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2019 GF Safety Standards DE

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Teil 2:<br />

Technische und<br />

Personelle<br />

Massnahmen<br />

5 Grundregeln<br />

Anforderungen<br />

Vorrang von technischen Massnahmen:<br />

Zum Gewährleisten von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />

können technische, organisatorische und<br />

personelle Massnahmen nötig sein. Es gilt die Massnahmenhierarchie<br />

gemäss dem STOP Prinzip. Substitution<br />

(«Ersatz») und technische Massnahmen haben Vorrang<br />

gegenüber organisatorischen und personellen Massnahmen.<br />

Massnahmenhierarchie<br />

1. Substituieren (Ersetzen) von Gefahrenquellen<br />

Gefahrenquellen entweder ganz beseitigen oder<br />

soweit «entschärfen», dass keine Gefährdungen<br />

mehr vorhanden sind.<br />

2. Technische Massnahmen<br />

Gefährdungen «einsperren» oder mindern durch den<br />

Einsatz von Schutzeinrichtungen.<br />

3. Organisatorische Massnahmen<br />

Räumliche und/oder zeitliche Trennung einer<br />

Gefahrenquelle vom Menschen.<br />

4. Personenbezogene Massnahmen<br />

Individueller Schutz des Menschen durch richtiges<br />

Verhalten und gegebenenfalls Einsatz von Persönlichen<br />

Schutzausrüstungen.<br />

Nachrangig gegenüber den vorherigen Massnahmen.<br />

Beispiele<br />

• Ersetzen von gesundheitsgefährdenden Stoffen durch harmlosere Stoffe<br />

• Statt Niederspannung (230 V) Schutzkleinspannung (24 V) verwenden<br />

• Sicherheitsschleusen bei Gefahrenbereichen einführen<br />

• Bei maschinellen Anlagen Schutzgitter oder Schutzgehäuse einsetzen.<br />

• Trennung von Fusswegen und Gabelstapler-Fahrwegen<br />

• Beschränkung der Zahl der Personen in einem bestimmten Arbeitsbereich<br />

• Beschränkung der Arbeitszeit bei Arbeiten mit hohen Lärmbelastung.<br />

• Einsatz von Schutzbrille, Schutzhelm oder Sicherheitsschuhen<br />

• Arbeitsschutz-Unterweisungen<br />

• Gabelstaplerfahrer-Ausbildung<br />

• Verhaltensregeln, zum Beispiel in Form von Betriebsanweisungen.<br />

Zusammenarbeit mit Lieferanten/Fremdfirmen/Dritten:<br />

Die Verantwortlichkeiten und Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit<br />

und Gesundheitsschutz sind für alle<br />

Beteiligten<br />

– <strong>GF</strong>-Gesellschaft (als Auftraggeber, Besteller, Betreiber)<br />

– (Anlagen-)Lieferanten<br />

– Fremdfirmen und deren (Leih-)Arbeiter und/oder<br />

Sub-Unternehmer<br />

– Weitere Beteiligte<br />

klar und schriftlich zu regeln (z. B. in Aufträgen, Verträgen,<br />

Bestellungen, etc.). Insbesondere ist von Anlagenlieferanten<br />

eine schriftliche Bestätigung der Konformität von gelieferten<br />

Anlagen mit Gesetzen und Normen einzufordern.<br />

18 <strong>GF</strong> <strong>Standards</strong> für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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