Hartz IV Sparbuch Enzkreis mit Pforzheim_DRUCK (002)
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3 Gebühren, Befreiungen und<br />
Ermäßigungen<br />
Rundfunkgebühren<br />
Von den Rundfunkgebühren kann man sich befreien lassen.<br />
Dazu füllt man das Formular zur Befreiung von Rundfunkgebühren<br />
aus. Diese gibt es auch in ihrem Jobcenter.<br />
Sie können es auch online unter www.rundfunkbeitrag.de<br />
direkt ausfüllen, ausdrucken und es zusammen <strong>mit</strong> dem<br />
Befreiungsbescheid (der Ihnen <strong>mit</strong> Ihrem Bewilligungsbescheid<br />
vom Jobcenter zugesandt wurde) an die Rundfunkzentrale<br />
nach Köln schicken.<br />
Adresse:<br />
ARD ZDF Deutschlandradio<br />
Beitragsservice<br />
50656 Köln<br />
Sollten Sie keinen Drucker besitzen, wenden Sie sich bitte<br />
telefonisch unter der Tel.: 01806 - 999 555 10 (20 Cent/Anruf<br />
aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den deutschen<br />
Mobilfunknetzen) an die Rundfunkzentrale um einen Befreiungsantrag<br />
zu erhalten.<br />
Gebührenbefreiung - Personalausweis<br />
Die Art, Umfang und Höhe ihrer Gebühren darf in gewissen<br />
Grenzen jede Behörde selbst festlegen. Einige Kommunen<br />
verzichten bei <strong>Hartz</strong> <strong>IV</strong> (Alg II) - Empfängern ganz auf Gebühren,<br />
dies kann man bei der jeweiligen Behörde erfragen.<br />
Der Verzicht liegt immer im Ermessen der Behörde. Ein Recht<br />
des Empfängers auf einen gebührenfreien Ausweis für einen<br />
<strong>Hartz</strong> <strong>IV</strong> (Alg II) gibt es nicht! Nehmen Sie zu Behördengängen,<br />
im Bezug auf Vergünstigungen oder auch Gebührenbefreiung<br />
immer Ihren Bewilligungsbescheid <strong>mit</strong>, weil man ihn dort<br />
meistens vorlegen muss.<br />
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