Realwert Expose Rochusgasse11
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auftragte Dritte (z.B. Kücheneinrichter usw.) durchgeführt werden, da in diesem<br />
Fall keinerlei Haftungen vom Verkäufer für die ordnungsgemäße Durchführung<br />
der Arbeiten bzw. für etwaige Schäden übernommen werden können. Auf jeden<br />
Fall ist eine Abstimmung mit dem Verkäufer bzw. der Bauleitung vorzunehmen.<br />
5.3 TOLERANZEN<br />
Die Quadratmeterangaben beziehen sich auf den jeweils aktuellen Planstand<br />
und können in der Endausführung abweichen.<br />
5.4 GEWÄHRLEISTUNG<br />
Für die Gewährleistung gelten die vertraglichen Vereinbarungen und die zwingenden<br />
gesetzlichen Bestimmungen sowie die ÖNORMEN.<br />
Risse<br />
Silikon- und<br />
Acrylfugen<br />
Bei der Ausführung der Geschoßdecken als Fertigteil-<br />
Elementdecken können sich leichte, optische erkennbare<br />
Unterschiede und Haarrisse bei den Stößen abzeichnen,<br />
welche unvermeidbar sind und daher keinen Mangel darstellen.<br />
Nach dem Stand der Technik ist ein Auftreten<br />
von Haarrissen, (hervorgerufen durch Materialschwin<br />
dung, Setzung bzw. Verformung) unvermeidbar, worauf<br />
auch in der ÖNORM hingewiesen wird. Solche Risse<br />
können daher nicht als Mangel angesehen werden. Dies<br />
gilt auch für Fugenbildung bei Parkettböden.<br />
Silikon- und Acrylfugen sind Wartungsfugen, d.h. sie<br />
haben nur eine begrenzte Lebensdauer und müssen<br />
regelmäßig kontrolliert und erneuert werden. Die ist kein<br />
Mangel und unterliegt nicht der Gewährleistung.<br />
ALLGEMEINES:<br />
Abänderungen zu den festgelegten Planunterlagen, sowie zur Bau- und Ausstattungsbeschreibung,<br />
soweit diese technisch, terminlich und baubehördlich möglich<br />
sind, können im Einvernehmen mit dem Bauherrn gerne berücksichtigt werden.<br />
Grundsätzlich werden diese Sonderwünsche oder Abänderungen im Zuge der Planbesprechung<br />
vereinbart und gegebenenfalls, nach Anbotslegung und Detailbeauftragung,<br />
ausgeführt.<br />
Risse in Bauteilen, die aufgrund der physikalischen Eigenschaften der verschiedenen<br />
Baustoffe, wie z.B. Kriechen, Schwinden sowie Anschluß Gipskarton an verputzte<br />
Flächen, entstehen können, sind keine Mängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes.<br />
Silikonfugen, Holz- und Metallanstriche sind laufend und ordnungsgemäß<br />
zu warten. Irrtum, behördliche und technische Auflagen, Änderungen und<br />
Abweichungen die sich ohne offensichtliche Minderung des Gebäudewertes aus<br />
handwerklichen, architektonischen oder konstruktiven Gründen sowie aus Gründen<br />
der Materialbeschaffung ergeben, bleiben dem Bauträger vorbehalten.<br />
Maßgebend ist der Text der Prospektbaubeschreibung und nicht die zeichnerische<br />
Darstellung in Allgemeinplänen und –grundrissen. Zeichnerische Darstellungen wie<br />
Einrichtungsgegenstände und Pflanzen sowie Visualisierungen sind unverbindliche<br />
Hilfsmittel und stellen daher keinen Vertragsbestandteil dar.<br />
Die Maße in den beilegenden Plänen sind Rohbaumaße und gelten für unverputztes<br />
Mauerwerk. Für Einbauten, Möbel etc. ist das tatsächliche Maß (Naturmaß)<br />
zunehmen. Für Toleranzen in Qualität und Maßen gelten die gültigen Bestimmungen<br />
der Ö-NORMEN.<br />
Abnutzung<br />
Witterungsbedingte und durch Inanspruchnahme verursachte<br />
Abnutzungen z.B. von Anstrichen und Fassaden<br />
sowie Holzboden auf den Balkonen/Loggien/Dachterrassen<br />
unterliegen nicht der Gewährleistung.<br />
5.5 ANSCHLUSSKOSTEN<br />
Sämtliche Anschlusskosten wie Kanal, Wasser und Strom<br />
sind im Kaufpreis enthalten.<br />
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