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KÜNDIGUNG Was ist bei der Form zu beachten?<br />
Form - schriftlich<br />
Die erste Herausforderung bei einer Kündigung<br />
beginnt bereits bei der Form und erstreckt<br />
sich weiter auf die Anforderungen bei einer<br />
Übergabe bzw. Zustellung einer Kündigung. In<br />
Deutschland hat eine arbeitsrechtliche Kündigung<br />
– egal ob von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite<br />
schriftlich zu erfolgen, d.h. diese muss<br />
auf Papier mit eigener Namensunterschrift erfolgen.<br />
Die elektronische Form ist ausgeschlossen,§<br />
623 BGB.<br />
Zugang einer Kündigung<br />
Eine Kündigung, als einseitige Willenserklärung<br />
muss dem Empfänger zugehen. Die Beweislast<br />
für diesen Zugang, also dass der Empfänger das<br />
Kündigungsschreiben auch erhalten hat trägt<br />
der Versender. Am sichersten ist die persönliche<br />
Übergabe eines unterschriebenen Kündigungsschreibens<br />
unter Beisein von Zeugen. Sinnvoll<br />
ist es auch sich den Empfang des Kündigungsschreibens<br />
quittieren zu lassen. Soweit dies<br />
nicht möglich ist, weil z.B. Arbeitgeber oder<br />
Beschäftigte nicht vor Ort sind (z.B. weit entfernt,<br />
Ausland, Krankheit) muss man überlegen<br />
wie man eine Kündigung sicher zustellen<br />
und den Zugang beweisen kann. Ein einfacher<br />
Brief ist hier nicht der sicherste Weg, da man<br />
den Inhalt des Briefes als Versender nicht nachweisen<br />
kann. Ebenso verhält es sich bei einem<br />
Einwurf- Einschreiben. Noch schlechter ist das<br />
Einschreiben mit Rückschein, denn wenn der<br />
Empfänger nicht angetroffen wird, erreicht der<br />
Brief nicht einmal den sog. Machtbereich des<br />
Empfängers – landet also nicht im Briefkasten<br />
sondern geht wieder zurück zu Postfiliale und<br />
geht somit überhaupt nicht dem Empfänger<br />
zu. Häufig wird, wenn eine persönliche Übergabe<br />
nicht möglich ist ein Bote eingesetzt, der<br />
auch den Inhalt des Schreibens kennen und notfalls<br />
bezeugen muss. Es gibt mittlerweile auch<br />
Kurier/Botendienste die auf die Übergabe von<br />
arbeitsrechtlichen Kündigungen spezialisiert<br />
und entsprechend zertifiziert sind.<br />
ÜBER DIE AUTORIN:<br />
Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit<br />
Interessenschwerpunkten Arbeitsrecht<br />
und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als<br />
Rechtsanwältin und Referentin bundesweit<br />
tätig.<br />
Mehr unter: jurvita.de<br />
Besonderer Kündigungsschutz<br />
Häufige Fehler entstehen auch, weil Beteiligungsrechte<br />
des Betriebsrate (§ 102 BetrVG)<br />
nicht ordnungsgemäß erfolgt sind oder ein<br />
besonderer Kündigungsschutz nicht beachten<br />
worden ist (z.B. bei einer Schwerbehinderung/<br />
Gleichstellung; (werdenden) Müttern.<br />
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