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2019 GF Safety Standards DE

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Hindernisfreie Gehwege ohne Rutsch- und Stolperstellen verhindern wirksam Unfälle.<br />

6.4 Zugang zu Gebäuden, Produktionshallen,<br />

Lager und Gefahrenzonen //<br />

Anforderungen<br />

– Das Firmenareal und die Gebäude sind gegen den Zugang<br />

von Unbefugten geschützt.<br />

– Einrichtungen mit besonderen Gefahren auf nicht<br />

umzäunten Aussengeländen (z.B. Pressmulden) sind gegen<br />

unbefugte Benutzung durch Dritte gesichert.<br />

– Es wird eine Anwesenheitsliste (elektronisch oder auf<br />

Papier) von Mitarbeitenden und von Besuchern/Dritten<br />

(vgl. Kap. 3.2) geführt. Die Anwesenheitsliste muss bei<br />

Notfällen (z.B. Brand) zugänglich sein.<br />

– Produktionshallen, Lager und weitere Räumlichkeiten,<br />

welche erhöhte Sicherheitsanforderungen aufweisen<br />

(«Gefahrenzonen»), werden nur von berechtigten Personen<br />

betreten, welche die notwendigen Sicherheitsinstruktionen<br />

erhalten haben und über die geforderte<br />

persönliche Sicherheitsausrüstung verfügen.<br />

– Notwendige Gefahrenhinweise und Gebote sind<br />

vorhanden, gut sichtbar und aktuell (vgl. A.4).<br />

– Für Besucher, siehe Kap. 3.2.<br />

6.5 Gehwege und Treppen //<br />

Anforderungen<br />

Gehwege:<br />

– In Produktions- und Lagerbereichen sind Gehwege markiert.<br />

Sie signalisieren Staplerfahrern, dass hier besondere<br />

Vorsicht geboten ist.<br />

– Alle Mitarbeitenden verwenden diese Gehwege und verlassen<br />

diese nur, wenn es für die zu erledigende Arbeit<br />

nötig ist.<br />

– Die Gehwege sind ständig frei zu halten und frei von<br />

Rutsch- und Stolperstellen.<br />

– Gänge, Flure, Fluchtwege und Notausgänge sind gut beleuchtet,<br />

ausreichend breit und hoch, frei von Hindernissen,<br />

frei von Brandlasten und mit rutschfesten und trockenen<br />

Böden (Ausnahme: Aussengelände) ausgestattet.<br />

– Gefahrenstellen sind deutlich markiert und gegebenenfalls<br />

mit Abschrankungen versehen. Verschmutzte,<br />

rutschige Stellen werden sofort gereinigt.<br />

Fluchtwege:<br />

– Fluchtwege sind jederzeit frei und Notausgänge sind<br />

niemals blockiert/verriegelt (vgl. auch Kap. 4).<br />

Treppen:<br />

– Die Treppen sind ausreichend breit und mit Handläufen<br />

ausgestattet, wenn sie mehr als 4 Stufen hoch sind.<br />

– Alle Mitarbeitenden benutzen den Handlauf.<br />

– Die Treppenstufen sind rutschfest, eben, gereinigt, hindernisfrei<br />

und von geeigneter Höhe.<br />

– Die ersten und letzten Treppenstufen sowie die Zwischenpodeste<br />

sind gut sichtbar gestaltet.<br />

– Die Beleuchtung ist so ausgerichtet, dass die Stufenkanten<br />

gut erkennbar sind.<br />

22 <strong>GF</strong> <strong>Standards</strong> für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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