17.12.2012 Aufrufe

Baustein

Baustein

Baustein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SPEZIAL SPEZIAL<br />

Auf den Hund gekommen – Tierliebe und Recht<br />

Katz und Hund<br />

So verschieden Hund und Katze auch sein mögen,<br />

sie haben etwas Wesentliches gemein: Es sind die<br />

einzigen beiden Tiere, die sich in unseren eigenen<br />

Behausungen frei bewegen dürfen. Katz und Hund<br />

belegen die ersten zwei Plätze der Beliebtheitsskala,<br />

in jedem vierten Haushalt gehört eine Katze<br />

zur Familie: 1,5<br />

Millionen Katzen<br />

und eine halbe<br />

Million Hunde<br />

bevölkern<br />

die Schweiz<br />

als Haustiere.<br />

Dieser Umstand<br />

wirft<br />

berechtigt<br />

einige Fragen<br />

im Zusammenhang mit Mieter- und Wohneigentumsrecht<br />

auf.<br />

Haustiere in der Mietwohnung<br />

Bei dieser Anzahl von vierbeinigen Mitbewohnern<br />

geht es vor allem darum, der Nachbarschaft und<br />

der Vermieterschaft die eigene Tierliebe nicht aufzuzwingen.<br />

Nicht jeder ist Tierliebhaber – das gilt<br />

es als Katzen- oder Hundebesitzer zu respektieren.<br />

Tiere sind für viele Menschen fremde Lebewesen,<br />

die sie nicht kennen und eventuell auch nicht<br />

kennenlernen wollen.<br />

Haustiere in der Mietwohnung können somit<br />

auch zu Konflikten mit den Nachbarn und mit<br />

der Vermieterschaft führen. Gegeneinander<br />

abzuwägen sind im Einzelfall:<br />

– die Persönlichkeitsrechte der Mieterin<br />

/ des Mieters, zu welchen<br />

die Entfaltung des eigenen<br />

Lebensstils in seinen vier<br />

Wänden gehört;<br />

– der Schutz von Nachbarn und der<br />

Vermieterschaft vor Störungen, Gefährdungen<br />

und Beschädigungen;<br />

– die Ansprüche der Tiere auf artgerechte<br />

Haltung.<br />

Im Mietrecht soll die Tierhaltung, in Anlehnung an<br />

die Gesetzgebung und Rechtsprechung der Nachbarländer,<br />

so liberalisiert werden, dass das Halten<br />

von Heimtieren in Wohnräumen zwar bewilligungspflichtig<br />

bleiben könnte, der Vermieter die Bewilligung<br />

aber nur aus sachbezogenen Gründen wie<br />

übermässige Belästigung oder nicht tiergerechte<br />

Haltung verweigern kann.<br />

Wenn der Mietvertrag Haustiere ganz oder teilweise<br />

verbietet, sind dennoch in jedem Fall Meerschweinchen,<br />

Hamster, Wellensittiche, Kanarienvögel und<br />

andere unproblematische Kleintiere erlaubt. Jedenfalls<br />

solange sie nicht in grosser Zahl gehalten werden<br />

und zu keinen Klagen Anlass geben. Das Gleiche<br />

gilt für Zierfische, sofern der Einbau des Aquariums<br />

keine Eingriffe in die Bausubstanz erfordert.<br />

Eine genauere Regelung der Haustierhaltung kann<br />

sich auch in der Hausordnung finden. Wenn im Mietvertrag<br />

darauf verwiesen wird, handelt es sich dabei<br />

grundsätzlich um einen verbindlichen Vertragsbestandteil.<br />

Nicht verbieten kann die Vermieterschaft<br />

den Empfang von Gästen mit Hunden, selbst wenn<br />

diese einige Male in der Wohnung übernachten. Ausnahmen<br />

sind denkbar, wenn der Hund konkret einen<br />

Schaden anrichtet oder die Nachbarschaft stört.<br />

Haustiere und Stockwerkeigentum<br />

Auch bei Stockwerkeigentum geht es vor allem um<br />

die Nachbarschaft bzw. um die Gegebenheiten in den<br />

gemeinsam genutzten Räumen und Flächen (Treppenhaus,<br />

Garten etc.). Wegen Lärm oder Gerüchen<br />

kann es auch bei Wohneigentum zu Ungereimtheiten<br />

mit den Nachbarn kommen. Jeder Stockwerkeigentümer<br />

hat gemäss den gesetzlichen Regelungen im<br />

ZGB das Recht, sein Wohneigentum zu benutzen, zu<br />

verwalten und baulich umzugestalten. Grundsätzlich<br />

erstreckt sich dieses Nutzungsrecht auch auf<br />

die Tierhaltung. Die Gesetzesbestimmung auferlegt<br />

dem Eigentümer eine Pflicht zur Rücksichtnahme<br />

gegenüber seinen Hausgenossen. Die Tierhaltung<br />

kann nicht untersagt werden, solange den übrigen<br />

Wohnungseigentümern keine Nachteile zugeführt<br />

werden.<br />

Versicherungen und Bewilligungen<br />

Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Haustierhal-<br />

ter ein Muss. Die Privathaftpflichtversicherungen<br />

kommen in der Regel für Schäden auf, die übliche<br />

Haustiere anrichten. Wer aussergewöhnliche Tiere<br />

besitzt, benötigt häufig eine spezielle Versicherung.<br />

Wer in seiner Wohnung ein Aquarium aufstellt, sollte<br />

sich vergewissern, dass seine Haftpflichtversicherung<br />

auch für allfällige Wasserschäden aufkommt.<br />

Gewisse Tierarten dürfen nur mit einer Bewilligung<br />

des kantonalen Veterinäramts gehalten werden.<br />

Viele exotische Tiere dürfen aus Artenschutzgründen<br />

nicht in die Schweiz eingeführt und hier auch<br />

nicht gehalten werden.<br />

Nähere Auskünfte und Merkblätter sind beim Bun-<br />

desamt für Veterinärwesen, www.bvet.admin.ch, erhältlich.<br />

Das Wichtigste: Artgerecht<br />

So oder so, jeder der sich ein Haustier anschaffen<br />

will, muss sich vorab gut überlegen, ob er dem Tier<br />

das richtige und artgerechte Zuhause bietet, ob er<br />

bereit ist, das nötige Geld und vor allem die nötige<br />

Zeit zu investieren. Ein zukünftiger Haustierbesitzer<br />

muss sich über alle Konsequenzen bewusst sein und<br />

sich entsprechend informieren (Züchter, Tierarzt<br />

etc.). Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke. Tiere<br />

sind Weggefährten, die einen zwischen zehn und<br />

zwanzig Jahren auf Schritt und Tritt begleiten. Die<br />

Ferien wollen gut geplant sein, denn weder Katze,<br />

Hund noch Zierfisch können sich selber versorgen.<br />

Ein Haustier macht viel Arbeit, braucht viel Zeit, Wissen<br />

und Geld. Die einzige Gegenleistung des Tieres:<br />

bedingungslose Freundschaft. Ist es Ihnen das wert?<br />

Nur das Beste ist gut genug<br />

Für die Lieblinge wird auch sehr viel Geld ausgegeben.<br />

Futter, Leine, Spielsachen und anderes Zubehör.<br />

Tierarzt und Ausbildung sind nicht eingerechnet.<br />

Die Schweiz ist auf das Tier gekommen<br />

Haustiere Anteil Haushalte<br />

Katzen 26%<br />

Hunde 13%<br />

Fische 7%<br />

Kaninchen 6%<br />

Vögel 4%<br />

Meerschweinchen 4%<br />

Andere 4% (Stand 2004)<br />

Haustiere Ausgaben pro Jahr in CHF<br />

Katzen 295 Mio.<br />

Hunde 115 Mio.<br />

Nager 70 Mio.<br />

Fische 10 Mio.<br />

Vögel 50 Mio. (Stand 2005)<br />

Quellen: www.hausinfo.ch und www.hev-schweiz.ch<br />

? Das hängt ganz von Ihren Wünschen ab. Eines ist aber allen Herzog-Küchen gemeinsam: Die handwerklich perfekte Ausführung. Mit der Liebe bis ins kleinste Detail umgesetzt. Mit Küchentechnik ausgestattet, die mit jedem Handgriff Funktionalität beweist. Dass es eine Küche mit H<br />

wird Ihre neue Küche aussehen? Das hängt ganz von Ihren Wünschen ab. Eines ist aber allen Herzog Küchen gemeinsam: Die handwerklich perfekte Ausführung. Mit der Liebe bis ins kleinste Detail umgesetzt. Mit Küchentechnik ausgestattet, die mit jedem Handgriff Funktionalität b<br />

rken Sie vom ersten Tag an. Wie wird Ihre neue Küche aussehen? Das hängt ganz von Ihren Wünschen ab. merken Sie vom ersten Tag an. Wie wird Ihre neue Küche aussehen? Das hängt ganz von Ihren Wünschen ab. Eines ist aber allen Herzog Küchen gemeinsam: Die handwerklich pe<br />

www.herzog-kuechen.ch<br />

Unterhörstetten<br />

052 762 65 65<br />

Schlieren<br />

044 755 67 67<br />

Effretikon<br />

052 355 16 46<br />

10 <strong>Baustein</strong> 14 I Oktober 2008<br />

<strong>Baustein</strong> 14 I Oktober 2008 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!