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Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte: Die ...

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ihrer Möglichkeiten Maßnahmen zu treffen, um nach <strong>und</strong> nach mit allen geeigneten Mittel,<br />

vor allem durch gesetzgeberische Maßnahmen, die volle Verwirklichung der in diesem Pakt<br />

anerkannten Rechte zu erreichen“ (Art. 2 Abs. 1). Der Zivilpakt, der mit griffigeren Imple-<br />

mentationsmechanismen ausgestattet ist, beinhaltet kaum soziale Rechte <strong>und</strong> wurde bisher<br />

allenfalls mittelbar – etwa über das Recht auf Leben (Art. 6), das Diskriminierungsverbot<br />

(Art. 26) oder das Recht auf ein faires <strong>und</strong> öffentliches Verfahren (Art. 14) – zum Schutz von<br />

wsk-Rechten genutzt (vgl. Schneider 2004: 29 f.).<br />

u.a.:<br />

Bürgerlich-politische <strong>und</strong> soziale <strong>Menschenrechte</strong><br />

Zivilpakt:<br />

Bürgerliche <strong>und</strong> politische Rechte<br />

• Recht auf Leben<br />

• Verbot der Folter oder grausamer, unmenschlicher<br />

oder erniedrigender Behandlung oder Strafe<br />

• Verbot der Sklaverei <strong>und</strong> der Leibeigenschaft<br />

• Recht auf persönliche Freiheit <strong>und</strong> Sicherheit<br />

• Recht auf Freizügigkeit<br />

• elementare Justizgr<strong>und</strong>rechte (Gleichheit vor dem<br />

Gesetz, Unschuldsvermutung, verfahrensrechtliche<br />

Mindestgarantien etc.)<br />

• Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre<br />

• Recht auf Gedanken-, Gewissens- <strong>und</strong> Religionsfreiheit<br />

• Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit <strong>und</strong> freie<br />

Meinungsäußerung<br />

• Recht auf Versammlungsfreiheit<br />

• Recht auf Vereinigungsfreiheit<br />

• Recht auf freie <strong>und</strong> faire Wahlen <strong>und</strong> auf Zugang<br />

zu öffentlichen Ämtern<br />

6<br />

u.a.:<br />

Sozialpakt:<br />

Wirtschaftliche, soziale <strong>und</strong> kulturelle Rechte<br />

• Recht auf Arbeit<br />

Quelle: eigene Zusammenstellung anhand des Zivilpaktes <strong>und</strong> des Sozialpaktes<br />

• Recht auf gerechte <strong>und</strong> günstige Arbeitsbedingungen<br />

(angemessener Lohn, gleiches Entgeld für<br />

gleiche Arbeit, sichere <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>e Arbeitsbedingungen,<br />

Arbeitspausen, angemessene Begrenzung<br />

der Arbeitszeit, bezahlter Urlaub, Vergütung gesetzlicher<br />

Feiertage etc.)<br />

• Recht auf Bildung <strong>und</strong> Betätigung von Gewerkschaften<br />

• Recht auf soziale Sicherheit (Sozialversicherung)<br />

• Schutz von Familien (Gründung, Erziehung), Müttern<br />

(Mutterschaftsurlaub) <strong>und</strong> Kindern (vor wirtschaftlicher<br />

<strong>und</strong> sozialer Ausbeutung)<br />

• Recht auf angemessenen Lebensstandard (ausreichende<br />

Ernährung, Bekleidung, Unterbringung)<br />

<strong>und</strong> Recht auf Schutz vor Hunger<br />

• Recht auf körperliche <strong>und</strong> geistige Ges<strong>und</strong>heit<br />

• Recht auf Bildung (Gr<strong>und</strong>schulpflicht, offener<br />

Zugang zu höheren Bildungseinrichtungen etc.)<br />

• Recht auf Teilnahme am <strong>kulturellen</strong> Leben, an den<br />

Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts<br />

etc.<br />

Auch einige weitere Kernabkommen des universellen Menschenrechtsschutzes nehmen expli-<br />

zit auf wsk-Rechte Bezug, wie die nächste Tabelle <strong>und</strong> die nachfolgenden Ausführungen zei-<br />

gen.

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