Hürther Stadt Magazin November 2018
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AKTUELL<br />
KÖLNER HÜTTENGAUDI<br />
„Geballte Ösi-Power am Kölner Südstadion“<br />
Nicht in Kitzbühel, nicht in Ischgl und nicht in Sölden – Europas<br />
größte Après-Ski-Party findet auch 2019 wieder in Köln am<br />
Rhein statt. Bei der ORIGINAL KÖLNER HÜTTENGAUDI im<br />
hölzernen Festzelt am Südstadion geben sich am 15. und 16.2.<br />
die Top-Stars des Après-Ski die Klinke in die Hand: Jürgen<br />
Drews, der „König des Aprés-Ski“, sein „Kronprinz“ Mickie<br />
Krause, Schlagerkönigin Michelle, die Schürzenjäger,<br />
Senkrechtstarter Almklausi („Mamma Lauda“), Olaf Henning,<br />
Anna Maria Zimmermann uvm. Präsentiert werden die Top-Acts<br />
vom legendären DJ Mox aus Hintertux und von der bezaubernden<br />
österreichischen „Trainer-Queen“ Ulrike Kriegler, der Lebensgefährtin<br />
von EX-FC-Coach Peter Stöger. Tickets gibt’s schon ab 17,50 Euro unter<br />
www.koelner-huettengaudi.de<br />
„Köln ist der absolute Hotspot für Après-Ski-Fans,“ schwärmt selbst Hermann<br />
Erler, der Tourismuschef vom Tuxertal mit dem gigantischen Gletscher.<br />
„10.000 Apres-Ski-Fans in Tracht und Pisten-Outfit an zwei Veranstaltungstagen<br />
– das gibt’s nur bei Euch in Kölle – und das alles ohne<br />
Schnee.“ In der Tat: Die Kölner Hüttengaudi gilt überall im „Après-Ski-<br />
Zirkus“ als das Highlight des Jahres. Fans reisen aus ganz Deutschland<br />
und aus den Nachbarländern an den Rhein. Schon seit fünf Jahren präsentieren<br />
die österreichischen Wintersport-Experten vom Tourismusverband<br />
TUX die Kölner Hüttengaudi am Südstadion. Auch in 2019 werden<br />
wieder 3.000 verrückte Hüttengaudi-Hüte mit dem TUX-Emblem<br />
bei der Hüttengaudi kostenlos ausgegeben.<br />
Im Après-Ski ist Köln Spitze – zum Schnee-Vergnügen muß man jedoch<br />
ein wenig weiter südlich fahren (knapp 700 Kilometer ab Köln). Hintertux<br />
ist Österreichs einziges Ganzjahresskigebiet mit mehr als 60 Pisten -<br />
Der legendäre DJ Mox aus dem „Kasermandl“ und die bezaubernde<br />
„Trainer-Queen“ Ulrike Kriegler laden zur KÖLNER HÜTTENGAUDI<br />
kilometern allein am Gletscher. In der Ski- und Gletscherwelt Zillertal 3000<br />
gibt es insgesamt 199 Pistenkilometer und 66 modernste Liftanlagen. Der<br />
Wintertraum <strong>2018</strong>/2019 hat längst Einzug gehalten im Tuxertal.<br />
In den Orten gleich am Gletscher herrscht bereits Hochbetrieb.<br />
www.tux.at<br />
Steuertipps zum Jahresende <strong>2018</strong><br />
Dipl.-Kfm. (FH) Christoph Stein,<br />
Steuerberater, LL.M.<br />
Zwar steht die Abgabefrist der Steuererklä -<br />
rung noch nicht bevor, aber die letzten Wochen<br />
eines Jahres können noch für Überlegungen<br />
genutzt werden, welche Steuersparmöglichkeiten<br />
und kurzfristige Investitionen<br />
ggf. sinnvoll sind. Unter Umständen können<br />
so zum Jahresende noch Steuervorteile gesichert<br />
werden.<br />
Vorab: Ab dem Veranlagungsjahr <strong>2018</strong> verschiebt<br />
sich der letztmögliche Abgabetermin der Steuererklärung<br />
um zwei Monate nach hinten auf den<br />
31.07. eines jeden Jahres. D.h. die Steuererklärung<br />
für das Jahr <strong>2018</strong> muss bis zum 31.07.2019 abgegeben<br />
werden. Auch wenn keine Pflicht zur Abgabe<br />
einer Steuererklärung besteht, kann sie lohnen,<br />
denn jeder Arbeitnehmer erhält im Schnitt<br />
900 ⇔zurück. Wenn das Finanzamt von einer<br />
nicht steuerpflichtigen Person doch eine Nachzahlung<br />
verlangt, kann die Erklärung immer noch<br />
zurückgezogen werden.<br />
Eine klassische Möglichkeit zur Steuerersparnis sind Werbungskosten. Zwar erkennt das<br />
Finanzamt automatisch pauschal 1.000 ⇔pro Jahr pro Arbeitnehmer an, aber oft wird<br />
diese Summe überschritten, z.B. durch Kosten für Arbeitsweg, berufliche Weiterbildung,<br />
berufsbedingten Umzug oder auch Ausgaben für Fachbücher, Computer, Möbel und<br />
Büromaterial.<br />
Bei Arbeitsmitteln werden allerdings pro angeschafftem Wirtschaftsgut nur Kosten bis<br />
max. 487,90 ⇔sofort als abzugsfähig anerkannt, sofern die Anschaffung bis zum<br />
31.12.2017 getätigt wurde. Alles, was inkl. Umsatzsteuer diesen Betrag überschreitet, muss<br />
über die Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden. Für Anschaffungen nach dem<br />
31.12.2017 wurde dieser Wert deutlich angehoben: Im Jahr der Anschaffung (Achtung:<br />
nicht der Bezahlung) gilt für den sofortigen Werbungskostenabzug nun eine Betragsgrenze<br />
von rund 950 Euro (800 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer). Da erst für Anschaffungen<br />
nach dem 31.12.2017 gültig, wirkt sich die neue Grenze frühestens bei der Steuererklärung<br />
<strong>2018</strong> positiv aus. Auch rund um Haus und Wohnung bieten sich Einsparmöglichkeiten.<br />
So werden Kosten bis zu 6.000 ⇔im Jahr für Arbeiten im Haushalt, wie Arbeits-,<br />
Fahrt- oder Maschinenkosten, mit 20 % Steuerrabatt begünstigt. Sind noch Renovierungsmaßnahmen<br />
in Haus oder Wohnung geplant und der Betrag noch nicht ausgeschöpft,<br />
sollte noch dieses Jahr gehandelt werden. Auch bei Beschäftigung einer Minijob-Haushaltshilfe<br />
können die Kosten hierfür bis zu 2.550 ⇔angesetzt und so 20 % Steuervergünstigung<br />
erlangt werden – maximal jedoch 510 ⇔und nur, wenn die Hilfe bei<br />
der Minijob-Zentrale gemeldet ist.<br />
Wer noch im Dezember heiratet, kann von der Zusammenveranlagung profitieren. Das<br />
lohnt sich dann, wenn ein Partner das Haupteinkommen beisteuert oder Alleinverdiener<br />
ist. Leben eigene Kinder im Haushalt, können Betreuungskosten für Kinder unter 14<br />
Jahren bis zu 6.000 ⇔pro Kind geltend gemacht werden; 2/3 davon werden anerkannt.<br />
Dies gilt auch für Sonderausgaben wie für Kinderfrau, Tagesmutter oder Kindergarten.<br />
Einen weiteren Steuervorteil kann die Bündelung außergewöhnlicher Belastungen mit<br />
sich bringen, die z.B. durch Arztkosten, Unterhalt, Pflegeheimkosten oder medizinische<br />
Ausgaben entstehen. Diese Kosten können teilweise von der Steuer abgesetzt werden,<br />
sobald sie die Grenze der zumutbaren Belastung – individuell abhängig u.a. von Jahres -<br />
kommen, Familienstand und Kinderanzahl – überschreiten.<br />
Bei der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung hat der Steuerpflichtige vier Jahre Zeit;<br />
d.h. zum Jahresende <strong>2018</strong> muss die Erklärung für 2014 endgültig beim Finanzamt sein.<br />
<strong>Hürther</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Magazin</strong><br />
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