T03 Rostock - Rostock Marketing
T03 Rostock - Rostock Marketing
T03 Rostock - Rostock Marketing
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
P = Telefon / Phone | F = Fax / Fax<br />
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / TERMS AND CONDITIONS<br />
mit die Auszahlung des bereits entrichteten Reisepreises oder eine<br />
mindestens gleichwertige Reise ohne Aufpreis aus dem Angebot von<br />
<strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> zu verlangen. Die Kündigung des Reisevertrages<br />
ist für den Reisenden und für <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> darüber hinaus möglich,<br />
wenn die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt (Krieg,<br />
Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich beeinträchtigt, erschwert<br />
oder gefährdet wird. <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> zahlt dann den gezahlten<br />
Reisepreis unverzüglich zurück. Für die bereits erbrachten oder noch<br />
zu erbringenden Reiseleistungen hat <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> einen Anspruch<br />
auf angemessene Entschädigung.<br />
6. REISEMANGEL, GEWÄHRLEISTUNG, ABHILFEVERLANGEN<br />
Im Falle der Mangelhaftigkeit der Reiseleistung obliegt es dem<br />
Reisenden, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen und innerhalb<br />
einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Vor Kündigung<br />
des Reisevertrages ist <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> eine angemessene Frist gemäß<br />
651c BGB zur Abhilfeleistung zu setzen, sofern nicht die Abhilfe<br />
unmöglich ist, durch <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> endgültig verweigert wird<br />
oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes<br />
Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Der Reisende ist aus Schadenminderungserwägungen<br />
verpflichtet, etwaige Schäden gering<br />
zu halten. Den übergebenen Reiseunterlagen ist die zuständige Kontaktperson,<br />
für Mangelanzeigen und Abhilfeverlangen vor Ort zu<br />
entnehmen. Daneben steht dem Reisenden auch zusätzlich die Buchungszentrale<br />
(Telefon/Fax/E-Mail) von <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> als Ansprechpartner<br />
zur Verfügung. Pflichtgemäß ist darauf hinzuweisen,<br />
dass im Falle der schuldhaften Unterlassung der Mangelanzeige der<br />
Reisende seine Minderungs- und/oder Schadenersatzansprüche verlieren<br />
kann. Etwaige Mängelansprüche sind innerhalb eines Monats<br />
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber<br />
<strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche<br />
des Reisenden aus §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr, beginnend<br />
mit dem Tag an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.<br />
Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Schäden wegen eines<br />
von <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> zu vertretenden Mangels aus der Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn Schadenersatzansprüche<br />
auf grobes Verschulden von <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> oder<br />
seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Schweben Verhandlungen<br />
über die von dem Reisenden erhobenen Ansprüche, ist die Verjährung<br />
gehemmt, bis eine Partei die Fortsetzung der Verhandlungen<br />
verweigert; die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem<br />
Ende der Hemmung ein. <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> empfiehlt ausdrücklich<br />
den Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes für die<br />
Reise (Reiserücktrittskostenversicherung, Kranken-, Notfall- und<br />
Gepäckversicherung).<br />
7. PASS-, VISAERFORDERNISSE,<br />
GESUNDHEITSBESCHEINIGUNGEN, HAUSTIERE<br />
Für die Beschaffung der für die Reise erforderlichen Visa, Impf- und<br />
Gesundheitsbescheinigung ist ausschließlich der Reisende selbst<br />
verantwortlich. Die beabsichtigte Mitnahme von Haustieren ist in<br />
angemessener Frist vor Reisebeginn anzuzeigen. <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong><br />
behält sich diesbezüglich die Entscheidung vor; ein Rechtsanspruch<br />
des Reisenden besteht diesbezüglich nicht.<br />
8. HAFTUNG<br />
Die vertragliche Haftung von <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> für Schäden, die<br />
nicht Körperschäden sind, ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben<br />
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden<br />
des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />
wird oder <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> als Reiseveranstalter für<br />
diesen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />
verantwortlich ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen <strong>Rostock</strong><br />
<strong>Marketing</strong> ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als<br />
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden<br />
gesetzlichen Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger<br />
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind (insbes. die<br />
Anlage zu § 644 HGB), ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den<br />
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen<br />
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten<br />
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.<br />
63<br />
9. GERICHTSSTAND<br />
Allgemeiner Gerichtsstand für Klagen des Reisenden ist der Sitz von<br />
<strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> in <strong>Rostock</strong>.<br />
Ergänzende und abweichende Bestimmungen geltend für Tagesausflugsprogramme<br />
und Übernachtungsreisen für Gruppen,<br />
die von Busunternehmen oder anderen Reiseveranstaltern gebucht<br />
werden:<br />
A. PREISE<br />
Alle Preisangaben sind nicht rabattfähige Bruttopreise in € inklusive<br />
geltender Mehrwertsteuer und gelten pro Person für Gruppen von<br />
25 bis 48 Teilnehmer vorbehaltlich Verfügbarkeit (Abweichungen<br />
siehe jeweiliges Angebot). Bei kleineren oder größeren Gruppen sind<br />
in Abhängigkeit von den gebuchten Leistungen auf Anfrage andere<br />
Preise möglich. Bei Erstellung eines individuellen und von den Katalogangeboten<br />
abweichenden Angebots erhebt <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong><br />
eine Bearbeitungsgebühr von 50 €, die bei Buchung verrechnet<br />
wird.<br />
B. FREIPLATZREGELUNG<br />
Tagesausflugsprogramme: Generell erhalten ein Busfahrer und der<br />
von <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> eingesetzte Reiseleiter einen Freiplatz. Übernachtungsreisen:<br />
Der Busfahrer erhält einen Freiplatz. 2. Freiplatz<br />
ab 25 vollzahlenden Reisenden (25 Personen + 1 Fahrer - 24 Personen<br />
zahlen), 3. Freiplatz ab 40 vollzahlenden Reisenden (40 Personen + 1<br />
Fahrer — 38 Personen zahlen). Für alle Freiplätze gelten jeweils die<br />
von der Gruppe mehrheitlich gebuchten Leistungen.<br />
C. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNGEN<br />
Rücktrittskosten für Tagesausflüge<br />
ab 30. Tag bis 21. Tag vor Reisebeginn 25 % des Gesamtpreises<br />
ab 20. Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 40 % des Gesamtpreises,<br />
ab 10. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn 60 % des Gesamtpreises<br />
1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Gesamtpreises<br />
bei Nichtantritt der Reise 100 % des Gesamtpreises<br />
Die Zubuchung von Einzelplätzen ist nach Verfügbarkeit bis zum Reiseantritt<br />
möglich, die Nachberechnung erfolgt nach Reiseende.<br />
Rücktrittskosten für Übernachtungsreisen<br />
ab 30. Tag bis 21. Tag vor Reisebeginn 25 % des Gesamtpreises<br />
ab 20. Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 40 % des Gesamtpreises,<br />
ab 10. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn 60 % des Gesamtpreises<br />
1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Gesamtpreises<br />
bei Nichtantritt der Reise 100 % des Gesamtpreises<br />
Die Stornierung von Einzelplätzen bei Übernachtungsreisen kann<br />
bis zum Reiseantritt erfolgen. Bei Stornierungen ab 14 Tage vor Reiseantritt<br />
wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 25 € pro Person<br />
berechnet. Die Zubuchung von Einzelplätzen ist nach Verfügbarkeit<br />
bis zum Reiseantritt möglich, die Nachberechnung erfolgt nach Reiseende.<br />
D. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS<br />
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Verbindung der von <strong>Rostock</strong><br />
<strong>Marketing</strong> für den Auftraggeber zu erbringenden Leistung mit<br />
weiteren touristischen Leistungen im Regelfall dazu führt, dass der<br />
Auftraggeber gegenüber dem Teilnehmer zum Reiseveranstalter im<br />
Sinne der §§ 651 a l BGB wird und seinen Teilnehmern gegenüber<br />
nach diesen Vorschriften haftet. Der Auftraggeber wird für diesen<br />
Fall auf die Notwendigkeit einer Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung<br />
für Reiseveranstalter hingewiesen, ebenso auf<br />
die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Auftraggeber-<br />
Geldabsicherung (§ 651 k BGB, § 147 b Gewerbeordnung) und der<br />
Informationsverordnung für Reiseveranstalter. Er versichert, sich<br />
über diese Vorschriften selbständig zu informieren und diese, soweit<br />
einschlägig, zu beachten.<br />
Hinweis: Für die inhaltliche Ausgestaltung und Auslegung des Reisevertrages<br />
gelten ausschließlich die deutschen Vertragsbedingungen.<br />
Die Fassung in englischer Sprache wird lediglich zu Informationszwecken<br />
abgedruckt, diese wird nicht Vertragsbestandteil.