Die Lokale Ausgabe MÄRZ 2020
Die Lokale Zeitung für Landau, Bad Bergzabern, Rülzheim, Bellheim, Kandel, Jockgrim, Wörth, usw.
Die Lokale Zeitung für Landau, Bad Bergzabern, Rülzheim, Bellheim, Kandel, Jockgrim, Wörth, usw.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
-ANZEIGE-
GENUSS UND FREIZEIT
Festungsstadt Germersheim am Rhein
Spezialfahrten und Nachenfahrten in der einzigartig geprägten Auenlandschaft
Die Festungsstadt Germersheim
ist eine Station der Europäischen
Kulturroute Festungsmonumente
FORTE CUlTURA am
Oberrhein. Die südpfälzische
Kreisstadt mit rund 22 000 Einwohnern
entwickelt sich immer
mehr zu einem echten Geheimtipp
für zahlreiche Touristen aus
nah und fern. Sie macht lust auf
eine ganz besondere historische
Entdeckungsreise, vorbei an imposanten
Festungsbauwerken
der einst größten bayerischen
Festungsanlage außerhalb
Bayerns, welche im Auftrag des
bayerischen Königs ludwig I. in
den Jahren 1834 bis 1861 erbaut
wurde. Germersheim verfügt
aufgrund ihrer einmaligen lage
am Rhein über eine einzigartig
geprägte Auenlandschaft.
Zweistündige Nachenfahrten
auf dem Altrhein versprechen
unvergessliche Naturerlebnisse.
Spezialfahrten: Vogel-, Sonnenaufgangs-, Imker- und´Chill-out´-Fahrten sowie Nachenfahrten für
Schulklassen und (Geburtstags)-Kinder.
Foto: TourismuszentrumGermersheim
Ein sachkundiger Bootsführer
geleitet die Gäste in der Zeit vom
16. März bis 14. Oktober in einem
Elektroboot (12 Sitzplätze) durch
das unberührte Naturschutzgebiet
und gibt faszinierende
Einblicke in die einheimische
Flora und Fauna. Neben öffentlichen
Nachenfahrten, die jeden
Sonntag, an Feiertagen und an
weiteren Terminen auf Anfrage
und nach Voranmeldung stattfinden,
werden auch spezielle
Vogelstimmenfahrten, Sonnenaufgangsfahrten,
Chill out
- Fahrten (Nach Feierabend relaxen
und Natur pur genießen),
Imkerfahrten (Den Bienen auf
der Spur) sowie Nachenfahrten
für (Geburtstags)-Kinder und
Schulklassen angeboten. Individuelle
(Gruppen)-Termine
sind für Werktage und Wochenenden
ebenfalls buchbar. (djd)
Weitere Informationen und Voranmeldung unter:
Tourismus-, Kultur- und Besucherzentrum
Weißenburger Tor, Paradeplatz 10, 76726 Germers
heim, Telefon 0 72 74 – 960 -301, -302 und -303,
E-Mail: tourist-info@germersheim.eu,
Internet: www.germersheim.eu
BEAUTy, WEllNESS UND GESUNDHEIT
Hilfe im Haushalt: Wann zahlt die Krankenkasse?
In bestimmten Fällen bekommen gesetzlich Versicherte eine Haushaltshilfe zur Unterstützung
Versicherte müssen zehn Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe
selbst übernehmen. Foto: Eva-Katalin/gettyimages.com/akz-o
Putzen, kochen, einkaufen
und die Kinder versorgen –
im Haushalt gibt es immer etwas
zu tun. Doch wer erledigt
diese Aufgaben, wenn man
gesundheitlich momentan
nicht selbst dazu in der Lage
ist? „In bestimmten Fällen
kümmert sich dann die Krankenkasse
um die Bereitstellung
einer Haushaltshilfe“,
erklärt Heike Morris, juristische
Leiterin der Unabhängigen
Patientenberatung
Deutschland (UPD).
Krankheit oder Schwangerschaft
Gesetzlich Versicherte, in
deren Haushalt ein Kind von
höchstens 12 Jahren oder ein
auf Hilfe angewiesenes Kind
mit Behinderung lebt, können
die Unterstützung zum
Beispiel dann in Anspruch
nehmen, wenn sie an einer
Rehamaßnahme teilnehmen
oder vollstationär ins Krankenhaus
müssen. „Werdende
Mütter können die Hilfe bei
ihrer Krankenkasse beantragen,
wenn sie aufgrund von
Schwangerschaftsbeschwerden
den Haushalt nicht mehr
erledigen können“, sagt Heike
Morris. Gleiches gilt für Mütter,
die gerade entbunden haben.
Auch wer keine Kinder hat,
kann Hilfe erhalten: „In diesem
Fall besteht ein Anspruch für
maximal vier Wochen, wenn
der Versicherte den Haushalt
zum Beispiel aufgrund einer
schweren Erkrankung nach einem
Krankenhausaufenthalt
nicht weiterführen kann.“ Dies
ist jedoch nur möglich, wenn
der Betroffene keinen Pflegegrad
zwischen zwei und fünf
hat. Hat der Versicherte ein
Kind von höchstens 12 Jahren
oder ein auf Hilfe angewiesenes
Kind mit Behinderung, ist
eine Verlängerung auf bis zu
26 Wochen möglich.
Gut zu wissen: Neben den genannten
Kriterien können die
Krankenkassen auch eigene
Voraussetzungen festlegen,
unter denen die Haushaltshilfe
bewilligt wird. Sie haben
Fragen zum Thema? Die UPD
berät Sie kostenfrei und neutral
unter der Telefonnummer
0800 /011 77 22 oder unter
www.patientenberatung.de.
Zuzahlung pro Tag
Ein Versicherter hat gegenüber
seiner Krankenkasse
nur dann einen Anspruch auf
Unterstützung im Haushalt,
wenn er diesen bislang selbst
geführt hat. Darüber hinaus
darf bei ihm keine andere
Person leben, die diese Aufgaben
übernehmen kann.
„Ein entsprechender Antrag
inklusive einer Notwendigkeitsbescheinigung
des Arztes
muss bei der Krankenkasse
eingereicht werden“, sagt
Heike Morris. Zudem gilt: Versicherte
müssen zehn Prozent
der täglichen Kosten für die
Haushaltshilfe selbst übernehmen.
„Der Betrag liegt
zwischen fünf und zehn Euro
pro Tag.“ Ausgenommen sind
Schwangere und frischgebakkene
Mütter: Sie sind von den
Zuzahlungen befreit. (akz-o)