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Indischer Ozean 2018/19 - Schweizer Preise

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

7. Versicherungen<br />

Sollten Sie nicht schon über eine ausreichende<br />

Reiseversicherung verfügen, so empfehlen wir<br />

Ihnen unbedingt den Abschluss der umfassenden<br />

Elvia Reiseversicherung „Secure Trip Plus“, welche<br />

bei Buchung durch uns abgeschlossen wird.<br />

Des Weiteren sollten Sie über eine ausreichende<br />

Reisekranken-/Reiseunfallversicherung sowie<br />

Reisegepäckversicherung verfügen. Auch diese<br />

können Sie bei uns oder Ihrer Buchungsstelle<br />

abschliessen. Bitte beachten Sie dazu unsere<br />

entsprechenden Unterlagen.<br />

8. Haftung<br />

1.) Der RV haftet im Rahmen der Sorg falts pflicht<br />

eines ordentlichen Kaufmanns für:<br />

- die gewissenhafte Reisevorbereitung- die<br />

sorgfältige Auswahl und Überwachung der<br />

Leistungsträger<br />

- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen<br />

- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich<br />

vereinbarten Reiseleistungen, unter<br />

Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und<br />

Landesüblichkeit.<br />

2.) Der Reiseveranstalter haftet nicht, wenn die<br />

Reise durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen,<br />

Flugzeugabstürze, Fluglinienkonkurse oder<br />

Terroranschläge verzögert wird, nicht mehr durchführbar<br />

oder nur noch bedingt durchführbar ist.<br />

3.) Die Angaben im Katalog sind ohne Gewähr<br />

und Boomerang Reisen behält sich ausdrücklich<br />

Leistungsänderungen aus besonderem Anlass vor.<br />

9. Beschränkung der Haftung<br />

a) Die Haftung von Boomerang Reisen ist ausgeschlossen<br />

oder beschränkt, soweit aufgrund<br />

internationaler Übereinkommen oder auf<br />

Grundgesetzlicher Vorschriften, die auf die von<br />

einemLeistungsträger zu erbringenden Leistungen<br />

anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls<br />

aus-geschlossen oder beschränkt ist.<br />

b) Bei ausdrücklich im Prospekt, den Reiseunter<br />

lagen und in den sonstigen Erklärungen<br />

als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist<br />

die vertragliche Haftung ausgeschlossen, soweit<br />

nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen,<br />

Hauptpflichten aus einem Reisevermittlervertrag<br />

betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum<br />

Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte<br />

Eigenschaften fehlen. Sofern eine<br />

Vermittlung erfolgt ist, wird daher nur die Haftung<br />

für die Vermittlung übernommen, nicht jedoch für<br />

die vermittelten Leistungen selbst.<br />

c) Ein Schadenersatzanspruch gegen den<br />

Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt, als auf<br />

Grund internationaler Übereinkommen oder<br />

auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die auf die<br />

von einem Leistungsträger zu erbringenden<br />

Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch<br />

auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger<br />

nur unter bestimmten Voraussetzungen oder<br />

Beschränkungen geltend gemacht werden kann<br />

oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen<br />

ist.<br />

d) Kommt dem Reiseveranstalter die Stellungeines<br />

vertraglichen Luft frachtführers zu, so regelt<br />

sich die Haftung nach den Bestimmungen des<br />

Luftverkehrsgesetzes in Verbin dung mit den<br />

Internationalen Ab kommen von Warschau, Den<br />

Haag, Guadalajara und der Montrealer Ver -<br />

einbarung, soweit die Abkommen jeweils Anwendung<br />

finden. Diese Abkommen beschränken<br />

in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers<br />

für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste<br />

und Beschädigungen von Gepäck. Sofern<br />

der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger<br />

ist, haftet er nach den für diese geltenden<br />

Bestimmungen.<br />

e) Bei der Haftung des Veranstalters sind stets die<br />

landestypischen Verhältnisse in den Zielgebieten,<br />

etwa der Transportmittel, zu berücksichtigen.<br />

Die Haftung von Boomerang Reisen ist auf<br />

den unmittelbaren Schaden beschränkt, der<br />

einen Minderwert gegenüber der vereinbarten<br />

Leistungen darstellt. Eine weitergehende<br />

Haftung, wie z.B. für entgangene Ferientage, ist<br />

ausgeschlossen.<br />

10. Gesetzliche Bestimmungen<br />

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen,<br />

insbesondere die Vorschriften des Bundesgesetzes<br />

über Pauschalreisen.<br />

11. Reisegarantie<br />

Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garan tiefonds<br />

der <strong>Schweizer</strong> Reisebranche und garantiert<br />

Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhand<br />

mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten<br />

Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte<br />

Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle<br />

oder unter www.garantiefonds.ch.<br />

12. Reisebedingungen der im Katalog genannten<br />

Veranstalter<br />

Die firmenspezifischen Reisebe din gungen der<br />

im Katalog vertretenen Veranstalter ergänzen die<br />

hier aufgeführten Reisevereinbarungen. Sollten<br />

solche fehlen bzw. vom RV dem Kunden nicht zur<br />

Kenntnis ge bracht werden, gelten die Reise vereinbarungen<br />

dieses Katalogs.<br />

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- und Gesundheitsvorschriften<br />

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die<br />

Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften<br />

(Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- und Ge sundheitsvorschriften)<br />

selbst verantwortlich. Alle<br />

Reisen den verpflichten sich, einen den Visa-<br />

Vorschriften entsprechenden, gültigen Reisepass<br />

zu besitzen und ausreichend gegen Krankheit,<br />

Unfall und Haftpflichtansprüchen versichert zu<br />

sein. Gegen Boomerang Reisen und deren Leistungs<br />

träger können keine Ansprüche gestellt<br />

werden, die aus der Nichtbeachtung der voranstehenden<br />

Bestimmungen herrühren. Betreffend<br />

den Visa-Vorschriften wenden Sie sich an Ihre<br />

Buchungsstelle oder die zuständige Botschaft/<br />

Konsulat.<br />

14. Außergewöhnliche Umstände<br />

Bei schlechtem Wetter- und/oder Straßen bedin<br />

gungen behält sich der RV das Recht vor,<br />

den Tourenverlauf kurzfristig zu verändern oder<br />

andere, als im Programm genannte Fahrzeuge<br />

einzusetzen. Der RV haftet nicht für zusätzliche<br />

Kosten, die den Reisenden durch die genannten<br />

Umstände entstehen.<br />

15. Unwirksamkeit einzelner Be stimmun gen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestim mungen des<br />

Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit desgesamten<br />

Reisevertrags zur Folge.<br />

16. Reisedokumente/Beanstandungen<br />

Kontrollieren Sie Ihre Reisedokumente sorgfältig<br />

und melden Sie allfällige Unklarheiten sofortIhrer<br />

Buchungsstelle. Sollten Sie während<br />

der Reise Anlass zu Beanstandungen haben,<br />

müssen Sie sofort an Ort und Stelle für Abhilfe<br />

besorgt sein. Erfolgt diese nicht oder nicht zu<br />

Ihrer vollen Zufriedenheit innert nützlicher Frist,<br />

müssen Sie sich Ihre Beanstandungen unbedingt<br />

von der Lokalvertretung / Leistungsträger<br />

schriftlich bestätigen lassen. Falls dies nicht<br />

möglich sein sollte, müssen Sie sich unverzüglich<br />

(z.B. per e-mail, Fax etc.) an Boomerang<br />

Reisen oder Ihre Buchungsstelle in der Schweiz<br />

wen den. Allfällige Ersatzansprüche sind<br />

Boome rang Reisen innerhalb 4 Wochen nach<br />

Be en di gung Ihrer Reise zusammen mit der<br />

Reklamationsbestätigung zu unterbreiten. Diese<br />

Reise- und Vertragsbedingungen sind gültig bis<br />

Wider ruf. Preis- und Programmänderungen bleiben<br />

vorbehalten.<br />

Gerichtsstand ist Zürich.<br />

Veranstalter:<br />

Boomerang Reisen, Zürich (Schweiz)<br />

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