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66.220 Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - Stadt Kaarst

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a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht w orden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

31. Ergänzungslieferung von April 2010 7<br />

<strong>66.220</strong><br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> vorher gerügt und dabei<br />

die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel<br />

ergibt.<br />

<strong>Kaarst</strong>, den 12.11.2009<br />

Der Bürgermeister:<br />

Franz-Josef Moormann

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