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Europa voranbringen - ein leistungsfähiger Binnenmarkt für Bürger, Unternehmen und Banken

Europa ist unser Heimatmarkt – wirtschaftlich wie politisch. In der nächsten Legislaturperiode brauchen wir mehr und ein besseres Europa – und keine Rückschritte in national abgeschottete Märkte. Europa muss – bei aller Vielfalt nach innen – politisch einig nach außen auftreten und seine globalen Ansprüche an offene Märkte mit vereinbarten Regeln durch wirtschaftliche Leistungskraft unterstreichen.

Europa ist unser Heimatmarkt – wirtschaftlich wie politisch. In der nächsten Legislaturperiode brauchen wir mehr und ein besseres Europa – und keine Rückschritte in national abgeschottete Märkte. Europa muss – bei aller Vielfalt nach innen – politisch einig nach außen auftreten und seine globalen Ansprüche an offene Märkte mit vereinbarten Regeln durch wirtschaftliche Leistungskraft unterstreichen.

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Verbraucherkreditmärkten durch die Digitalisierung<br />

sollten zum Beispiel auch bezüglich der Identifizierungsanforderungen<br />

<strong>für</strong> den Abschluss von Kreditverträgen<br />

berücksichtigt werden. Dank der Digitalisierung diversifizieren<br />

sich zudem die Anbieter von Kreditverträgen. Hier<br />

ist es erforderlich, den Verbraucherschutz, <strong>ein</strong>heitliche<br />

Wettbewerbsbedingungen <strong>und</strong> gleiche Aufsichtsregeln <strong>für</strong><br />

alle Kreditgeber sicherzustellen. Um sämtliche europäische<br />

Verbraucher im gleichen Umfang wirksam zu schützen, muss<br />

in diesem Bereich unbedingt auf <strong>ein</strong> Level-Playing-Field gemäß<br />

dem Gr<strong>und</strong>satz „gleiches Geschäft, gleiche Regeln“<br />

geachtet werden.<br />

Verfahrensrechte der beklagten Partei gewährleisten <strong>und</strong><br />

den missbräuchlichen Einsatz der Verbandsklage verhindern.<br />

Um <strong>ein</strong>en etwaigen Missbrauch der Klagebefugnis durch<br />

qualifizierte Einrichtungen auszuschließen, könnte diese<br />

auch ausschließlich <strong>ein</strong>er (neutralen) öffentlich-rechtlichen<br />

Institution übertragen werden. —<br />

Kollektivinteressen von<br />

Verbrauchern schützen<br />

Eigenverantwortlichkeit endet nicht vor den Türen der Gerichte.<br />

Deshalb ist es richtig, den Zugang der <strong>Bürger</strong> zum<br />

Recht möglichst leicht zu gestalten. Die derzeit konsultierte<br />

Richtlinie zur Schaffung von Verbandsklagen wird die<br />

Verbraucherrechte weiter stärken. Dies ist prinzipiell zu<br />

begrüßen. Die Richtlinie sollte aber so ausgestaltet s<strong>ein</strong>,<br />

dass die Rechte in begründeten Fällen europaweit <strong>ein</strong>heitlich<br />

in jedem Land den Verbrauchern zur Verfügung stehen.<br />

Zugleich muss vermieden werden, dass den <strong>Bürger</strong>n Entscheidungen<br />

über <strong>ein</strong>e gerichtliche Geltendmachung ihrer<br />

(tatsächlichen oder verm<strong>ein</strong>tlichen) Ansprüche durch <strong>ein</strong>e<br />

„Klag<strong>ein</strong>dustrie“ abgenommen werden.<br />

Regulierungsvorstellungen, die sich entsprechend auswirken<br />

können, sind <strong>ein</strong>e klare Absage zu erteilen. Auf<br />

europäischer Ebene sind zudem die Rechtstraditionen der<br />

Mitgliedstaaten zu respektieren <strong>und</strong> bestehende Zivilprozessrechte<br />

zu beachten. F<strong>und</strong>amentale Gr<strong>und</strong>rechte müssen<br />

auch von europäischer Gesetzgebung gewahrt werden, zum<br />

Beispiel bezüglich der Vorgaben, die die gr<strong>und</strong>legenden<br />

32 Verbraucherschutz

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