Indischer Ozean 2018/19 - Schweizer Preise
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
7. Versicherungen<br />
Sollten Sie nicht schon über eine ausreichende<br />
Reiseversicherung verfügen, so empfehlen wir<br />
Ihnen unbedingt den Abschluss der umfassenden<br />
Elvia Reiseversicherung „Secure Trip Plus“, welche<br />
bei Buchung durch uns abgeschlossen wird.<br />
Des Weiteren sollten Sie über eine ausreichende<br />
Reisekranken-/Reiseunfallversicherung sowie<br />
Reisegepäckversicherung verfügen. Auch diese<br />
können Sie bei uns oder Ihrer Buchungsstelle<br />
abschliessen. Bitte beachten Sie dazu unsere<br />
entsprechenden Unterlagen.<br />
8. Haftung<br />
1.) Der RV haftet im Rahmen der Sorg falts pflicht<br />
eines ordentlichen Kaufmanns für:<br />
- die gewissenhafte Reisevorbereitung- die<br />
sorgfältige Auswahl und Überwachung der<br />
Leistungsträger<br />
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen<br />
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich<br />
vereinbarten Reiseleistungen, unter<br />
Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und<br />
Landesüblichkeit.<br />
2.) Der Reiseveranstalter haftet nicht, wenn die<br />
Reise durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen,<br />
Flugzeugabstürze, Fluglinienkonkurse oder<br />
Terroranschläge verzögert wird, nicht mehr durchführbar<br />
oder nur noch bedingt durchführbar ist.<br />
3.) Die Angaben im Katalog sind ohne Gewähr<br />
und Boomerang Reisen behält sich ausdrücklich<br />
Leistungsänderungen aus besonderem Anlass vor.<br />
9. Beschränkung der Haftung<br />
a) Die Haftung von Boomerang Reisen ist ausgeschlossen<br />
oder beschränkt, soweit aufgrund<br />
internationaler Übereinkommen oder auf<br />
Grundgesetzlicher Vorschriften, die auf die von<br />
einemLeistungsträger zu erbringenden Leistungen<br />
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls<br />
aus-geschlossen oder beschränkt ist.<br />
b) Bei ausdrücklich im Prospekt, den Reiseunter<br />
lagen und in den sonstigen Erklärungen<br />
als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist<br />
die vertragliche Haftung ausgeschlossen, soweit<br />
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen,<br />
Hauptpflichten aus einem Reisevermittlervertrag<br />
betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum<br />
Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte<br />
Eigenschaften fehlen. Sofern eine<br />
Vermittlung erfolgt ist, wird daher nur die Haftung<br />
für die Vermittlung übernommen, nicht jedoch für<br />
die vermittelten Leistungen selbst.<br />
c) Ein Schadenersatzanspruch gegen den<br />
Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt, als auf<br />
Grund internationaler Übereinkommen oder<br />
auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die auf die<br />
von einem Leistungsträger zu erbringenden<br />
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch<br />
auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger<br />
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder<br />
Beschränkungen geltend gemacht werden kann<br />
oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen<br />
ist.<br />
d) Kommt dem Reiseveranstalter die Stellungeines<br />
vertraglichen Luft frachtführers zu, so regelt<br />
sich die Haftung nach den Bestimmungen des<br />
Luftverkehrsgesetzes in Verbin dung mit den<br />
Internationalen Ab kommen von Warschau, Den<br />
Haag, Guadalajara und der Montrealer Ver -<br />
einbarung, soweit die Abkommen jeweils Anwendung<br />
finden. Diese Abkommen beschränken<br />
in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers<br />
für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste<br />
und Beschädigungen von Gepäck. Sofern<br />
der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger<br />
ist, haftet er nach den für diese geltenden<br />
Bestimmungen.<br />
e) Bei der Haftung des Veranstalters sind stets die<br />
landestypischen Verhältnisse in den Zielgebieten,<br />
etwa der Transportmittel, zu berücksichtigen.<br />
Die Haftung von Boomerang Reisen ist auf<br />
den unmittelbaren Schaden beschränkt, der<br />
einen Minderwert gegenüber der vereinbarten<br />
Leistungen darstellt. Eine weitergehende<br />
Haftung, wie z.B. für entgangene Ferientage, ist<br />
ausgeschlossen.<br />
10. Gesetzliche Bestimmungen<br />
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen,<br />
insbesondere die Vorschriften des Bundesgesetzes<br />
über Pauschalreisen.<br />
11. Reisegarantie<br />
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garan tiefonds<br />
der <strong>Schweizer</strong> Reisebranche und garantiert<br />
Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhand<br />
mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten<br />
Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte<br />
Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle<br />
oder unter www.garantiefonds.ch.<br />
12. Reisebedingungen der im Katalog genannten<br />
Veranstalter<br />
Die firmenspezifischen Reisebe din gungen der<br />
im Katalog vertretenen Veranstalter ergänzen die<br />
hier aufgeführten Reisevereinbarungen. Sollten<br />
solche fehlen bzw. vom RV dem Kunden nicht zur<br />
Kenntnis ge bracht werden, gelten die Reise vereinbarungen<br />
dieses Katalogs.<br />
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- und Gesundheitsvorschriften<br />
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die<br />
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften<br />
(Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- und Ge sundheitsvorschriften)<br />
selbst verantwortlich. Alle<br />
Reisen den verpflichten sich, einen den Visa-<br />
Vorschriften entsprechenden, gültigen Reisepass<br />
zu besitzen und ausreichend gegen Krankheit,<br />
Unfall und Haftpflichtansprüchen versichert zu<br />
sein. Gegen Boomerang Reisen und deren Leistungs<br />
träger können keine Ansprüche gestellt<br />
werden, die aus der Nichtbeachtung der voranstehenden<br />
Bestimmungen herrühren. Betreffend<br />
den Visa-Vorschriften wenden Sie sich an Ihre<br />
Buchungsstelle oder die zuständige Botschaft/<br />
Konsulat.<br />
14. Außergewöhnliche Umstände<br />
Bei schlechtem Wetter- und/oder Straßen bedin<br />
gungen behält sich der RV das Recht vor,<br />
den Tourenverlauf kurzfristig zu verändern oder<br />
andere, als im Programm genannte Fahrzeuge<br />
einzusetzen. Der RV haftet nicht für zusätzliche<br />
Kosten, die den Reisenden durch die genannten<br />
Umstände entstehen.<br />
15. Unwirksamkeit einzelner Be stimmun gen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestim mungen des<br />
Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit desgesamten<br />
Reisevertrags zur Folge.<br />
16. Reisedokumente/Beanstandungen<br />
Kontrollieren Sie Ihre Reisedokumente sorgfältig<br />
und melden Sie allfällige Unklarheiten sofortIhrer<br />
Buchungsstelle. Sollten Sie während<br />
der Reise Anlass zu Beanstandungen haben,<br />
müssen Sie sofort an Ort und Stelle für Abhilfe<br />
besorgt sein. Erfolgt diese nicht oder nicht zu<br />
Ihrer vollen Zufriedenheit innert nützlicher Frist,<br />
müssen Sie sich Ihre Beanstandungen unbedingt<br />
von der Lokalvertretung / Leistungsträger<br />
schriftlich bestätigen lassen. Falls dies nicht<br />
möglich sein sollte, müssen Sie sich unverzüglich<br />
(z.B. per e-mail, Fax etc.) an Boomerang<br />
Reisen oder Ihre Buchungsstelle in der Schweiz<br />
wen den. Allfällige Ersatzansprüche sind<br />
Boome rang Reisen innerhalb 4 Wochen nach<br />
Be en di gung Ihrer Reise zusammen mit der<br />
Reklamationsbestätigung zu unterbreiten. Diese<br />
Reise- und Vertragsbedingungen sind gültig bis<br />
Wider ruf. Preis- und Programmänderungen bleiben<br />
vorbehalten.<br />
Gerichtsstand ist Zürich.<br />
Veranstalter:<br />
Boomerang Reisen, Zürich (Schweiz)<br />
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