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VERFAHRENSTECHNIK 3/2019

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SPECIAL I HANNOVER MESSE<br />

lich der Folgekosten, die durch Unfälle entstehen<br />

können. In der Praxis kommt es dabei<br />

zu Schwierigkeiten, da sich die chemisch-pharmazeutische<br />

Industrie von den<br />

Maschinenherstellern unterscheidet.<br />

Mit den Risiken umgehen<br />

Bewertungsschema:<br />

Gesamtheit von Maschinen –<br />

eine Gesamtheit von<br />

Maschinen wird häufig<br />

auch als verkettete<br />

Anlage bezeichnet<br />

ständige Maschine ist nur dazu bestimmt,<br />

in andere Maschinen oder in andere<br />

unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen<br />

eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt<br />

zu werden, um zusammen mit ihnen<br />

eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie<br />

zu bilden.<br />

Auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile,<br />

Lastaufnahmemittel, Ketten,<br />

Seile und Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen<br />

gehören auch zu den Anwendungsbereichen<br />

der Maschinenrichtlinie.<br />

Gemäß Artikel 1 der Maschinenrichtlinie<br />

gibt es einige Ausnahmen. Dazu zählen<br />

Maschinen, deren einzige Kraftquelle die<br />

unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft<br />

ist (wobei hiervon wiederum<br />

Maschinen ausgenommen sind, die zum<br />

Heben von Lasten verwendet werden), sowie<br />

Elektromotoren. Weiterhin ausgenommen<br />

sind Maschinen für medizinische<br />

Zwecke, die in direktem Kontakt mit den<br />

Patienten verwendet werden, feststehende<br />

und verfahrbare Jahrmarktgeräte, Dampfkessel<br />

und Druckbehälter und Waffen.<br />

Die DIN EN 61508-4 betrachtet die funktionale<br />

Sicherheit als einen Teil der Gesamtsicherheit<br />

einer Maschine oder Anlage.<br />

Sie umfasst die Sicherheit, die von der<br />

korrekten Funktion risikomindernder Systeme<br />

abhängt. Zu diesen Systemen zählen<br />

elek trische, elektronische sowie programmierbare<br />

elektronische Systeme. Sie führen<br />

Sicherheitsfunktionen aus und müssen in<br />

definierten Fehlerfällen mit einer bestimmten<br />

Zuverlässigkeit agieren. Ziel der funktionalen<br />

Sicherheit ist einerseits die Minimierung<br />

der Gefährdungen, die von einer<br />

Anlage ausgehen, andererseits muss jedoch<br />

die Funktion der Anlage durchgehend gewährleistet<br />

werden. Dies gilt auch außerhalb<br />

der normalen Betriebszustände –<br />

bspw. in Störfällen, in denen die Maschine<br />

ihre Funktion bis zu einem gewissen Maß<br />

ausüben kann.<br />

CE-Kennzeichnung<br />

Zur Frage, ob eine verfahrenstechnische<br />

Anlage eine Maschine ist, gibt das CE-<br />

Konformitäts verfahren Auskunft. Der Maschinenbauer<br />

muss die oben genannten<br />

Punkte bewerten, um eine CE-Kennzeichnung<br />

für seine Anlage machen zu können.<br />

Dabei ist es sehr wichtig, die einzelnen<br />

Maschinen (M1, M2, M3 …) die bereits<br />

miteinander verkettet sind, als Gesamtheit<br />

zu betrachten – Stichwort<br />

„verkettete Anlage“. Spätestens da, wo<br />

eine chemische Umformung stattfindet,<br />

werden Maschinenbauer erkennen,<br />

dass die Anlage nicht als<br />

„Gesamtheit von Maschinen“ eingestuft<br />

werden kann. Bei näherer Betrachtung<br />

wird man feststellen, dass<br />

einzelne Maschinen vor, während und<br />

nach der chemischen Umformung<br />

benötigt werden.<br />

Die einzelnen Maschinen wie z. B. Pumpen<br />

und Rührbehälter (Mischer) werden<br />

jedoch von der Maschinenrichtlinie erfasst,<br />

daher müssen dieser mit einer CE-<br />

Kennzeichnung gemäß MRL 2006/42/EG<br />

versehen werden. Zusammengefasst: Es ist<br />

nicht möglich, für eine verfahrenstechnische<br />

Anlage in ihrer Gesamtheit eine CE-<br />

Kennzeichnung im Sinne der Maschinenrichtlinie<br />

anzubringen. Die verfahrenstechnische<br />

Anlage in ihrer Gesamtheit<br />

stellt keine Maschine dar. Teile der Anlage<br />

können jedoch unter den Anwendungsbereich<br />

der Maschinenrichtlinie oder andere<br />

Richtlinien fallen, sodass für diese eine<br />

Konformitätsbewertung bzw. eine CE-<br />

Kennzeichnung gemäß der jeweiligen<br />

Richtlinie notwendig ist.<br />

Die Ziele aus Sicht eines Anlagenbetreibers,<br />

die Produktivität und Sicherheit seiner<br />

Anlage zu erhöhen und zu gewährleisten,<br />

werden durch die funktionale Sicherheit erreicht<br />

und minimieren das Risiko hinsicht-<br />

Das Gesamtrisiko der verfahrenstechnische<br />

Anlage muss immer vom Betreiber im<br />

Rahmen der Gesamt-Sicherheitsbetrachtung<br />

bewertet werden. Dabei müssen die<br />

Bestandteile wie die einzelnen Maschinen<br />

oder Teile, die Anforderungen der relevanten<br />

Normen und/ oder Richtlinien erfüllen.<br />

Beispiel: Maschinen in verfahrenstechnischen<br />

Anlagen:<br />

n 1. Schritt: Die Grenzen der einzelnen<br />

Maschinen, die in einer verfahrenstechnischen<br />

Anlage eingesetzt werden, müssen<br />

definiert und die bestimmungsgemäße Verwendung<br />

muss bekannt sein.<br />

n 2. Schritt: Die einzelnen Maschinen werden<br />

gemäß ISO 12100 bewertet (Risikobewertung).<br />

Dabei müssen die Abhängigkeiten<br />

zwischen den Maschinen, aber<br />

auch die Abhängigkeiten des Anlagenumfelds<br />

betrachtet werden.<br />

n 3. Schritt: Je nach relevanter Norm müssen<br />

die richtigen Risikobewertungsverfahren<br />

Sobald feststeht, unter<br />

welche Richtlinien die<br />

Anlage oder Teile davon<br />

fallen, kann das Inverkehrbringen<br />

unter Einhaltung<br />

der Sicherheitsziele erfolgreich<br />

durchgeführt werden.<br />

Hasan Sülük<br />

angewendet werden, um die Anforderungen<br />

bzgl. ISO 13849-1 „PL“ und/oder IEC<br />

62061 „SIL“ zu erfüllen.<br />

n 4. Schritt: Die einzelnen Maschinen werden<br />

gemäß der relevanten Normen EN<br />

ISO 13849-1/EN 62061/… gestaltet.<br />

n 5. Schritt: Verfahrenstechnische Risiken,<br />

die nicht durch angewendete Normen und<br />

Richtlinien abgedeckt werden, müssen<br />

durch weitere sicherheitstechnische Einrichtungen<br />

gemindert werden. Diese können<br />

dann z. B. gemäß IEC 61511 oder VDI/<br />

VDE 2180 realisiert werden.<br />

Der Hersteller (in diesem Fall: Maschinenbauer)<br />

bzw. der Betreiber (Verfahrenstechnik)<br />

muss daher die geltenden Richtlinien<br />

sorgfältig aussuchen und auf die Anwendbarkeit<br />

prüfen.<br />

Halle 9, Stand D76<br />

Fotos: Pepperl+Fuchs, Fotolia (#60845971,<br />

Industrieblick)<br />

www.pepperl-fuchs.com<br />

<strong>VERFAHRENSTECHNIK</strong> 3/<strong>2019</strong> 23

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