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POPSCENE März 03/2020

Das total umsonste Popkulturmagazin.

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KÜNDIGUNG Was ist bei der Form zu beachten?<br />

Form - schriftlich<br />

Die erste Herausforderung bei einer Kündigung<br />

beginnt bereits bei der Form und erstreckt<br />

sich weiter auf die Anforderungen bei einer<br />

Übergabe bzw. Zustellung einer Kündigung. In<br />

Deutschland hat eine arbeitsrechtliche Kündigung<br />

– egal ob von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite<br />

schriftlich zu erfolgen, d.h. diese muss<br />

auf Papier mit eigener Namensunterschrift erfolgen.<br />

Die elektronische Form ist ausgeschlossen,§<br />

623 BGB.<br />

Zugang einer Kündigung<br />

Eine Kündigung, als einseitige Willenserklärung<br />

muss dem Empfänger zugehen. Die Beweislast<br />

für diesen Zugang, also dass der Empfänger das<br />

Kündigungsschreiben auch erhalten hat trägt<br />

der Versender. Am sichersten ist die persönliche<br />

Übergabe eines unterschriebenen Kündigungsschreibens<br />

unter Beisein von Zeugen. Sinnvoll<br />

ist es auch sich den Empfang des Kündigungsschreibens<br />

quittieren zu lassen. Soweit dies<br />

nicht möglich ist, weil z.B. Arbeitgeber oder<br />

Beschäftigte nicht vor Ort sind (z.B. weit entfernt,<br />

Ausland, Krankheit) muss man überlegen<br />

wie man eine Kündigung sicher zustellen<br />

und den Zugang beweisen kann. Ein einfacher<br />

Brief ist hier nicht der sicherste Weg, da man<br />

den Inhalt des Briefes als Versender nicht nachweisen<br />

kann. Ebenso verhält es sich bei einem<br />

Einwurf- Einschreiben. Noch schlechter ist das<br />

Einschreiben mit Rückschein, denn wenn der<br />

Empfänger nicht angetroffen wird, erreicht der<br />

Brief nicht einmal den sog. Machtbereich des<br />

Empfängers – landet also nicht im Briefkasten<br />

sondern geht wieder zurück zu Postfiliale und<br />

geht somit überhaupt nicht dem Empfänger<br />

zu. Häufig wird, wenn eine persönliche Übergabe<br />

nicht möglich ist ein Bote eingesetzt, der<br />

auch den Inhalt des Schreibens kennen und notfalls<br />

bezeugen muss. Es gibt mittlerweile auch<br />

Kurier/Botendienste die auf die Übergabe von<br />

arbeitsrechtlichen Kündigungen spezialisiert<br />

und entsprechend zertifiziert sind.<br />

ÜBER DIE AUTORIN:<br />

Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit<br />

Interessenschwerpunkten Arbeitsrecht<br />

und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als<br />

Rechtsanwältin und Referentin bundesweit<br />

tätig.<br />

Mehr unter: jurvita.de<br />

Besonderer Kündigungsschutz<br />

Häufige Fehler entstehen auch, weil Beteiligungsrechte<br />

des Betriebsrate (§ 102 BetrVG)<br />

nicht ordnungsgemäß erfolgt sind oder ein<br />

besonderer Kündigungsschutz nicht beachten<br />

worden ist (z.B. bei einer Schwerbehinderung/<br />

Gleichstellung; (werdenden) Müttern.<br />

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