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Hartz IV Sparbuch Enzkreis mit Pforzheim_DRUCK (002)

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15 Landesfamilienpass<br />

Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige<br />

Gutscheinkarte für dieses Jahr bei ihrer jeweiligen<br />

Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.<br />

Einkommensschwache Familien sollen die vielen abwechslungsreichen<br />

Kultur- und Freizeitangebote bei uns im Land<br />

nutzen können. Der Landesfamilienpass bietet dafür die<br />

Möglichkeit. Es gibt viele attraktive Ausflugsziele, die sie <strong>mit</strong><br />

ihren Familien kostenlos oder <strong>mit</strong> ermäßigtem Eintritt besuchen<br />

können. Gemeinsam verbrachte Zeit ist für Eltern und Kinder<br />

gleichermaßen wichtig.<br />

Freier Eintritt für die ganze Familie ins Porsche-Museum in<br />

Stuttgart und ins Technoseum in Mannheim oder zu einem<br />

deutlich reduzierten Preis in den Europa-Park Rust, ins<br />

Ravensburger Spieleland oder in den Erlebnispark Tripsdrill in<br />

Cleebronn – das sind nur einige Angebote, die Familien <strong>mit</strong><br />

dem Landesfamilienpass im Jahr 2019 wahrnehmen können.<br />

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?<br />

Einen Landesfamilienpass können Familien <strong>mit</strong> mindestens drei<br />

kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder)<br />

erhalten, wenn diese zusammen <strong>mit</strong> ihren Eltern in<br />

einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass<br />

schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind,<br />

wenn sie <strong>mit</strong> diesem in häuslicher Gemeinschaft leben. Ebenso<br />

erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem<br />

Kind, wenn sie <strong>mit</strong> einem schwer behinderten Kind zusammen<br />

leben, den Kinderzuschlag beziehen, <strong>Hartz</strong> <strong>IV</strong> (Alg II) oder<br />

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)<br />

erhalten. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige<br />

Gutscheinkarte erhält man auf Antrag bei der zuständigen<br />

Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere<br />

Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -<br />

ermäßigungen.<br />

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