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2019 GF Safety Standards DE

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2.5 Unfallmeldung, -erfassung und -analyse //<br />

Anforderungen<br />

– Jeder Mitarbeitende, der einen Unfall erleidet, muss<br />

diesen umgehend der zuständigen Stelle (Vorgesetzter,<br />

Personalstelle, …) melden.<br />

– Alle Unfälle und unsicheren Zustände werden systematisch<br />

erfasst und analysiert; allfällige gesetzliche Meldeund/oder<br />

Aufzeichnungspflichten für Unfälle werden<br />

eingehalten. Die Unfallabklärung erfolgt zeitnah, in der<br />

Regel innerhalb von drei Arbeitstagen.<br />

– Die Unfälle werden im Sustainability Information System<br />

(SIS) nach den gültigen Vorgaben gemeldet.<br />

– Nach Unfällen und Beinahe-Unfällen werden umgehend<br />

die Gefährdungsermittlungen und Risikobewertungen<br />

überprüft und bei Bedarf aktualisiert, Verbesserungsmassnahmen<br />

ergriffen und deren Wirksamkeit und Übertragbarkeit<br />

überprüft.<br />

– Jede <strong>GF</strong> Gesellschaft führt eine Statistik der Arbeitsunfälle,<br />

unsicheren Zustände, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle.<br />

Bei den Arbeitsunfällen werden mindestens<br />

Unfallart, Ausfalltage, Art der Verletzung (betroffene<br />

Körperteile), Unfallgrund, Abteilung und Abstellmassnahmen<br />

erfasst.<br />

10 % 18 %<br />

8 %<br />

– Jede Gesellschaft wertet die Unfallstatistik regelmässig<br />

aus (mindestens halbjährlich). Ziel ist insbesondere<br />

das Erkennen von Unfallschwerpunkten und deren Eliminierung.<br />

– Bei Todesfällen ist die Konzernweisung 1073 «Vorgehensweise<br />

bei tödlichen Unfällen oder Todesfällen im<br />

Georg Fischer Konzern» zu beachten.<br />

2.6 Kontinuierliche Verbesserung und Austausch von Best<br />

Practice //<br />

Anforderungen<br />

– Die Gesellschaften stellen die kontinuierliche Verbesserung<br />

sicher und setzen dazu anerkannte Methoden und<br />

Werkzeuge ein (z.B. (standortübergreifende) interne<br />

Audits, betriebliches Vorschlagswesen/KVP, Reviews,<br />

Ziele und Programme (vgl. Kap. 2.1) etc.).<br />

– Die Divisionen stellen den Erfahrungs-Austausch (z. B.<br />

Erkenntnisse aus Unfällen, Best Practice) zwischen den<br />

Standorten/Gesellschaften sicher.<br />

2.7 Verstoss gegen Sicherheitsregeln //<br />

Anforderungen<br />

– Die in den «<strong>GF</strong> <strong>Standards</strong> für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz»<br />

festgehaltenen Rechte und Pflichten<br />

sind für jeden Mitarbeitenden verbindlich.<br />

– Vorgesetzten kommt eine Vorbildfunktion zu. Sie schulen<br />

und sensibilisieren Mitarbeitende und fordern Arbeitssicherheit<br />

und Gesundheitsschutz kompromisslos ein.<br />

– Verstösse gegen Arbeitssicherheitsbestimmungen haben<br />

disziplinarische Konsequenzen zur Folge und können bis<br />

zur Kündigung des Arbeitsvertrages führen.<br />

12 %<br />

30 %<br />

14 %<br />

8 %<br />

Beispiel einer Unfallstatistik: Anteile der verletzten Körperteile.<br />

12 <strong>GF</strong> <strong>Standards</strong> für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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