2019 GF Safety Standards DE
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2.5 Unfallmeldung, -erfassung und -analyse //<br />
Anforderungen<br />
– Jeder Mitarbeitende, der einen Unfall erleidet, muss<br />
diesen umgehend der zuständigen Stelle (Vorgesetzter,<br />
Personalstelle, …) melden.<br />
– Alle Unfälle und unsicheren Zustände werden systematisch<br />
erfasst und analysiert; allfällige gesetzliche Meldeund/oder<br />
Aufzeichnungspflichten für Unfälle werden<br />
eingehalten. Die Unfallabklärung erfolgt zeitnah, in der<br />
Regel innerhalb von drei Arbeitstagen.<br />
– Die Unfälle werden im Sustainability Information System<br />
(SIS) nach den gültigen Vorgaben gemeldet.<br />
– Nach Unfällen und Beinahe-Unfällen werden umgehend<br />
die Gefährdungsermittlungen und Risikobewertungen<br />
überprüft und bei Bedarf aktualisiert, Verbesserungsmassnahmen<br />
ergriffen und deren Wirksamkeit und Übertragbarkeit<br />
überprüft.<br />
– Jede <strong>GF</strong> Gesellschaft führt eine Statistik der Arbeitsunfälle,<br />
unsicheren Zustände, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle.<br />
Bei den Arbeitsunfällen werden mindestens<br />
Unfallart, Ausfalltage, Art der Verletzung (betroffene<br />
Körperteile), Unfallgrund, Abteilung und Abstellmassnahmen<br />
erfasst.<br />
10 % 18 %<br />
8 %<br />
– Jede Gesellschaft wertet die Unfallstatistik regelmässig<br />
aus (mindestens halbjährlich). Ziel ist insbesondere<br />
das Erkennen von Unfallschwerpunkten und deren Eliminierung.<br />
– Bei Todesfällen ist die Konzernweisung 1073 «Vorgehensweise<br />
bei tödlichen Unfällen oder Todesfällen im<br />
Georg Fischer Konzern» zu beachten.<br />
2.6 Kontinuierliche Verbesserung und Austausch von Best<br />
Practice //<br />
Anforderungen<br />
– Die Gesellschaften stellen die kontinuierliche Verbesserung<br />
sicher und setzen dazu anerkannte Methoden und<br />
Werkzeuge ein (z.B. (standortübergreifende) interne<br />
Audits, betriebliches Vorschlagswesen/KVP, Reviews,<br />
Ziele und Programme (vgl. Kap. 2.1) etc.).<br />
– Die Divisionen stellen den Erfahrungs-Austausch (z. B.<br />
Erkenntnisse aus Unfällen, Best Practice) zwischen den<br />
Standorten/Gesellschaften sicher.<br />
2.7 Verstoss gegen Sicherheitsregeln //<br />
Anforderungen<br />
– Die in den «<strong>GF</strong> <strong>Standards</strong> für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz»<br />
festgehaltenen Rechte und Pflichten<br />
sind für jeden Mitarbeitenden verbindlich.<br />
– Vorgesetzten kommt eine Vorbildfunktion zu. Sie schulen<br />
und sensibilisieren Mitarbeitende und fordern Arbeitssicherheit<br />
und Gesundheitsschutz kompromisslos ein.<br />
– Verstösse gegen Arbeitssicherheitsbestimmungen haben<br />
disziplinarische Konsequenzen zur Folge und können bis<br />
zur Kündigung des Arbeitsvertrages führen.<br />
12 %<br />
30 %<br />
14 %<br />
8 %<br />
Beispiel einer Unfallstatistik: Anteile der verletzten Körperteile.<br />
12 <strong>GF</strong> <strong>Standards</strong> für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz