VERFAHRENSTECHNIK 3/2019
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SPECIAL I HANNOVER MESSE<br />
lich der Folgekosten, die durch Unfälle entstehen<br />
können. In der Praxis kommt es dabei<br />
zu Schwierigkeiten, da sich die chemisch-pharmazeutische<br />
Industrie von den<br />
Maschinenherstellern unterscheidet.<br />
Mit den Risiken umgehen<br />
Bewertungsschema:<br />
Gesamtheit von Maschinen –<br />
eine Gesamtheit von<br />
Maschinen wird häufig<br />
auch als verkettete<br />
Anlage bezeichnet<br />
ständige Maschine ist nur dazu bestimmt,<br />
in andere Maschinen oder in andere<br />
unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen<br />
eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt<br />
zu werden, um zusammen mit ihnen<br />
eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie<br />
zu bilden.<br />
Auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile,<br />
Lastaufnahmemittel, Ketten,<br />
Seile und Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen<br />
gehören auch zu den Anwendungsbereichen<br />
der Maschinenrichtlinie.<br />
Gemäß Artikel 1 der Maschinenrichtlinie<br />
gibt es einige Ausnahmen. Dazu zählen<br />
Maschinen, deren einzige Kraftquelle die<br />
unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft<br />
ist (wobei hiervon wiederum<br />
Maschinen ausgenommen sind, die zum<br />
Heben von Lasten verwendet werden), sowie<br />
Elektromotoren. Weiterhin ausgenommen<br />
sind Maschinen für medizinische<br />
Zwecke, die in direktem Kontakt mit den<br />
Patienten verwendet werden, feststehende<br />
und verfahrbare Jahrmarktgeräte, Dampfkessel<br />
und Druckbehälter und Waffen.<br />
Die DIN EN 61508-4 betrachtet die funktionale<br />
Sicherheit als einen Teil der Gesamtsicherheit<br />
einer Maschine oder Anlage.<br />
Sie umfasst die Sicherheit, die von der<br />
korrekten Funktion risikomindernder Systeme<br />
abhängt. Zu diesen Systemen zählen<br />
elek trische, elektronische sowie programmierbare<br />
elektronische Systeme. Sie führen<br />
Sicherheitsfunktionen aus und müssen in<br />
definierten Fehlerfällen mit einer bestimmten<br />
Zuverlässigkeit agieren. Ziel der funktionalen<br />
Sicherheit ist einerseits die Minimierung<br />
der Gefährdungen, die von einer<br />
Anlage ausgehen, andererseits muss jedoch<br />
die Funktion der Anlage durchgehend gewährleistet<br />
werden. Dies gilt auch außerhalb<br />
der normalen Betriebszustände –<br />
bspw. in Störfällen, in denen die Maschine<br />
ihre Funktion bis zu einem gewissen Maß<br />
ausüben kann.<br />
CE-Kennzeichnung<br />
Zur Frage, ob eine verfahrenstechnische<br />
Anlage eine Maschine ist, gibt das CE-<br />
Konformitäts verfahren Auskunft. Der Maschinenbauer<br />
muss die oben genannten<br />
Punkte bewerten, um eine CE-Kennzeichnung<br />
für seine Anlage machen zu können.<br />
Dabei ist es sehr wichtig, die einzelnen<br />
Maschinen (M1, M2, M3 …) die bereits<br />
miteinander verkettet sind, als Gesamtheit<br />
zu betrachten – Stichwort<br />
„verkettete Anlage“. Spätestens da, wo<br />
eine chemische Umformung stattfindet,<br />
werden Maschinenbauer erkennen,<br />
dass die Anlage nicht als<br />
„Gesamtheit von Maschinen“ eingestuft<br />
werden kann. Bei näherer Betrachtung<br />
wird man feststellen, dass<br />
einzelne Maschinen vor, während und<br />
nach der chemischen Umformung<br />
benötigt werden.<br />
Die einzelnen Maschinen wie z. B. Pumpen<br />
und Rührbehälter (Mischer) werden<br />
jedoch von der Maschinenrichtlinie erfasst,<br />
daher müssen dieser mit einer CE-<br />
Kennzeichnung gemäß MRL 2006/42/EG<br />
versehen werden. Zusammengefasst: Es ist<br />
nicht möglich, für eine verfahrenstechnische<br />
Anlage in ihrer Gesamtheit eine CE-<br />
Kennzeichnung im Sinne der Maschinenrichtlinie<br />
anzubringen. Die verfahrenstechnische<br />
Anlage in ihrer Gesamtheit<br />
stellt keine Maschine dar. Teile der Anlage<br />
können jedoch unter den Anwendungsbereich<br />
der Maschinenrichtlinie oder andere<br />
Richtlinien fallen, sodass für diese eine<br />
Konformitätsbewertung bzw. eine CE-<br />
Kennzeichnung gemäß der jeweiligen<br />
Richtlinie notwendig ist.<br />
Die Ziele aus Sicht eines Anlagenbetreibers,<br />
die Produktivität und Sicherheit seiner<br />
Anlage zu erhöhen und zu gewährleisten,<br />
werden durch die funktionale Sicherheit erreicht<br />
und minimieren das Risiko hinsicht-<br />
Das Gesamtrisiko der verfahrenstechnische<br />
Anlage muss immer vom Betreiber im<br />
Rahmen der Gesamt-Sicherheitsbetrachtung<br />
bewertet werden. Dabei müssen die<br />
Bestandteile wie die einzelnen Maschinen<br />
oder Teile, die Anforderungen der relevanten<br />
Normen und/ oder Richtlinien erfüllen.<br />
Beispiel: Maschinen in verfahrenstechnischen<br />
Anlagen:<br />
n 1. Schritt: Die Grenzen der einzelnen<br />
Maschinen, die in einer verfahrenstechnischen<br />
Anlage eingesetzt werden, müssen<br />
definiert und die bestimmungsgemäße Verwendung<br />
muss bekannt sein.<br />
n 2. Schritt: Die einzelnen Maschinen werden<br />
gemäß ISO 12100 bewertet (Risikobewertung).<br />
Dabei müssen die Abhängigkeiten<br />
zwischen den Maschinen, aber<br />
auch die Abhängigkeiten des Anlagenumfelds<br />
betrachtet werden.<br />
n 3. Schritt: Je nach relevanter Norm müssen<br />
die richtigen Risikobewertungsverfahren<br />
Sobald feststeht, unter<br />
welche Richtlinien die<br />
Anlage oder Teile davon<br />
fallen, kann das Inverkehrbringen<br />
unter Einhaltung<br />
der Sicherheitsziele erfolgreich<br />
durchgeführt werden.<br />
Hasan Sülük<br />
angewendet werden, um die Anforderungen<br />
bzgl. ISO 13849-1 „PL“ und/oder IEC<br />
62061 „SIL“ zu erfüllen.<br />
n 4. Schritt: Die einzelnen Maschinen werden<br />
gemäß der relevanten Normen EN<br />
ISO 13849-1/EN 62061/… gestaltet.<br />
n 5. Schritt: Verfahrenstechnische Risiken,<br />
die nicht durch angewendete Normen und<br />
Richtlinien abgedeckt werden, müssen<br />
durch weitere sicherheitstechnische Einrichtungen<br />
gemindert werden. Diese können<br />
dann z. B. gemäß IEC 61511 oder VDI/<br />
VDE 2180 realisiert werden.<br />
Der Hersteller (in diesem Fall: Maschinenbauer)<br />
bzw. der Betreiber (Verfahrenstechnik)<br />
muss daher die geltenden Richtlinien<br />
sorgfältig aussuchen und auf die Anwendbarkeit<br />
prüfen.<br />
Halle 9, Stand D76<br />
Fotos: Pepperl+Fuchs, Fotolia (#60845971,<br />
Industrieblick)<br />
www.pepperl-fuchs.com<br />
<strong>VERFAHRENSTECHNIK</strong> 3/<strong>2019</strong> 23