mach was! - September 2019
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<strong>mach</strong> <strong>was</strong> !<br />
DAS ERSTE MAL<br />
Gesetzeund Richtlinien sind<br />
langweilig, das wissen wir<br />
auch. Trotzdem ist es praktisch,<br />
so einige Hintergründe<br />
zu Arbeitszeiten, Gehalt<br />
und Urlaubstagen zu wissen<br />
–kurz und knapp, damit es<br />
nicht allzusehr wehtut,<br />
findest du daher das Wichtigsteauf<br />
dieser Seite!<br />
Nicht nur für Paragraphenreiter<br />
Urlaubszeit: Auch ausreichend Erholungsurlaub wird per Gesetz geregelt.<br />
Diese Gesetzesind für Auszubildende<br />
besonders wichtig<br />
Berufsbildungsgesetz<br />
Dieses Gesetz legt alle grundlegenden<br />
Pflichten für Auszubildende<br />
und Regeln für den Ausbildungsbetrieb<br />
in einer dualen<br />
Ausbildung fest.Esregelt zum<br />
Beispiel, wer überhaupt ausbilden<br />
darf,<strong>was</strong> einen solchen Betrieb<br />
aus<strong>mach</strong>t und wie Prüfungen<br />
auszusehen haben. Wenn du<br />
dich ganz umfassend mit der dualen<br />
Ausbildung befassen möchtest,ist<br />
das die richtige Lektüre.<br />
Arbeitszeit<br />
Deine Arbeitszeit ist natürlich gesetzlich<br />
geregelt: Da die allermeisten<br />
Auszubildenden beim<br />
Antritt ihrer Ausbildung minderjährig<br />
sind, greift dort das Jugendarbeitsschutzgesetz.<br />
Dieses<br />
regelt zum Beispiel, dass du in einer<br />
Fünf-Tage-Woche maximal 40<br />
Stunden arbeiten darfst und dir<br />
bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6<br />
Stunden zwischendurch eine halbe,<br />
bei mehr als 6Stunden sogar<br />
eine ganzeStunde Ruhepause zustehen.<br />
Samstags und sonntags<br />
dürfen Jugendliche nicht beschäftigt<br />
werden, Ausnahmen gelten<br />
zum Beispiel in Krankenhäusern.<br />
Grundsätzlich darf die Arbeitszeit<br />
nur zwischen sechs und 20 Uhr liegen,<br />
auch hier gibt es allerdings je<br />
nach Beruf ein paar Ausnahmen.<br />
Fürvolljährige Angestellte gilt das<br />
Arbeitszeitgesetz.<br />
Urlaubszeit<br />
Dein Anspruch auf Erholungsurlaub<br />
bestimmt das Bundesurlaubsgesetz.<br />
Bei einer Sechs-Tage-<br />
Woche stehen dir mindestens 24<br />
Tage Urlaub zu, bei einer Fünf-Tage-Woche<br />
sind es 20 Tage. Wenn<br />
du in einer Fünf-Tage-Woche beschäftigt<br />
bist,werden Samstage<br />
in Urlaubswochen nicht als<br />
Urlaubstage gezählt.Bist du hingegen<br />
in einer Sechs-Tage-Woche<br />
beschäftigt,musst du auch für einen<br />
freien Samstag einen Urlaubstag<br />
nehmen.<br />
Krankheit<br />
Solltest du während deiner Ausbildung<br />
einmal krank sein, regelt<br />
das Entgeltfortzahlungsgesetz,<br />
dass du trotzdem weiterhin dein<br />
Gehalt erhältst.Außerdem gibt<br />
es vor,wie und bis wann du dich<br />
bei deinem Arbeitgeber melden<br />
musst,damit du ebenjenes<br />
84<br />
Krankengeld auch bezahlt bekommst.<br />
Ausbildungsverordnung<br />
In der Ausbildungsverordnung<br />
steht ganz detailliert,<strong>was</strong> du während<br />
deiner Ausbildung alles lernen<br />
musst.Sie führt außerdem<br />
auf,welche Themen in welchem<br />
Zeitraum und in welchem Ausbildungsjahr<br />
in deinem Stundenplan<br />
stehen müssen –esist also gar<br />
nicht so verkehrt,diese Verordnung<br />
einmal durchzulesen. Du erhältst<br />
sie entweder von deinem<br />
Arbeitgeber oder von Handwerkskammer<br />
oder IHK.<br />
Rechte<br />
Neben Urlaub und Krankengeld<br />
hast du als Azubi natürlich noch<br />
weitere Rechte, die du kennen<br />
solltest.Sosteht dir zum Beispiel<br />
am Ende der Lehre ein Zeugnis zu.<br />
Auch die Freistellung für den Berufsschulunterricht<br />
gehört zu deinen<br />
Rechten. Außerdem musst du<br />
in deinem Ausbildungsbetrieb keine<br />
Arbeit tun, die nichts mit deiner<br />
Ausbildung zu tun haben –die<br />
Wäsche deines Chefs aus der Wäscherei<br />
zu holen, hat in den meisten<br />
Fällen nichts damit zu tun...<br />
Text: lkü, Fotos: Shutterstock (2)<br />
Sich durch Gesetzeund Verordnungen zu wühlen,<br />
wirkt oft dröge, schadet aber selten.