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Ausgabe <strong>Mai</strong> <strong>2019</strong><br />

www.kikerikizeitung.at<br />

Seite 21<br />

Die Politik<br />

im Auge...<br />

Arteser Brunnenbesitzer kämpfen weiter um ihr Recht!<br />

Volles Haus bei der Versammlung im <strong>Mai</strong> <strong>2019</strong> in Bierbaum bei Auersbach.<br />

Vizebürgermeister Sundl<br />

Stand der Technik<br />

Durch einen längeren Zeitabschnitt keiner Wasserentnahme<br />

kann im Standrohr eine Verkeimung eintreten. Durch einen<br />

zu geringen Wasseraustausch im 3000 l fassenden Tiefenbehälter<br />

durch die vorgeschriebene Konsensmenge besteht die<br />

Gefahr der Verkeimung oder Bakterienbildung. Allgemeine<br />

Beeinträchtigung der Arteser Wasserqualität durch zu geringe<br />

Umwälzung im Vergleich zum verschlossenen Arteserbrunnen<br />

mit Überlauf. Zu geringe Erfahrungswerte über<br />

die Brunnen, die auf den Stand der Technik gebracht werden<br />

müssen, im Vergleich zu den zu verschließenden alten Arteserbrunnen,<br />

die jahrzehntelang qualitativ hochwertiges Arteserwasser<br />

geliefert haben. Deshalb meinen gleichen Qualitätsanspruch<br />

an das Arteserwasser bei einer Neuerrichtung<br />

des Brunnen.<br />

Einspruch gegen die Absperreinrichtung bei<br />

einer Neubohrung eines Arteserbrunnens:<br />

Bisher hatte ich einen unbefristeten Wasserrechtsbescheid.<br />

Da ich von der Behörde gezwungen werde, meinem Brunnen<br />

auf den Stand der Technik zu<br />

bringen, und jede Bezirkshauptmannschaft<br />

die Wasserrechtsbescheide<br />

autonom vergeben kann,<br />

bestehe ich darauf, weiterhin einen<br />

unbefristeten Wasserrechtsbescheid<br />

zu bekommen. Die<br />

vorgeschriebene Wasseruhr ist<br />

für mich nur ein Willkürakt der<br />

Behörde. In der Marktgemeinde<br />

Grafendorf sind nach der Verschließung artesischer Brunnen<br />

nachweislich mehrere Schadensfälle aufgetreten. Nach der<br />

derzeitigen Rechtslage übernimmt die ausführende Brunnenbohrfirma<br />

die Haftung über die Schadensfälle. Voraussetzung<br />

ist, man beweist ihr mit Sachverständigen ihr Fehlverhalten.<br />

Wenn durch einen großen Schadensfall die Firma in Konkurs<br />

geht, tritt nach der jetzigen Rechtslage der Auftraggeber in<br />

Haftung. Da ich von der Behörde gezwungen werde, meinen<br />

Arteserbrunnen entweder zu verschließen oder auf den Stand<br />

der Technik zu bringen, verweigere ich jede Form von Haftung<br />

zu übernehmen. Ferdinand Schlager<br />

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