Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte: Die ...
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Das Recht auf Wohnen<br />
Sozialpakt Art. 11: Anerkennung des Rechts eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard ein-<br />
Inhaltliche Konkretisierung<br />
des<br />
Rechts<br />
Maßnahmen des<br />
Staates I: respect<br />
Maßnahmen des<br />
Staaten II:<br />
protect<br />
Maßnahmen des<br />
Staates III:<br />
fulfil<br />
schließlich einer Unterbringung<br />
Verfügbarkeit:<br />
* Rechtliche Sicherheit der Besitzstände (z. B. keine entschädigungslosen Enteignungen,<br />
Zwangsumsiedlungen etc.)<br />
* prinzipielle infrastrukturelle Verfügbarkeit von ausreichendem Wohnraum<br />
Zugänglichkeit:<br />
* Diskriminierungsverbot beim Zugang zu einer Unterkunft<br />
* besondere Berücksichtigung marginalisierter <strong>und</strong> benachteiligter Gruppen beim Zugang zu<br />
einer Unterkunft<br />
* Bezahlbarkeit der Unterkunft<br />
Annehmbarkeit/Qualität:<br />
* Wohnqualität (ausreichender Platz, keine Verwendung ges<strong>und</strong>heitsschädigender Materialien,<br />
ausreichende Isolierung etc.)<br />
* Angemessene Lage (z. B. im Hinblick auf Zugang zu Bildungseinrichtungen etc.)<br />
* Berücksichtigung des Lebens- <strong>und</strong> Wohnstils der jeweiligen Bevölkerungsgruppe<br />
* Anerkennung des Zugangsrechts eines jeden zu einer menschenwürdigen Unterkunft<br />
* Anerkennung von Besitzständen <strong>und</strong> Eigentum durch den Staat (Ausnahmen möglich!)<br />
* Maßnahmen zum Schutz vor ungerechtfertigten Enteignungen oder Zwangsumsiedlungen<br />
ohne entsprechende Entschädigung etc.<br />
* Maßnahmen zum Schutz von Eigentum <strong>und</strong> Besitz<br />
* Maßnahmen zum Schutz vor unangemessenen Mieten <strong>und</strong> Mieterhöhungen<br />
* Ausarbeitung einer nationalen „Housing Strategy“; idealiter Implementation in nationale<br />
Gesetzgebung<br />
* Bereitstellung von Wohnungshilfen für arme Bevölkerungsgruppen<br />
* Förderung des Zugangs zu Land <strong>und</strong> Besitz für benachteiligte Bevölkerungsgruppen<br />
* Bereitstellung detaillierter Informationen bei Umsiedlungsmaßnahmen<br />
* Bereitstellung entsprechender neuer Siedlungsplätze, Zugang zu neuen Produktionsland u.a.<br />
bei unvermeidbaren Umsiedlungen<br />
* Anwendung der WHO-Ges<strong>und</strong>heitsrichtlinien bzgl. des Wohnens<br />
Quelle: eigene Zusammenstellung auf Gr<strong>und</strong>lage von CESCR, General Comments, Nr. 4 <strong>und</strong> 7<br />
Mit Blick auf die Respektierungspflichten muss der jeweilige Vertragsstaat das Zugangsrecht<br />
eines jeden auf eine menschenwürdige Unterkunft anerkennen. Ebenso ist der Staat gehalten,<br />
die Besitzstände <strong>und</strong> das Eigentum der jeweiligen Personen <strong>und</strong> Personengruppen zu respek-<br />
tieren. Hier zeigt sich eine Verzahnung der formal getrennt behandelten bürgerlich-politischen<br />
Rechte mit den <strong>wirtschaftlichen</strong>, <strong>sozialen</strong> <strong>und</strong> <strong>kulturellen</strong> Rechten. Das Recht auf Eigentum<br />
wird gemeinhin eher als zu der ersten Gruppen zugehörig betrachtet, findet sich aber eindeu-<br />
tig auch im wsk-Bereich. Auch Schutzpflichten obliegen den Vertragsstaaten nach den Vor-<br />
gaben des CESCR. So müssen diese ggf. Maßnahmen zum Schutz vor ungerechtfertigten Ent-<br />
eignungen oder Zwangsumsiedlungen (ohne entsprechende Entschädigungen) ergreifen. Lie-<br />
ße ein Staat es also beispielsweise zu, dass in einem bestimmten bewohnten oder landwirt-<br />
schaftlich genutzten Gebiet durch private Investoren ein Staudammprojekt auf die Wege ge-<br />
bracht würde, ohne im Vorfeld eine angemessene <strong>und</strong> allgemein akzeptierte Zukunftsplanung<br />
für die dort lebende Bevölkerung vorzunehmen, so würde dies dem Sozialpakt widersprechen.<br />
Auch der Schutz vor Mietwucher fällt unter die vom Staat einzulösenden Schutzpflichten.<br />
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