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T03 Rostock - Rostock Marketing

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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / TERMS AND CONDITIONS<br />

mit die Auszahlung des bereits entrichteten Reisepreises oder eine<br />

mindestens gleichwertige Reise ohne Aufpreis aus dem Angebot von<br />

<strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> zu verlangen. Die Kündigung des Reisevertrages<br />

ist für den Reisenden und für <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> darüber hinaus möglich,<br />

wenn die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt (Krieg,<br />

Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich beeinträchtigt, erschwert<br />

oder gefährdet wird. <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> zahlt dann den gezahlten<br />

Reisepreis unverzüglich zurück. Für die bereits erbrachten oder noch<br />

zu erbringenden Reiseleistungen hat <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> einen Anspruch<br />

auf angemessene Entschädigung.<br />

6. REISEMANGEL, GEWÄHRLEISTUNG, ABHILFEVERLANGEN<br />

Im Falle der Mangelhaftigkeit der Reiseleistung obliegt es dem<br />

Reisenden, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen und innerhalb<br />

einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Vor Kündigung<br />

des Reisevertrages ist <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> eine angemessene Frist gemäß<br />

651c BGB zur Abhilfeleistung zu setzen, sofern nicht die Abhilfe<br />

unmöglich ist, durch <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> endgültig verweigert wird<br />

oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes<br />

Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Der Reisende ist aus Schadenminderungserwägungen<br />

verpflichtet, etwaige Schäden gering<br />

zu halten. Den übergebenen Reiseunterlagen ist die zuständige Kontaktperson,<br />

für Mangelanzeigen und Abhilfeverlangen vor Ort zu<br />

entnehmen. Daneben steht dem Reisenden auch zusätzlich die Buchungszentrale<br />

(Telefon/Fax/E-Mail) von <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> als Ansprechpartner<br />

zur Verfügung. Pflichtgemäß ist darauf hinzuweisen,<br />

dass im Falle der schuldhaften Unterlassung der Mangelanzeige der<br />

Reisende seine Minderungs- und/oder Schadenersatzansprüche verlieren<br />

kann. Etwaige Mängelansprüche sind innerhalb eines Monats<br />

nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber<br />

<strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche<br />

des Reisenden aus §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr, beginnend<br />

mit dem Tag an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.<br />

Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Schäden wegen eines<br />

von <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> zu vertretenden Mangels aus der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn Schadenersatzansprüche<br />

auf grobes Verschulden von <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> oder<br />

seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Schweben Verhandlungen<br />

über die von dem Reisenden erhobenen Ansprüche, ist die Verjährung<br />

gehemmt, bis eine Partei die Fortsetzung der Verhandlungen<br />

verweigert; die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem<br />

Ende der Hemmung ein. <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> empfiehlt ausdrücklich<br />

den Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes für die<br />

Reise (Reiserücktrittskostenversicherung, Kranken-, Notfall- und<br />

Gepäckversicherung).<br />

7. PASS-, VISAERFORDERNISSE,<br />

GESUNDHEITSBESCHEINIGUNGEN, HAUSTIERE<br />

Für die Beschaffung der für die Reise erforderlichen Visa, Impf- und<br />

Gesundheitsbescheinigung ist ausschließlich der Reisende selbst<br />

verantwortlich. Die beabsichtigte Mitnahme von Haustieren ist in<br />

angemessener Frist vor Reisebeginn anzuzeigen. <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong><br />

behält sich diesbezüglich die Entscheidung vor; ein Rechtsanspruch<br />

des Reisenden besteht diesbezüglich nicht.<br />

8. HAFTUNG<br />

Die vertragliche Haftung von <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> für Schäden, die<br />

nicht Körperschäden sind, ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben<br />

auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden<br />

des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />

wird oder <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> als Reiseveranstalter für<br />

diesen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlich ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen <strong>Rostock</strong><br />

<strong>Marketing</strong> ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als<br />

aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden<br />

gesetzlichen Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger<br />

zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind (insbes. die<br />

Anlage zu § 644 HGB), ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den<br />

Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen<br />

geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten<br />

Voraussetzungen ausgeschlossen ist.<br />

63<br />

9. GERICHTSSTAND<br />

Allgemeiner Gerichtsstand für Klagen des Reisenden ist der Sitz von<br />

<strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> in <strong>Rostock</strong>.<br />

Ergänzende und abweichende Bestimmungen geltend für Tagesausflugsprogramme<br />

und Übernachtungsreisen für Gruppen,<br />

die von Busunternehmen oder anderen Reiseveranstaltern gebucht<br />

werden:<br />

A. PREISE<br />

Alle Preisangaben sind nicht rabattfähige Bruttopreise in € inklusive<br />

geltender Mehrwertsteuer und gelten pro Person für Gruppen von<br />

25 bis 48 Teilnehmer vorbehaltlich Verfügbarkeit (Abweichungen<br />

siehe jeweiliges Angebot). Bei kleineren oder größeren Gruppen sind<br />

in Abhängigkeit von den gebuchten Leistungen auf Anfrage andere<br />

Preise möglich. Bei Erstellung eines individuellen und von den Katalogangeboten<br />

abweichenden Angebots erhebt <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong><br />

eine Bearbeitungsgebühr von 50 €, die bei Buchung verrechnet<br />

wird.<br />

B. FREIPLATZREGELUNG<br />

Tagesausflugsprogramme: Generell erhalten ein Busfahrer und der<br />

von <strong>Rostock</strong> <strong>Marketing</strong> eingesetzte Reiseleiter einen Freiplatz. Übernachtungsreisen:<br />

Der Busfahrer erhält einen Freiplatz. 2. Freiplatz<br />

ab 25 vollzahlenden Reisenden (25 Personen + 1 Fahrer - 24 Personen<br />

zahlen), 3. Freiplatz ab 40 vollzahlenden Reisenden (40 Personen + 1<br />

Fahrer — 38 Personen zahlen). Für alle Freiplätze gelten jeweils die<br />

von der Gruppe mehrheitlich gebuchten Leistungen.<br />

C. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNGEN<br />

Rücktrittskosten für Tagesausflüge<br />

ab 30. Tag bis 21. Tag vor Reisebeginn 25 % des Gesamtpreises<br />

ab 20. Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 40 % des Gesamtpreises,<br />

ab 10. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn 60 % des Gesamtpreises<br />

1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Gesamtpreises<br />

bei Nichtantritt der Reise 100 % des Gesamtpreises<br />

Die Zubuchung von Einzelplätzen ist nach Verfügbarkeit bis zum Reiseantritt<br />

möglich, die Nachberechnung erfolgt nach Reiseende.<br />

Rücktrittskosten für Übernachtungsreisen<br />

ab 30. Tag bis 21. Tag vor Reisebeginn 25 % des Gesamtpreises<br />

ab 20. Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 40 % des Gesamtpreises,<br />

ab 10. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn 60 % des Gesamtpreises<br />

1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Gesamtpreises<br />

bei Nichtantritt der Reise 100 % des Gesamtpreises<br />

Die Stornierung von Einzelplätzen bei Übernachtungsreisen kann<br />

bis zum Reiseantritt erfolgen. Bei Stornierungen ab 14 Tage vor Reiseantritt<br />

wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 25 € pro Person<br />

berechnet. Die Zubuchung von Einzelplätzen ist nach Verfügbarkeit<br />

bis zum Reiseantritt möglich, die Nachberechnung erfolgt nach Reiseende.<br />

D. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS<br />

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Verbindung der von <strong>Rostock</strong><br />

<strong>Marketing</strong> für den Auftraggeber zu erbringenden Leistung mit<br />

weiteren touristischen Leistungen im Regelfall dazu führt, dass der<br />

Auftraggeber gegenüber dem Teilnehmer zum Reiseveranstalter im<br />

Sinne der §§ 651 a l BGB wird und seinen Teilnehmern gegenüber<br />

nach diesen Vorschriften haftet. Der Auftraggeber wird für diesen<br />

Fall auf die Notwendigkeit einer Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung<br />

für Reiseveranstalter hingewiesen, ebenso auf<br />

die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Auftraggeber-<br />

Geldabsicherung (§ 651 k BGB, § 147 b Gewerbeordnung) und der<br />

Informationsverordnung für Reiseveranstalter. Er versichert, sich<br />

über diese Vorschriften selbständig zu informieren und diese, soweit<br />

einschlägig, zu beachten.<br />

Hinweis: Für die inhaltliche Ausgestaltung und Auslegung des Reisevertrages<br />

gelten ausschließlich die deutschen Vertragsbedingungen.<br />

Die Fassung in englischer Sprache wird lediglich zu Informationszwecken<br />

abgedruckt, diese wird nicht Vertragsbestandteil.

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