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Landkreisjournal Nr. 123/2019

Erscheinungsdatum: 22.02.2019

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Amtsblatt Landkreis Görlitz<br />

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca<br />

Ausgabe <strong>123</strong>, 22. Februar <strong>2019</strong><br />

■ Zittau will Kulturhauptstadt Europas 2025 werden<br />

Die Hauptdarsteller, wichtige Vertreter der Landkreise und die Staatsministerin<br />

für Wissenschaft und Kunst bei der Vorstellung in Brüssel.<br />

Foto: PR<br />

„Wir bauen Europas Kulturhauptstadt“<br />

– mit diesem Werbeslogan<br />

kämpfte die Europastadt Görlitz-<br />

Zgorzelec um den europäischen Kulturhauptstadt-Titel<br />

im Jahr 2010. Nun<br />

wird weiter gebaut. Diesmal soll die<br />

Stadt Zittau vorangehen für das große<br />

Ziel, im Jahr 2025 die europäischen<br />

Nachbarn in die deutsch-polnisch-tschechische<br />

Dreiländer-Region<br />

einladen zu dürfen.<br />

Landrat Bernd Lange hatte die Bewerbungs-Idee<br />

2017 an den Zittauer<br />

Oberbürgermeister herangetragen.<br />

Und Thomas Zenker ließ sich nach etwas<br />

Bedenkzeit nicht nur überzeugen,<br />

sondern er überzeugte auch im<br />

September 2017 den Zittauer Stadtrat<br />

davon. Jetzt wirbt der OB fast<br />

rund um die Uhr und fast rund um<br />

die Welt für diese Idee. Er ist fest<br />

überzeugt davon, dass die gesamte<br />

Region mit dem Titel - aber auch<br />

schon dem gemeinsamen Prozess bis<br />

zur Bewerbung - einfach nur gewinnen<br />

kann. Zenker erklärt: „Wir alle<br />

brauchen eine florierende Wirtschaft,<br />

wieder mehr Einwohner und wenn<br />

möglich auch ein paar junge. Wir<br />

brauchen einen Ruf, der unsere Leute<br />

stolz macht, sie das Kinn wieder heben<br />

lässt, und zwar nicht nur als trotzige<br />

Granitschädel, sondern als<br />

freundliche, stolze Oberlausitzer mit<br />

all ihren guten Beziehungen zu den<br />

Nachbarn“. Mit der Bewerbung soll<br />

der Region eine Perspektive für die<br />

Zukunft gegeben werden. Dabei stehen<br />

nicht die Veranstaltungen im<br />

Kulturhauptstadtjahr im Vordergrund,<br />

sondern die lnfrastruktur, Mobilität<br />

und Entwicklung der Region<br />

bis 2025 und darüber hinaus. Vor allem<br />

das grenzüberschreitende Zusammenleben<br />

soll in den Mittelpunkt<br />

gestellt werden.<br />

Für die Bewerbung wurden durch die<br />

Stadt Zittau bereits Partnerschaften<br />

geknüpft, konzeptionelle Grundideen<br />

gesammelt und ein Kuratorium<br />

mit Netzwerkern gegründet. Ein Kulturhauptstadtbüro<br />

arbeitet bereits<br />

sichtbar und zugänglich am Zittauer<br />

Markt, wo sich jeder mit Anregungen<br />

und konstruktiv-kritischen Hinweisen<br />

einbringen kann. Auch der Landkreis<br />

Görlitz bringt sich aktiv ein. So hat<br />

der Kreistag eine Kooperationsvereinbarung<br />

mit Zittau beschlossen und<br />

Unterstützung des Kuratoriums zugesagt.<br />

Die polnischen und tschechischen<br />

Nachbarn sind von der Idee<br />

und den damit verbundenen Chancen<br />

begeistert. Auch die slowenischen<br />

Partner aus Nova Gorica, die<br />

auch Bewerberstadt ist, bekräftigten<br />

bereits ihre Unterstützung. Gemeinsame<br />

Projekte, Zusammenarbeit und<br />

internationalen Austausch soll es geben<br />

– egal ob die beiden Bewerber<br />

am Ende den Titel erhalten oder nicht.<br />

Bevor aber die Bewerbungsunterlagen<br />

abgegeben werden, sind die Zittauerinnen<br />

und Zittauer selbst gefragt.<br />

Am 26. Mai werden sie beim<br />

Bürgerentscheid darüber mitbestimmen,<br />

ob sich Zittau gemeinsam mit<br />

möglichst vielen aus der gesamte Region<br />

um den Titel Kulturhauptstadt<br />

Europas 2025 bewerben soll. Diesen<br />

Weg geht keine der anderen Bewerberstädte.<br />

Oberbürgermeister Thomas<br />

Zenker vertraut jedoch auf den<br />

Optimismus seiner Zittauer: „Es wäre<br />

ein Traum, mit der Kulturhauptstadtbewerbung<br />

aus der Terra incognita –<br />

dem unbekannten Land, das Oberlausitz<br />

und Dreiländereck für viele<br />

darstellt, gemeinsam als gestärkte<br />

Region herauszukommen und überregional<br />

wahrgenommen zu werden.“<br />

Die Bewerbung der Stadt Zittau wird<br />

nun auch mit dem Bewerbungs-Signet<br />

visuell sichtbar.<br />

Das Zeichen, das sich bewusst an die<br />

etablierte Darstellung der Marke Zittau<br />

anlehnt, nimmt die Form eines<br />

Herzens auf und deutet damit besonders<br />

auf die emotionale Komponente<br />

der Bewerbung hin. Damit sollen die<br />

Zittauerinnen und Zittauer von der<br />

Idee überzeugt und ihnen die Chancen<br />

des Bewerbungsweges vermittelt<br />

werden. Die Beteiligung am Wettbewerb<br />

soll einfach zu einer Herzensangelegenheit<br />

werden.<br />

FÜR SIE<br />

IM INNENTEIL<br />

GerHarT – die Theaterzeitung des Gerhart-Hauptmann-Theaters Görlitz-Zittau // #63 <strong>2019</strong><br />

MUSIKTHEATER SCHAUSPIEL TANZ KONZERT


AKTUELLES<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Landratsamt Görlitz, Pressestelle,<br />

Bahnhofstr. 24, 02826<br />

Görlitz, 03581 663-9006,<br />

@ presse@kreis-gr.de<br />

V.i.S.d.P.: Bernd Lange<br />

www.kreis-goerlitz.de<br />

AUFLAGE: 145.000 Exemplare,<br />

Landkreis Görlitz<br />

Sonderveröffentlichungen/Anzeigen:<br />

RuV Neiße mbH,<br />

Peggy Lange<br />

An der Frauenkirche 12<br />

02826 Görlitz<br />

Anzeigen Görlitz und Niesky:<br />

Jürgen Böhme,<br />

03581 47105280 oder<br />

Philipp Schmidt,<br />

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G 0173 59 26 849<br />

Anzeigen Löbau/Zittau:<br />

Christian Scharf,<br />

0152 0694 35 41<br />

Verteilung: Peggy Lange<br />

03583 77555873<br />

Layout/Satz:<br />

Druck:<br />

RuV Neiße mbH Görlitz,<br />

An der Frauenkirche 12,<br />

02826 Görlitz<br />

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Meinholdstraße 2<br />

01129 Dresden<br />

<strong>Landkreisjournal</strong> online:<br />

www.kreis-goerlitz.de, Aktuelles, Amtliches,<br />

Amtsblatt/<strong>Landkreisjournal</strong><br />

Nächster Erscheinungstermin:<br />

<strong>Nr</strong>. 124: 22. März <strong>2019</strong><br />

■ „Schau Rein!“<br />

auf deiner Mission unbekannte Berufswelt<br />

Vom 11. bis 16. März startet für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 wieder<br />

„Schau rein! – die Woche der offenen Unternehmen Sachsen“. Bei der größten<br />

Initiative zur Berufsorientierung in Sachsen ermöglichen Unternehmen und Institutionen<br />

Einblicke in ihren Arbeitsalltag. In dieser Woche öffnen mehr als 80<br />

Unternehmen im Landkreis Görlitz ihre Türen und gewähren bei über 180 Veranstaltungen<br />

mit über 1.500 Plätzen einen Blick hinter die Kulissen. SCHAU<br />

REIN! bietet Unternehmen die besondere Gelegenheit, frühzeitig in Kontakt<br />

mit potenziellen Nachwuchskräften zu treten und schon heute zu sehen, wie<br />

viele und welche Schüler/-innen sich für ihre Firma interessieren.<br />

„Ausgezeichneter Partner von SCHAU REIN!“: Auch in diesem Jahr werden eine<br />

Schule und ein Unternehmen des Landkreises für ihr besonderes Engagement<br />

gewürdigt. Sie erhalten das SCHAU-REIN!-Siegel als „Ausgezeichneter<br />

Partner von SCHAU REIN!“ sowie eine Urkunde und werden auf der Internetseite<br />

www.schau-rein-sachsen.de vorgestellt.<br />

Anmeldungen: Egal ob Unternehmer oder Schüler – die Internetplattform ist<br />

eine wichtige Adresse für Berufsorientierung. Hier stellen Unternehmen ihre<br />

Veranstaltungen ein. Schüler können sich über die Angebote in ihrer Region<br />

informieren und sich bis 4. März direkt anmelden. Zu den Veranstaltungen<br />

geht es kostenfrei mit der SCHAU-REIN!-Fahrkarte, die ebenfalls über die Plattform<br />

bis zum 27. Februar gebucht werden.<br />

Schau rein! ins Landratsamt Görlitz: Auch das Landratsamt Görlitz beteiligt<br />

sich mit zwei Aktionstagen für Schüler/-innen ab Klasse 8 an dieser jährlich<br />

stattfindenden Kampagne. Am 12. März besteht die Möglichkeit, sich über die<br />

Ausbildungsberufe Straßenwärter/-in, Verwaltungsfachangestellte/-r sowie<br />

dem dualen Studiengang Bachelor of Laws zu informieren. Am 14. März wird<br />

neben dem Beruf des Verwaltungsfachangestellten und des dualen Studiengangs<br />

Bachelor of Laws zudem der Beruf des Vermessungstechnikers im Fokus<br />

stehen. Bei lockeren Gesprächen mit Auszubildenden und Ausbildern, der Vorstellung<br />

des Dienstgebäudes und dem Besuch verschiedener „Aktiv-Stationen“<br />

kann ein kleiner Einblick in die Arbeitsabläufe und Tätigkeitsprofile genommen<br />

werden. In diesem Jahr erscheint auch wieder das „Schau-rein!“-Magazin“,<br />

in dem unterschiedliche Wege zum Wunschberuf gezeigt werden und erklärt<br />

wird, wie „Schau rein!“ funktioniert.<br />

SCHAU REIN! ist ein Projekt im Auftrag des Freistaates Sachsen auf bildungsmarkt-sachsen.de<br />

und wird im Landkreis Görlitz durch die Entwicklungsgesellschaft<br />

Niederschlesische Oberlausitz (ENO) koordiniert.<br />

Ansprechpartnerin: für Unternehmen und Schulen ist Saskia Heublein,<br />

G 03581 3290118, E-Mail: servicestelle.bildung@wirtschaft-goerlitz.de<br />

2<br />

Ausgabe <strong>123</strong> / 22. Februar <strong>2019</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


BILDUNGSSEITE<br />

■ Tag der offenen Tür<br />

Alle am Lernen, Entdecken, Spielen und Zusammenleben Interessierten sind für den 15. März, 9-14.30 Uhr, an die Lisa-<br />

Tetzner-Schule in Zittau (Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung), Goethestraße 28, eingeladen. An<br />

diesem Tag besteht die Gelegenheit, den Unterricht in verschiedenen Klassenstufen zu besuchen. Die Unterrichtseinheiten<br />

in Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufenklassen finden 9.15-10 Uhr und 10.30-11.15 Uhr statt. Das Gästecafé ist 10-<br />

12.15 Uhr geöffnet. Danach zeigen die Schüler in der Aula ein tolles Unterhaltungsprogramm. Die Besichtigung einer<br />

Trainingswohnung in der Komturstraße 43 ist ebenfalls zu den o. g. Zeiten möglich.<br />

Besucher, die gern im Unterricht hospitieren möchten, werden um Voranmeldung gebeten.<br />

Tel. 03583 704046, Fax 0358 5156708 oder E-Mail: Lisa_Tetzner_Schule@t-online.de<br />

■ Görlitzer Sachsenmeister<br />

Lukas Klose von der Oberschule Rauschwalde Görlitz (Klassenstufe 7) ist einer<br />

der Sachsenmeister der 13. Geografie-Olympiade für Oberschüler. 30 Finalisten<br />

von insgesamt 17.376 Teilnehmern hatten um den Titel gekämpft. Die Aufgaben<br />

erstellen die Geografie-Fachberater der Oberschulen Sachsens. Dabei<br />

werden von den Schülern komplexes geografisches Wissen, topographische<br />

Kenntnisse und geografisches Allgemeinwissen gefordert. Herzlichen Glückwunsch<br />

an dieser Stelle!<br />

■ 2. Schülerkonzert in Zittau<br />

Beim 2. Schülerkonzert, veranstaltet von der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH (KuWeit), geht es wieder um<br />

die „Die Geschichte der Rockmusik“. Für die Klassen 7-8 spielt die Band „AGENTUR NULL“ am 25. März um 11 Uhr im<br />

Gerhart Hauptmann Theater Zittau, Theaterring 12. Die Geschichte der Rockmusik wird an Hand von speziell arrangierten,<br />

kurz angespielten, typischen Musikbeispielen dargestellt. So sind Songs von Elvis Presley, den „Beatles“ und „Rolling<br />

Stones“, der Disco-Welle, des Punks, Vertretern des Deutschrock bis zu aktuellen Beispielen zu hören. Dabei werden<br />

die jeweils typischen Instrumente der Rockmusik erklärt und mit allen Effekten demonstriert. Es besteht auch die Möglichkeit,<br />

die Instrumente nach der Veranstaltung zu besichtigen, bzw. mit den Musikern ins Gespräch zu kommen.<br />

Die Band „AGENTUR NULL“ besteht aus Musikern, die an den Musikhochschulen in Dresden und Berlin studierten und<br />

jetzt sowohl in Rockbands agieren, als auch als Lehrer und Dozenten an Musikschulen bzw. Hochschulen tätig sind.<br />

Preis pro Schüler: 3 Euro, Bestellungen über die KuWeit: G 03585 417716<br />

www.schuelerkonzerte.info<br />

■ Förderung für Kitas<br />

Regelmäßige gemeinsame Unternehmungen deutscher und polnischer Kita-<br />

Kinder werden unter dem Motto „Zwei Länder, ein Ziel!“ vom Deutsch-Polnischen<br />

Jugendwerk (DPJW) im Rahmen des Programms „Kind trifft dziecko“<br />

gefördert. Dazu zählen Erfahrungsaustausche zwischen pädagogischen Fachkräften<br />

und Betreuer/-innen, der spielerische Erwerb der Nachbarsprache Polnisch<br />

und das Kennenlernen der Kultur des Nachbarlandes Polen sowie öffentlichkeitswirksame<br />

Ergebnisse von Kita-Begegnungen. Für sächsische Kitas ist<br />

die Landesstelle Nachbarsprachen im Landratsamt Görlitz Ansprechpartnerin<br />

und begleitet Sie von der Antragstellung bis zur Abrechnung.<br />

Landratsamt Görlitz, Schul- und Sportamt - Sächsische Landesstelle für frühe<br />

nachbarsprachige Bildung, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz<br />

Mehr Informationen: https://www.nachbarsprachen-sachsen.eu/de/dpjw-foerderprogramm-kind-trifft-dziecko-dziecko-spotyka-kind.html<br />

■ Forscherzeiten<br />

Viermal im Jahr bietet die Station<br />

Junger Naturforscher und Techniker<br />

Weißwasser für 8- bis 12-Jährige ein<br />

ganz besonderes Lernerlebnis. Die<br />

„FORSCHERZEITEN <strong>2019</strong>“ finden jeweils<br />

samstags, 9.30-15.30 Uhr, statt.<br />

Erster Termin ist der 9. März mit dem<br />

Thema „Die Kraft der Sonnenstrahlen“.<br />

Weitere Termine: 1. Juni - Aktionstage<br />

Nachhaltigkeit, 24. August -<br />

Alles unter Druck - zu Wasser oder<br />

Luft, 30. November - Faszination Eis<br />

Infos/Anmeldung: G 03576 290390<br />

www.station-weisswasser.de<br />

www.insider-goerlitz.de www.kreis-goerlitz.de www.checkdenjob.de<br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

3


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Wir trauern um unseren Mitarbeiter<br />

Roberto Schulze<br />

der am 5. Januar <strong>2019</strong> nach langer, schwerer Krankheit im Alter von 52 Jahren<br />

verstorben ist.<br />

Roberto Schulze war seit der Kreisgebietsreform 2008 Beschäftigter der Landkreisverwaltung.<br />

Er war bis 2013 in der Kfz-Zulassung und danach in der Unteren<br />

Immissionsschutzbehörde tätig. Wegen seiner offenen und herzlichen Art,<br />

seiner Hilfsbereitschaft und der fachlichen Kompetenz war er ein sehr beliebter<br />

und geschätzter Kollege.<br />

Sein Andenken werden wir stets in Ehren halten.<br />

Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen und Freunden.<br />

Bernd Lange<br />

Landrat<br />

Nachruf<br />

Jens Hertel<br />

Vorsitzender des Personalrates<br />

■ 22. Sitzung des Kreistages<br />

Die 22. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am 06.03.<strong>2019</strong>, 15 Uhr, in der Aula des<br />

Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt.<br />

Tagesordnung öffentlich:<br />

1 Eröffnung<br />

1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der<br />

Tagesordnung<br />

1.2 Abstimmung über Einwände zur Kreistagsniederschrift vom 19.12.2018<br />

2 Berichterstattungen/Informationen<br />

2.1 Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH<br />

2.2 Abschlussbericht zur Mobilfunksituation im Landkreis Görlitz<br />

3 Richtlinie des Landkreises Görlitz zur Förderung des Sports (Sportförderrichtlinie)<br />

4 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung kultureller Maßnahmen und Projekte im Landkreis<br />

Görlitz (Kulturförderrichtlinie)<br />

5 Wirtschaftsregion Lausitz GmbH - Aufnahme neuer Gesellschafter und Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

6 Feststellung des Jahresabschlusses des Landkreises Görlitz per 31.12.2015<br />

7 Vorstellung Programm Verwaltung 4.0<br />

8 Erwerb von Geschäftsanteilen an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH<br />

9 Sonstiges<br />

17.00 Uhr Bürgerfragestunde<br />

Bernd Lange, Landrat<br />

Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) werden gebeten, den Eingang Lessingstraße 11 zu<br />

nutzen und sich dafür telefonisch unter G 015115068068 anzumelden.<br />

■ Umweltbildung<br />

Die Naturschutzstation Östliche Oberlausitz informiert, dass am 22. März, 14 bis 17 Uhr, eine Naturschutzaktion<br />

am Tauerweg in Kreba-Neudorf stattfindet, eine Obstbaumpflanzung auf der Streuobstwiese.<br />

Seit letztem Jahr entsteht eine alte Streuobstwiese wieder neu. Wildwuchs und alte Zäune<br />

wurden bereits entfernt. Helfen Sie beim Pflanzen neuer Obstbäume und lernen Sie nebenbei<br />

alte Obstsorten kennen. Gepflanzt wird unter anderem der Kleine Herrenapfel, die sächsische<br />

Streuobstsorte des Jahres <strong>2019</strong>. Referent: Klaus Schwartz, Baumschule Schwartz GbR, Löbau<br />

Für Kinder im Alter von 9 bis 14 Jahren findet vom 23. bis 27. April, 8 bis 16 Uhr, in der Naturschutzstation<br />

eine Ferienwoche unter dem Thema: Die 4 Elemente – Feuer, Erde, Wasser, Luft statt.<br />

Anmeldung/Infos: G 035893 508571 oder E-Mail: umweltbildung@foerderverein-oberlausitz.de<br />

Kontakt: Naturschutzstation Östliche Oberlausitz<br />

Förderverein für die Natur der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V., Dorfstraße 36 in<br />

02906 Mücka, OT Förstgen ww.foerderverein-oberlausitz.de<br />

■ Beschlüsse<br />

der Kreistagsausschüsse<br />

Ausschuss für Gesundheit und Soziales vom 04.02.<strong>2019</strong><br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 033/<strong>2019</strong><br />

1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis<br />

Görlitz mit der Vergabe eines Auftrages zur Durchführung einer Maßnahme für erwerbsfähige<br />

Leistungsberechtigte „Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis/ in eine<br />

duale Berufsausbildung (VispA) <strong>2019</strong>“ ab 01.08.<strong>2019</strong>.<br />

2. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für diese<br />

Leistungen die tatsächlich entstehenden Kosten für die Haushaltsjahre <strong>2019</strong> bis 2021 dem Ausschuss<br />

für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen.<br />

3. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis<br />

Görlitz mit einer Optionsziehung zu dieser Leistung für den Zeitraum 01.06.2020 – 30.06.2021,<br />

sofern das Jobcenter zum Zeitpunkt der Optionsziehung entsprechenden Bedarf hat und über<br />

ausreichende Bundesmittel verfügt.<br />

4. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, nach der Optionsziehung für diese Leistung, die<br />

tatsächlich entstehenden Kosten für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 dem Ausschuss für Gesundheit<br />

und Soziales schriftlich mitzuteilen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 034/<strong>2019</strong><br />

1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis<br />

Görlitz mit der Vergabe eines Auftrages zur Durchführung einer Maßnahme für erwerbsfähige<br />

Leistungsberechtigte „Motivieren-Aktivieren-Stabilisieren (MAS) <strong>2019</strong>“ ab 01.07.<strong>2019</strong>.<br />

2. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für diese<br />

Leistungen die tatsächlich entstehenden Kosten für die Haushaltsjahre <strong>2019</strong> bis 2020 dem Ausschuss<br />

für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen.<br />

3. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis<br />

Görlitz mit einer Optionsziehung zu dieser Leistung für den Zeitraum 01.07.2020 – 30.09.2021,<br />

sofern das Jobcenter zum Zeitpunkt der Optionsziehung entsprechenden Bedarf hat und über<br />

ausreichende Bundesmittel verfügt.<br />

4. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, nach der Optionsziehung für diese Leistung, die<br />

tatsächlich entstehenden Kosten für die Haushaltsjahre 2020 bis 2021 dem Ausschuss für Gesundheit<br />

und Soziales schriftlich mitzuteilen.<br />

Technischer Ausschuss vom 05.02.<strong>2019</strong><br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 075/<strong>2019</strong><br />

Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Lieferung von 4 Rettungsdienstfahrzeugen<br />

(RTW) an die Firma AmbulanzMobile GmbH & Co.KG, Glinder Str. 1, 39218 Schönebeck<br />

und beauftragt den Landrat, dem Angebot den Zuschlag zu erteilen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 076/<strong>2019</strong><br />

Der Technische Ausschuss beschließt den Verkauf der Liegenschaft Hermann-Klenke Straße 1 in<br />

02906 Niesky, Flurstück 29/3, Flur 4, Gemarkung Niesky in einer Größe von 3.896 m 2 , bebaut mit einem<br />

leerstehenden ehemaligen Verwaltungsgebäude an die Große Kreisstadt Niesky, Muskauer<br />

Straße 20/22 in 02906 Niesky zu einem Kaufpreis in Höhe von 186.000,00 €.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 077/<strong>2019</strong><br />

Der Technische Ausschuss beschließt den Verkauf der Liegenschaft Sachsenstraße 20/Villingenring in<br />

02763 Zittau, Flurstück 2122/44 in einer Größe von 1.399 m 2 unbebaut und Flurstück 2122/45 in einer<br />

Größe von 2.559 m 2 , der Gemarkung Zittau bebaut mit einem dreigeschossigen ehemaligen<br />

Lehrgebäude der Offiziershochschule an die Neue Systeme GmbH mit Sitz in 01069 Dresden,<br />

Mosczinskystraße 12 zu einem Kaufpreis in Höhe von 110.000,00 €.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 078/<strong>2019</strong><br />

Der Technische Ausschuss beschließt, die Liegenschaft in 02788 Zittau/OT Hirschfelde, Flachsspinnereistraße<br />

5, Flurstück 431/6 in einer Größe von 11.746 m 2 , Gemarkung Hirschfelde betreffend,<br />

meistbietend öffentlich zum Verkauf auszuschreiben.<br />

Hauptausschuss vom 12.02.<strong>2019</strong><br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 049/<strong>2019</strong><br />

Der Hauptausschuss beschließt die Mitgliedschaft des Landkreises Görlitz im „Netzwerk VIA REGIA -<br />

Major Cultural Route of the Council of Europe“.<br />

Bernd Lange<br />

Landrat<br />

4<br />

Ausgabe <strong>123</strong> / 22. Februar <strong>2019</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ Beschlüsse der 2. Sondersitzung des Kreistages vom 30.01.<strong>2019</strong><br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 260/<strong>2019</strong><br />

Der Kreistag beauftragt den Landrat, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen,<br />

den Zuschlag für das Vorhaben „Breitbandausbau Landkreis Görlitz“ – Cluster 1<br />

(Bertsdorf-Hörnitz, Hainewalde, Leutersdorf, Mittelherwigsdorf, Olbersdorf, Oybin, Zittau) an den<br />

Bieter: ENSO Energie Sachsen Ost AG zu erteilen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 261/<strong>2019</strong><br />

Der Kreistag beauftragt den Landrat, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen,<br />

den Zuschlag für das Vorhaben „Breitbandausbau Landkreis Görlitz“ – Cluster 2<br />

(Bernstadt, Schönau-Berzdorf, Reichenbach, Vierkirchen) an den Bieter: ENSO Energie Sachsen Ost<br />

AG zu erteilen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 262/<strong>2019</strong><br />

Der Kreistag beauftragt den Landrat, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen,<br />

den Zuschlag für das Vorhaben „Breitbandausbau Landkreis Görlitz“ – Cluster 3 (Löbau,<br />

Rosenbach) an den Bieter: ENSO Energie Sachsen Ost AG zu erteilen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 263/<strong>2019</strong><br />

Der Kreistag beauftragt den Landrat, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen,<br />

den Zuschlag für das Vorhaben „Breitbandausbau Landkreis Görlitz“ – Cluster 4<br />

(Rothenburg, Hähnichen) an den Bieter: Telekom Deutschland GmbH zu erteilen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 264/<strong>2019</strong><br />

Der Kreistag beauftragt den Landrat, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen,<br />

den Zuschlag für das Vorhaben „Breitbandausbau Landkreis Görlitz“ – Cluster 5<br />

(Mücka, Quitzdorf am See, Waldhufen, Hohendubrau) an den Bieter: ENSO Energie Sachsen Ost AG<br />

zu erteilen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 265/<strong>2019</strong><br />

Der Kreistag beauftragt den Landrat, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen,<br />

den Zuschlag für das Vorhaben „Breitbandausbau Landkreis Görlitz“ – Cluster 6<br />

(Boxberg, Kreba-Neudorf) – Nord und für das Vorhaben „Breitbandausbau Landkreis Görlitz“ –<br />

Cluster 6 (Boxberg, Kreba-Neudorf) - Süd an den Bieter: Telekom Deutschland GmbH zu erteilen.<br />

■ Integrationsmesse<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 266/<strong>2019</strong><br />

Der Kreistag beauftragt den Landrat, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen,<br />

den Zuschlag für das Vorhaben „Breitbandausbau Landkreis Görlitz“ – Cluster7<br />

(Weißwasser, Weißkeißel, Krauschwitz, Gablenz, Bad Muskau) an den Bieter: Telekom Deutschland<br />

GmbH zu erteilen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 267/<strong>2019</strong><br />

Der Kreistag beauftragt den Landrat, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen,<br />

den Zuschlag für das Vorhaben „Breitbandausbau Landkreis Görlitz“ – Cluster 8<br />

(Horka, Kodersdorf, Neißeaue, Schöpstal) an den Bieter: NetCommunity GmbH zu erteilen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 268/<strong>2019</strong><br />

Der Kreistag beauftragt den Landrat, nach Vorliegen der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen,<br />

den Zuschlag für das Vorhaben „Breitbandausbau Landkreis Görlitz“ – Cluster 9<br />

(Niesky) an den Bieter: Telekom Deutschland GmbH zu erteilen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 269/<strong>2019</strong><br />

Der Kreistag beauftragt den Landrat, sich dafür einzusetzen, dass der Landkreis Görlitz ein maßgeblicher<br />

Akteur im Prozess der langfristigen Strukturentwicklung ist.<br />

Vor dem Hintergrund des Berichtes der Kohlekommission WSB soll das Agieren des Landkreises von<br />

folgenden Grundsätzen geleitet werden:<br />

1. Der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung in der Lausitz hat erst dann zu erfolgen, wenn gesicherte<br />

Perspektiven für die Menschen dargestellt werden und alle erdenklichen Maßnahmen<br />

zur Neuschaffung und Absicherung von vergleichbaren Arbeitsplätzen in den Landkreisen Bautzen<br />

und Görlitz gegeben sind.<br />

2. Aufgrund des zeitlichen Rahmens ist dafür zu sorgen, dass alle Maßnahmen zukunftsorientiert<br />

und mit einer Angebotsplanung untersetzt sind sowie durch ein Investitionsbeschleunigungsgesetz<br />

ab 2020 schnellstmöglich realisiert werden. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel sind<br />

zu 100% aus Bundes- und Landesmitteln sowie aus EU-Mitteln zu tragen.<br />

3. Weiterhin wird der Landrat aufgefordert, periodisch über den Stand und Probleme dieses Strukturwandels<br />

den Kreistag zu informieren.<br />

Bernd Lange, Landrat<br />

■ Neue Einsatzfahrzeuge für<br />

Brand- und Katastrophenschutz<br />

Am 24. Januar übergab Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller vor dem Sächsischen Landtag an die<br />

sächsischen Landkreise elf Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 10) für die Katastrophenschutz-Löschzüge<br />

Retten und 14 Gerätewagen-Versorgung (GW-V) für die Katastrophenschutz–Einsatzzüge.<br />

Der Landkreis Görlitz erhielt ein HLF 10, das aber bereits seit Mai 2018 in Schleife im Einsatz ist, und<br />

einen GW-V für den 1. Einsatzzug beim DRK-Kreisverband Weißwasser. Dieser wird als Versorgungsfahrzeug<br />

im Bereich der Einsatzzüge Sanität/Betreuung eingesetzt. Ausgerüstet ist das Fahrzeug<br />

unter anderem mit einem Luftkammerzelt samt Zubehör, Feldkochherd sowie Material zur<br />

Strom- und Wasserversorgung.<br />

Die Vorbereitungen für die erste Integrationsmesse „Ankommen und Leben im Landkreis Görlitz“<br />

im Landkreis Görlitz am 6. März, 10-15 Uhr, in der Messehalle Löbau laufen auf Hochtouren. Die<br />

Veranstaltung bietet Neuzugewanderten, ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfersystemen, Arbeitgebern<br />

und Interessierten die Möglichkeit, sich auszutauschen, sich zu vernetzen, Unterstützungsangebote<br />

kennenzulernen und neue Informationen zu gewinnen. Die sächsische Ministerin<br />

für Gleichstellung und Integration Petra Köpping wird als Schirmherrin die Messe eröffnen.<br />

Mehr als 50 Aussteller werden zu den Themen Bildung, Arbeit und Beruf, Leben und Wohnen, Freizeit<br />

und Vereine sowie Ämter und Behörden informieren. Die Arbeitsmarktmentoren der Euroschule<br />

Zittau/Görlitz werden Workshops zum Bewerbungsmanagement durchführen. Die am 19. Dezember<br />

im Kreistag verabschiedete Integrationskonzeption wird ebenso vorgestellt. Auch andere<br />

Projekte und Hilfsprogramme werden auf der Messe zu finden sein. Ob im Bereich der Bildung, der<br />

Freizeitbeschäftigung, der Religion oder des Lebensraumes – für alle Bereiche wird etwas dabei<br />

sein. Die Teilnahme ist für Aussteller und für Besucher kostenlos und jeder ist herzlich willkommen.<br />

Der Freistaat wird dem Landkreis Görlitz in diesem Jahr weitere moderne Technik übergeben. Vorgesehen<br />

ist die Beschaffung eines weiteren HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Friedersdorf sowie<br />

zwei weitere KatS-GW-V sind für den 2. und 3. Einsatzzug im Landkreis.<br />

Die Integrationsmesse wird vom Landkreis Görlitz veranstaltet. Sie wurde initiiert von der Ausländerbeauftragten<br />

des Landkreises Görlitz Olga Schmidt und dem Kirchenbeauftragten für Integration<br />

und Asyl der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Sachsen Michael Beyerlein. Die Maßnahme<br />

wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen<br />

Landtags beschlossenen Haushaltes sowie durch finanzielle Unterstützung der Evangelisch-<br />

Lutherischen Landeskirche Sachsen, der Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete und der Volksbank<br />

Löbau-Zittau eG.<br />

Weitere Informationen: http://integrationsmesse.landkreis.gr/<br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

5


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ Informationen zum Datenschutz bei Aufstellung von Wahlvorschlägen<br />

in Ergänzung zur Öffentlichen Bekanntmachung des Landkreises Görlitz vom 9. Januar <strong>2019</strong> zur<br />

Durchführung der Wahl des Kreistages am 26. Mai <strong>2019</strong> im Landkreis Görlitz (<strong>Landkreisjournal</strong><br />

vom 25. Januar <strong>2019</strong>)<br />

Indem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung dem Versammlungsleiter die<br />

für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen<br />

Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Kommunalwahlordnung)<br />

und – soweit sie Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung<br />

an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für<br />

die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche<br />

Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem<br />

Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend<br />

dem Musterformular 1 unter www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informationspflichten.html<br />

auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen<br />

datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich<br />

weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).<br />

Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 4. Februar <strong>2019</strong><br />

■ Anordnung des Kreiswahlleiters zur Bildung von Briefwahlvorständen<br />

im Landkreis Görlitz für die neunte Wahl der Abgeordneten des<br />

Europäischen Parlaments am 26. Mai <strong>2019</strong><br />

Aufgrund des § 5 Abs. 2 Europawahlgesetz (EuWG), sowie § 7 <strong>Nr</strong>. 2 bis 3 Europawahlordnung (Eu-<br />

WO) und des § 1 Abs. 3 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Zuständigkeiten<br />

nach dem Bundeswahl- und dem Europawahlgesetz (BWG.EuWG-ZustVO) wird für<br />

den Landkreis Görlitz die Einsetzung von Wahlvorstehern und Wahlvorständen zur Feststellung<br />

des Briefwahlergebnisses wie folgt angeordnet:<br />

1. In den Gemeinden Kottmar, Krauschwitz, Leutersdorf, Markersdorf, Mittelherwigsdorf und Oderwitz,<br />

sowie den Städten Herrnhut, Niesky, Ostritz und Seifhennersdorf wird je ein Briefwahlvorstand<br />

gebildet.<br />

2. In den Städten Ebersbach-Neugersdorf und Zittau werden je zwei Briefwahlvorstände gebildet.<br />

3. In der Stadt Görlitz werden 18 Briefwahlvorstände gebildet.<br />

4. Bei der Gemeinde Waldhufen wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Mitgliedsgemeinden<br />

des Verwaltungsverbandes Diehsa, die Gemeinden Hohendubrau, Mücka, Quitzdorf am See<br />

und Waldhufen gebildet. Dieser gemeinsame Briefwahlvorstand stellt das Briefwahlergebnis in<br />

einer gemeinsamen Wahlniederschrift und Ergebnismeldung fest.<br />

5. Bei der Gemeinde Kodersdorf wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Mitgliedsgemeinden<br />

des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße, die Gemeinden Horka, Kodersdorf,<br />

Neißeaue und Schöpstal gebildet. Dieser gemeinsame Briefwahlvorstand stellt das Briefwahlergebnis<br />

in einer gemeinsamen Wahlniederschrift und Ergebnismeldung fest.<br />

6. In der Stadt Bad Muskau wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Stadt Bad Muskau und<br />

die Gemeinde Gablenz gebildet.<br />

7. In der Gemeinde Schleife wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Gemeinden Groß Düben,<br />

Schleife und Trebendorf gebildet.<br />

8. In der Stadt Weißwasser/O.L. werden drei gemeinsame Briefwahlvorstände für die Stadt Weißwasser/O.L.<br />

und die Gemeinde Weißkeißel gebildet.<br />

9. In der Gemeinde Boxberg/O.L. wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Gemeinden Boxberg/O.L.,<br />

Kreba-Neudorf und Rietschen gebildet.<br />

10. In der Stadt Rothenburg/O.L. wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Stadt Rothenburg/O.L.<br />

und die Gemeinde Hähnichen gebildet.<br />

11. In der Stadt Reichenbach/O.L. wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Stadt Reichenbach/O.L.<br />

und die Gemeinden Königshain und Vierkirchen gebildet.<br />

12. In der Stadt Bernstadt a. d. Eigen wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Stadt Bernstadt<br />

a. d. Eigen und die Gemeinde Schönau-Berzdorf a. d. Eigen gebildet.<br />

13. In der Stadt Neusalza-Spremberg wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Stadt Neusalza-Spremberg<br />

und die Gemeinden Beiersdorf, Dürrhennersdorf, Oppach und Schönbach gebildet.<br />

14. In der Gemeinde Olbersdorf wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Gemeinden Bertsdorf-Hörnitz,<br />

Kurort Jonsdorf, Olbersdorf und Oybin gebildet.<br />

15. In der Gemeinde Großschönau wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Gemeinden<br />

Großschönau und Hainewalde gebildet.<br />

16. In der Stadt Löbau werden drei gemeinsame Briefwahlvorstände für die Stadt Löbau und die<br />

Gemeinden Großschweidnitz, Lawalde und Rosenbach gebildet.<br />

Eine Änderung dieser Anordnung bleibt für den Fall vorbehalten, dass auf einen Briefwahlvorstand<br />

voraussichtlich weniger als 50 Wahlbriefe entfallen (vgl. § 7 <strong>Nr</strong>. 1 EuWO).<br />

Änderungen dieser Anordnung, die unmittelbar vor dem Wahltag veranlasst sind, können auch ohne<br />

Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen.<br />

Karl Ilg, Kreiswahlleiter Görlitz, den 31.01.<strong>2019</strong><br />

■ Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen<br />

Parlament in der Bundesrepublik Deutschland<br />

Am 26. Mai <strong>2019</strong> findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik<br />

Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag<br />

1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,<br />

2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,<br />

3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union* eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser<br />

Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt<br />

in den genannten Gebieten angerechnet),<br />

4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union,<br />

dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament<br />

ausgeschlossen sind,<br />

5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige<br />

Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald<br />

nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.<br />

Einem Antrag, der erst nach dem 05. Mai <strong>2019</strong> (21. Tag vor der Wahl) bei der zuständigen Gemeindebehörde<br />

eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).<br />

Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl<br />

zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen<br />

worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts<br />

wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie<br />

bis zum oben angegebenen 21. Tage vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde<br />

auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt<br />

für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung<br />

in das Wählerverzeichnis stellen.<br />

Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland<br />

eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf<br />

Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.<br />

Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein<br />

erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.<br />

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden<br />

in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.<br />

Für ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u. a. Voraussetzung, dass sie am Wahltag<br />

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,<br />

2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,<br />

3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union,<br />

dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.<br />

Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine<br />

Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die aktive<br />

oder passive Wahlteilnahme.<br />

Karl Ilg, Kreiswahlleiter Görlitz, 04. Februar <strong>2019</strong><br />

__________<br />

* Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland<br />

nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung<br />

mehr finden<br />

6<br />

Ausgabe <strong>123</strong> / 22. Februar <strong>2019</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ Wahl zum 7. Sächsischen Landtag<br />

Öffentliche Bekanntmachung – Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl<br />

zum 7. Sächsischen Landtag am 1. September <strong>2019</strong> in den Wahlkreisen 57 Görlitz 1,<br />

58 Görlitz 2, 59 Görlitz 3 und 60 Görlitz 4<br />

Am 1. September <strong>2019</strong> findet die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl ist nach den<br />

Vorschriften des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz -<br />

SächsWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 525), das<br />

zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 376) geändert worden ist, und<br />

der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen<br />

zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung - LWO) vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S.<br />

543), die zuletzt durch Verordnung vom 6. Januar <strong>2019</strong> (SächsGVBl. S. 2) geändert worden ist, vorzubereiten<br />

und durchzuführen.<br />

1. Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen<br />

Es wird gebeten, die Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl in den Wahlkreisen<br />

57 Görlitz 1, 58 Görlitz 2, 59 Görlitz 3 und 60 Görlitz 4<br />

möglichst frühzeitig einzureichen. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 27. Juni<br />

<strong>2019</strong>, 18:00 Uhr.<br />

Die Kreiswahlvorschläge sind schriftlich beim Kreiswahlleiter, Herrn Karl Ilg, Landratsamt Görlitz,<br />

Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, einzureichen. Sie können zu den üblichen Öffnungszeiten des<br />

Landratsamtes oder nach telefonischer Anmeldung beim Kreiswahlleiter (G 03581 663-9100) unter<br />

vorgenannter Adresse, Zimmer 2.63, abgegeben werden.<br />

2. Wahlvorschlagsrecht<br />

Wahlvorschläge können von Parteien und nach Maßgabe des § 20 SächsWahlG von Wahlberechtigten<br />

eingereicht werden. Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen.<br />

Die Wahlkreiseinteilung lässt sich der Anlage zu § 2 Abs. 1 SächsWahlG entnehmen.<br />

Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind und deren Parteieigenschaft der Bundeswahlausschuss<br />

bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag nicht festgestellt hat, können einen Wahlvorschlag<br />

nur einreichen, wenn sie bis spätestens am 3. Juni <strong>2019</strong> (90. Tag vor der Wahl) bis 18:00<br />

Uhr dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss<br />

sodann ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 18 Abs. 4 SächsWahlG).<br />

3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge<br />

Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge und der beizufügenden Unterlagen werden durch die §§<br />

20 ff. SächsWahlG und § 30 LWO bestimmt. Insbesondere müssen die Kreiswahlvorschläge schriftlich<br />

und sollen nach dem Muster der Anlage 8 der LWO eingereicht werden. Die in § 30 Abs. 4 LWO<br />

genannten Unterlagen sind den Kreiswahlvorschlägen beizufügen.<br />

3.1 Die Kreiswahlvorschläge müssen enthalten:<br />

Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung)<br />

des Bewerbers,<br />

den Namen der einreichenden Partei und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese,<br />

und bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 SächsWahlG) deren Kennwort.<br />

Die Wahlvorschläge sollen ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden<br />

Vertrauensperson enthalten.<br />

3.2 Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes,<br />

darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter eigenhändig zu unterzeichnen.<br />

Hat eine Partei im Freistaat Sachsen keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation,<br />

müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächst niedrigeren Gebietsverbände,<br />

in deren Bereich der Wahlkreis liegt, dem vorstehenden Satz entsprechend unterzeichnet<br />

sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist<br />

nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche dem Satz 1 dieses Punktes entsprechende<br />

Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt.<br />

Bei anderen Kreiswahlvorschlägen im Sinne des § 20 Abs. 3 SächsWahlG haben drei Unterzeichner<br />

des Wahlvorschlages ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten. § 30 Absatz 5<br />

<strong>Nr</strong>. 3 und 4 LWO gilt entsprechend. Anstelle der Funktion sind hier Familienname, Vornamen, Geburtsdatum<br />

und Anschrift (Hauptwohnung) dieser Unterzeichner anzugeben.<br />

3.3 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:<br />

die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 9 zur LWO, dass er<br />

seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung<br />

als Bewerber gegeben hat,<br />

eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde nach dem Muster der Anlage 9 zur LWO, dass<br />

der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist,<br />

bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift nach dem Muster der<br />

Anlage 10 über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber<br />

aufgestellt worden ist, mit den nach § 21 Abs. 5 des Sächsischen Wahlgesetzes vorgeschriebenen<br />

Versicherungen an Eides statt nach dem Muster der Anlage 10A zur LWO,<br />

die Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern<br />

der Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet<br />

sein muss (§ 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 SächsWahlG).<br />

4. Unterstützungsunterschriften<br />

4.1 Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind (§ 18 Abs. 2 Satz 2<br />

SächsWahlG) müssen von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet<br />

sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist<br />

bei der Einreichung der Unterstützungsunterschriften nachzuweisen. Andere Kreiswahlvorschläge<br />

müssen von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet sein.<br />

Auch hier muss die Wahlberechtigung im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und bei Einreichung<br />

der Unterstützungsunterschriften nachgewiesen werden.<br />

4.2 Die amtlichen Formblätter, auf denen die Unterstützungsunterschriften zu leisten sind, werden<br />

auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert; sie können auch als Druckvorlage oder<br />

elektronisch bereitgestellt werden. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift<br />

(Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Wird bei der Anforderung<br />

der Nachweis erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 des<br />

Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, wird anstelle der Anschrift seiner Hauptwohnung eine Erreichbarkeitsanschrift<br />

verwendet; die Angabe eines Postfachs genügt nicht. Als Bezeichnung des<br />

Trägers des Wahlvorschlages sind außerdem bei Parteien deren Namen und die Kurzbezeichnung,<br />

sofern sie eine solche verwenden, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben.<br />

Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen<br />

oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 SächsWahlG zu bestätigen. Der Kreiswahlleiter<br />

vermerkt die in den Sätzen 2 bis 4 genannten Angaben im Kopf der Formblätter.<br />

4.3 Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf<br />

dem Formblatt eigenhändig unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen,<br />

Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung<br />

anzugeben.<br />

4.4 Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt eine Bescheinigung der Gemeinde, bei der er im<br />

Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizubringen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem<br />

betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts<br />

beantragt, muss nachweisen, dass der Betreffende den Kreiswahlvorschlag unterstützt.<br />

4.5 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere<br />

Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, ist seine Unterschrift auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig,<br />

die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung des Wahlrechts eingehen.<br />

4.6 Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder-<br />

oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind<br />

ungültig.<br />

5. Sonstiger Hinweis<br />

Die Bescheinigung der Wählbarkeit und die Bescheinigung des Wahlrechts werden kostenlos erteilt<br />

(§ 30 Abs. 6 LWO)<br />

Karl Ilg, Kreiswahlleiter Görlitz, den 31. Januar <strong>2019</strong><br />

■ Bekanntmachung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“<br />

1. Einladung zur Verbandsversammlung<br />

Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“<br />

findet am 18. März <strong>2019</strong>, 16 Uhr, im Konferenzraum des Waldstrand-Hotels, Jonsdorfer Straße 40 in<br />

02779 Großschönau statt.<br />

Tagesordnung öffentlich:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Protokollkontrolle<br />

3. Bericht des Verbandsvorsitzenden, Aktuelle Geschäftsentwicklung<br />

– u. a. Informationen über Eilentscheidungen<br />

4. Information über die unvermutete Kassenprüfung des fremden Kassengeschäftes des Landkreises<br />

Görlitz für den Zweckverband „Allwetterbad Großschönau“<br />

5. Beschluss: Kreditaufnahme zur Zwischenfinanzierung der Baumaßnahmen am BHKW<br />

6. Beschluss: Haushaltsplan und Haushaltssatzung <strong>2019</strong><br />

7. Änderung Pachtvertrag mit der TRIXI-Park GmbH ab <strong>2019</strong><br />

8. Sonstiges<br />

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.<br />

Frank Peuker, Verbandsvorsitzender Großschönau, den 5. Februar <strong>2019</strong><br />

2. Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2019</strong><br />

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2019</strong> des Zweckverbandes „Allwetterbad<br />

Großschönau“ liegt an 7 Arbeitstagen vom 25. Februar bis 14. März <strong>2019</strong> an jedem Arbeitstag während<br />

der Dienstzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großschönau,<br />

Hauptstraße 54, im Sekretariat Zimmer 8 aus. Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer<br />

von 14 Arbeitstagen, in dieser Zeit die Möglichkeit, Einwendungen gegen diesen Entwurf der<br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2019</strong> des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ in<br />

der Gemeindeverwaltung Großschönau, Hauptstraße 54, im Sekretariat Zimmer 8 zu erheben.<br />

Frank Peuker, Verbandsvorsitzender<br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ Gefahr durch Borkenkäfer<br />

Der Staatsbetrieb Sachsenforst weist auf die angespannte Situation in den Wäldern hin. Borkenkäfer<br />

fanden 2018 optimale Voraussetzungen für eine massenhafte Vermehrung. Da nicht alle befallenen<br />

Bäume rechtzeitig vor dem Ausflug der Jungkäfer saniert wurden, überwintern die Käfer in<br />

der Bodenstreu. Hinzu kommen die erst im August/September befallenen und ebenfalls noch nicht<br />

sanierten Bäume, in denen die Käfer unter der Rinde überwintern. Es ist mit einer flächenhaften<br />

Ausbreitung zu rechnen, worauf Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen im Rahmen der pfleglichen<br />

Waldbewirtschaftung jetzt reagieren müssen.<br />

Maßnahmen, die bis Ende März abgeschlossen sein sollten:<br />

– Wälder akribisch auf bisher nicht entfernte befallene Bäume kontrollieren,<br />

– befallene und noch mit Käfern besiedelte Bäume aus dem Wald transportieren, ist dies nicht<br />

möglich, dann sollten diese entrindet und die Rinde mit den darin überwinternden Käfern z. B.<br />

durch Abtransport, Häckseln oder Verbrennen entseucht werden.<br />

– bruttaugliches Material, wie frische Würfe und Brüche, entfernen.<br />

Zur erforderlichen „sauberen“ Waldwirtschaft gehört nicht das Entfernen von rindenfreien Bäumen,<br />

aus denen die Käfer bereits ausgeflogen sind. Diese müssen nur dann gefällt werden, wenn<br />

die Verkehrssicherheit bei Belassen nicht gewährleistet ist.<br />

Maßnahmen mit dem Beginn des Schwärmfluges:<br />

– Nadelholzbestände müssen erneut akribisch und regelmäßig (maximal 14-tägig, besser wöchentlich)<br />

auf den jetzt einsetzenden neuen Befall kontrolliert werden,<br />

Zu erkennen sind befallene Nadelbäume dann z. B. an Bohrlöchern und frischem Bohrmehl (erinnert<br />

an Kaffeepulver) an der Rinde, Harztröpfchen unterhalb des Kronenansatzes, abgeschlagene<br />

Rindenschuppen durch die Tätigkeit von Spechten (Spechtabschläge), später dann auch an einem<br />

grünen Nadelteppich unter befallenen Bäumen.<br />

– Befallene Bäume müssen schnellstmöglich vor dem Ausflug der Käfer gefällt, aufgearbeitet und<br />

abgefahren (oder entrindet) werden.<br />

Besonders gefährdet sind Bäume um alte Befallsstellen, Bereiche mit Resten von Schadholz sowie<br />

in 2018 genutzte Polterplätze und exponierte Bestandsränder.<br />

Informationen und Hilfestellungen finden Sie zum Beispiel auf www.sachsenforst.de im Waldbesitzer-Portal.<br />

Über die dortige Förstersuche erhalten Sie die Kontaktdaten des örtlichen Beratungsförsters.<br />

Bei forstrechtlichen Fragen oder Fragen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stehen Ihnen<br />

die Unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte zur Verfügung.<br />

■ Waldschutzinformation der Unteren Forstbehörde des Landkreises<br />

Ebenso appelliert das Kreisforstamt dringend an die Eigenverantwortung aller Waldbesitzer laut §<br />

16 SächsWaldG , ihre Bestände auf Insektenbefall zu prüfen. Der südliche Landkreis, insbesondere<br />

das Revier Löbau, verzeichnet sachsenweit die größten Schäden in den Fichtenbeständen des Privat-<br />

und Körperschaftswaldes. Waldbesitzer sollten den Empfehlungen des Staatsbetriebes Sachsenforst<br />

(siehe oben) unbedingt Folge leisten. Aber auch die Bestände im nördlichen Landkreis<br />

wurden durch die Witterungsbedingungen des letzten Jahres stark in Mitleidenschaft gezogen. Davon<br />

betroffen sind die Kiefernwälder, aber auch die Lärchenbestände. Überall sind seit dem Herbst<br />

absterbende Kiefern zu sehen. Ursachen liegen in der Trockenheit und in deren Folge in den rindenbrütenden<br />

Borkenkäfern sowie dem Blauen Kiefernprachtkäfer. Auch an Lärchen wurde der<br />

Große Lärchenborkenkäfer vermehrt festgestellt. Dieser hat ähnliches Massenvermehrungspotenzial<br />

wie der Buchdrucker in der Fichte. Deshalb ist es auch in den Nadelholzbeständen im mittleren<br />

und nördlichen Landkreis, die nicht von der Fichte sondern von Kiefern dominiert werden, unerlässlich,<br />

die Waldbestände vor dem Frühjahr gründlich zu kontrollieren und zu sanieren. Das bedeutet,<br />

dass durch Käfer absterbende und abgestorbene Kiefern, Fichten und Lärchen sowie Wind- und<br />

Schneebrüche aufzuarbeiten und aus dem Wald zu verbringen sind. Ab April müssen auch diese<br />

Gebiete regelmäßig auf frischen Befall von Borkenkäfern und Prachtkäfern kontrolliert werden.<br />

Informationen und Hilfe erhalten Sie von Ihren zuständigen Revierleitern oder im Internet unter<br />

www.kreis-goerlitz.de<br />

Revier Weißwasser: Herr Holger Neef G 03581 663-3416<br />

Revier Boxberg: Frau Romina Hübel G 03581 663-3417<br />

Revier Krauschwitz: Frau Katrin Lattermann G 03581 663-3412<br />

Revier Niesky: Herr Thomas Kölbel G 03581 663-3418<br />

Revier Löbau: Herr Michael Weber G 03581 663-3419<br />

Revier Zittau: Herr Roland Speth G 03581 663-3420<br />

■ Zustand der Vegetation im Wald wird erfasst<br />

Das Kreisforstamt gibt bekannt, dass vom 1. März bis 30. April <strong>2019</strong> Außenaufnahmen für die in<br />

diesem Jahr durchzuführenden gutachterlichen Stellungnahmen zur Einschätzung der Verjüngungs-,<br />

Verbiss- und Schälschadenssituation und des Zustandes der sonstigen Waldvegetation<br />

durchgeführt werden.<br />

Die Außenaufnahmen erfolgen im gesamten Landkreis Görlitz und betreffen alle Waldeigentumsarten,<br />

jedoch ausschließlich in gemeinschaftlichen Jagdbezirken. Die Aufnahmen erfolgen durch<br />

die zuständigen Revierleiter und Mitarbeiter des Kreisforstamtes beim Landratsamt Görlitz.<br />

Gesetzliche Grundlagen: § 24 Abs.2 Satz 2 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächs-<br />

WaldG) vom 10. April 1992, in der Fassung vom 01.01.2015 und § 21 Abs.1 Satz 4 des Jagdgesetzes<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsJagdG) vom 08. Juni 2012<br />

■ Ankündigung von Vermessungsarbeiten<br />

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in den Gemarkungen<br />

Kaltwasser Flur 1 und Oberrennersdorf ab März <strong>2019</strong> umfangreiche Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten<br />

zur Bestimmung von Passpunkten für die geometrische Verbesserung der Liegenschaftskarte<br />

durch.<br />

Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes<br />

über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen<br />

(Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl.<br />

S. 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) befugt, zur Erledigung<br />

ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.<br />

Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer<br />

von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVerm-<br />

KatG).<br />

Eingebrachte Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG vom Eigentümer,<br />

Erbbauberechtigten und Besitzer auf ihren Flurstücken oder an ihren Anlagen ohne Entschädigung<br />

zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen<br />

können, sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können nach § 27 Abs.<br />

1 <strong>Nr</strong>. 2 und Abs. 2 SächsVermKatG mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />

Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung<br />

■ IHK-Tourismustag Oberlausitz <strong>2019</strong><br />

Der Fachkräftemangel ist in aller Munde. Aber besonders die Hotellerie und Gastronomie im ländlichen<br />

Raum hat zu kämpfen: Es wird kaum ein Betrieb aus Mangel an Gästen aufgeben, wohl aber<br />

aus Mangel an Personal. Und trotzdem gibt es sie: Hoteliers und Gastronomen, die so viele Bewerbungen<br />

erhalten, dass sie Kandidaten ablehnen müssen! Doch was machen diese Unternehmer anders?<br />

Warum entscheiden sich potenzielle Mitarbeiter ausgerechnet für sie? Und was können Sie<br />

als Gastronom oder Hotelier tun, um als potenzieller Arbeitgeber gesehen zu werden?<br />

Diesen Fragen wird beim 18. IHK-Tourismustag Oberlausitz nachgegangen. Hauptreferent ist Thomas<br />

Pütter, Experte für Mitarbeiterbegeisterung und inspirierendes Führen. Mit seinem außergewöhnlichen<br />

Mix aus Kreativität, Spirit und pragmatischer Denke rüttelt er auf, Unternehmensführung<br />

neu zu gestalten. Er hat den Beruf des Hotelfachmannes von der Pike auf gelernt und entwickelte<br />

über 20 Jahre als Geschäftsführer ein mittelständisches Unternehmen zu einem Leuchtturm<br />

der Branche. Für seine innovativen Mitarbeiter- und Azubi-Konzepte erhielt er bundesweit zahlreiche<br />

Prämierungen und Auszeichnungen.<br />

Wann: Mittwoch, 20. März, 9-14 Uhr<br />

Wo: Landskron KULTurBRAUEREI Görlitz, An der Landskronbrauerei 116, 02826 Görlitz<br />

Anmeldung: www.dresden.ihk.de/D100761 (Teilnahmeentgelt: 20,00 €)<br />

Ansprechpartnerin: Claudia Volkmer, G 03583 5022-33, E-Mail: volkmer.claudia@dresden.ihk.de<br />

8<br />

Ausgabe <strong>123</strong> / 22. Februar <strong>2019</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ Entsorgung von Sperrmüll,<br />

Elektro- und Elektronikaltgeräten<br />

Jeder Haushalt im Landkreis Görlitz hat zweimal jährlich die Möglichkeit zur kostenlosen Entsorgung<br />

von Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronikaltgeräten. Die Entsorgung muss jedoch angemeldet<br />

werden und erfolgt in der Regel bis vier Wochen nach Ihrer Anmeldung.<br />

Zur Anmeldung können die Sperrmüllkarten aus dem Abfallkalender genutzt werden. Die vollständig<br />

ausgefüllte Anmeldekarte muss ausreichend frankiert im Briefumschlag an das zuständige Entsorgungsunternehmen<br />

(Anschrift auf der Karte) gesandt werden. Der nächstmögliche Entsorgungstermin<br />

wird Ihnen dann per Antwortkarte mitgeteilt. Die Anmeldung kann alternativ auch online<br />

über ein Formular unter www.negw.de (Entsorgungsgebiet Weißwasser, Niesky) und www.abfalleglz.de<br />

(Entsorgungsgebiet Görlitz, Löbau, Zittau) erfolgen.<br />

Pro Entsorgung können zwei Kubikmeter angemeldet werden. Dabei sind die folgenden Maße zu<br />

beachten: Gewicht bis zu 50 Kilogramm je Einzelteil und Abmessungen je Einzelstück bis höchstens<br />

0,80 Meter x 1,20 Meter x 2,00 Meter. Haushaltsauflösungen fallen nicht unter die Sammlung! Die<br />

Gegenstände sind am Entsorgungstermin bis 6 Uhr, frühestens am Vortag nach 16 Uhr, nicht verkehrsbehindernd,<br />

vor dem Grundstück, an zugewiesenen Abfallbehälterstandorten bspw. durch<br />

den Großvermieter (ggf. vorab beim Vermieter erkundigen) bzw. an dem Standort, wo auch die<br />

Abfallgefäße zur Leerung bereitgestellt werden, bereitzustellen.<br />

Außerdem können Sperrmüll und Elektroaltgeräte ganzjährig bei Vorlage der Sperrmüllkarte auch<br />

bei einem der fünf Wertstoffhöfe des Landkreises angeliefert werden.<br />

- Wertstoffhöfe der EGLZ mbH, Streitfelder Straße 2 in 02708 Lawalde und Hörnitzer Straße 15 im<br />

Gewerbegebiet Pethau in 02763 Zittau<br />

- SAPOS gGmbH, Heilige-Grab-Str. 69, 02828 Görlitz<br />

- Wertstoffhöfe der NEG mbH, Muskauer Straße 136 in 02943 Weißwasser/O.L. und Am langen<br />

Haag in 02906 Niesky<br />

Gewerbetreibende benötigen eine gültige Kundennummer entsprechend des Abfallgebührenbescheides.<br />

Mieter erfahren diese beim Vermieter.<br />

Was gehört in den Sperrmüll?<br />

Schränke, Polstermöbel, Betten, Federbetten (gesackt), Stühle, Tische, Matratzen, Teppiche, Auslegware<br />

und andere Bodenbeläge, Laminat, Fahrräder, Kinderwagen, Gasherde, Haushaltsschrott,<br />

Wasserfässer bis 200 Liter und Gartenmöbel<br />

Was gehört zum Elektro- und Elektronikschrott?<br />

Kühlschränke, Boiler, Spülmaschinen, Stereogeräte, Bildschirmgeräte, Radios, Küchengeräte, Ölradiatoren<br />

ohne Öl, Beistellherde ohne Schamotte, Computer und Drucker<br />

Was gehört nicht zum Sperrmüll/ Elektro- und Elektronikschrott?<br />

Restabfall, gefüllte Abfallsäcke, Autos, Anhänger, Autoteile, Reifen, Batterien, Schadstoffe, Lumpen<br />

und Wertstoffe (Glas, Papier/ Pappe, Leichtverpackungen, Bio- und Gartenabfälle). Gegenstände,<br />

die vorher fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden waren, wie zum Beispiel Türen, Fenster,<br />

Tore und Gartenzäune.<br />

Kontakt Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky, G 03588 261-716, -702,<br />

E-Mail: info@aw-goerlitz.de<br />

www.kreis-goerlitz.de<br />

Abfallumladestationen des RAVON<br />

Privater Haus- und Sperrmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall wird außerdem auf den vom<br />

Regionalen Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON) betriebenen Umladestationen in<br />

Lawalde und Weißwasser sowie auf der Deponie Kunnersdorf entgegengenommen. Allerdings gegen<br />

eine Gebühr auf Basis der Benutzungs- und Gebührensatzung des RAVON (vollständige Gebührensatzung<br />

unter www.ravon.de).<br />

1. Umladestation Lawalde, Streitfelder Straße 2b, 02708 Lawalde, G 03585 4179257<br />

Mindest-Gebühren: 19,54 Euro pro 100 kg<br />

geöffnet: Mo.-Fr.: 7.30-16 Uhr<br />

Sa.: 8-12 Uhr – geöffnete Sonnabende <strong>2019</strong>: 13.04., 27.04., 04.05., 01.06., 15.06., 05.10., 02.11.,<br />

23.11., 21.12., 28.12.<br />

2. Umladestation Weißwasser, Muskauer Straße 136, 02943 Weißwasser, G 03576 207030<br />

Mindest-Gebühren: 39,08 Euro pro 200 kg<br />

geöffnet: Mo.-Do.: 8-16 Uhr<br />

Sa. 28.12.<strong>2019</strong>: 8-12 Uhr<br />

3. Deponie Kunnersdorf, Am Kalkwerk 6, 02829 Schöpstal, G 035828 720<br />

geöffnet: Mo.-Do.: 7-15 Uhr<br />

Fr. 7-13 Uhr<br />

Kontakt Regionaler Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien RAVON, OT Kunnersdorf, Am Kalkwerk<br />

6, 02829 Schöpstal, G 035825 720, E-Mail: info@ravon.de, www.ravon.de<br />

■ Gewässerschau <strong>2019</strong><br />

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz gibt hiermit Termine und Treffpunkte für die<br />

diesjährigen Gewässerschauen nach § 93 Sächsisches Wassergesetz bekannt. Neben dem allgemeinen<br />

Zustand der Gewässer und deren Hochwasserschutzanlagen wird vor allem der ordnungsgemäße<br />

Zustand der Gewässerrandstreifen, der Überschwemmungsgebiete und der Anlagen an den Gewässern<br />

kontrolliert. Nach § 107 SächsWG sind die behördlichen Mitarbeiter befugt, zur Durchführung<br />

ihrer Aufgaben die Grundstücke zu betreten.<br />

Gewässer Datum Uhrzeit / Treffpunkt Ansprechpartner/Telefon<br />

1. Ordnung<br />

Weißer Schöps 12.03.<strong>2019</strong> 9 Uhr / Markersdorf, Gemeinde- Frau Friede G 03581 663-3178<br />

(Markersdorf bis Rietschen) verwaltung Herr Jähne G 03581 663-3177<br />

Mobil*: G 0151 15068118<br />

Schwarzer Schöps 14.03.<strong>2019</strong> 9 Uhr, Reichenbach/O.L., OT Sohland, Frau Friede G 03581 663-3178<br />

(Sohland bis Mündung Spree) Brücke alte B6 Herr Jähne G 03581 663-3177<br />

Mobil*: G 0151 15068118<br />

Spree 14.03.<strong>2019</strong> 14.30 Uhr / Boxberg, Spreewehr Uhyst Frau Friede G 03581 663-3178<br />

(ab Uhyst bis Landkreisgrenze) Herr Jähne G 03581 663-3177<br />

Mobil*: G 0151 15068118<br />

Landwasser 15.03.<strong>2019</strong> 8 Uhr / Oderwitz, Gemeindeverwaltung Herr Schreiber G 03581 663-3175<br />

(Oderwitz) Mobil*: G 0151 15068117<br />

Löbauer Wasser 15.03.<strong>2019</strong> 11 Uhr / Großschweidnitz, Herr Schreiber G 03581 663-3175<br />

(Löbau, Großschweidnitz) Brücke Wilhelm-Krause-Weg Mobil*: G 0151 15068117<br />

Lausitzer Neiße 19.03.<strong>2019</strong> 9 Uhr / Neißeaue, OT Zodel Frau Friede G 03581 663-3178<br />

(Zodel bis Bad Muskau) Agrargenossenschaft Herr Jähne G 03581 663-3177<br />

Mobil*: G 0151 15068118<br />

* Die Erreichbarkeit über die Mobilfunknummer ist nur während der Gewässerschau gewährleistet.<br />

■ Wie kann ich mein Haus<br />

vor Hochwasser schützen?<br />

Die Verantwortung für den Hochwasserschutz ist zwar eine staatliche Aufgabe, doch für die Sicherung<br />

des Grund- und Gebäudeeigentums ist jeder Bürger selbst in der Pflicht. Das Wissen um die<br />

Gefahren und die notwendige Vorsorge sind der beste Weg, sich und seinen Besitz zu schützen.<br />

Doch welche Technologie kommt in Frage? Was muss bei der Planung und Ausführung berücksichtigt<br />

werden? Und mit welchen Kosten ist zu rechnen?<br />

Diesen Fragen wird am 16. März, 10-13 Uhr, im Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge in<br />

Leipzig (BDZ) beim ersten „Tag der offenen Tür“ nachgegangen. Interessierten werden an diesem<br />

Tag verschiedene Möglichkeiten der baulichen Hochwassereigenvorsorge vorgestellt, darunter<br />

druckwassersichere Fenster, Türen und Garagentore sowie Dammbalkensysteme mit denen sich<br />

Grundstückseigentümer und Bauherren gegen Überschwemmungen schützen können. Fachleute<br />

der Herstellerfirmen und Mitarbeiter des BDZ stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />

Darüber hinaus wird der Sächsische Hochwasservorsorgeausweis vorgestellt – ein Instrument zur<br />

Bewertung der Schadensanfälligkeit von Wohngebäuden gegenüber Überflutungen infolge von<br />

Flusshochwasser, Grundwasseranstieg, Starkregen oder Kanalüberstau.<br />

Ort: Bildungs- und Demonstrationszentrum Dezentrale Infrastruktur – BDZ e.V., An der Luppe 2,<br />

04178 Leipzig Informationen: www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de<br />

■ Vereinsauflösung<br />

Der Verein Monumenta Gesellschaft zur Restaurierung, Pflege und Nutzung schlesischer Bau- und<br />

Kulturdenkmäler ist aufgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, bestehende Ansprüche beim Liquidator<br />

anzumelden.<br />

Heinrich Dhom, Holzrothweg 12, 83083 Riedering Görlitz, den 8.2.1019<br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

9


INFORMATIONEN<br />

■ Baumaßnahmen<br />

des Landkreises Görlitz vorgestellt<br />

Astrid Lindgren Schule in Weißwasser<br />

Von Juni bis Dezember 2018 wurden an der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung<br />

umfangreiche Sanierungsarbeiten am Dach sowie die notwendigen Arbeiten an der Fassade<br />

durch den Landkreis Görlitz durchgeführt.<br />

Ziel der Baumaßnahme war die Verbesserung der Arbeits- und Lernbedingungen für Lehrer und<br />

Schüler, vor allem im Sommer. Auch die Absenkung der Betriebskosten (Heizkosten) in der Winterperiode<br />

sollte damit erreicht werden, da die alten Flachdächer bereits an mehreren Stellen undicht<br />

waren. Das alte Dach musste komplett abgebrochen werden. Das neue Dach wurde entsprechend<br />

den Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) aufgebaut. Gleichzeitig erfolgte die<br />

Erneuerung der Blitzschutzanlage. Im Bereich Innenhof und an der Westseite des Gebäudes wurde<br />

zusätzlicher Sonnenschutz als sommerlicher Wärmeschutz angebracht. Damit wurden gleichzeitig<br />

Schäden an der Fassade beseitigt und defekte Bereiche der Fassadendämmung ausgebessert und<br />

teilweise erneuert. Die Fassade wurde komplett neu beschichtet. Die Gesamtkosten in Höhe von<br />

322.000 Euro wurden zu 75 Prozent aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates<br />

Sachsen im Rahmen des Förderprogramms „Brücken in die Zukunft“ gefördert.<br />

Hintergrund: Der Sächsische Landtag hatte<br />

im Dezember 2015 das insgesamt 800 Millionen<br />

Euro schwere Investitionspaket „Brücken<br />

in die Zukunft“ beschlossen, mit dem<br />

die Städte, Gemeinden und Landkreise bei<br />

den Investitionen in die kommunale Infrastruktur<br />

bis zum Jahr 2020 unterstützt werden.<br />

Mit diesem Landesgesetz ergänzt der<br />

Freistaat das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz<br />

des Bundes. Für den 800 Millionen<br />

Euro umfassenden Fonds stellt der Bund 156 Millionen Euro bereit. Jeweils 322 Millionen Euro<br />

stammen vom Freistaat und von der kommunalen Seite.<br />

Brückenneubau in Hammerstadt<br />

Von März bis Juli 2018 wurde der Durchlasses über den „Ostergraben“ im Rietschener Ortsteil Hammerstadt,<br />

der eine Stahlbetonbrücke aus dem Jahr 1964 ersetzt, neu gebaut. Mit dem Neubau aus<br />

Wellstahlprofil wurde nicht nur die volle Tragfähigkeit wieder hergestellt. Auch die Sicherheit für<br />

die Fußgänger wurde verbessert, da einseitig ein Gehweg errichtet wurde. Die Straßenanpassung<br />

erfolgte über eine Gesamtlänge von rund 30 Metern. Die Baukosten betragen rund 185.000 Euro<br />

und wurden über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL<br />

KStB) mit 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.<br />

■ Bürgerpreis ZIVITA verliehen<br />

Im Januar wurde bereits zum 13. Mal das ehrenamtliche Engagement von Bürgern des Landkreises<br />

Görlitz mit dem Bürgerpreis ZIVITA. Im Vorfeld hatte die Bürgerstiftung zivita aufgerufen, engagierte<br />

Bürger vorzuschlagen. Aus 23 Bewerbungen wurden drei Personen ausgewählt, die im Zittauer<br />

Bürgersaal mit dem Bürgerpreis geehrt wurden: Armin Schlage aus Hainewalde Mitglied des<br />

Collegium musicum; Ursula und Jochen Richter aus Großhennersdorf Engagiert für Bedürftige in<br />

Osteuropa; Horst Gramß aus Weißwasser Ehrenamtlich aktiv für das Glasmuseum Weißwasser<br />

Weitere ehrenamtlich Aktive<br />

wurden mit einer Ehrenurkunde<br />

ausgezeichnet:<br />

André Neutag aus Görlitz - engagiert<br />

in der Jugendarbeit der<br />

Deutschen Gesellschaft für<br />

Muskelkranke, Landesverband<br />

Sachsen<br />

Marianne Berger aus Zittau -<br />

gehört als eine der ersten der<br />

Selbsthilfegruppe „Frauen nach<br />

Brustkrebs“ an und gibt durch<br />

ihre Aktivitäten ein Hoffnungszeichen<br />

für neu Betroffene<br />

Dr. Christine Schneider aus Oybin<br />

- Initiatorin eines gemeinnützigen<br />

Wohnprojektes, bei<br />

der Nachbarschaftshilfe und Miteinander sowie Umweltfreudlichkeit und Nachhaltigkeit im Vordergrund<br />

stehen<br />

Hans-Jochen Riedel aus Görlitz - seit über 50 Jahren im Gehörlosenverein Görlitz tätig - erst als Jugendleiter,<br />

später als Vorstand und heute als stellv. Vorsitzender des Vereins<br />

Rosemarie Reuter aus Löbau - kümmert sich um den Oelsaer Teich und sorgt dort für Ordnung<br />

Renate Junge aus Görlitz - ehrenamtliche Leiterin im Förderverein Kulturstadt Görlitz-Zgorzelec<br />

e.V., der Führungen auf Türme in Görlitz und Zgorzelec anbietet<br />

Andreas Herrmann aus Herrnhut - Strahwalde - deckt in der Saison dreimal in der Woche die Öffnungszeiten<br />

des Zinzendorf-Schlosses ab und bietet Führungen an<br />

Roland Klug aus Zittau - betreut als Ortswegwart die Wanderwege in der Stadt Zittau<br />

Dietmar Spittler aus Olbersdorf - seit über 50 Jahren im ehrenamtlichen Naturschutz tätig, ist Weißstorchbetreuer<br />

und engagiert sich auch im Olbersdorfer Kindergarten für Naturschutz<br />

Kerstin Hildebrand aus Görlitz, OT Ludwigsdorf - Vorstandsmitglied im Heimatverein Ludwisgdorf,<br />

Ortschronistin, Organisatorin der Ausstellung „90 Jahre Schule Ludwigsdorf“<br />

Lückendorfer Förderverein Euroregion Neiße e.V. - Förderung des dörflichen Zusammenlebens sowie<br />

zur Pflege und zum Erhalt des traditionellen Brauchtums, der Begegnung mit deutschen, polnischen<br />

und tschechischen Partnern, der Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Gemeinde<br />

sowie der Heimatpflege<br />

Jan Lange aus Zittau - Vorsitzender Eine-Welt e.V. und Initiator Faires Frühstück<br />

Martina Heine aus Ebersbach-Neugersdorf - Leiterin des Seniorenkreises Ebersbach (Sachs) der Gewerkschaft<br />

der ehemaligen Eisenbahner der Deutschen Reichsbahn<br />

Simone Bittrich aus Hainewalde - seit 1999 ehrenamtlich im Hospizdienst tätig<br />

Martina Goldberg aus Großschönau - seit 1999 ehrenamtlich im Ambulanten Hospizdienst, Betreuerin<br />

von Pflegekindern<br />

Martina Klapper aus Großschönau - seit 1999 ehrenamtlich im Ambulanten Hospizdienst, Kirchgemeinde<br />

und im Chor<br />

Brigitte Passow aus Hainewalde - seit 1999 ehrenamtlich im Ambulanten Hospizdienst, Engagement<br />

in Kirchgemeinde<br />

Ingrid Reuter aus Mittelherwigsdorf - kam 1999 zum Ambulanten Hospizdienst<br />

Herzlicher Glückwunsch an alle Geehrten und ein großes Dankeschön. Unterstützt wurde die Preisverleihung<br />

von der Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien, dem Pressegroßhandel<br />

Mietke, der Stadt Zittau, der Herrnhuter Sterne GmbH und den Grafischen Werkstätten Zittau!<br />

■ Freiwilliges Soziales Jahr Politik<br />

Das Freiwillige Soziale Jahr Politik in Sachsen sucht wieder politisch interessierte junge Menschen,<br />

die Lust haben ab 1. September <strong>2019</strong> einen einjährigen Freiwilligendienst zu beginnen.<br />

Im FSJ Politik haben junge Menschen von 16 bis 26 Jahren die Möglichkeit, sachsenweit hinter die<br />

Kulissen der Politik zu schauen. Dabei können sie sich vor allem mit politischen Themen auseinandersetzen,<br />

politische Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse erleben, selber aktiv Politik<br />

gestalten, mitreden und eigene Projekte initiieren. Das FSJ bietet außerdem eine Chance erste Arbeitserfahrungen<br />

zu sammeln, die eigenen Potenziale kennenzulernen und sich für die berufliche<br />

Zukunft zu orientieren.<br />

Teilnehmende erhalten monatlich ein Taschengeld von 300 Euro und sind sozialversichert.<br />

Bewerbungen werden vom 01. März bis 01. Mai <strong>2019</strong> entgegengenommen. Ausführliche Informationen:<br />

https://www.saechsische-jugendstiftung.de/machen-statt-meckern bereit.<br />

Beratung/Infos: Felicitas Koch, G 0351 323719011, E-Mail: fsj-politik@saechsische-jugendstiftung.de<br />

10<br />

Ausgabe <strong>123</strong> / 22. Februar <strong>2019</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


INFORMATIONEN<br />

■ Erste Bibliotheksbestände<br />

in Zittau online verfügbar<br />

Der Wissenschaftliche und Heimatgeschichtliche Altbestand der Christian-Weise-Bibliothek Zittau<br />

hat sich 2018 am „Landesdigitalisierungsprogramm für Wissenschaft und Kultur des Freistaates<br />

Sachsen“ beteiligt. Damit soll ein möglichst umfassender Online-Zugang zu Informationen und Objekten<br />

der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferung für Zwecke der Lehre und Forschung<br />

sowie für die breite Öffentlichkeit erreicht werden. Rund 1.100 Titel konnten digitalisiert werden.<br />

Die ersten digitalen Zittauer Bestände sind inzwischen im Internetportal „Sachsen.digital“<br />

https://sachsen.digital/ eingestellt. Unter „Bestände der Christian-Weise-Bibliothek Zittau“ sind<br />

bald etwa 350 Titel zur Geschichte Zittaus, der Oberlausitz und des nördlichen Böhmens zu finden.<br />

Zum anderen gibt es eine Sammlung „Gelegenheitsschriften von Christian Weise“ mit künftig rund<br />

750 Titeln. Christian Weise leitete von 1678 bis zu seinem Tod dreißig Jahre lang das Zittauer Gymnasium.<br />

Er war aber auch für die Zittauer Ratsbibliothek verantwortlich und als Schriftsteller erfolgreich.<br />

Er schrieb Schultheaterstücke, aber auch Gedichte, Romane sowie Lehrbücher in lateinischer<br />

und deutscher Sprache. Außerdem veröffentlichte er hunderte von Gelegenheitsschriften zu Geburten,<br />

Hochzeiten, Todesfällen, Amtsübernahmen Zittauer Bürger sowie Schulschriften, die unschätzbare<br />

Quellen zur Zittauer und Oberlausitzer Bildungs- und Kulturgeschichte sind.<br />

Die neue Online-Präsentation bietet der Christian-Weise- und Barockliteraturforschung ganz neue<br />

Möglichkeiten und Impulse.<br />

■ Auktion in Görlitz für das<br />

Straßentheaterfestival ViaThea<br />

Vom 4. bis 6. Juli findet das 25. Straßentheaterfestival ViaThea in Görlitz statt. Zur finanziellen Unterstützung<br />

veranstaltet der Förderverein ViaThea am 9. März um 14 Uhr in den Räumen von<br />

KommWohnen, Konsulstraße 65 in Görlitz eine Auktion. Hierfür sucht der Verein noch besondere<br />

Raritäten und Erlebnisse, die versteigert werden können.<br />

In diesem Jahr können zum Beispiel zwei VIP-Dynamokarten, eine nostalgische Lampe von der Lampenmanufaktur<br />

Dresden oder ein Brunch von der Leckerey ersteigert werden. Den Auktionshammer<br />

schwingen in gewohnt witziger Weise Mike Altmann und Axel Krüger.<br />

Wer die Auktion unterstützen möchte, kann sich per E-Mail an vorstand@viathea-foerderverein.de<br />

oder per G 03581 470531 an den Förderverein wenden.<br />

■ Neues von der<br />

Naturforschenden Gesellschaft<br />

Im November 2018 war Band 26 der „Berichte<br />

der Naturforschenden Gesellschaft der<br />

Oberlausitz“ erschienen. Jetzt wurde ein Supplement<br />

– eine Ergänzung - mit dem Titel<br />

„Das Birkhuhn im Landschaftswandel der<br />

Muskauer Heide unter Berücksichtigung weiterer<br />

Vogelarten der Sandheiden“ herausgegeben.<br />

Untersuchungen haben gezeigt, dass einzelne<br />

Arten gefährdet und zum Teil ausgestorben<br />

sind. Am empfindlichsten reagiert das<br />

Birkhuhn auf Veränderungen im Lebensraum.<br />

Die vorgestellten Beispiele zeigen, dass kontinuierliche<br />

ehrenamtliche Beobachtungen<br />

und Erfassungen einen wesentlichen Beitrag<br />

zum Verständnis naturräumlicher Entwicklungen<br />

für eine Region leisten können und deshalb<br />

erhalten werden müssen.<br />

Beobachtungen melden<br />

Sollten Sie Beobachtungen von Birkhühnern<br />

machen, informieren Sie bitte den Kreisnaturschutzbeauftragten,<br />

Michael Striese, E-<br />

Mail: m.striese@lutra-striese.de<br />

■ Ehrenamt im Krankenhaus<br />

Das Städtische Klinikum Görlitz informiert am 26. März um 14 Uhr im Konferenzraum im Haus 8<br />

des Krankenhauses über den Ehrenamtlichen Besuchsdienst für ältere Patienten.<br />

Derzeit besuchen zwölf Ehrenamtliche die meist hochbetagten Patienten im Görlitzer Geriatriezentrum<br />

sowie auf sechs weiteren Stationen. Angehörige und Bekannte der Senioren leben oft zu weit<br />

weg, um zu Besuch zu kommen, deshalb ist dieser Besuchsdienst für die Patienten von unschätzbarem<br />

Wert. Der Kreis der Ehrenamtlichen soll erweitert werden, um noch mehr Patienten und auch<br />

Mitarbeitern in unterschiedlichen Situationen zu helfen.<br />

Der Besuchsdienst kümmert sich mit Zeit und persönlicher Zuwendung ehrenamtlich um die wichtigen<br />

Kleinigkeiten, die im Arbeitsalltag oft zu kurz kommen. Er übernimmt keine pflegerischen<br />

oder therapeutischen Tätigkeiten, sondern ergänzt diese. „Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter nehmen<br />

sich Zeit für die Patienten, hören zu, lesen vielleicht etwas vor oder begleiten sie bei Spaziergängen<br />

in den Park,“ sagt Juliane Haymerle vom Geriatrie-Netzwerk Ostsachsen, die sich gemeinsam<br />

mit Jana Horcickova um die Ehrenamtlichen kümmert. Neben Schulungen und Fortbildungen<br />

treffen sich alle Ehrenamtlichen regelmäßig zu einem Erfahrungsaustausch.<br />

Ansprechpartnerinnen:<br />

Geriatriezentrum des Städtischen Klinikums Görlitz gGmbH (Haus G)<br />

Geriatrie-Netzwerk Ostsachsen<br />

Girbigsdorfer Str. 1 – 3, 02828 Görlitz<br />

Juliane Haymerle G 03581 373-474 oder Jana Horcickova -574<br />

E-Mail: haymerle.juliane@klinikum-goerlitz.de oder horcickova.jana@klinikum-goerlitz.de<br />

■ Bericht vom Kreisseniorenrat<br />

Die Seniorenvertretung Löbau / Zittau hat für dieses Jahr einen Arbeitsplan aufgestellt. Die Europaund<br />

Kommunalwahlen am 26. Mai, die Landtagswahl am 1. September und der 30. Jahrestag der<br />

Deutschen Einheit werden die Schwerpunkte sein.<br />

Diese stehen unter dem allgemeinen Motto- „Gestalten statt Verwalten“. So sollen in den monatlichen<br />

Arbeitsrunden die politisch und verwaltungsstrukturell Verantwortlichen gehört werden, wie<br />

sie sich die zukünftige Arbeit für und mit dem Bürger vorstellen. Bürgermeister, Fraktionen und Seniorenclubs<br />

der Verwaltungsstrukturen von Zittau, Löbau und Ebersbach/Neugersdorf werden eingeladen,<br />

auch die Fraktionen des Kreistages. Außerdem wird es um den Einsatz des Info- Mobiles<br />

gehen. Eine Veranstaltung mit Prof. Rita Süssmuth zu aktuellen Themen ist in Vorbereitung.<br />

■ Unterstützung<br />

für gemeinnützige Initiativen<br />

Vereine und Institutionen im Landkreis Görlitz können sich freuen. Die Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien<br />

unterstützt in diesem Jahr 25 gemeinnützige Initiativen mit über 120.000<br />

Euro für Kinder- und Jugendarbeit, Kunst, Kultur, Sport, Heimat- und Brauchtumspflege, Bildung<br />

und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.<br />

Gefördert werden unter anderem der Verein Lebenshilfe Löbau e. V., der in der integrativen Kindertagesstätte<br />

schrittweise einen Verkehrsgarten errichten will, der Reit- und Fahrverein Rosenhof<br />

Görlitz, der ein deutsch-polnisches Springturnier in Kombination mit einem deutsch-polnischen Familiennachmittag<br />

durchführen möchte, die Station für Technik, Naturwissenschaften, Kunst-Weißwasser,<br />

die einen Workshop zum Aufbau und zur Steuerung einer Fräse geplant hat, der Soziale<br />

Projekte Zittau e. V., der dringend ein Spielgerät erneuern muss, die SG Blau-Weiß Oberkunnersdorf<br />

bei der Anschaffung von Gerätschaften zur Rasenpflege, der Förderverein Fürst-Pückler-Park<br />

Bad Muskau beim ViaThea im Hermannsbad, der Förderverein der Grundschule Mittelherwigsdorf<br />

und Kulturbrücken Görlitz e. V, die jeweils Zirkusworkshops zum Teil mit Kindern aus Deutschland<br />

und Polen durchführen wollen.<br />

Auch in Zukunft werden solche Projekte von der Stiftung unterstützt. Auf Nachfrage werden Projektträger<br />

von der Idee bis zur Umsetzung gern auch begleitet. Neue Anträge können bis 30. September<br />

für den Förderzeitraum ab 1. Januar 2020 eingereicht werden.<br />

https://www.sparkasse-oberlausitz-niederschlesien.de<br />

■ Sammler- und Trödelmarkt<br />

Am Sonnabend, dem 23. März, findet zwischen 11 und 17 Uhr im Salzhaus in Zittau ein Sammlerund<br />

Trödelmarkt statt.<br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

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INFORMATIONEN<br />

■ Jacob Böhme –<br />

Buchpremiere mit Lesung<br />

■ Leinewebertag mit Karaseks<br />

Naturmarkt in Seifhennersdorf<br />

Ein Schuster, der nicht bei seinen Leisten blieb und noch heute weltweit seine Anhänger findet– Jacob<br />

Böhme. Die Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften bewahrt die umfangreichste<br />

Sammlung zu Leben und Werk des Görlitzer Mystikers und Theosophen. Über 1.500 Monographien<br />

und Aufsätze stehen Forschern und Interessierten aus aller Welt zur Verfügung. Jetzt wird dieser<br />

Ort Schauplatz eines Romans, der am 14. März, 17 Uhr, im Barockhaus Neißstraße 30 seine Premiere<br />

in Görlitz erlebt. Der Autor Wolfgang Bauernfeind stellt sein Werk „Jacob Böhme. Auf der Suche<br />

nach seiner Weltformel“ vor. Die Buchpremiere beginnt mit einer Führung durch die Oberlausitzische<br />

Bibliothek und ihre hervorragende Jacob-Böhme-Sammlung. Nach der Lesung können der Roman<br />

und hochwertige Nachdrucke der Kupferstiche zur Jacob-Böhme-Ausgabe von 1682 erworben<br />

werden. (Kosten pro Person: 5 Euro, ermäßigt 3,50 Euro)<br />

■ „SORBIAN STREET STYLE“<br />

Der Wettbewerb „SORBIAN STREET STYLE“ ist seit 1. Februar von der Volksbank Dresden-Bautzen<br />

in Kooperation mit dem Sorbischen Museum in Bautzen und von KREATIVES SACHSEN, dem Sächsischen<br />

Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft ausgeschrieben. Aufgerufen sind angehende ModedesignerInnen<br />

und KünstlerInnen, MeisterschülerInnen, insbesondere in den Abschlussjahrgängen<br />

sowie professionelle DesignerInnen und KünstlerInnen im Alter von 18 bis 35 Jahren. Beim<br />

Wettbewerb geht es um Entwicklung eines lausitzspezifischen Mode- und Textildesigns mit Marktpotenzial<br />

auf der Grundlage traditioneller sorbischer regionaler Trachten und der Lausitzer Volkskunst,<br />

deren Charakteristika, Material, Techniken, Farben, Schnitte und Accessoires. Es können Einzelprodukte<br />

als auch Kollektionen von einzelnen Teilnehmern als auch Gruppen eingereicht werden.<br />

Die Gewinner erhalten ein vierstelliges Preisgeld für die Produktion ihrer Kreationen und werden<br />

in der Ausstellung SORBIAN STREET STYLE und im Katalog ab 22. September präsentiert.<br />

Abgabeschluss ist der 31. Mai. Informationen/Download unter www.sorbisches-museum.de<br />

■ Kostbarer Baselitz-Vorhang zu<br />

Besuch in der Stadt der Fastentücher<br />

Beim Oberlausitzer Leinewebertag mit Karaseks Naturmarkt am 24. März, 11-17 Uhr, kann rund um<br />

das Karasek-Museum in die Zeit der fleißigen und genügsamen Leineweber abgetaucht werden. Im<br />

Museum wird sehr anschaulich der historische Flachsanbau und dessen einstige Verarbeitung vorgeführt.<br />

Des Weiteren erfährt der Besucher viel Interessantes über das Entstehen und den Aufbau<br />

des Oberlausitzer Umgebindehauses. Aus brandschutztechnischen Gründen im Karasek-Museum<br />

finden alle Schauvorführungen im Faktorenumgebindehaus des Bulnheimschen Hofes gleich nebenan<br />

statt. Anschaulich wird dabei der historische Flachsanbau und dessen einstige Verarbeitung<br />

vorgeführt und eine Leinen-Stoff-Börse lädt zum Besuch ein.<br />

Im Seifhennersdorfer Ratskeller werden typische Gerichte der Leineweber, wie Teichelmauke, Stupperle<br />

oder Holundersuppe liebevoll zubereitet.<br />

Karaseks 64. Naturmarkt mit rund 50 Naturproduktehändlern findet auf dem Museumsparkplatz<br />

sowie im historischen Dreiseithof (Bulnheimscher Hof) statt. Natürlich werden auch Räuberhauptmann<br />

Karasek und seine Spießgesellen das Markttreiben stets im Auge behalten.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter www.karaseks-revier.de<br />

■ Veranstaltungen des Schlesisch-<br />

Oberlausitzer Museumsverbundes<br />

Georg Baselitz, Anna selbdritt, 1987 © Georg Baselitz <strong>2019</strong><br />

Traditionell beginnt am Aschermittwoch die vorösterliche Fastenzeit – die Zeit, in der es im Mittelalter<br />

üblich war, den kirchlichen Chorraum mit Tüchern zu verhängen. In diesem Jahr erhalten die<br />

beiden historischen Zittauer Fastentücher Verstärkung: Im Chor der Zittauer Klosterkirche wird in<br />

der Fastenzeit eines der buchstäblich größten Baselitz-Kunstwerke, der Vorhang „Anna selbdritt“,<br />

als Fastentuch gezeigt. 1987 wurde das 435 x 605 cm große Werk von dem bedeutenden Künstler<br />

Georg Baselitz (*23. Januar 1938) gefertigt. Die Vernissage findet am 8. März, 18 Uhr, statt.<br />

Nachdem der in der Oberlausitz geborene Maler, Bildhauer und Grafiker seine Kindheit und Jugend<br />

hier verbachte, begann er 1956 sein Kunststudium in Berlin. Sein Künstlername Baselitz erinnert<br />

noch heute an seine Heimat Deutschbaselitz.<br />

Das Tuch zeigt die heilige Anna mit ihrer Tochter Maria und dem Jesuskind. In der christlichen Ikonographie<br />

wird dieses Motiv auch Anna selbdritt bezeichnet. Und natürlich ist es in der typischen<br />

Manier von Georg Baselitz auf dem Kopf gemalt worden.<br />

27. Februar Winterferienprojekt, „Bauernregeln und Bauernweisheiten“,<br />

Dorfmuseum Markersdorf, 10–12 Uhr, Voranmeldung Tel. 035829 60342<br />

01. März Winterferienprojekt „Masken – Faxen und Rosenmontag“, Schloss Krobnitz,<br />

10–12 Uhr, Voranmeldung G 035829 60342<br />

03. März Führung Sonderausstellung „Mode(rne) Zeiten“, Faschingsführung<br />

Schloss Krobnitz, 14 Uhr<br />

03. März Kreativtag, Schloss Krobnitz, Alte Schmiede, 13-17 Uhr<br />

06. März Altes NEU entdeckt: Ostergestaltung., Dorfmuseum Markersdorf, 15.30–17.30 Uhr,<br />

Alte Techniken, Handarbeiten oder Handwerke stehen im Mittelpunkt dieser<br />

Mitmachveranstaltungsreihe. Preis: 6 Euro (inklusive Material)<br />

Voranmeldung G 035829 60342<br />

08. März Frauentagsfeier mit Schlossgeschichte – öffentliche Führungen zum Frauentag –<br />

„Graf von Roon und seine Zeit“ & „Mode(rne) Zeiten, Schloss Krobnitz, 14 Uhr<br />

10. März Kammerkonzert „Ŕ la française“, Schloss Krobnitz, 16 Uhr<br />

17. März Öffentliche Führung, „Graf von Roon und seine Zeit“, Schloss Krobnitz, 14 Uhr<br />

23. März Öffentlicher Vortrag, „Die Grenzexkursion auf den Spuren der alten Oberlausitz“,<br />

ein Vortrag von Dietmar Eichhorn, Schloss Krobnitz, 14 Uhr<br />

Ausstellungen:<br />

bis 3. März „20 Jahre Ackerbürgermuseum Reichenbach“- Ackerbürgermuseum Reichenbach<br />

bis 31. März „Kriegsschicksale – Familie Kliemt im 1. Weltkrieg“ – Schloss Krobnitz<br />

bis 12.Mai „Mode(rne) Zeiten“, Wissenswertes, Kurioses und interessantes darüber, wie sich unsere<br />

Vorfahren zwischen 1850 und 1950 kleideten – Schloss Krobnitz<br />

www.museum-oberlausitz.de<br />

12<br />

Ausgabe <strong>123</strong> / 22. Februar <strong>2019</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

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