Hartz IV Sparbuch Enzkreis mit Pforzheim_DRUCK (002)
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15 Landesfamilienpass<br />
Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige<br />
Gutscheinkarte für dieses Jahr bei ihrer jeweiligen<br />
Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.<br />
Einkommensschwache Familien sollen die vielen abwechslungsreichen<br />
Kultur- und Freizeitangebote bei uns im Land<br />
nutzen können. Der Landesfamilienpass bietet dafür die<br />
Möglichkeit. Es gibt viele attraktive Ausflugsziele, die sie <strong>mit</strong><br />
ihren Familien kostenlos oder <strong>mit</strong> ermäßigtem Eintritt besuchen<br />
können. Gemeinsam verbrachte Zeit ist für Eltern und Kinder<br />
gleichermaßen wichtig.<br />
Freier Eintritt für die ganze Familie ins Porsche-Museum in<br />
Stuttgart und ins Technoseum in Mannheim oder zu einem<br />
deutlich reduzierten Preis in den Europa-Park Rust, ins<br />
Ravensburger Spieleland oder in den Erlebnispark Tripsdrill in<br />
Cleebronn – das sind nur einige Angebote, die Familien <strong>mit</strong><br />
dem Landesfamilienpass im Jahr 2019 wahrnehmen können.<br />
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?<br />
Einen Landesfamilienpass können Familien <strong>mit</strong> mindestens drei<br />
kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder)<br />
erhalten, wenn diese zusammen <strong>mit</strong> ihren Eltern in<br />
einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass<br />
schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind,<br />
wenn sie <strong>mit</strong> diesem in häuslicher Gemeinschaft leben. Ebenso<br />
erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem<br />
Kind, wenn sie <strong>mit</strong> einem schwer behinderten Kind zusammen<br />
leben, den Kinderzuschlag beziehen, <strong>Hartz</strong> <strong>IV</strong> (Alg II) oder<br />
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)<br />
erhalten. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige<br />
Gutscheinkarte erhält man auf Antrag bei der zuständigen<br />
Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere<br />
Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -<br />
ermäßigungen.<br />
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