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Fachschule Handbuch

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FACHSCHULE FÜR HEIZUNGS-, SANITÄR- UND KLIMATECHNIK<br />

ABSENZEN<br />

Bezüglich Fehlzeiten gelten die Vorgaben der Fachschulordnung (FSO) wie folgt:<br />

§ 12 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Veranstaltungen<br />

(1) Die Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den<br />

sonstigen verbindlichen Veranstaltungen* der Schule verpflichtet.<br />

*sonstige verbindliche Veranstaltungen sind z. B. Exkursionen, Lehrfahrten etc.<br />

§ 13 Verhinderung<br />

(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen<br />

verbindlichen Veranstaltung der Schule teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter<br />

Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen.<br />

• Viele Schüler der <strong>Fachschule</strong> beziehen Leistungen nach dem Bundesausbildungs-<br />

förderungsgesetz (BAföG). Diese Förderung setzt die regelmäßige Teilnahme am<br />

Unterricht voraus. Ist dies nicht gegeben oder liegen unentschuldigte Fehlzeiten vor, so<br />

kann es zu einer Rückforderung der Leistungen kommen.<br />

• Die Schule (Klassenleitung) muss aus den genannten Gründen alle Fehlzeiten korrekt<br />

überwachen und dokumentieren.<br />

Wenn Sie dem Unterricht fernbleiben (müssen), halten Sie bitte folgende Vorgaben ein:<br />

• Informieren Sie die Schule (Sekretariat oder Klassenleitung) vor Unterrichtsbeginn<br />

telefonisch oder per E-Mail über Ihre Abwesenheit.<br />

• Beim Verlassen des Unterrichts im Laufe des Tages ist die Klassenleitung oder die zuletzt<br />

unterrichtende Lehrkraft zu informieren (austragen aus dem Klassentagebuch).<br />

• Legen Sie der Klassenleitung unverzüglich eine schriftliche Entschuldigung (mit Datum<br />

und Grund) vor.<br />

• Bis zu 6 Tage/Schuljahr können selbst entschuldigt werden (ohne ärztliches Attest). Dies<br />

gilt nicht für Tage, an denen Leistungsnachweise abgehalten werden, hier ist immer ein<br />

Attest erforderlich.

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