Blätterfunktion Band 1 - 2te Auflage
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Wer darf Unterweisungen durchführen ?
Letztlich jeder, der Ahnung (Fachwissen/Fachkunde) vom Thema hat.
Sie können dies als Unternehmer selbst tun,
sie können diese Aufgabe an fachkundige Mitarbeiter delegieren,
sie können aber auch Schulungen durch externe Personen durchführen lassen.
Hauptsache, der vermittelte Inhalt ist korrekt. Der Unternehmer muss aber stets dafür sorgen,
dass die Lehrperson wirklich kompetent und berufserfahren ist und weiß, worüber sie redet.
Um fachkundig zu sein, muss man, (abhängig vom Thema und/oder:
Regelmäßig mit einem Thema zu tun haben
Eine entsprechende Ausbildung nachweisen
Event. eine Prüfung absolviert haben
Das Wissen auf dem aktuellen Stand halten.
Bezüglich der meisten allgemeinen Themen in den typischen Kleinbetrieben der BGW erfüllt ein
Betriebsleiter oder Meister üblicherweise die jeweiligen Vorraussetzungen der Fachkunde.
Gehen Sie als Ausbilder nochmals "selbstkritisch in sich" und prüfen Sie, ob Ihr Wissen
ausreicht oder ob Sie sich erstmal selbst durch Kurse weiterbilden oder zumindest umfassender
informieren müssen.
Weitere und genaue Angaben zur Fachkunde finden Sie in den jeweiligen Technischen
Richtlinien zu den einzelnen Verordnungen.