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Abtreibung<br />
»Weigerung aus Gewissensgründen<br />
unantastbar«<br />
Kryokonservierung<br />
(Einfrieren) menschlicher<br />
Geschlechtszellen<br />
Roberto Colombo,NOI-famiglia e vita<br />
Übersetzung: Dr. Hermann Zagler<br />
Der Weltärztebund (WMA) hat<br />
kürzlich auf Anregung der<br />
Arbeitsgruppe für Abtreibung<br />
(WGAP) ein neues Projekt über<br />
die Einführung neuer Standards in<br />
Ausarbeitung, um die Weigerung aus<br />
Gewissensgründen bei Abtreibung<br />
und Euthanasie einzuschränken. Das<br />
soll durch einen irreführenden Sprachgebrauch,<br />
Druck auf Ärzte, Beeinträchtigung<br />
nationaler Regeln, juridische<br />
Aktionen, erreicht werden.<br />
Hinsichtlich Abtreibung strebt man eine<br />
Revision der Osloer Erklärung von 2006<br />
über die therapeutische Abtreibung an.<br />
Der Vorschlag läuft darauf hinaus, dass<br />
die WGAP vorschlägt, die abtreibungswillige<br />
Frau zu abtreibungswilligen<br />
Ärzten zu schicken, aber von gewissensverweigernden<br />
Ärzten, unter bestimmten<br />
Umständen, eine sichere Abtreibung<br />
zu gewährleisten. Verworfen wird auch<br />
die Unterscheidung zwischen therapeutischer<br />
und freiwilliger Abtreibung,<br />
als auch ein eventueller prekärer<br />
Gesundheitszustand der Schwangeren.<br />
Ferner sei die Abtreibungspille RU 486<br />
auch vom Verweigerer zu verschreiben,<br />
wenn die Frau keinen anderen Zugang<br />
hat. (AdÜ: nach ital. ges. Vorschrift kann<br />
diese Pille nur vom Arzt verschrieben<br />
werden, tatsächlich ist aber diese Pille<br />
online für alle zugänglich). Die ursprüngliche<br />
Erklärung spricht vom „ungeborenen<br />
Kind“, diese Erklärung aber<br />
nur vom „Fötus“.<br />
Hinsichtlich Euthanasie haben Kanada<br />
und die Niederlande Änderungen der<br />
Empfehlungen 8 u. 9 vorgeschlagen u.<br />
zwar, die WMA ist gegen Euthanasie<br />
oder Tötung auf Wunsch seitens des<br />
Arztes. Wo aber diese Praxis legal<br />
vorgesehen ist, dürfen Ärzte ohne legale<br />
Folgen diese durchführen. Kein<br />
Arzt darf zu Euthanasie oder Tötung<br />
auf Verlangen gezwungen werden,<br />
auch nicht dazu, den Patienten an einen<br />
anderen Arzt zu verweisen. Bei<br />
legalisierter Euthanasie oder Tötung<br />
auf Verlangen müssen den Patienten<br />
„alle Mechanismen garantiert werden“,<br />
die die „Voraussetzungen erfüllen“.<br />
Kanada und die Niederlande sind die<br />
Länder mit den liberalsten Gesetzen in<br />
Sachen Euthanasie. Die betreffenden<br />
John Lee, NOI-famiglia e vita<br />
Übersetzung aus dem Italienischen:<br />
Dr. Hermann Zagler<br />
Ärzte befinden sich in einer ethischen,<br />
moralischen u. religiösen Zwickmühle,<br />
weil sie den Patienten an einen willigen<br />
Arzt weiterreichen müssten. Das stellt<br />
ein großes Problem dar, denn der Arzt<br />
müsste zwischen Gewissen u. Erlaubnis<br />
entscheiden, die Patienten weiter zu<br />
betreuen.<br />
Hier ist die Absicht klar, die Schwelle<br />
der Euthanasie auf ein niederes und<br />
schwammiges Niveau zu setzen u. dabei<br />
auch noch die Menschenrechte<br />
zu verletzen. Als einziges juridisches<br />
Kriterium wird herangezogen, dass sich<br />
der Patient in einem „argen, nicht wieder<br />
gut zu machendem Zustand“ befindet.<br />
Dass der Patient leide, ist eine absolut<br />
subjektive Beurteilung.<br />
Alle, die sich mit dem Thema Euthanasie<br />
befasst haben, wissen, dass, wenn diese<br />
einmal erlaubt ist, können keine<br />
Grenzen mehr gesetzt werden, denn es<br />
werden viele Fragen aufgeworfen, wie<br />
der Schutz der ‚verletzbaren‘ Patienten,<br />
z.B. bei minderjährigen Behinderten,<br />
isolierten Personen mit mentalen oder<br />
dementen Krankheiten usw. Der Schutz<br />
aus Gewissensgründen ist absolut unzureichend,<br />
weil bereits eine Lawine<br />
der Abtreibungsbefürworter losgetreten<br />
wurde und diese nun auf eine<br />
liberale Handhabung der Euthanasie<br />
übergreift. Man sieht, dass der Schutz<br />
aus Gewissensgründen schmilzt, wenn<br />
eine vorherrschende Meinung von<br />
Ärzten überhand nimmt, die ein nachlässiges<br />
Verhalten akzeptiert. Sollte der<br />
Weltärztebund WMA eine Änderung<br />
der bisherigen Einstellung annehmen,<br />
würde das auf nationalen Ebenen hinsichtlich<br />
der Gewissensverweigerung<br />
Folgen haben und somit den Druck auf<br />
die Ärzte erhöhen, da sie schlussendlich<br />
politische Vorgaben einzuhalten<br />
haben. Damit wären sie angehalten,<br />
die eigenen Patienten im Falle von<br />
Abtreibung und Euthanasie anderen<br />
Ärzten weiterzureichen, um disziplinären<br />
Maßnahmen auszuweichen.<br />
Eine ethische Drohung gegenüber<br />
Ärzten, gespickt mit einer<br />
Zweideutigkeit, was das Leben betrifft,<br />
wird irreparable Schäden in der ärztlichen<br />
Praxis anrichten, die sich auf die<br />
ärztlichen Normen auswirken werden.<br />
Vor kurzem hat eine angloamerikanische<br />
For schergruppe<br />
ein Forschungsergebnis<br />
herausgebracht, angeführt<br />
von Evelyn Telfer, die im Labor<br />
Eizellen züchteten und reifen ließen.<br />
Diese wurden aus Urkeimzellen<br />
gewonnen, die in unilaminaren<br />
Follikeln enthalten sind, aus kortikaler<br />
Gebärmutterbiopsie stammen<br />
und von zehn Frauen während eines<br />
Wunschkaiserschnittes entnommen<br />
wurden, nachdem diese ihre<br />
Zustimmung für Forschungszwecke<br />
gegeben haben. Bisher wurde bei<br />
der menschlichen Spezies nur eine<br />
Züchtung, angefangen bei multilaminaren<br />
Follikeln möglich (im fortgeschrittenen<br />
Entwicklungsstadium),<br />
während bei der Maus der gesamte<br />
Entwicklungsprozess bereits in-vitro<br />
verwirklicht war.<br />
Obwohl die Züchtung und<br />
Reifung in-vitro von menschlichen<br />
Geschlechtszellen an sich nicht unerlaubt<br />
ist (es handelt sich nicht<br />
um Embryos, sondern um einzelne<br />
menschliche Zellen), ist diese Art<br />
Manipulation ethisch unannehmbar<br />
und von der Kirche negativ beurteilt<br />
worden, da in Wirklichkeit und<br />
formell eine Praxis der Herstellung<br />
in-vitro von menschlichen Embryos<br />
angestrebt wird, vorsätzlich also<br />
ohne Liebesakt des Ehepaares zwischen<br />
Frau und Mann und daher<br />
respektlos über Leben und Würde<br />
des ungeborenen Kindes verfügt.<br />
„Diesbezüglich ist klarzustellen, dass<br />
die Kryokonservierung von Eizellen<br />
im Zusammenhang mit dem Prozess<br />
der künstlichen Befruchtung als<br />
moralisch unannehmbar betrachtet<br />
werden muss” (Dignitatis personae,<br />
Nr. 20), weshalb aus demselben<br />
Grund die Erzeugung im Labor<br />
derselben Eizellen nicht erlaubt<br />
ist. Ferner ziehen die Versuche der<br />
Fertilisation Manipulierungen und<br />
Beseitigung menschlicher Embryos<br />
mit sich, lediglich erzeugt für einen<br />
rein zweckmäßigen Gebrauch<br />
zu Gunsten biotechnologischer<br />
Wertung der Fortpflanzung, die<br />
ethisch niemals gerechtfertigt sein<br />
kann, weil sie eine sehr schwere<br />
Verletzung der Menschenrechte des<br />
Ungeborenen darstellen.<br />
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