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p - Hekatron

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36<br />

Wichtig<br />

Tipps zu Gesetzen, Normen<br />

und Richtlinien<br />

Im nachstehenden Text werden die für Rauchwarnmelder<br />

relevanten Gesetze, Normen und Richtlinien kurz beschrieben.<br />

Die <strong>Hekatron</strong> Rauchwarnmelder entsprechen diesen Anforderungen<br />

vollumfänglich bzw. besitzen darüber hinaus weitere<br />

sicherheitsrelevante Funktionen. Der Rauchwarnmelder HSD IV<br />

LongLife ist das 1. Produkt am Markt, das nach der neuen VdS-<br />

Richtlinie 3515 für Rauchwarnmelder mit Funkvernetzung<br />

anerkannt wurde. Die Experten von <strong>Hekatron</strong> verfügen über<br />

umfangreiche Kenntnisse im Bereich Normen und Richtlinien<br />

und unterstützen Sie bei Bedarf gerne bei Projektierungsfragen.<br />

Landesbauordnung: Hier ist in verschiedenen Bundesländern<br />

festgehalten, dass Rauchwarnmelder in Räumen mit wohnungsähnlicher<br />

Nutzung vorgeschrieben sind. (siehe S.54)<br />

DIN 14676 beschreibt nach welcher Norm die eingesetzten<br />

Rauchwarnmelder anerkannt sein müssen und spezifiziert<br />

die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Wartung von<br />

Rauchwarnmeldern.<br />

DIN EN 14604 ist die europäische Norm, welche die Anforderungen<br />

und Leistungskriterien an Rauchwarnmelder beschreibt.<br />

VdS 3515 ist die deutsche Richtlinie, die die Anforderungen,<br />

Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für funkvernetzte<br />

Rauchwarnmelder festlegt.<br />

Hier die wichtigsten Merkmale:<br />

Auszug aus den Landesbauordnungen der Bundesländer<br />

mit Rauchwarnmelderpflicht: „In Wohnungen müssen Schlafräume,<br />

Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege<br />

von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen<br />

Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so<br />

Rauchwarnmelder<br />

eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig<br />

erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder<br />

Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede<br />

Wohnung bis zum ... (je nach Bundesland unterschiedlich)<br />

mit Rauchmeldern auszurüsten.“<br />

Gesetzte beschreiben keine genauen technischen Funktionen.<br />

Detaillierte Angaben wie die einzusetzenden Rauchwarnmelder<br />

beschaffen sein müssen und wie die Planung, der<br />

Einbau und der Betrieb der Rauchwarnmelder vorgenommen<br />

werden muss, ist in den Landesbauordnungen nicht erwähnt.<br />

Die dort beschriebenen Anwendungen basieren auf dem<br />

Stand der Technik. Dieser wird in entsprechenden Normen<br />

und Richtlinien spezifiziert.<br />

DIN EN 14604<br />

● Hupenlautstärke min<br />

85 dB im Abstand von 3 m<br />

● Batteriewechselanzeige 4<br />

Wochen vor Batterieende<br />

● Batterielebensdauer<br />

mindestens 1 Jahr<br />

● Prüfknopf<br />

● Ansprechschwellenwert<br />

● U.v.m.<br />

Die wichtigsten Informationen<br />

zur DIN 14676 entnehmen<br />

Sie dem nächsten<br />

Kapitel, das die Projektierung<br />

und Montage von Rauchwarnmeldern<br />

beschreibt.<br />

VdS 3515<br />

● Angabe der Frequenzbänder<br />

in der die Funkübertragung<br />

stattfinden soll<br />

(ISM-Band zwischen<br />

(433,05 …434,79) MHz<br />

oder SRD-Band<br />

(868…870) MHz ‹Duo-<br />

Line sendet im SRD-Band›<br />

● Alarmübertragungsdauer<br />

max 30 Sekunden<br />

● Die Sendeleistung muss<br />

im freien Feld mindestens<br />

100 m betragen<br />

● Weiterleitung des Batteriewechselsignals<br />

an die vernetzten<br />

Melder<br />

● Codierung, es müssen min.<br />

6 Linien gebildet werden<br />

können ‹Duo-Line<br />

verfügt über 8 Linien›<br />

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