Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte: Die ...
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ihrer Möglichkeiten Maßnahmen zu treffen, um nach <strong>und</strong> nach mit allen geeigneten Mittel,<br />
vor allem durch gesetzgeberische Maßnahmen, die volle Verwirklichung der in diesem Pakt<br />
anerkannten Rechte zu erreichen“ (Art. 2 Abs. 1). Der Zivilpakt, der mit griffigeren Imple-<br />
mentationsmechanismen ausgestattet ist, beinhaltet kaum soziale Rechte <strong>und</strong> wurde bisher<br />
allenfalls mittelbar – etwa über das Recht auf Leben (Art. 6), das Diskriminierungsverbot<br />
(Art. 26) oder das Recht auf ein faires <strong>und</strong> öffentliches Verfahren (Art. 14) – zum Schutz von<br />
wsk-Rechten genutzt (vgl. Schneider 2004: 29 f.).<br />
u.a.:<br />
Bürgerlich-politische <strong>und</strong> soziale <strong>Menschenrechte</strong><br />
Zivilpakt:<br />
Bürgerliche <strong>und</strong> politische Rechte<br />
• Recht auf Leben<br />
• Verbot der Folter oder grausamer, unmenschlicher<br />
oder erniedrigender Behandlung oder Strafe<br />
• Verbot der Sklaverei <strong>und</strong> der Leibeigenschaft<br />
• Recht auf persönliche Freiheit <strong>und</strong> Sicherheit<br />
• Recht auf Freizügigkeit<br />
• elementare Justizgr<strong>und</strong>rechte (Gleichheit vor dem<br />
Gesetz, Unschuldsvermutung, verfahrensrechtliche<br />
Mindestgarantien etc.)<br />
• Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre<br />
• Recht auf Gedanken-, Gewissens- <strong>und</strong> Religionsfreiheit<br />
• Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit <strong>und</strong> freie<br />
Meinungsäußerung<br />
• Recht auf Versammlungsfreiheit<br />
• Recht auf Vereinigungsfreiheit<br />
• Recht auf freie <strong>und</strong> faire Wahlen <strong>und</strong> auf Zugang<br />
zu öffentlichen Ämtern<br />
6<br />
u.a.:<br />
Sozialpakt:<br />
Wirtschaftliche, soziale <strong>und</strong> kulturelle Rechte<br />
• Recht auf Arbeit<br />
Quelle: eigene Zusammenstellung anhand des Zivilpaktes <strong>und</strong> des Sozialpaktes<br />
• Recht auf gerechte <strong>und</strong> günstige Arbeitsbedingungen<br />
(angemessener Lohn, gleiches Entgeld für<br />
gleiche Arbeit, sichere <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>e Arbeitsbedingungen,<br />
Arbeitspausen, angemessene Begrenzung<br />
der Arbeitszeit, bezahlter Urlaub, Vergütung gesetzlicher<br />
Feiertage etc.)<br />
• Recht auf Bildung <strong>und</strong> Betätigung von Gewerkschaften<br />
• Recht auf soziale Sicherheit (Sozialversicherung)<br />
• Schutz von Familien (Gründung, Erziehung), Müttern<br />
(Mutterschaftsurlaub) <strong>und</strong> Kindern (vor wirtschaftlicher<br />
<strong>und</strong> sozialer Ausbeutung)<br />
• Recht auf angemessenen Lebensstandard (ausreichende<br />
Ernährung, Bekleidung, Unterbringung)<br />
<strong>und</strong> Recht auf Schutz vor Hunger<br />
• Recht auf körperliche <strong>und</strong> geistige Ges<strong>und</strong>heit<br />
• Recht auf Bildung (Gr<strong>und</strong>schulpflicht, offener<br />
Zugang zu höheren Bildungseinrichtungen etc.)<br />
• Recht auf Teilnahme am <strong>kulturellen</strong> Leben, an den<br />
Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts<br />
etc.<br />
Auch einige weitere Kernabkommen des universellen Menschenrechtsschutzes nehmen expli-<br />
zit auf wsk-Rechte Bezug, wie die nächste Tabelle <strong>und</strong> die nachfolgenden Ausführungen zei-<br />
gen.