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RAL1015 taxi news Heft 08-2018

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kommentar<br />

Diesel-Urteil – Das sollten Sie jetzt wissen!<br />

Statement von Dr. Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin<br />

Das Urteil des Berliner<br />

Verwaltungsgerichtes zu den<br />

Fahrverboten wegen zu hoher<br />

Stickoxid-Werte in Berlin wird<br />

vielleicht auch Ihr Unternehmen<br />

betreffen. Immerhin hat sich das<br />

Gericht gegen ein flächendeckendes Fahrverbot,<br />

wie zum Beispiel in Stuttgart und<br />

Frankfurt am Main entschieden.<br />

Foto: IHK Berlin / Oliver Lang – Dr. Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin<br />

Grundlage für das Urteil waren auch die<br />

aktuellen Schadstoffsenkungen auf Basis<br />

der Kurzfristmaßnahmen für saubere Luft<br />

in Berlin, die wir gemeinsam mit dem<br />

Senat und weiteren Akteuren entwickelt<br />

und umgesetzt haben.<br />

Gute Luftqualität liegt in unser<br />

aller Interesse!<br />

Selbstverständlich werden wir auf allen<br />

politischen Ebenen dafür kämpfen, dass<br />

Fahrverbote auf ein absolutes Minimum<br />

beschränkt und weitreichende Ausnahmeregelungen<br />

für den Wirtschaftsverkehr<br />

etabliert werden.<br />

Damit Sie besser einschätzen können, was<br />

auf uns alle zukommt und was die IHK<br />

Berlin unternehmen wird, um zusätzliche<br />

Belastungen für die Berliner Unternehmen<br />

so gering wie möglich zu halten, möchte<br />

ich unseren Informationsstand und unsere<br />

Pläne direkt mit Ihnen teilen.<br />

1Was hat das Berliner Verwaltungsgericht<br />

entschieden?<br />

• Kein flächendeckendes Fahrverbot für<br />

den gesamten Innenstadtbereich wie in<br />

Frankfurt/Main oder Stuttgart<br />

• 11 Straßenabschnitte müssen ab Juni<br />

2019 für Diesel-Pkw & -Lkw bis EURO 5<br />

gesperrt werden<br />

• Betroffene Abschnitte auf folgenden<br />

Straßen: Leipziger Straße, Reinhardstraße,<br />

Brückenstraße, Friedrichstraße,<br />

Kapweg, Alt Moabit, Stromstraße und<br />

Leonorenstraße (in Summe etwa ein<br />

Kilometer Strecke)<br />

• Prüfung für über 100 weitere Straßenabschnitte,<br />

ob dort ebenfalls Fahrverbote<br />

nötig sind oder der Stickoxydgrenzwert<br />

anders eingehalten werden kann<br />

• Regelung hinreichender Ausnahmen für<br />

den Wirtschaftsverkehr<br />

• Verabschiedung des neuen Luftreinhalteplans<br />

durch den Senat bis 31. März<br />

2019<br />

2<br />

Worauf wird die IHK bei den politisch<br />

Verantwortlichen bei der Umsetzung<br />

des Urteils nun drängen?<br />

• Beschränkung der Fahrverbote auf ein<br />

absolutes und zeitlich begrenztes Minimum<br />

• Keine weiteren Verbotsstrecken: Erst<br />

sollen alle anderen Maßnahmen genutzt<br />

werden, um den Grenzwert einzuhalten<br />

• Weitreichende und möglichst kostenneutrale<br />

Ausnahmeregelungen für den<br />

Wirtschaftsverkehr<br />

• Keine Fahrverbote für EURO 6 Diesel<br />

• Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstrecken<br />

nur im Notfall<br />

• Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen<br />

auf ihre Wirksamkeit und<br />

Aufhebung, wenn Grenzwerte wieder<br />

unterschritten werden<br />

• Konsequente Umsetzung des beschlossenen<br />

Kurzfristprogramms für saubere<br />

Luft in Berlin durch den Senat. Dazu<br />

gehören z.B. der Einsatz sauberer<br />

Busse im ÖPNV, intelligente Verkehrslenkungen<br />

und der Ausbau der<br />

Radwegeinfrastruktur<br />

• Die neuen Förderangebote für Elektromobilität<br />

sollen maximal genutzt werden<br />

können. Dazu werden wir die Mitgliedsunternehmen<br />

weiter aktiv informieren<br />

• Umsetzung einer wirtschaftlich darstellbaren<br />

Lösung für Hardwarenachrüstungen<br />

Die Urteilsbegründung wird erst in etwa<br />

vier Wochen erwartet. Sobald uns diese<br />

vorliegt, werden wir unsere Einschätzung<br />

zum Urteil auf unserer Internetseite<br />

www.ihk-berlin.de/blaue-plakette präzisieren.<br />

Hier finden Sie bereits heute unser<br />

Gutachten, unsere Umfrage zu möglichen<br />

Folgen einer Einführung der Blauen<br />

Plakette sowie unsere Positionierungen<br />

zum Thema.<br />

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesem kurzen<br />

Überblick helfen zu können. Wie Sie<br />

wissen, haben wir bereits bei der Einführung<br />

der Umweltzone umfassende<br />

Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr<br />

erreicht. Ich versichere Ihnen,<br />

dass wir uns auch dieses Mal fachlich und<br />

sachlich dafür stark machen werden, die<br />

Einschnitte für die Berliner Wirtschaft zu<br />

minimieren!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre<br />

Dr. Beatrice Kramm<br />

Präsidentin der IHK Berlin<br />

8 RAL 1015 <strong>taxi</strong><strong>news</strong> · 8/<strong>2018</strong>

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