Fachschule Handbuch
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FACHSCHULE FÜR HEIZUNGS-, SANITÄR- UND KLIMATECHNIK<br />
ABSENZEN<br />
Bezüglich Fehlzeiten gelten die Vorgaben der Fachschulordnung (FSO) wie folgt:<br />
§ 12 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Veranstaltungen<br />
(1) Die Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den<br />
sonstigen verbindlichen Veranstaltungen* der Schule verpflichtet.<br />
*sonstige verbindliche Veranstaltungen sind z. B. Exkursionen, Lehrfahrten etc.<br />
§ 13 Verhinderung<br />
(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen<br />
verbindlichen Veranstaltung der Schule teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter<br />
Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen.<br />
• Viele Schüler der <strong>Fachschule</strong> beziehen Leistungen nach dem Bundesausbildungs-<br />
förderungsgesetz (BAföG). Diese Förderung setzt die regelmäßige Teilnahme am<br />
Unterricht voraus. Ist dies nicht gegeben oder liegen unentschuldigte Fehlzeiten vor, so<br />
kann es zu einer Rückforderung der Leistungen kommen.<br />
• Die Schule (Klassenleitung) muss aus den genannten Gründen alle Fehlzeiten korrekt<br />
überwachen und dokumentieren.<br />
Wenn Sie dem Unterricht fernbleiben (müssen), halten Sie bitte folgende Vorgaben ein:<br />
• Informieren Sie die Schule (Sekretariat oder Klassenleitung) vor Unterrichtsbeginn<br />
telefonisch oder per E-Mail über Ihre Abwesenheit.<br />
• Beim Verlassen des Unterrichts im Laufe des Tages ist die Klassenleitung oder die zuletzt<br />
unterrichtende Lehrkraft zu informieren (austragen aus dem Klassentagebuch).<br />
• Legen Sie der Klassenleitung unverzüglich eine schriftliche Entschuldigung (mit Datum<br />
und Grund) vor.<br />
• Bis zu 6 Tage/Schuljahr können selbst entschuldigt werden (ohne ärztliches Attest). Dies<br />
gilt nicht für Tage, an denen Leistungsnachweise abgehalten werden, hier ist immer ein<br />
Attest erforderlich.