15.10.2019 Aufrufe

TRENDYone | Das Magazin - Ulm - Februar 2018

Downmall Auftakt: Blautal-Center wird zur Rennstrecke - Samstag 10. Februar, TRENDYone sucht Miss & Mister Schwaben, das ist Miss Bayern 2018, Action-Camcorder im Vergleich, Ulmer Pokerten für den Orangecampus, Snow, Stars & Barbecue: Michael Patrick Kelly rockte das Fellhorn

Downmall Auftakt: Blautal-Center wird zur Rennstrecke - Samstag 10. Februar, TRENDYone sucht Miss & Mister Schwaben, das ist Miss Bayern 2018, Action-Camcorder im Vergleich, Ulmer Pokerten für den Orangecampus, Snow, Stars & Barbecue: Michael Patrick Kelly rockte das Fellhorn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beruf & Karriere<br />

Insolvenz des Arbeitgebers<br />

Was können Sie als Arbeitnehmer tun?<br />

Auf den Fluren herrscht munteres Treiben. Witze werden gemacht, die<br />

Kaffeemaschine murmelt zufrieden vor sich hin: Geräusche, die wir<br />

kennen und an die wir uns gewöhnt haben. Doch was, wenn es hinter<br />

dieser vermeintlichen Idylle gefährlich brodelt? Was, wenn die Flure plötzlich<br />

leer sind? Die Kaffeemaschine abgestellt? Der Schreibtisch verweist?<br />

Eine Insolvenz kommt meistens nie<br />

aus heiterem Himmel. Die Lage eines<br />

Unternehmens verändert sich schleichend.<br />

Wir erklären Ihnen, was bei<br />

einem Insolvenzverfahren passiert,<br />

welche Auswirkungen es auf<br />

Ihr Arbeitsverhältnis hat und was<br />

Sie dabei beachten sollten.<br />

Was passiert bei einer<br />

Insolvenz?<br />

<strong>Das</strong> ist recht simpel: Die Gläubiger, dazu<br />

zählen auch die Arbeitnehmer*, sollen<br />

nicht auf Ihren finanziellen Ansprüchen<br />

sitzen bleiben. Aus diesem Grund wird<br />

ein Insolvenzverfahren eröffnet, bei<br />

dem entweder das gesamte Vermögen<br />

des Unternehmens verwertet und der<br />

daraus erzielte Gewinn verteilt oder<br />

oftmals auch ein Insolvenzplan aufgestellt<br />

wird, um die Fortführung des<br />

Unternehmens zu gewährleisten. Die<br />

Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

benötigt einen Eröffnungsgrund, wie<br />

Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit<br />

oder Überschuldung.<br />

Auswirkungen auf das<br />

Arbeitsverhältnis<br />

Sie müssen nicht fürchten, dass Sie<br />

DER LETZTE MACHT DAS<br />

LICHT AUS.<br />

Ihr persönliches Hab und Gut sofort<br />

von Ihrem Schreibtisch in einen braunen<br />

Pappkarton verstauen müssen.<br />

Ihr Arbeitsverhältnis besteht nach Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens fort.<br />

Allerdings ist von nun an nicht mehr der<br />

Arbeitgeber, sondern der Insolvenzverwalter<br />

Ihnen gegenüber weisungsbefugt.<br />

Kündigung<br />

Eine Kündigung lediglich mit der Begründung,<br />

dass das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet wurde, ist unzulässig.<br />

Aber Vorsicht: Liegen dringende betriebliche<br />

Erfordernisse vor, ist eine<br />

Kündigung rechtens. Dies kann zum<br />

Beispiel bei einer Betriebsstilllegung<br />

oder fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

infolge eines Auftragsmangels<br />

der Fall sein.<br />

Sollte es zu Kündigungen kommen,<br />

muss dabei die Sozialauswahl<br />

eingehalten werden, heißt:<br />

Der Insolvenzverwalter muss (!)<br />

nach verschiedenen Kriterien eine<br />

Art Rangliste der Beschäftigten<br />

aufstellen. Dabei werden u.a. die<br />

Dauer der Betriebszugehörigkeit und<br />

das Lebensalter berücksichtigt.<br />

GEHALT<br />

Wie bekommt der Arbeitnehmer sein<br />

Geld?<br />

1. Ansprüche aus der Zeit vor Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens<br />

Ist das Insolvenzverfahren eröffnet,<br />

müssen Arbeitnehmer ihre Forderungen<br />

schriftlich beim Insolvenzverwalter<br />

anmelden.<br />

Achtung: <strong>Das</strong> Insolvenzgericht legt mit<br />

dem Beschluss über die Bekanntgabe<br />

der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

eine Frist fest, innerhalb der die Forderungen<br />

angemeldet werden müssen!<br />

2. Ansprüche aus der Zeit nach Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens<br />

Ist Ihnen noch nicht gekündigt worden,<br />

bekommen Sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

Ihr Geld vom Insolvenzverwalter<br />

ausgezahlt.<br />

* Der Einfachheit halber werden wir im kommenden Artikel vom „Arbeitnehmer“ im Allgemeinen<br />

sprechen. Damit sind natürlich auch die Damen der Schöpfung angesprochen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!