22.02.2020 Aufrufe

Blätterfunktion Band 1 - 2te Auflage

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Wer darf Unterweisungen durchführen ?

Letztlich jeder, der Ahnung (Fachwissen/Fachkunde) vom Thema hat.

Sie können dies als Unternehmer selbst tun,

sie können diese Aufgabe an fachkundige Mitarbeiter delegieren,

sie können aber auch Schulungen durch externe Personen durchführen lassen.

Hauptsache, der vermittelte Inhalt ist korrekt. Der Unternehmer muss aber stets dafür sorgen,

dass die Lehrperson wirklich kompetent und berufserfahren ist und weiß, worüber sie redet.

Um fachkundig zu sein, muss man, (abhängig vom Thema und/oder:

Regelmäßig mit einem Thema zu tun haben

Eine entsprechende Ausbildung nachweisen

Event. eine Prüfung absolviert haben

Das Wissen auf dem aktuellen Stand halten.

Bezüglich der meisten allgemeinen Themen in den typischen Kleinbetrieben der BGW erfüllt ein

Betriebsleiter oder Meister üblicherweise die jeweiligen Vorraussetzungen der Fachkunde.

Gehen Sie als Ausbilder nochmals "selbstkritisch in sich" und prüfen Sie, ob Ihr Wissen

ausreicht oder ob Sie sich erstmal selbst durch Kurse weiterbilden oder zumindest umfassender

informieren müssen.

Weitere und genaue Angaben zur Fachkunde finden Sie in den jeweiligen Technischen

Richtlinien zu den einzelnen Verordnungen.

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