Stadtumbau in Brandenburg - Bilanz und - SPD-Landtagsfraktion ...
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von unseren westdeutschen Kollegen<br />
nicht auf den Leim führen. Die<br />
demografische Entwicklung, darüber<br />
müssen wir unter Fachleuten nicht<br />
diskutieren, ist ja nur e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>erer<br />
Teil der Ursachen der Entwicklung,<br />
die wir <strong>in</strong> Ostdeutschland haben. Was<br />
ist zu tun? Ich will nicht die alten Instrumente<br />
ansprechen, die sicher sehr<br />
erfolgreich waren. Es ist deutlich abgebaut<br />
worden. Die Leerstandszahlen<br />
s<strong>in</strong>d gesunken. Ab 2010 werden diese<br />
jedoch wieder zunehmen.<br />
Was wir brauchen s<strong>in</strong>d vor allem rechtliche<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, damit<br />
wir andere Eigentümer auch mite<strong>in</strong>beziehen<br />
können. Bisher haben das<br />
die Genossenschaften <strong>und</strong> die Gesellschaften<br />
mit der Förderung des<br />
B<strong>und</strong>es gemacht. Die s<strong>in</strong>d aber auch<br />
ihrem eigenen unternehmerischen<br />
Selbstverständnis verpflichtet, vielleicht<br />
auch, weil sie weiter denken<br />
als andere. E<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zeleigentümer,<br />
der e<strong>in</strong> Zehn-, Acht- oder Vierfamilienhaus<br />
irgendwo <strong>in</strong> der Stadt besitzt,<br />
das <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>er Weise mite<strong>in</strong>bezogen<br />
werden muss, von dem kann man<br />
das aus vielerlei Gründen gar nicht abverlangen.<br />
Da fehlen uns schlicht die<br />
rechtlichen Instrumente. E<strong>in</strong> besonderer<br />
Teil des Baugesetzbuches kennt<br />
das für die Stadtsanierung: Da gibt es<br />
32 märkische hefte 11<br />
juni 2008<br />
diese Instrumente. Wir müssen darüber<br />
nachdenken, ob wir nicht e<strong>in</strong>e Art<br />
„Stadtsanierungsbed<strong>in</strong>gungen light“<br />
– das heißt nicht <strong>in</strong> dieser ganzen<br />
Komplexität, wie die Stadtsanierung<br />
es vorsieht – schaffen müssen, damit<br />
wir diese Eigentümergruppen auch<br />
mite<strong>in</strong>beziehen können. Denn es wird<br />
immer schwieriger. Bisher konnte man<br />
leerstehende Gebäude abreißen. Mittlerweile<br />
gibt es kaum noch e<strong>in</strong> unsaniertes<br />
leerstehendes Objekt. Entweder<br />
s<strong>in</strong>d sie teil- oder vollständig<br />
saniert.<br />
Das heißt, da geht es nicht nur um<br />
das Thema Altschulden, sondern da<br />
geht es auch um das Thema der neuen<br />
Schulden. Diese s<strong>in</strong>d aufgenommen<br />
worden um die Teil- oder Vollsanierung<br />
zu bezahlen. Man kann dem Unternehmen<br />
<strong>und</strong> der Bank, die das Gebäude<br />
beliehen <strong>und</strong> besichert haben, nicht<br />
sagen: Wir müssen das jetzt abreißen,<br />
weil ke<strong>in</strong>e Leute mehr da s<strong>in</strong>d, die dar<strong>in</strong><br />
wohnen wollen. Die Bank wird fragen,<br />
was aus ihren Sicherheiten wird<br />
<strong>und</strong> aus welchen Miete<strong>in</strong>nahmen die<br />
Schulden bezahlt werden sollen. Dafür<br />
gibt es bisher noch ke<strong>in</strong>e Antworten.<br />
Wir s<strong>in</strong>d auch vorsichtig, wenn wir diese<br />
Frage überhaupt stellen. Und dann<br />
gibt es das nächste Problem, was aus<br />
<strong>Brandenburg</strong> sehr gut bekannt ist.<br />
Wir haben bei der weiteren Teilentlastung<br />
im Altschuldenhilfegesetz (AHG)<br />
die 15 Prozent-Hürde – Altschuldenhilfe<br />
kann nur <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />
werden, wenn es mehr als 15 Prozent<br />
Leerstand gibt – zu überw<strong>in</strong>den. In<br />
Wittenberge zum Beispiel haben wir<br />
die Situation, dass die Wohnungsgesellschaft<br />
zum Stichtag deutlich über<br />
diesen 15 Prozent lag. Die Wohnungsgenossenschaft,<br />
mittlerweile auch bei<br />
13-14 Prozent angekommen, war jedoch<br />
deutlich darunter. Die e<strong>in</strong>en krie-<br />
Was ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegriertes<br />
Stadtentwicklungskonzept (INSEK)?<br />
gen die Teilentlastung nach dem AHG.<br />
Die anderen kriegen sie nicht. Nun<br />
kann man sagen, für e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>zelfall<br />
kann ich mir ja mal e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelfallregelung<br />
mit Landesmitteln ausdenken.<br />
Wir haben aber nicht nur e<strong>in</strong> paar E<strong>in</strong>zelfälle,<br />
sondern wir haben e<strong>in</strong>e ganze<br />
Reihe von derartigen Fällen.<br />
Wenn ich die aber mite<strong>in</strong>beziehen<br />
will <strong>in</strong> den <strong>Stadtumbau</strong>, muss ich denen<br />
auch irgende<strong>in</strong>e Hilfe gewähren.<br />
Zur Investitionszulage: Wenn ich<br />
Schwerpunkte für die Städte im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es erweiterten <strong>Stadtumbau</strong>s liegen<br />
<strong>in</strong> der Orientierung auf die Entwicklung der Innenstädte, auf die Stärkung der<br />
Städte als Wirtschaftsstandorte <strong>und</strong> als Basis für Wissen <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Fortführung<br />
des <strong>Stadtumbau</strong>s sowie <strong>in</strong> der Ausrichtung der Wohnungspolitik auf familiengerechtes<br />
Wohnen <strong>und</strong> Wohnen im Alter.<br />
Das <strong>in</strong>tegrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) bildet die Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong><br />
planerische Voraussetzung für Entscheidungen h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er f<strong>in</strong>anziellen<br />
<strong>und</strong> organisatorischen Unterstützung seitens des Landes.<br />
Der Integrierte Ansatz des Konzeptes umfasst vier Bereiche:<br />
• Zusammenführung unterschiedlicher Betrachtungsräume (Region, Gesamtstadt,<br />
Stadtteil)<br />
• Zusammenführung unterschiedlicher Betrachtungsebenen (baulich-räumliche,<br />
wirtschaftliche, umweltrelevante, soziale, kulturelle, imageprägende Aspekte)<br />
• Zusammenführung unterschiedlicher Akteure (Verwaltung, Kommunalpolitik,<br />
Unternehmen, Vere<strong>in</strong>e <strong>und</strong> Organisationen, Bürger)<br />
• Zusammenführung zeitlicher Entwicklungshorizonte (Koord<strong>in</strong>ation der Reihenfolge<br />
aller Planungs- <strong>und</strong> Umsetzungsphasen)<br />
stadtumbau brandenburg – bilanz <strong>und</strong> ausblick 33