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Bewohner im Süderelberaum müssen zur Zeit weite Wege in Kauf nehmen. Foto: Scharnberg<br />
HVV kündigt Neueröffnung für Anfang 2019 an<br />
SPD will schnelle Wiedereröffnung<br />
der HVV Servicestelle in Neugraben<br />
Neugraben. Die Sozialdemokraten bemängeln in einem Antrag an die Bezirksversammlung, dass es für die Einwohner im<br />
Süderelberaum seit dem Frühsommer <strong>2018</strong> keine Anlaufstelle mehr gibt, bei der die Bürger Zeitkarten für den HVV kaufen<br />
können. Der Kiosk im Ostteil des Neugrabener Bahnhofs hat seit Ende Mai <strong>2018</strong> seine Tore geschlossen, seitdem müssen<br />
Kunden des ÖPNV Wege nach Harburg oder Neu Wulmstorf in Kauf nehmen. Die SPD findet, dies sei den Personen nur für<br />
eine begrenzte Zeit zumutbar und drängt auf eine schnelle Wiedereröffnung. Deshalb sollen nach Willen der Antragsteller<br />
Vertreter des HVV im Regionalausschuss Süderelbe vorstellig werden und einer der nächsten Sitzungen beiwohnen um<br />
sich zu erklären. Von Interesse sei diesbezüglich auch der Sachstand den Umbau betreffend, weil es bis heute wohl faktisch<br />
noch keine Maßnahmen gab. Der Pressesprecher des HVV kündigt auf Nachfrage der Redaktion die Wiedereröffnung der<br />
dann umgebauten Servicestelle für Anfang 2019 an.<br />
57-jähriger tickt im Jobcenter aus<br />
Neugraben. Bereits am .9.<strong>2018</strong> war es im Jobcenter<br />
Neugraben gegen 10:30 Uhr zu einem<br />
Zwischenfall gekommen. Ein 57-jähriger deutscher<br />
Staatsangehöriger hatte nach einer<br />
Meinungsverschiedenheit seines Bescheides betreffend<br />
alle Felle davon schwimmen sehen und<br />
suchte das Jobcenter mit einem Vorschlaghammer<br />
und dem Griffstück einer Axt bewaffnet<br />
auf, um seinem Unmut Nachdruck zu verleihen.<br />
Dabei richtete sich die Wut glücklicherweise<br />
gegen Sachen, so dass keine Menschen zu Schaden<br />
gekommen sind. Der Mann wurde von der<br />
Polizei vorläufig festgenommen. Die Leitung<br />
des Jobcenters sprach ein Hausverbot aus, jetzt<br />
übernimmt die Ex-Frau des 57-jährigen Beziehers<br />
von Leistungen nach SGB 2 die Kommunikation<br />
mit der Behörde.<br />
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