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BREMER-SPORT_Winter_2019-online

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<strong>BREMER</strong> <strong>SPORT</strong>JUGEND<br />

Auftakt<br />

Bremer Sportjugend feiert<br />

Staffelübergabe im<br />

Freiwilligendienst<br />

Die Bremer Sportjugend hat beim BTV<br />

1877 Bremen die feierliche Auftaktveranstaltung<br />

im Freiwilligendienst<br />

gefeiert. Ein buntes Rahmenprogramm lockte<br />

80 Personen in die Räumlichkeiten des<br />

„Galaxy“, der Gaststätte am Henschenbusch.<br />

Hauptakteure waren die insgesamt 96 Freiwilligen<br />

der Jahrgänge 18/19 und 19/20. Der<br />

Vorsitzende der Bremer Sportjugend, Bernd<br />

Giesecke, begrüßte die Gäste und übergab an<br />

die Freiwilligendienstsprecherinnen Winona<br />

Schöllhammer und Janika Lück, die von<br />

ihrem Freiwilligendienst berichteten und<br />

einen Kurz-Film mit Eindrücken des letzten<br />

Jahres zeigten.<br />

Der Freiwillige Timo Frankenfeld vom<br />

Bremer Sport Club hat den Film für seine<br />

Staffel produziert und bekam zum Dank<br />

einen Hoodie von Neele Tödter und Beke<br />

Herbst (Fachkräfte des Projektes Freiwilligendienst<br />

im Sport) überreicht. Auch die<br />

Sprecherinnen der Staffel 2018/19 erhielten<br />

einen Dank für ihr Engagement.<br />

Mit einem „Icebreaker“ wurde der<br />

unterhaltsame Teil des Abends eröffnet.<br />

Es folgte das traditionelle Table-Quiz, wo<br />

die Gäste bestehend aus dem Vorstand der<br />

Bremer Sportjugend, Lothar Fäsenfeld von<br />

der Sparkasse Bremen, EinsatzstellenbetreuerInnen,<br />

Ehrenamtliche HelferInnen,<br />

ReferentInnen im Freiwilligendienst und<br />

die Freiwilligen gemeinsam ihr Wissen testeten.<br />

Der ERC Bremerhaven und der Reitclub<br />

Bremerhaven, vertreten von Julia<br />

Heidtmann, wurden als neue Einsatzstellen<br />

im Freiwilligendienst begrüßt. Den<br />

neuen BetreuerInnen von Werder Bremen,<br />

Bremen 1860, Reitclub Bremerhaven, Landesschwimmverband,<br />

ERB Bremen e.V.,<br />

SC Borgfeld und ERC Bremerhaven wurde<br />

für ihr Engagement in den Einsatzstellen ein<br />

Präsent als Anerkennung und Dankeschön<br />

für die ehrenamtliche Arbeit überreicht.<br />

Besonders hervorzuheben sind Torven<br />

Schröder und Lynn Heidtmann (beide sind<br />

ehemalige Freiwillige), die als Moderatoren-Duo<br />

schwungvoll durch den Abend<br />

führten. Prämiert wurden die drei besten<br />

Projektberichte von Niklas Kuschel, Waleria<br />

Hilfer, Selina Stütz und Pia Reindl. Eine<br />

großzügige Spende der Sparkasse Bremen<br />

ermöglichte es, die Gäste im Anschluss an<br />

den offiziellen Teil der Veranstaltung zu<br />

einem Grillbuffet einzuladen. (BSJ)<br />

Foto: LSB / S. Peter<br />

28<br />

Masernschutzgesetz<br />

Sportvereine sind von Impfnachweispflicht<br />

nicht betroffen<br />

Der Bundestag hat die Einführung einer<br />

Masern-Impfpflicht beschlossen. Die<br />

Deutsche Sportjugend stellt klar, dass<br />

Sportvereine sowie deren Ferien- und Trainingslager<br />

ausdrücklich nicht von einer<br />

Impfnachweispflicht betroffen sind. Das<br />

Masernschutzgesetz ist lang diskutiert<br />

worden und nun vom Bundestag beschlossen<br />

worden. Im Bundesrat wird das Vorhaben<br />

voraussichtlich am 20. Dezember <strong>2019</strong><br />

behandelt. Es tritt dann zum 1. März 2020<br />

in Kraft.<br />

Die Deutsche Sportjugend teilt das Ziel<br />

des Gesetzes, die Durchimpfungsrate zu<br />

steigern. Gemeinsam mit vielen Jugendverbänden<br />

und Wohlfahrtsverbänden hatte die<br />

DSJ aber frühzeitig im Gesetzesverfahren<br />

gegenüber Parlamentariern und Bundesgesundheitsministerium<br />

dringende Bedenken<br />

insofern formuliert, als dass Sportvereine<br />

und Einrichtungen der Kinder- und<br />

Jugendarbeit durch den damit einhergehenden<br />

bürokratischen Mehraufwand<br />

überfordert werden. Zunächst existierten<br />

nämlich unklare Formulierungen, die die<br />

Betroffenheit von Vereinen offenließen. Ehrenamtlich<br />

getragene Vereine dürfen nicht<br />

mit ungeklärten Fragen möglicher Meldeauflagen<br />

zum Impfstatus von Kindern und<br />

Jugendlichen in den Vereinsgruppen oder<br />

verpflichtender Kommunikation mit Gesundheitsbehörden<br />

belastet werden.<br />

Die anschließend angepasste und nun<br />

beschlossene Version des Gesetzestextes<br />

sieht vor, dass Sportvereine nicht als sogenannte<br />

Gemeinschaftseinrichtungen, die<br />

Impfschutz überprüfen müssen, gelten und<br />

somit nicht in den Regelungsbereich des<br />

Gesetzes fallen. Außerdem sind Ferienlager,<br />

die auch als Gemeinschaftseinrichtungen<br />

genannt sind, von der Nachweispflicht<br />

von Impfschutz oder Immunität gegen<br />

Masern ausgenommen. Somit sind auch<br />

Ferienlager bzw. Trainingslager von Sportvereinen<br />

nicht betroffen.<br />

Sehr wohl müssen aber Kinder bzw.<br />

Personen in Kindertageseinrichtungen,<br />

Kinderhorten, Schulen, sonstige Ausbildungseinrichtungen,<br />

in erlaubnispflichtiger<br />

Kindertagespflege von nun an ausreichenden<br />

Impfschutz gegen Masern oder<br />

eine Immunität gegen Masern aufweisen.<br />

Darunter fallen auch Kitas in Trägerschaft<br />

von Sportvereinen-/verbänden. Die genauen<br />

Verfahren der Abfrage und Meldung<br />

werden das Bundesgesundheitsministerium<br />

und die lokalen Behörden in Kürze<br />

kommunizieren. (DSJ)<br />

Foto: Pixabay

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