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Stadtumbau in Brandenburg - Bilanz und - SPD-Landtagsfraktion ...

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von unseren westdeutschen Kollegen<br />

nicht auf den Leim führen. Die<br />

demografische Entwicklung, darüber<br />

müssen wir unter Fachleuten nicht<br />

diskutieren, ist ja nur e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>erer<br />

Teil der Ursachen der Entwicklung,<br />

die wir <strong>in</strong> Ostdeutschland haben. Was<br />

ist zu tun? Ich will nicht die alten Instrumente<br />

ansprechen, die sicher sehr<br />

erfolgreich waren. Es ist deutlich abgebaut<br />

worden. Die Leerstandszahlen<br />

s<strong>in</strong>d gesunken. Ab 2010 werden diese<br />

jedoch wieder zunehmen.<br />

Was wir brauchen s<strong>in</strong>d vor allem rechtliche<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, damit<br />

wir andere Eigentümer auch mite<strong>in</strong>beziehen<br />

können. Bisher haben das<br />

die Genossenschaften <strong>und</strong> die Gesellschaften<br />

mit der Förderung des<br />

B<strong>und</strong>es gemacht. Die s<strong>in</strong>d aber auch<br />

ihrem eigenen unternehmerischen<br />

Selbstverständnis verpflichtet, vielleicht<br />

auch, weil sie weiter denken<br />

als andere. E<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zeleigentümer,<br />

der e<strong>in</strong> Zehn-, Acht- oder Vierfamilienhaus<br />

irgendwo <strong>in</strong> der Stadt besitzt,<br />

das <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>er Weise mite<strong>in</strong>bezogen<br />

werden muss, von dem kann man<br />

das aus vielerlei Gründen gar nicht abverlangen.<br />

Da fehlen uns schlicht die<br />

rechtlichen Instrumente. E<strong>in</strong> besonderer<br />

Teil des Baugesetzbuches kennt<br />

das für die Stadtsanierung: Da gibt es<br />

32 märkische hefte 11<br />

juni 2008<br />

diese Instrumente. Wir müssen darüber<br />

nachdenken, ob wir nicht e<strong>in</strong>e Art<br />

„Stadtsanierungsbed<strong>in</strong>gungen light“<br />

– das heißt nicht <strong>in</strong> dieser ganzen<br />

Komplexität, wie die Stadtsanierung<br />

es vorsieht – schaffen müssen, damit<br />

wir diese Eigentümergruppen auch<br />

mite<strong>in</strong>beziehen können. Denn es wird<br />

immer schwieriger. Bisher konnte man<br />

leerstehende Gebäude abreißen. Mittlerweile<br />

gibt es kaum noch e<strong>in</strong> unsaniertes<br />

leerstehendes Objekt. Entweder<br />

s<strong>in</strong>d sie teil- oder vollständig<br />

saniert.<br />

Das heißt, da geht es nicht nur um<br />

das Thema Altschulden, sondern da<br />

geht es auch um das Thema der neuen<br />

Schulden. Diese s<strong>in</strong>d aufgenommen<br />

worden um die Teil- oder Vollsanierung<br />

zu bezahlen. Man kann dem Unternehmen<br />

<strong>und</strong> der Bank, die das Gebäude<br />

beliehen <strong>und</strong> besichert haben, nicht<br />

sagen: Wir müssen das jetzt abreißen,<br />

weil ke<strong>in</strong>e Leute mehr da s<strong>in</strong>d, die dar<strong>in</strong><br />

wohnen wollen. Die Bank wird fragen,<br />

was aus ihren Sicherheiten wird<br />

<strong>und</strong> aus welchen Miete<strong>in</strong>nahmen die<br />

Schulden bezahlt werden sollen. Dafür<br />

gibt es bisher noch ke<strong>in</strong>e Antworten.<br />

Wir s<strong>in</strong>d auch vorsichtig, wenn wir diese<br />

Frage überhaupt stellen. Und dann<br />

gibt es das nächste Problem, was aus<br />

<strong>Brandenburg</strong> sehr gut bekannt ist.<br />

Wir haben bei der weiteren Teilentlastung<br />

im Altschuldenhilfegesetz (AHG)<br />

die 15 Prozent-Hürde – Altschuldenhilfe<br />

kann nur <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />

werden, wenn es mehr als 15 Prozent<br />

Leerstand gibt – zu überw<strong>in</strong>den. In<br />

Wittenberge zum Beispiel haben wir<br />

die Situation, dass die Wohnungsgesellschaft<br />

zum Stichtag deutlich über<br />

diesen 15 Prozent lag. Die Wohnungsgenossenschaft,<br />

mittlerweile auch bei<br />

13-14 Prozent angekommen, war jedoch<br />

deutlich darunter. Die e<strong>in</strong>en krie-<br />

Was ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegriertes<br />

Stadtentwicklungskonzept (INSEK)?<br />

gen die Teilentlastung nach dem AHG.<br />

Die anderen kriegen sie nicht. Nun<br />

kann man sagen, für e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>zelfall<br />

kann ich mir ja mal e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelfallregelung<br />

mit Landesmitteln ausdenken.<br />

Wir haben aber nicht nur e<strong>in</strong> paar E<strong>in</strong>zelfälle,<br />

sondern wir haben e<strong>in</strong>e ganze<br />

Reihe von derartigen Fällen.<br />

Wenn ich die aber mite<strong>in</strong>beziehen<br />

will <strong>in</strong> den <strong>Stadtumbau</strong>, muss ich denen<br />

auch irgende<strong>in</strong>e Hilfe gewähren.<br />

Zur Investitionszulage: Wenn ich<br />

Schwerpunkte für die Städte im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es erweiterten <strong>Stadtumbau</strong>s liegen<br />

<strong>in</strong> der Orientierung auf die Entwicklung der Innenstädte, auf die Stärkung der<br />

Städte als Wirtschaftsstandorte <strong>und</strong> als Basis für Wissen <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Fortführung<br />

des <strong>Stadtumbau</strong>s sowie <strong>in</strong> der Ausrichtung der Wohnungspolitik auf familiengerechtes<br />

Wohnen <strong>und</strong> Wohnen im Alter.<br />

Das <strong>in</strong>tegrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) bildet die Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong><br />

planerische Voraussetzung für Entscheidungen h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er f<strong>in</strong>anziellen<br />

<strong>und</strong> organisatorischen Unterstützung seitens des Landes.<br />

Der Integrierte Ansatz des Konzeptes umfasst vier Bereiche:<br />

• Zusammenführung unterschiedlicher Betrachtungsräume (Region, Gesamtstadt,<br />

Stadtteil)<br />

• Zusammenführung unterschiedlicher Betrachtungsebenen (baulich-räumliche,<br />

wirtschaftliche, umweltrelevante, soziale, kulturelle, imageprägende Aspekte)<br />

• Zusammenführung unterschiedlicher Akteure (Verwaltung, Kommunalpolitik,<br />

Unternehmen, Vere<strong>in</strong>e <strong>und</strong> Organisationen, Bürger)<br />

• Zusammenführung zeitlicher Entwicklungshorizonte (Koord<strong>in</strong>ation der Reihenfolge<br />

aller Planungs- <strong>und</strong> Umsetzungsphasen)<br />

stadtumbau brandenburg – bilanz <strong>und</strong> ausblick 33

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