2019 GF Safety Standards DE
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Hindernisfreie Gehwege ohne Rutsch- und Stolperstellen verhindern wirksam Unfälle.<br />
6.4 Zugang zu Gebäuden, Produktionshallen,<br />
Lager und Gefahrenzonen //<br />
Anforderungen<br />
– Das Firmenareal und die Gebäude sind gegen den Zugang<br />
von Unbefugten geschützt.<br />
– Einrichtungen mit besonderen Gefahren auf nicht<br />
umzäunten Aussengeländen (z.B. Pressmulden) sind gegen<br />
unbefugte Benutzung durch Dritte gesichert.<br />
– Es wird eine Anwesenheitsliste (elektronisch oder auf<br />
Papier) von Mitarbeitenden und von Besuchern/Dritten<br />
(vgl. Kap. 3.2) geführt. Die Anwesenheitsliste muss bei<br />
Notfällen (z.B. Brand) zugänglich sein.<br />
– Produktionshallen, Lager und weitere Räumlichkeiten,<br />
welche erhöhte Sicherheitsanforderungen aufweisen<br />
(«Gefahrenzonen»), werden nur von berechtigten Personen<br />
betreten, welche die notwendigen Sicherheitsinstruktionen<br />
erhalten haben und über die geforderte<br />
persönliche Sicherheitsausrüstung verfügen.<br />
– Notwendige Gefahrenhinweise und Gebote sind<br />
vorhanden, gut sichtbar und aktuell (vgl. A.4).<br />
– Für Besucher, siehe Kap. 3.2.<br />
6.5 Gehwege und Treppen //<br />
Anforderungen<br />
Gehwege:<br />
– In Produktions- und Lagerbereichen sind Gehwege markiert.<br />
Sie signalisieren Staplerfahrern, dass hier besondere<br />
Vorsicht geboten ist.<br />
– Alle Mitarbeitenden verwenden diese Gehwege und verlassen<br />
diese nur, wenn es für die zu erledigende Arbeit<br />
nötig ist.<br />
– Die Gehwege sind ständig frei zu halten und frei von<br />
Rutsch- und Stolperstellen.<br />
– Gänge, Flure, Fluchtwege und Notausgänge sind gut beleuchtet,<br />
ausreichend breit und hoch, frei von Hindernissen,<br />
frei von Brandlasten und mit rutschfesten und trockenen<br />
Böden (Ausnahme: Aussengelände) ausgestattet.<br />
– Gefahrenstellen sind deutlich markiert und gegebenenfalls<br />
mit Abschrankungen versehen. Verschmutzte,<br />
rutschige Stellen werden sofort gereinigt.<br />
Fluchtwege:<br />
– Fluchtwege sind jederzeit frei und Notausgänge sind<br />
niemals blockiert/verriegelt (vgl. auch Kap. 4).<br />
Treppen:<br />
– Die Treppen sind ausreichend breit und mit Handläufen<br />
ausgestattet, wenn sie mehr als 4 Stufen hoch sind.<br />
– Alle Mitarbeitenden benutzen den Handlauf.<br />
– Die Treppenstufen sind rutschfest, eben, gereinigt, hindernisfrei<br />
und von geeigneter Höhe.<br />
– Die ersten und letzten Treppenstufen sowie die Zwischenpodeste<br />
sind gut sichtbar gestaltet.<br />
– Die Beleuchtung ist so ausgerichtet, dass die Stufenkanten<br />
gut erkennbar sind.<br />
22 <strong>GF</strong> <strong>Standards</strong> für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz