste<strong>in</strong>e <strong>der</strong> ambulanten Rehabilitation, das Modellprojekt<br />

<strong>der</strong> Spitzenverbände <strong>der</strong> Krankenkassen sowie an<strong>der</strong>e Strategien, die hier nicht<br />

erwähnt wurden, wie z.B. die RPK-Vere<strong>in</strong>barungen, machen deutlich, daß für<br />

e<strong>in</strong>e sachgerechte Rehabilitation zwei Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt werden sollten:<br />

1. Die Rehabilitation sollte als Komplexleistung angeboten werden.<br />

2. Wege für e<strong>in</strong>e Regelf<strong>in</strong>anzierung mit klaren Zuständigkeiten müssen gefunden<br />

werden.<br />

Die Etablierung von Komplexleistungssystemen bedarf<br />

– e<strong>in</strong>es Anfor<strong>der</strong>ungsprofils mit wissenschaftlich begründetem Therapiekonzept<br />

– <strong>der</strong> Bereitschaft zu Kooperation und <strong>Versorgung</strong>spflicht<br />

– <strong>der</strong> Qualifikation <strong>der</strong> Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter<br />

– <strong>der</strong> ärztlichen Gesamtverantwortung<br />

– und e<strong>in</strong>er ausreichenden Ausstattung, Multiprofessionalität und e<strong>in</strong>es Qualitätssicherungskonzeptes.<br />

E<strong>in</strong>e Regelf<strong>in</strong>anzierung, s<strong>in</strong>nvollerweise als Komplexleistung und im Rahmen<br />

e<strong>in</strong>er Mischf<strong>in</strong>anzierung, setzt e<strong>in</strong>e ausreichende Anschubf<strong>in</strong>anzierung für den<br />

ambulanten Bereich voraus. Dabei wird bei <strong>der</strong> Mischf<strong>in</strong>anzierung neben e<strong>in</strong>er<br />

sehr engen Kooperation aller an <strong>der</strong> Rehabilitation Beteiligten auch <strong>der</strong> klare<br />

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