p - Hekatron
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Wichtig<br />
Tipps zu Gesetzen, Normen<br />
und Richtlinien<br />
Im nachstehenden Text werden die für Rauchwarnmelder<br />
relevanten Gesetze, Normen und Richtlinien kurz beschrieben.<br />
Die <strong>Hekatron</strong> Rauchwarnmelder entsprechen diesen Anforderungen<br />
vollumfänglich bzw. besitzen darüber hinaus weitere<br />
sicherheitsrelevante Funktionen. Der Rauchwarnmelder HSD IV<br />
LongLife ist das 1. Produkt am Markt, das nach der neuen VdS-<br />
Richtlinie 3515 für Rauchwarnmelder mit Funkvernetzung<br />
anerkannt wurde. Die Experten von <strong>Hekatron</strong> verfügen über<br />
umfangreiche Kenntnisse im Bereich Normen und Richtlinien<br />
und unterstützen Sie bei Bedarf gerne bei Projektierungsfragen.<br />
Landesbauordnung: Hier ist in verschiedenen Bundesländern<br />
festgehalten, dass Rauchwarnmelder in Räumen mit wohnungsähnlicher<br />
Nutzung vorgeschrieben sind. (siehe S.54)<br />
DIN 14676 beschreibt nach welcher Norm die eingesetzten<br />
Rauchwarnmelder anerkannt sein müssen und spezifiziert<br />
die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Wartung von<br />
Rauchwarnmeldern.<br />
DIN EN 14604 ist die europäische Norm, welche die Anforderungen<br />
und Leistungskriterien an Rauchwarnmelder beschreibt.<br />
VdS 3515 ist die deutsche Richtlinie, die die Anforderungen,<br />
Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für funkvernetzte<br />
Rauchwarnmelder festlegt.<br />
Hier die wichtigsten Merkmale:<br />
Auszug aus den Landesbauordnungen der Bundesländer<br />
mit Rauchwarnmelderpflicht: „In Wohnungen müssen Schlafräume,<br />
Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege<br />
von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen<br />
Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so<br />
Rauchwarnmelder<br />
eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig<br />
erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder<br />
Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede<br />
Wohnung bis zum ... (je nach Bundesland unterschiedlich)<br />
mit Rauchmeldern auszurüsten.“<br />
Gesetzte beschreiben keine genauen technischen Funktionen.<br />
Detaillierte Angaben wie die einzusetzenden Rauchwarnmelder<br />
beschaffen sein müssen und wie die Planung, der<br />
Einbau und der Betrieb der Rauchwarnmelder vorgenommen<br />
werden muss, ist in den Landesbauordnungen nicht erwähnt.<br />
Die dort beschriebenen Anwendungen basieren auf dem<br />
Stand der Technik. Dieser wird in entsprechenden Normen<br />
und Richtlinien spezifiziert.<br />
DIN EN 14604<br />
● Hupenlautstärke min<br />
85 dB im Abstand von 3 m<br />
● Batteriewechselanzeige 4<br />
Wochen vor Batterieende<br />
● Batterielebensdauer<br />
mindestens 1 Jahr<br />
● Prüfknopf<br />
● Ansprechschwellenwert<br />
● U.v.m.<br />
Die wichtigsten Informationen<br />
zur DIN 14676 entnehmen<br />
Sie dem nächsten<br />
Kapitel, das die Projektierung<br />
und Montage von Rauchwarnmeldern<br />
beschreibt.<br />
VdS 3515<br />
● Angabe der Frequenzbänder<br />
in der die Funkübertragung<br />
stattfinden soll<br />
(ISM-Band zwischen<br />
(433,05 …434,79) MHz<br />
oder SRD-Band<br />
(868…870) MHz ‹Duo-<br />
Line sendet im SRD-Band›<br />
● Alarmübertragungsdauer<br />
max 30 Sekunden<br />
● Die Sendeleistung muss<br />
im freien Feld mindestens<br />
100 m betragen<br />
● Weiterleitung des Batteriewechselsignals<br />
an die vernetzten<br />
Melder<br />
● Codierung, es müssen min.<br />
6 Linien gebildet werden<br />
können ‹Duo-Line<br />
verfügt über 8 Linien›<br />
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