17.12.2012 Aufrufe

Personenbezogene Hilfen in der psychiatrischen Versorgung

Personenbezogene Hilfen in der psychiatrischen Versorgung

Personenbezogene Hilfen in der psychiatrischen Versorgung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Unterkunft und Verpflegung mit zu den orig<strong>in</strong>ären Rehabilitationsleistungen gehören.<br />

Im ambulanten Betreuten Wohnen kann die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts<br />

nach § 70 BSHG, soweit es hier nicht um ergotherapeutische Maßnahmen<br />

geht, zum Leistungsfall <strong>der</strong> Sozialhilfe gehören. Auch hier muß <strong>der</strong> Sozialhilfeträger<br />

umdenken und se<strong>in</strong>e Angebote verstärken, wenn es zu e<strong>in</strong>em ambulanten<br />

Komplexleistungssystem kommen sollte.<br />

Sozialhilfeträger selbst s<strong>in</strong>d orig<strong>in</strong>är immer dann Reha-Träger, wenn mangels<br />

versicherungsrechtlicher Voraussetzungen ke<strong>in</strong>e vorrangigen Reha-Träger vorhanden<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Daneben werden wir im Rahmen des Gesamtplans unsere Zusagen für Fortführung<br />

von noch notwendigen und s<strong>in</strong>nvollen Anteilen mediz<strong>in</strong>ischer und beruflicher<br />

Rehabilitation geben müssen, wenn e<strong>in</strong>e gesetzlich vorgegebene Leistungsdauer<br />

<strong>der</strong> Sozialversicherungen zu Ende gegangen ist. Dieser Gesamtplan muß<br />

im Gegenzug Aussagen zur Frage treffen, wie weiterh<strong>in</strong> notwendige fachärztliche<br />

Behandlung mit den Leistungen im Rahmen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe koord<strong>in</strong>iert<br />

wird und wann im Krisenfalle die orig<strong>in</strong>äre Verantwortung des Trägers <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Krankenversicherung wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>tritt.<br />

Die Verantwortlichkeit für das Case-Management muß festgelegt werden. Im<br />

sozial<strong>psychiatrischen</strong> Dienst, <strong>der</strong> häufig von den e<strong>in</strong>zelnen Leistungsträgern<br />

geme<strong>in</strong>sam f<strong>in</strong>anziert wird, haben wir jedenfalls e<strong>in</strong> gutes Beispiel für das Zusammenwirken.<br />

Wir sollten die §§ 97 ff. SGB X extensiver auslegen, möglicherweise<br />

auch im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es § 13 Abs. 4 SGB Xl.<br />

Geme<strong>in</strong>sames Planen <strong>der</strong> Rehabilitation im E<strong>in</strong>zelfall sollte letztlich Vorleistungen<br />

nach § 44 BSHG o<strong>der</strong> 43 SGB 1 überflüssig machen. E<strong>in</strong> Großteil <strong>der</strong> bisherigen<br />

Streitigkeiten wird im Wege gegenseitigen Nachgebens <strong>in</strong> Gesamtplankonferenzen<br />

vermieden werden können.<br />

In <strong>der</strong> außerstationären Psychiatrie ist <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>depsychiatrische Verbund <strong>in</strong><br />

aller Munde. E<strong>in</strong>richtungsträger und Leistungsträger versuchen hier, mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />

besser zu kooperieren. Dabei sche<strong>in</strong>t mir die <strong>in</strong>stitutionenbezogene Sicht zu<br />

stark zu se<strong>in</strong>. Wenn wir <strong>in</strong> unseren <strong>Versorgung</strong>sgebieten, also <strong>in</strong> den Stadt- und<br />

Landkreisen, Gesamtplankonferenzen <strong>in</strong>stitutionalisieren könnten, die von mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Diensten gut vorbereitet wären, kämen wir <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Versorgung</strong> und<br />

Rehabilitation chronisch psychisch Kranker e<strong>in</strong>en großen Schritt weiter voran.<br />

Kooperation <strong>der</strong> Leistungserbr<strong>in</strong>ger ist notwendig, damit e<strong>in</strong> breit gefächertes,<br />

umfassendes Angebot vorhanden ist. Um dieses Angebot im Interesse des/<strong>der</strong><br />

psychisch Kranken optimal nutzen zu können, bedarf es <strong>der</strong> Bündelung <strong>der</strong> Kräfte<br />

<strong>der</strong> Leistungsträger. Nicht vor den Sozialgerichten gegene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> prozessieren,<br />

son<strong>der</strong>n im E<strong>in</strong>zelfall geme<strong>in</strong>sam Lösungen zu f<strong>in</strong>den, wird die Aufgabe <strong>der</strong><br />

Zukunft se<strong>in</strong>. Die Sozialrichter<strong>in</strong>nen und -richter und unsere Rechtsabteilungen<br />

mag es frustrieren, die Versicherten und Hilfeempfänger<strong>in</strong>nen und -empfänger<br />

werden es begrüßen und uns nicht ohne Grund dankbar se<strong>in</strong>. Letztlich werden<br />

86

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!