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Die Lokale Ausgabe MÄRZ 2020

Die Lokale Zeitung für Landau, Bad Bergzabern, Rülzheim, Bellheim, Kandel, Jockgrim, Wörth, usw.

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GENUSS UND FREIZEIT

Festungsstadt Germersheim am Rhein

Spezialfahrten und Nachenfahrten in der einzigartig geprägten Auenlandschaft

Die Festungsstadt Germersheim

ist eine Station der Europäischen

Kulturroute Festungsmonumente

FORTE CUlTURA am

Oberrhein. Die südpfälzische

Kreisstadt mit rund 22 000 Einwohnern

entwickelt sich immer

mehr zu einem echten Geheimtipp

für zahlreiche Touristen aus

nah und fern. Sie macht lust auf

eine ganz besondere historische

Entdeckungsreise, vorbei an imposanten

Festungsbauwerken

der einst größten bayerischen

Festungsanlage außerhalb

Bayerns, welche im Auftrag des

bayerischen Königs ludwig I. in

den Jahren 1834 bis 1861 erbaut

wurde. Germersheim verfügt

aufgrund ihrer einmaligen lage

am Rhein über eine einzigartig

geprägte Auenlandschaft.

Zweistündige Nachenfahrten

auf dem Altrhein versprechen

unvergessliche Naturerlebnisse.

Spezialfahrten: Vogel-, Sonnenaufgangs-, Imker- und´Chill-out´-Fahrten sowie Nachenfahrten für

Schulklassen und (Geburtstags)-Kinder.

Foto: TourismuszentrumGermersheim

Ein sachkundiger Bootsführer

geleitet die Gäste in der Zeit vom

16. März bis 14. Oktober in einem

Elektroboot (12 Sitzplätze) durch

das unberührte Naturschutzgebiet

und gibt faszinierende

Einblicke in die einheimische

Flora und Fauna. Neben öffentlichen

Nachenfahrten, die jeden

Sonntag, an Feiertagen und an

weiteren Terminen auf Anfrage

und nach Voranmeldung stattfinden,

werden auch spezielle

Vogelstimmenfahrten, Sonnenaufgangsfahrten,

Chill out

- Fahrten (Nach Feierabend relaxen

und Natur pur genießen),

Imkerfahrten (Den Bienen auf

der Spur) sowie Nachenfahrten

für (Geburtstags)-Kinder und

Schulklassen angeboten. Individuelle

(Gruppen)-Termine

sind für Werktage und Wochenenden

ebenfalls buchbar. (djd)

Weitere Informationen und Voranmeldung unter:

Tourismus-, Kultur- und Besucherzentrum

Weißenburger Tor, Paradeplatz 10, 76726 Germers

heim, Telefon 0 72 74 – 960 -301, -302 und -303,

E-Mail: tourist-info@germersheim.eu,

Internet: www.germersheim.eu

BEAUTy, WEllNESS UND GESUNDHEIT

Hilfe im Haushalt: Wann zahlt die Krankenkasse?

In bestimmten Fällen bekommen gesetzlich Versicherte eine Haushaltshilfe zur Unterstützung

Versicherte müssen zehn Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe

selbst übernehmen. Foto: Eva-Katalin/gettyimages.com/akz-o

Putzen, kochen, einkaufen

und die Kinder versorgen –

im Haushalt gibt es immer etwas

zu tun. Doch wer erledigt

diese Aufgaben, wenn man

gesundheitlich momentan

nicht selbst dazu in der Lage

ist? „In bestimmten Fällen

kümmert sich dann die Krankenkasse

um die Bereitstellung

einer Haushaltshilfe“,

erklärt Heike Morris, juristische

Leiterin der Unabhängigen

Patientenberatung

Deutschland (UPD).

Krankheit oder Schwangerschaft

Gesetzlich Versicherte, in

deren Haushalt ein Kind von

höchstens 12 Jahren oder ein

auf Hilfe angewiesenes Kind

mit Behinderung lebt, können

die Unterstützung zum

Beispiel dann in Anspruch

nehmen, wenn sie an einer

Rehamaßnahme teilnehmen

oder vollstationär ins Krankenhaus

müssen. „Werdende

Mütter können die Hilfe bei

ihrer Krankenkasse beantragen,

wenn sie aufgrund von

Schwangerschaftsbeschwerden

den Haushalt nicht mehr

erledigen können“, sagt Heike

Morris. Gleiches gilt für Mütter,

die gerade entbunden haben.

Auch wer keine Kinder hat,

kann Hilfe erhalten: „In diesem

Fall besteht ein Anspruch für

maximal vier Wochen, wenn

der Versicherte den Haushalt

zum Beispiel aufgrund einer

schweren Erkrankung nach einem

Krankenhausaufenthalt

nicht weiterführen kann.“ Dies

ist jedoch nur möglich, wenn

der Betroffene keinen Pflegegrad

zwischen zwei und fünf

hat. Hat der Versicherte ein

Kind von höchstens 12 Jahren

oder ein auf Hilfe angewiesenes

Kind mit Behinderung, ist

eine Verlängerung auf bis zu

26 Wochen möglich.

Gut zu wissen: Neben den genannten

Kriterien können die

Krankenkassen auch eigene

Voraussetzungen festlegen,

unter denen die Haushaltshilfe

bewilligt wird. Sie haben

Fragen zum Thema? Die UPD

berät Sie kostenfrei und neutral

unter der Telefonnummer

0800 /011 77 22 oder unter

www.patientenberatung.de.

Zuzahlung pro Tag

Ein Versicherter hat gegenüber

seiner Krankenkasse

nur dann einen Anspruch auf

Unterstützung im Haushalt,

wenn er diesen bislang selbst

geführt hat. Darüber hinaus

darf bei ihm keine andere

Person leben, die diese Aufgaben

übernehmen kann.

„Ein entsprechender Antrag

inklusive einer Notwendigkeitsbescheinigung

des Arztes

muss bei der Krankenkasse

eingereicht werden“, sagt

Heike Morris. Zudem gilt: Versicherte

müssen zehn Prozent

der täglichen Kosten für die

Haushaltshilfe selbst übernehmen.

„Der Betrag liegt

zwischen fünf und zehn Euro

pro Tag.“ Ausgenommen sind

Schwangere und frischgebakkene

Mütter: Sie sind von den

Zuzahlungen befreit. (akz-o)

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