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Aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)

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Information<br />

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Teilleistungsstörungen<br />

Das Bündnis 90/DIE GRÜNEN informierten<br />

am 04.03.2009 auf einer Pressekonferenz<br />

zu ihrem Gesetzesentwurf zur Gleichstellung<br />

von Schülerinnen und Schülern mit<br />

Teilleistungsstörungen beim Lesen und Rechtschreiben<br />

(Legasthenie) oder Rechnen (Dyskalkulie)<br />

in Sachsen.<br />

Sie wollen dazu beitragen, dass Schülern mit diesen<br />

Störungen geholfen wird. Etwa 4 Prozent aller<br />

Schüler in Deutschland (in Sachsen etwa 18.000)<br />

sind nach Schätzungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> für<br />

Legasthenie und Dyskalkulie allein von LRS betroffen.<br />

Man geht von etwa der gleichen Anzahl<br />

Schülerinnen und Schüler aus, die eine Teilleistungsstörung<br />

im Rechnen haben.<br />

Die Fraktion möchte der vorliegenden Verwaltungsvorschrift<br />

zur Legasthenie und den Empfehlungen<br />

zur Förderung von Schülern mit Dyskalkulie<br />

einen gesetzlichen Rahmen verleihen. Das<br />

heißt, es soll ein gesetzlich verankerter Anspruch<br />

geschaffen werden, durch den diese Schüler einen<br />

grundgesetzlichen Rechtsanspruch auf individuelle<br />

Entwicklung und Förderung erhalten.<br />

Damit könnte man die Situation für Betroffene<br />

verbessern, denn es gäbe einen Anspruch auf Unterstützung,<br />

was Eltern, Schülern und Lehrern<br />

gleichsam zugute käme. Nach anerkannter Behinderung,<br />

die durch speziell ausgebildete Diagnostiker<br />

festgestellt werden muss, stehen dann verschiedene<br />

spezielle Fördermöglichkeiten zur<br />

Verfügung.<br />

Da die Ursachen der Dyskalkulie noch nicht abschließend<br />

geklärt sind und diese somit in Sachsen<br />

nicht vollumfänglich als Teilleistungsstörung anerkannt<br />

werden, haben es die Betroffenen besonders<br />

schwer, eine maßgeschneiderte Förderung zu erhalten.<br />

Das soll nun durch das Gesetz geändert werden.<br />

Die möglichen Maßnahmen könnten z. B. das Aussetzen<br />

bei der Notengebung sein, die Reduzierung<br />

Hinweise zum<br />

Strukturausgleich<br />

Für alle Mitglieder, die nach der Tabelle in der<br />

Anlage zum § 12 TVÜ-L berechtigt sind, stellen<br />

wir rein vorsorglich ein Formular zur Geltendmachung<br />

der Ansprüche ab dem 01.11.2008 zur<br />

Verfügung. Nach wie vor geben die Bezügestellen<br />

<strong>des</strong> FS keine befriedigende Antwort zum<br />

Umgang und zur Regulierung dieser Ansprüche<br />

berechtigter Kollegen. Man müsse auf die Umsetzungshinweise<br />

<strong>des</strong> Sächsischen Staatsministeriums<br />

der Finanzen warten. Haben Sie auf diese<br />

Geltendmachung Antwort erhalten, so rufen<br />

Sie bitte zur Absprache der weiteren Vorgehensweise<br />

unter Tel. 0351 8392217 an. Bitte beachten<br />

Sie, dass der Anspruch für den November<br />

2008 spätestens am 29. Mai 2009 (postzugehend<br />

bei der Regionalstelle und nachrichtlich postzugehend<br />

bei der Bezügestelle) schriftlich durch<br />

Sie persönlich gem. § 37 TV-L geltend gemacht<br />

sein muss.<br />

Claudia Raum<br />

Juristin<br />

der Anzahl von Aufgaben bei Arbeiten oder das Gewähren<br />

von mehr Arbeitszeit und das Zurverfügungstellen<br />

passender Hilfsmittel. Dies wird zurzeit<br />

bei anerkannter LRS heute schon praktiziert. Das<br />

würde den Druck on den Schülern nehmen und sie<br />

hätten Erfolge, was sich positiv auf die Entwicklung<br />

auswirkt.<br />

Frau Günther-Schmidt von der Grünen Fraktion<br />

erklärte: „Es dürfe nicht zur Diskriminierung der<br />

Kinder führen. Auf den Zeugnissen darf also nicht<br />

vermerkt werden, dass der Schüler aufgrund seiner<br />

Teilleistungsstörung keine Note erhält. Das stigmatisiert<br />

ja die Betroffenen.“ Die konkrete Umsetzung<br />

der Diagnostik, wer diese durchführen kann<br />

+++ SLV im Internet: www.slv-online.de +++ SLV im Internet: www.slv-online.de +++<br />

und soll, steht noch nicht fest. Vorgesehen sind die<br />

Schulpsychologen – die zurzeit zahlenmäßig überhaupt<br />

nicht für anstehende Aufgaben ausreichen,<br />

und speziell weitere Lehrer, vor allem aus dem<br />

Grundschulbereich. Denn den Betroffenen muss<br />

schnell geholfen werden. Es kann nicht hingenommen<br />

werden, dass „diese still vor sich hin leiden“,<br />

so die Politikerin. Vorreiter ist der Freistaat Bayern,<br />

der dies bereits erfolgreich praktiziert.<br />

Der Gesetzentwurf wird im März ins Parlament<br />

eingebracht. Warten wir das Ergebnis ab.<br />

Sabine Schneider<br />

Mitglied <strong>des</strong> Lehrerbezirkspersonalrates Bautzen<br />

2/2009 11

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