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Realwert Expose Rochusgasse11

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auftragte Dritte (z.B. Kücheneinrichter usw.) durchgeführt werden, da in diesem<br />

Fall keinerlei Haftungen vom Verkäufer für die ordnungsgemäße Durchführung<br />

der Arbeiten bzw. für etwaige Schäden übernommen werden können. Auf jeden<br />

Fall ist eine Abstimmung mit dem Verkäufer bzw. der Bauleitung vorzunehmen.<br />

5.3 TOLERANZEN<br />

Die Quadratmeterangaben beziehen sich auf den jeweils aktuellen Planstand<br />

und können in der Endausführung abweichen.<br />

5.4 GEWÄHRLEISTUNG<br />

Für die Gewährleistung gelten die vertraglichen Vereinbarungen und die zwingenden<br />

gesetzlichen Bestimmungen sowie die ÖNORMEN.<br />

Risse<br />

Silikon- und<br />

Acrylfugen<br />

Bei der Ausführung der Geschoßdecken als Fertigteil-<br />

Elementdecken können sich leichte, optische erkennbare<br />

Unterschiede und Haarrisse bei den Stößen abzeichnen,<br />

welche unvermeidbar sind und daher keinen Mangel darstellen.<br />

Nach dem Stand der Technik ist ein Auftreten<br />

von Haarrissen, (hervorgerufen durch Materialschwin<br />

dung, Setzung bzw. Verformung) unvermeidbar, worauf<br />

auch in der ÖNORM hingewiesen wird. Solche Risse<br />

können daher nicht als Mangel angesehen werden. Dies<br />

gilt auch für Fugenbildung bei Parkettböden.<br />

Silikon- und Acrylfugen sind Wartungsfugen, d.h. sie<br />

haben nur eine begrenzte Lebensdauer und müssen<br />

regelmäßig kontrolliert und erneuert werden. Die ist kein<br />

Mangel und unterliegt nicht der Gewährleistung.<br />

ALLGEMEINES:<br />

Abänderungen zu den festgelegten Planunterlagen, sowie zur Bau- und Ausstattungsbeschreibung,<br />

soweit diese technisch, terminlich und baubehördlich möglich<br />

sind, können im Einvernehmen mit dem Bauherrn gerne berücksichtigt werden.<br />

Grundsätzlich werden diese Sonderwünsche oder Abänderungen im Zuge der Planbesprechung<br />

vereinbart und gegebenenfalls, nach Anbotslegung und Detailbeauftragung,<br />

ausgeführt.<br />

Risse in Bauteilen, die aufgrund der physikalischen Eigenschaften der verschiedenen<br />

Baustoffe, wie z.B. Kriechen, Schwinden sowie Anschluß Gipskarton an verputzte<br />

Flächen, entstehen können, sind keine Mängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes.<br />

Silikonfugen, Holz- und Metallanstriche sind laufend und ordnungsgemäß<br />

zu warten. Irrtum, behördliche und technische Auflagen, Änderungen und<br />

Abweichungen die sich ohne offensichtliche Minderung des Gebäudewertes aus<br />

handwerklichen, architektonischen oder konstruktiven Gründen sowie aus Gründen<br />

der Materialbeschaffung ergeben, bleiben dem Bauträger vorbehalten.<br />

Maßgebend ist der Text der Prospektbaubeschreibung und nicht die zeichnerische<br />

Darstellung in Allgemeinplänen und –grundrissen. Zeichnerische Darstellungen wie<br />

Einrichtungsgegenstände und Pflanzen sowie Visualisierungen sind unverbindliche<br />

Hilfsmittel und stellen daher keinen Vertragsbestandteil dar.<br />

Die Maße in den beilegenden Plänen sind Rohbaumaße und gelten für unverputztes<br />

Mauerwerk. Für Einbauten, Möbel etc. ist das tatsächliche Maß (Naturmaß)<br />

zunehmen. Für Toleranzen in Qualität und Maßen gelten die gültigen Bestimmungen<br />

der Ö-NORMEN.<br />

Abnutzung<br />

Witterungsbedingte und durch Inanspruchnahme verursachte<br />

Abnutzungen z.B. von Anstrichen und Fassaden<br />

sowie Holzboden auf den Balkonen/Loggien/Dachterrassen<br />

unterliegen nicht der Gewährleistung.<br />

5.5 ANSCHLUSSKOSTEN<br />

Sämtliche Anschlusskosten wie Kanal, Wasser und Strom<br />

sind im Kaufpreis enthalten.<br />

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