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16 | DER RISSENER LOKALES
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Regeln beachten
Vor Radgaragen-Bau in
die Bauordnung gucken
Viele Menschen fahren gerne
mit dem Rad. Doch gerade
wenn es nass ist oder schneit,
wollen sie es unterstellen. Wer
auf seinem Grundstück eine
Garage für Fahrräder bauen
möchte, sollte sich vorher gut
informieren.
Je nach Wohnort gibt es für
Fahrradgaragen andere Regelungen.
Sie sind in der Landesbauordnung
festgeschrieben.
Mancherorts müssen Bauwillige
eine Genehmigung für die
Garage einholen, bevor sie ans
Werk gehen können. Dies kann
etwa auch davon abhängen, wie
hoch der Bau werden soll. Auch
der Abstand zum Nachbargrundstück
oder die Größe der
Garage können in der Bauordnung
festgeschrieben sein. In
manchen Kommunen gibt es
sogar genaue Vorschriften zur
Ausgestaltung von Fahrradstellplätzen,
damit sie in das Bild
des Wohnviertels hineinpassten.
Wer eine fertige Garage
zum Aufstellen kauft, sollte sich
demnach ebenfalls vorher über
die örtliche Vorschriften informieren.
Auskunft darüber gibt
die Bauaufsichtsbehörde vor
Ort.
dpa
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Wie Fahrradstellplätze aussehen dürfen, ist in manchen Kommunen
genau geregelt.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-mag
Laub vor Kompostierung
schreddern
Das Laub mancher Bäume
muss geschreddert werden,
bevor es auf dem Kompost landet.
So rät die Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen,
schwer verrottbare Blätter wie
das von Eichen-, Kastanien-,
Pappel- und Walnussbäumen
erst zu zerkleinern und dann
mit einem Zusatz von Kalk zu
kompostieren.
Damit Grüngut auf dem Kompost
gut verrottet, sollte außerdem
nicht zu viel Laub auf dem
Haufen landen. Der Anteil
sollte 20 Prozent nicht überschreiten.
Am besten werden die Blätter
zum Beispiel mit Rasenschnitt,
abgeschnittenen Stauden und
kleinen Zweigen durchgemischt.
dpa