66.220 Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - Stadt Kaarst
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a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht w orden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
31. Ergänzungslieferung von April 2010 7<br />
<strong>66.220</strong><br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> vorher gerügt und dabei<br />
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel<br />
ergibt.<br />
<strong>Kaarst</strong>, den 12.11.2009<br />
Der Bürgermeister:<br />
Franz-Josef Moormann