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Ausgabe <strong>Mai</strong> <strong>2019</strong><br />
www.kikerikizeitung.at<br />
Seite 21<br />
Die Politik<br />
im Auge...<br />
Arteser Brunnenbesitzer kämpfen weiter um ihr Recht!<br />
Volles Haus bei der Versammlung im <strong>Mai</strong> <strong>2019</strong> in Bierbaum bei Auersbach.<br />
Vizebürgermeister Sundl<br />
Stand der Technik<br />
Durch einen längeren Zeitabschnitt keiner Wasserentnahme<br />
kann im Standrohr eine Verkeimung eintreten. Durch einen<br />
zu geringen Wasseraustausch im 3000 l fassenden Tiefenbehälter<br />
durch die vorgeschriebene Konsensmenge besteht die<br />
Gefahr der Verkeimung oder Bakterienbildung. Allgemeine<br />
Beeinträchtigung der Arteser Wasserqualität durch zu geringe<br />
Umwälzung im Vergleich zum verschlossenen Arteserbrunnen<br />
mit Überlauf. Zu geringe Erfahrungswerte über<br />
die Brunnen, die auf den Stand der Technik gebracht werden<br />
müssen, im Vergleich zu den zu verschließenden alten Arteserbrunnen,<br />
die jahrzehntelang qualitativ hochwertiges Arteserwasser<br />
geliefert haben. Deshalb meinen gleichen Qualitätsanspruch<br />
an das Arteserwasser bei einer Neuerrichtung<br />
des Brunnen.<br />
Einspruch gegen die Absperreinrichtung bei<br />
einer Neubohrung eines Arteserbrunnens:<br />
Bisher hatte ich einen unbefristeten Wasserrechtsbescheid.<br />
Da ich von der Behörde gezwungen werde, meinem Brunnen<br />
auf den Stand der Technik zu<br />
bringen, und jede Bezirkshauptmannschaft<br />
die Wasserrechtsbescheide<br />
autonom vergeben kann,<br />
bestehe ich darauf, weiterhin einen<br />
unbefristeten Wasserrechtsbescheid<br />
zu bekommen. Die<br />
vorgeschriebene Wasseruhr ist<br />
für mich nur ein Willkürakt der<br />
Behörde. In der Marktgemeinde<br />
Grafendorf sind nach der Verschließung artesischer Brunnen<br />
nachweislich mehrere Schadensfälle aufgetreten. Nach der<br />
derzeitigen Rechtslage übernimmt die ausführende Brunnenbohrfirma<br />
die Haftung über die Schadensfälle. Voraussetzung<br />
ist, man beweist ihr mit Sachverständigen ihr Fehlverhalten.<br />
Wenn durch einen großen Schadensfall die Firma in Konkurs<br />
geht, tritt nach der jetzigen Rechtslage der Auftraggeber in<br />
Haftung. Da ich von der Behörde gezwungen werde, meinen<br />
Arteserbrunnen entweder zu verschließen oder auf den Stand<br />
der Technik zu bringen, verweigere ich jede Form von Haftung<br />
zu übernehmen. Ferdinand Schlager<br />
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