Mehr Geld verdienen am Bau
Mehr Geld verdienen am Bau
Mehr Geld verdienen am Bau
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Änderungsanordnungen zur <strong>Bau</strong>zeit<br />
Ein Anspruch auf Vergütungsanpassung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B ist auch dann<br />
gegeben, wenn der Auftraggeber eine Verschiebung der vorgesehenen<br />
<strong>Bau</strong>zeit, insbesondere des <strong>Bau</strong>beginns anordnet. Voraussetzung ist aber,<br />
daß die Verschiebung des <strong>Bau</strong>beginns auf einer Anordnung des Auftraggebers<br />
beruht und die Gründe für diese Anordnung in seinem Risikobereich liegen.<br />
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.1995 - 21 U 219/94; <strong>Bau</strong>R 1996, 115;<br />
NJW-RR 1996, 730; OLGR 1995, 271; IBR 1995, 505<br />
Siehe auch Entscheidung des BGH vom 27.6.1985 <strong>Bau</strong>R 1985, 561 (564)<br />
Problem: fehlendes Anordnungsrecht des AG<br />
- § 1 Nr. 3 – „<strong>Bau</strong>entwurf“ – ja, aber <strong>Bau</strong>entwurf ist nicht <strong>Bau</strong>zeit<br />
- § 2 Nr. 5 – „<strong>Bau</strong>entwurf oder andere Anordnungen“ - nein<br />
11