Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte: Die ...
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Als Schutzpflicht weist der CESCR u.a. die Notwendigkeit aus, dass der Staat seine Bür-<br />
ger/innen vor Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen seitens Dritter schützt. Dabei muss er auch sicherstel-<br />
len, dass eine Privatisierung des Ges<strong>und</strong>heitssektors nicht die Prinzipien der Verfügbarkeit,<br />
des offenen Zugangs oder der angemessenen Qualität medizinischer Versorgung gefährdet.<br />
Besondere Bedeutung kommt hierbei auch der Kontrolle des Vertriebs von Medikamenten<br />
<strong>und</strong> medizinischen Einrichtungen durch Dritte zu. So sind in einigen Entwicklungsländern,<br />
wie etwa in Nigeria, ein Großteil der Medikamente, die im Umlauf sind, wirkungslose Präpa-<br />
rate oder entsprechen nicht den vorgeschriebenen Standards. Hier ist der Staat gefordert, Kon-<br />
troll- <strong>und</strong> Gegenmaßnahmen zu ergreifen. <strong>Die</strong> Aufgabe des Staates ist es also, sich schützend<br />
vor seine Bevölkerung zu stellen <strong>und</strong> negativen Entwicklungen entgegenzuwirken. <strong>Die</strong><br />
Schutzfunktion bezieht sich auch auf ges<strong>und</strong>heitsgefährdende traditionelle Praktiken, wie die<br />
weibliche Genitalverstümmlung, <strong>und</strong> die private bzw. häusliche Gewalt gegenüber Frauen<br />
<strong>und</strong> Kindern. Ein weiterer großer Bereich ist der Schutz einer intakten <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>en Umwelt.<br />
<strong>Die</strong> Gewährleistungspflichten der Staaten sind im Bereich Ges<strong>und</strong>heit besonders breit gefä-<br />
chert. Sie fordern so u.a. die Bereitstellung eines für jeden finanzierbaren, öffentlichen, priva-<br />
ten oder gemischten Ges<strong>und</strong>heitssystems sowie die ausreichende Bereitstellung medizinischer<br />
Einrichtungen, Leistungen <strong>und</strong> Programme, vor allem auch für benachteiligte <strong>und</strong> marginali-<br />
sierte Bevölkerungsgruppen. Ebenso wird der staatlichen Informationspflicht gegenüber der<br />
Bevölkerung, z.B. betreffend neuer Therapieformen oder auch im Sinne einer Aufklärung im<br />
Bereich der Familienplanung <strong>und</strong> Verhütung, große Bedeutung beigemessen. Krankheitskon-<br />
trolle, wie etwa die Überwachung ansteckender Krankheiten, oder die gezielte Förderung me-<br />
dizinischer Forschung zählen ebenso dazu, wie Maßnahmen gegen Naturkatastrophen, die<br />
Krankheiten <strong>und</strong> Seuchen auslösen, oder Arbeitsschutzmaßnahmen (z.B. Bereitstellung ent-<br />
sprechender Schutzkleidung). Auch die Bekämpfung von Seuchen sowie entsprechende Prä-<br />
ventivprogramme <strong>und</strong> Impfungen stehen ausdrücklich auf der Liste der zu erbringenden Leis-<br />
tungen durch den Staat 16 .<br />
16 Ein Beispiel aus Argentinien mag die Bedeutung von Impfungen verdeutlichen. Dort waren 1999 r<strong>und</strong> 3,5<br />
Millionen Einwohner der Pampa durch eine schwere, aber durch Impfung vorbeugbare Viruserkrankung bedroht.<br />
Nach der Intervention einer nationalen Nichtregierungsorganisation <strong>und</strong> einer entsprechenden Klage verpflichteten<br />
argentinische Richter den Staat dazu, den benötigten Impfstoff innerhalb einer gesetzten Frist herzustellen.<br />
Das gerichtliche Verfahren war notwendig geworden, weil sich die pharmazeutischen Unternehmen im Vorfeld<br />
auf Gr<strong>und</strong> mangelnder Gewinnaussichten geweigert hatten, den Impfstoff trotz seiner anerkannten Wirkung<br />
herzustellen. In einem solchen Fall ist der Staat dazu verpflichtet, so das Urteil, die notwendigen Medikamente<br />
selbst bereit zu stellen (vgl. McChesney 2000: 53).<br />
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