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Tuxer Prattinge - Ausgabe Sommer 2019 komplett

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Tuxer Prattinge – Ausgabe Sommer 2019

die Stirn runzeln und sich fragen, ob dieses Ziel realistisch

ist. Die klare Antwort lautet: Ja! Unabdingbar zur

Erreichung dieses Ziels ist jedoch die stetige Reduktion

des Energiebedarfs. Mehr als ein Viertel des Tiroler

Energiebedarfs wird momentan zum Heizen unserer

Wohnungen gebraucht. Durch die richtige Dämmung

sanierungsbedürftiger Gebäude und die Optimierung

und Erneuerung veralteter Heizsysteme können bis zu

80 Prozent des Wärmebedarfs eingespart und der Anteil

an erneuerbaren Energieträgern massiv gesteigert

werden.

Neben Faktoren wie Effizienz, technische Umsetzbarkeit

und Umweltauswirkungen, geht der Tausch einer

bestehenden Heizung auch mit einem gewissen finanziellen

Aufwand einher. Bund und Land setzen nun die

nötigen Rahmenbedingungen, um den Einsatz von effizienten

Heizungsanlagen und erneuerbaren Energieträgern

zu erleichtern und somit die CO 2 -Emissionen im

Sektor Raumwärme minimieren. Gefördert wird der

Tausch von alten fossilen Hauptheizungen (Öl, Gas und

Kohle) hin zu umweltfreundlichen Wärmepumpen, Biomasseheizungen

und Fernwärme. Die Rechnung ist

dabei schlicht und einfach: Im Rahmen der Wohnbauförderung

des Landes Tirol gibt es einen Zuschuss von

25 Prozent der förderbaren Kosten, während der Bund

mit 30 Prozent bzw. maximal 5000 € fördert.

Zum Beispiel:

˃ Tausch hin zu einer Luftwärmepumpe: Kosten

20.000 €

Förderung Land Tirol: 25% = 5.000 €

Förderung Bund: Maximalbetrag von 5.000 €

Damit wird eine Förderquote von 50 % = 10.000

€ erreicht

˃ Tausch hin zu einer Pelletsheizung: Kosten 23.000

Förderung Land Tirol: 25% = 5.750 €

Förderung Bund: Maximalbetrag von 5.000 €

Damit wird eine Förderquote von 47 % = 10.750 €

erreicht

In sechs einfachen Schritten zur Förderung:

˃ In einer Energieberatung wird abgeklärt, welche

Optionen für Ihr Gebäude technisch sinnvoll sind

und wie sie die Förderung optimal nutzen können

˃ Auf Basis der Energieberatung können Sie einen

Fachbetrieb kontaktieren und Angebote für förderbare

Kessel einholen.

˃ Jetzt können Sie sich unter www.raus-aus-demöl.at

für die Förderung registrieren und schon einmal

einen Förderbeitrag für sich reservieren.

˃ Errichtung der Anlage.

˃ Die Rechnung bei Bund (online) und Land (bei der

zuständigen BH) einreichen.

˃ Förderbeitrag erhalten und mit Freude die enkeltaugliche

Wärme aus der neuen Heizanlage genießen.

Buchsbaumzünsler: Befallene Pflanzen richtig entsorgen

Kahl gefressene Blätter, komplett

entlaubte Pflanzen, abgestorbene

Triebe: Die gefräßigen Raupen des

Buchsbaumzünslers hinterlassen

ihre Spuren in Tiroler Gärten. Sowohl

private als auch öffentliche

Gartenanlagen leiden auch heuer

wieder unter dem Befall des Schädlings.

Die Raupen sind bis zu fünf

Zentimeter lang, hell- bis dunkelgrün

und haben schwarze Punkte

und weiße Borsten. Schon in kurzer

Zeit können sie ganze Buchsbaum-

Hecken kahlfressen. Erste Anzeichen

für den Befall sind eine hellere

Färbung der Blätter und weißliche

Gespinste mit Kotkrümeln. Je nach

Schweregrad des Befalls ist das

gründliche Ausschneiden betroffener

Pflanzenteile oftmals die einzige

wirksame Maßnahme.

Um einer weiteren Verbreitung

entgegenzuwirken, ist die korrekte

Entsorgung des Schnittguts

unerlässlich:

Kleinmengen:

Sammelsäcke im AWZ

Tux (Abfallwirtschaftszentrum) beziehbar;

Kosten: 1,00 Euro pro Sack 200 Liter

bzw. 2,50 Euro pro Sack 1.000

Liter

Schnittgut in Sack verpacken

und unbedingt gut verschließen!!!

Geschlossenen Sack min.

zwei Tage am eigenen Grundstück

in der Sonne liegen lassen => Raupen

und Puppen sterben ab.

Inhalt zur Baum- und

Strauchschnittsammelstelle bringen

Bitte nur das Schnittgut

zum Baum- und Strauchschnitt –

Sack entleeren!

Großmengen:

Informieren Sie die Gemeinde

über den Befall und die betroffene

Menge.

Die Gemeinde vermittelt

den Kontakt für die kostenpflichtige

Abholung und Entsorgung des

befallenen Materials.

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