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LEBE_138

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Abtreibung<br />

»Weigerung aus Gewissensgründen<br />

unantastbar«<br />

Kryokonservierung<br />

(Einfrieren) menschlicher<br />

Geschlechtszellen<br />

Roberto Colombo,NOI-famiglia e vita<br />

Übersetzung: Dr. Hermann Zagler<br />

Der Weltärztebund (WMA) hat<br />

kürzlich auf Anregung der<br />

Arbeitsgruppe für Abtreibung<br />

(WGAP) ein neues Projekt über<br />

die Einführung neuer Standards in<br />

Ausarbeitung, um die Weigerung aus<br />

Gewissensgründen bei Abtreibung<br />

und Euthanasie einzuschränken. Das<br />

soll durch einen irreführenden Sprachgebrauch,<br />

Druck auf Ärzte, Beeinträchtigung<br />

nationaler Regeln, juridische<br />

Aktionen, erreicht werden.<br />

Hinsichtlich Abtreibung strebt man eine<br />

Revision der Osloer Erklärung von 2006<br />

über die therapeutische Abtreibung an.<br />

Der Vorschlag läuft darauf hinaus, dass<br />

die WGAP vorschlägt, die abtreibungswillige<br />

Frau zu abtreibungswilligen<br />

Ärzten zu schicken, aber von gewissensverweigernden<br />

Ärzten, unter bestimmten<br />

Umständen, eine sichere Abtreibung<br />

zu gewährleisten. Verworfen wird auch<br />

die Unterscheidung zwischen therapeutischer<br />

und freiwilliger Abtreibung,<br />

als auch ein eventueller prekärer<br />

Gesundheitszustand der Schwangeren.<br />

Ferner sei die Abtreibungspille RU 486<br />

auch vom Verweigerer zu verschreiben,<br />

wenn die Frau keinen anderen Zugang<br />

hat. (AdÜ: nach ital. ges. Vorschrift kann<br />

diese Pille nur vom Arzt verschrieben<br />

werden, tatsächlich ist aber diese Pille<br />

online für alle zugänglich). Die ursprüngliche<br />

Erklärung spricht vom „ungeborenen<br />

Kind“, diese Erklärung aber<br />

nur vom „Fötus“.<br />

Hinsichtlich Euthanasie haben Kanada<br />

und die Niederlande Änderungen der<br />

Empfehlungen 8 u. 9 vorgeschlagen u.<br />

zwar, die WMA ist gegen Euthanasie<br />

oder Tötung auf Wunsch seitens des<br />

Arztes. Wo aber diese Praxis legal<br />

vorgesehen ist, dürfen Ärzte ohne legale<br />

Folgen diese durchführen. Kein<br />

Arzt darf zu Euthanasie oder Tötung<br />

auf Verlangen gezwungen werden,<br />

auch nicht dazu, den Patienten an einen<br />

anderen Arzt zu verweisen. Bei<br />

legalisierter Euthanasie oder Tötung<br />

auf Verlangen müssen den Patienten<br />

„alle Mechanismen garantiert werden“,<br />

die die „Voraussetzungen erfüllen“.<br />

Kanada und die Niederlande sind die<br />

Länder mit den liberalsten Gesetzen in<br />

Sachen Euthanasie. Die betreffenden<br />

John Lee, NOI-famiglia e vita<br />

Übersetzung aus dem Italienischen:<br />

Dr. Hermann Zagler<br />

Ärzte befinden sich in einer ethischen,<br />

moralischen u. religiösen Zwickmühle,<br />

weil sie den Patienten an einen willigen<br />

Arzt weiterreichen müssten. Das stellt<br />

ein großes Problem dar, denn der Arzt<br />

müsste zwischen Gewissen u. Erlaubnis<br />

entscheiden, die Patienten weiter zu<br />

betreuen.<br />

Hier ist die Absicht klar, die Schwelle<br />

der Euthanasie auf ein niederes und<br />

schwammiges Niveau zu setzen u. dabei<br />

auch noch die Menschenrechte<br />

zu verletzen. Als einziges juridisches<br />

Kriterium wird herangezogen, dass sich<br />

der Patient in einem „argen, nicht wieder<br />

gut zu machendem Zustand“ befindet.<br />

Dass der Patient leide, ist eine absolut<br />

subjektive Beurteilung.<br />

Alle, die sich mit dem Thema Euthanasie<br />

befasst haben, wissen, dass, wenn diese<br />

einmal erlaubt ist, können keine<br />

Grenzen mehr gesetzt werden, denn es<br />

werden viele Fragen aufgeworfen, wie<br />

der Schutz der ‚verletzbaren‘ Patienten,<br />

z.B. bei minderjährigen Behinderten,<br />

isolierten Personen mit mentalen oder<br />

dementen Krankheiten usw. Der Schutz<br />

aus Gewissensgründen ist absolut unzureichend,<br />

weil bereits eine Lawine<br />

der Abtreibungsbefürworter losgetreten<br />

wurde und diese nun auf eine<br />

liberale Handhabung der Euthanasie<br />

übergreift. Man sieht, dass der Schutz<br />

aus Gewissensgründen schmilzt, wenn<br />

eine vorherrschende Meinung von<br />

Ärzten überhand nimmt, die ein nachlässiges<br />

Verhalten akzeptiert. Sollte der<br />

Weltärztebund WMA eine Änderung<br />

der bisherigen Einstellung annehmen,<br />

würde das auf nationalen Ebenen hinsichtlich<br />

der Gewissensverweigerung<br />

Folgen haben und somit den Druck auf<br />

die Ärzte erhöhen, da sie schlussendlich<br />

politische Vorgaben einzuhalten<br />

haben. Damit wären sie angehalten,<br />

die eigenen Patienten im Falle von<br />

Abtreibung und Euthanasie anderen<br />

Ärzten weiterzureichen, um disziplinären<br />

Maßnahmen auszuweichen.<br />

Eine ethische Drohung gegenüber<br />

Ärzten, gespickt mit einer<br />

Zweideutigkeit, was das Leben betrifft,<br />

wird irreparable Schäden in der ärztlichen<br />

Praxis anrichten, die sich auf die<br />

ärztlichen Normen auswirken werden.<br />

Vor kurzem hat eine angloamerikanische<br />

For schergruppe<br />

ein Forschungsergebnis<br />

herausgebracht, angeführt<br />

von Evelyn Telfer, die im Labor<br />

Eizellen züchteten und reifen ließen.<br />

Diese wurden aus Urkeimzellen<br />

gewonnen, die in unilaminaren<br />

Follikeln enthalten sind, aus kortikaler<br />

Gebärmutterbiopsie stammen<br />

und von zehn Frauen während eines<br />

Wunschkaiserschnittes entnommen<br />

wurden, nachdem diese ihre<br />

Zustimmung für Forschungszwecke<br />

gegeben haben. Bisher wurde bei<br />

der menschlichen Spezies nur eine<br />

Züchtung, angefangen bei multilaminaren<br />

Follikeln möglich (im fortgeschrittenen<br />

Entwicklungsstadium),<br />

während bei der Maus der gesamte<br />

Entwicklungsprozess bereits in-vitro<br />

verwirklicht war.<br />

Obwohl die Züchtung und<br />

Reifung in-vitro von menschlichen<br />

Geschlechtszellen an sich nicht unerlaubt<br />

ist (es handelt sich nicht<br />

um Embryos, sondern um einzelne<br />

menschliche Zellen), ist diese Art<br />

Manipulation ethisch unannehmbar<br />

und von der Kirche negativ beurteilt<br />

worden, da in Wirklichkeit und<br />

formell eine Praxis der Herstellung<br />

in-vitro von menschlichen Embryos<br />

angestrebt wird, vorsätzlich also<br />

ohne Liebesakt des Ehepaares zwischen<br />

Frau und Mann und daher<br />

respektlos über Leben und Würde<br />

des ungeborenen Kindes verfügt.<br />

„Diesbezüglich ist klarzustellen, dass<br />

die Kryokonservierung von Eizellen<br />

im Zusammenhang mit dem Prozess<br />

der künstlichen Befruchtung als<br />

moralisch unannehmbar betrachtet<br />

werden muss” (Dignitatis personae,<br />

Nr. 20), weshalb aus demselben<br />

Grund die Erzeugung im Labor<br />

derselben Eizellen nicht erlaubt<br />

ist. Ferner ziehen die Versuche der<br />

Fertilisation Manipulierungen und<br />

Beseitigung menschlicher Embryos<br />

mit sich, lediglich erzeugt für einen<br />

rein zweckmäßigen Gebrauch<br />

zu Gunsten biotechnologischer<br />

Wertung der Fortpflanzung, die<br />

ethisch niemals gerechtfertigt sein<br />

kann, weil sie eine sehr schwere<br />

Verletzung der Menschenrechte des<br />

Ungeborenen darstellen.<br />

16 <strong>LEBE</strong> <strong>138</strong>/2018

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