06.04.2020 Aufrufe

MAKRO Immobilien Magazin Ausgabe 21

Wissenswertes rund um die Immobilie

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21

2020

Frühling

WISSENSWERTES RUND UM DIE IMMOBILIE I MAGAZIN

Vorschau zum Marktbericht

Der große Check:

Das kosten Immobilien im

Kreis Pinneberg


VORHER

NACHHER

Neuer Look gefällig?

Ein neuer Look kann Ansichten echt ändern!

Alles aus einer Hand. Renovierungen aller Art, Restaurierungen von alt und neu,

von der Elektrik, Sanitär bis hin zu sämtlichen Bodenbelägen und Wandgestaltungen.

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Liebe Leserinnen

und liebe Leser,

Covid-19 hält die Welt in Atem. Wann

„Normalität“ in unser aller Leben

zurückkehrt, ist völlig offen. Aber

bei aller Ungewissheit: Krisen

sind auch immer eine Chance.

Insbesondere die bisher

vielumstrittene Digitalisierung

entpuppt sich in der aktuellen

Situation als vielversprechende

Alternative. Dank virtueller Konferenzen,

Teamkommunikations-Apps

und Cloud-Computing können Unternehmenslenker

ihre Betriebe mit relativen Einschränkungen auch über

Homeoffice aufrechterhalten.

30

Penthousewohnung in Pinneberg

Elegante

Jugenstilvilla in

Barmstedt

4

Auch wir nutzen die Vorteile der Digitalisierung schon

lange. Sei es unsere cloudbasierte Maklersoftware mit

der sich unser Büro unkompliziert ins Home-Office verlagern

lässt, oder die von uns durchweg eingesetzte

Matterport Technologie, die wir ebenfalls dazu zählen.

Dahinter verbergen sich virtuelle 3-D-Rundgänge aller

unserer angebotenen Immobilien, die jedem Interessenten

ein genaues Kennenlernen des jeweiligen Objektes

ermöglichen. Und zwar uneingeschränkt von überall

aus – auch am heimischen Laptop, bequem vom Sofa

aus. Mit unserem Immobilientracking können Verkäufer

alle Schritte online und völlig transparent jederzeit

nachverfolgen und sich so konsequent auf dem neuesten

Stand halten.

Trotz aller Affinität zur Digitalisierung sind wir überzeugt,

dass auf analoge Maßnahmen nicht gänzlich

verzichtet werden kann. Für uns ist eine adäquate Mischung

die ideale Art, mit unseren Kunden im Kontakt zu

bleiben. Wir freuen uns, an dieser Stelle den ersten Wohnmarktbericht

für den Kreis Pinneberg ankündigen zu können,

den wir im zweiten Quartal dieses Jahres veröffentlichen

werden. Erste Ergebnisse über Preisentwicklungen

sowie eine Themenvorschau finden Sie auf Seite 24.

Übrigens, Sie halten heute die druckfrische Neuauflage

unseres bewährten Immobilien Magazins in

den Händen. Dem neuen Look & Feel liegt das Prinzip

„Reduce to the max“ zugrunde. Angepasst an den heutigen

Zeitgeist, konzentriert sich unser Magazin vor allem

auf das Wesentliche: unsere Immobilienangebote.

Bleiben Sie gesund!

INHALT

EXKLUSIV VORGESTELLT

4 Barmstedt: Jugendstilvilla mit drei Wohneinheiten

6 Kiebitzreihe: Einfamilienhaus mit großem Garten

14 Elmshorn: Zuhause mit nordischem Charme

20 Schenefeld: Einfamilienhaus mit Schwimmbad

30 Pinneberg: exklusive Penthousewohnung

32 Tornesch: Eigentumswohnung

REDAKTION

8 Immobilienbewertung mit MAKRO IMMOBILIEN

10 Entscheidungen im Mietrecht

18 Schimmel in der Altbauwohnung

24 Marktbericht

WEITERE KAUFOBJEKTE

16, 22, 27, 28, 34

35 Impressum

Der große

Check:

Das kosten

Immobilien

im Kreis

Pinneberg

24

Stefan Albrecht, Geschäftsleitung

MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 3


Kapitalanlage in Barmstedt

Elegante Jugendstilvilla

mit drei Wohneinheiten

EXKLUSIV

VORGESTELLT


Objekt-Nr. 200-5511

Wohnfläche ca. 235 m 2

Grundstück ca. 897 m 2

Baujahr 1909

Zimmer 8

Beheizung Gas

EEK

G

Kaufpreis € 398.000,–

Primärenergiebedarf

217 kWh/(m 2 a)

Angebot mit separatem

Baugrundstück:

www.makro-immobilien.de

Im frühen 20. Jahrhundert wurden Schönheit und Harmonie vereint. Hier mussten

sich Architekten nicht an Häusern orientieren, die zufällig in der Nachbarschaft

standen. Dementsprechend entstand um 1900 auf einem ca. 897 m 2 großen Grundstück

eine Villa mit anspruchsvoll gestalteter Architektur. Schon die Fassade ist ein

klar strukturiertes Pilaster- und Gesimssystem, das die äußere Ordnung bestimmt.

Objekt-Nr. 200-5364

Grundstück ca. 1.702 m 2

Kaufpreis € 559.000,–

MAKRO IMMOBILIEN

Elmshorn Tel. 04121-750 750

Bei dieser eleganten Jugendstilvilla handelt es sich um ein Objekt mit drei Wohneinheiten

und einer Gesamtwohnfläche von ca. 235 m 2 . Insgesamt stehen zwei 3-Zimmer-Wohnungen

und eine 2-Zimmer-Wohnung zur Verfügung. Zusätzlich gehören

zwei Garagen, ein Carport und Pkw-Stellplätze dazu. Das ursprünglich als Einfamilienhaus

genutzte Objekt wurde im Laufe der Zeit nachträglich in zwei Wohneinheiten

aufgeteilt und vermietet. Im Jahre 1994 wurde das angrenzende Stallgebäude der Villa

zu einer 2-Zimmer-Wohnung über zwei Ebenen umgebaut. Insgesamt befinden sich

im Erdgeschoss drei Zimmer, eine Einbauküche, ein Vollbad mit separater Dusche und

die sonnige Terrasse. Auch das Obergeschoss bietet mit drei Zimmern, Einbauküche,

Vollbad mit separater Dusche und zwei Balkonen genügend Platz zum Leben.

Im Anbau liegt die 2-Zimmer-Wohnung über zwei Ebenen. Sie verfügt über eine Einbauküche,

ein Duschbad und Gäste-WC. Alle Wohnungen sind mit eigenen und neuwertigen

Gasheizthermen ausgestattet. Aktuell wird eine Gesamtkaltmiete in Höhe

von 19.440 Euro p. a. erwirtschaftet. Steigerungspotenzial ist vorhanden. Dieses

Objekt hat bereits Generationen überdauert, und das ist vermutlich nicht von vielen

Gebäuden, die heute entstehen, zu erwarten. Aber auch hier hat der Zahn der Zeit an

handwerklich gemauerten Wänden stetig genagt und einige Narben hinterlassen.

MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 5


Viel Platz für die Familie in Kiebitzreihe

Einfamilienhaus

mit großem Garten

EXKLUSIV

VORGESTELLT


Objekt-Nr. 200-5496

Wohnfläche ca.134 m 2

Grundstück ca. 756 m 2

Baujahr 1961

Zimmer 6

Beheizung Öl

EEK

G

Kaufpreis € 319.000,–

Endenergieverbrauch

205 kWh/(m 2 a)

MAKRO IMMOBILIEN

Elmshorn Tel. 04121-750 750

www.makro-immobilien.de

Dieses großzügige Einfamilienhaus befindet sich in einer ruhigen Wohnstraße von

Kiebitzreihe. Der Ursprungsbau wurde 1961 auf einem Grundstück mit ca. 756 m 2

errichtet. Die ursprüngliche Wohnfläche wurde in den Jahren 1968 und 1975 durch

einen zweigeschossigen Anbau sowie 1978 durch Einbau einer Dachgaube erweitert.

Das durchdachte Raumkonzept überzeugt mit einer Wohnfläche von insgesamt

ca. 134 m 2 und bietet Platz für die Familie.

Insgesamt lässt sich die Ausstattung als gepflegt bezeichnen, je nach Geschmack

sind Modernisierungen möglich. Die Küche geht in den Wohnbereich über. Die Wohnund

Schlafräume wurden mit hellem Teppichboden ausgelegt, das Bad im Erdgeschoss

ist hell gefliest. Zusätzlich wurde 2019 eine ebenerdige Dusche mit Glastrennwand

installiert. Große Fensterelemente sorgen für viel Helligkeit in allen Räumen.

Die überdachte Terrasse mit Südwest-Ausrichtung bietet einen schönen Blick in den

großen Garten und dient gleichzeitig als Erweiterung des Wohnzimmers an warmen

Tagen. Einige energetische Sanierungen haben bereits stattgefunden, so wurde die

Brennwerttherme inklusive einiger Rohrleitungen im Jahr 2010 ausgetauscht. Eine

nachträgliche Kerndämmung des zweischaligen Mauerwerks ist im Jahre 2009 von

einer Fachfirma durchgeführt worden. Die große Fensterfront im Obergeschoss des

Anbaus ist 2019 erneuert worden.

Ausreichend Stauraum bieten der Dachboden und der Nebenraum in der Garage.

Das Fahrzeug und Fahrräder können in der Garage untergebracht werden.

MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 7


Kostenlose Online-Bewertung

durch MAKRO IMMOBILIEN

Was ist

mein Haus

wert?

Es gibt verschiedene Gründe, den Wert

einer Immobilie einschätzen zu wollen.

Mit unserem Service können Sie Ihre

Immobilie kostenlos online bewerten

und so einen ersten Überblick erhalten.

Monty Albrecht, DEKRA-Sachverständiger

Tel. 04121-750 750

REDAKTION

8


Immobilie online bewerten –

bequem von Ihrem Zuhause aus

Es gibt verschiedene Gründe, eine Immobilie online bewerten

zu wollen. Vielleicht möchten Sie Ihr Haus oder Ihre

Wohnung verkaufen, vielleicht geht es um die Aufnahme einer

Hypothek, eine Schenkung oder eine geplante Erbschaft?

Ganz egal, warum Sie den exakten Wert Ihres Objekts erfahren

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Welche Angaben sind für die Online-Immobilienbewertung

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aus. Geben Sie dafür in dem Formular auf unserer Seite einfach

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Allgemeine Angaben zu Objekt

und Lage

1. Ausstattung der Immobilie

2. Detaillierte Lagebeschreibung

3. Besonderheiten der Immobilie

4. Individuelle Angaben

Je mehr Informationen Sie eingeben, desto genauer können

Sie Ihre Immobilie online bewerten lassen. Nehmen Sie

sich daher Zeit und füllen Sie das Formular so umfassend

wie möglich aus. Auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Daten

können wir den Verkaufswert für Sie einschätzen. Hierbei

sind auch unsere Erfahrung, unser Fachwissen und die aktuelle

Marktlage wichtig.

Immobilien sind ein begehrtes Gut. Als Eigentümer ist es

dabei sinnvoll, den Wert der Immobilien realistisch einordnen

zu können. Das gilt nicht nur, wenn Sie das Haus oder

die Wohnung verkaufen wollen, sondern auch, wenn Sie sich

einen Überblick über Ihr Gesamtvermögen verschaffen wollen

oder Zweifel an einer Immobilienbewertung durch das

Finanzamt haben.

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durch zertifizierte

Mitarbeiter

Auch in der Erbauseinandersetzung

oder im Scheidungsfall ist es wichtig,

den wahren Wert zu kennen. Die Mitarbeiter

von MAKRO IMMOBILIEN sind

zertifizierte DEKRA-Sachverständige und

bieten Ihnen die Möglichkeit, neben der

Online-Bewertung eine gerichtsfeste

Expertise zu fertigen. Alle im Verkauf

tätigen Mitarbeiter haben die DEKRA-Immobilien-Zertifizierung

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Welche Immobilien kann man online bewerten? Grundsätzlich

können alle Immobilien online bewertet werden.

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MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 9


Entscheidungen

zum Mietrecht

Keine Mieterhöhung

nach Austausch

der Küche auf

Kosten des Mieters

BGH, VIII ZR 52/18: Ein einvernehmlicher

Austausch einer vermieterseitigen

Wohnungsausstattung auf Kosten des

Mieters kommt in der Praxis häufig

vor. Bei der Ermittlung der ortsüblichen

Vergleichsmiete ist derlei Ausstattung

jedoch nicht zu berücksichtigen. Gegenstand

des Verfahrens war eine mit einer

Einbauküche ausgestattete Mietwohnung.

Die bei Übergabe der Wohnung an

den Mieter vorhandene gebrauchte Einbauküche

wurde mit Zustimmung des

Vermieters wenige Wochen nach dem

Einzug des Mieters durch eine auf seine

Kosten angeschaffte neue Einbauküche

ersetzt. Später bat der Vermieter den

Mieter um Zustimmung zu einer Erhöhung

der Bruttokaltmiete. Er vertrat

dabei die Auffassung, die begehrte Erhöhung

sei unter anderem deshalb gerechtfertigt,

weil die Wohnung über eine

moderne Küchenausstattung verfüge,

die mitvermietet und deshalb bei der

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

zu berücksichtigen sei. Der Mieter

kam dem Zustimmungsbegehren nicht

nach, sodass das Gericht entscheiden

musste. Nachdem das Amtsgericht die

Küche nicht als Mietobjekt angesehen

hatte und die Klage des Vermieters in

diesem Punkt abgewiesen hatte, entschied

das Landgericht in der Berufung

zugunsten des Vermieters. In der Revision

hat sodann der Bundesgerichtshof

die amtsgerichtliche Entscheidung

bestätigt. Der BGH führte aus, dass der

Vermieter hinsichtlich der neuen Einbauküche

keinen Anspruch auf Zustimmung

zur Mieterhöhung hat.

Nach § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB kann

der Vermieter die Zustimmung zu einer

Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen

Vergleichsmiete verlangen, wenn die

Miete in dem Zeitpunkt, in dem die Erhöhung

eintreten soll, seit 15 Monaten

unverändert ist. Da dem Vermieter eine

Kündigung zum Zweck der Erhöhung

der Miete mit Rücksicht auf das soziale

Mietrecht verwehrt ist, hat der Gesetzgeber

zum Ausgleich die Möglichkeit geschaffen,

die Miete bis maximal zur ortsüblichen

Vergleichsmiete zu erhöhen

und auf diese Weise eine am örtlichen

Markt orientierte, die Wirtschaftlichkeit

der Wohnung regelmäßig sicherstellende

Miete zu erzielen. Die ortsübliche Vergleichsmiete

wird gemäß § 558 Abs. 2

Satz 1 BGB aus den üblichen Entgelten

gebildet, die in der Gemeinde oder einer

vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum

vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,

Beschaffenheit und Lage einschließlich

der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit

in den letzten vier Jahren

vereinbart oder geändert worden sind.

Bei diesem Vergleich kommt es jedoch

allein auf den objektiven Wohnwert der

vom Vermieter zur Verfügung gestellten

Wohnung an. Aus diesem Grund bleibt

eine vom Mieter auf eigene Kosten angeschaffte

Einrichtung bei der Ermittlung

der ortsüblichen Vergleichsmiete und

auf Dauer unberücksichtigt.

Nach diesen Maßstäben handelt es

sich bei der im Zeitpunkt des Mieterhöhungsverlangens

in der Wohnung

des Mieters vorhandenen Einbauküche

nicht um eine vom Vermieter zur Verfügung

gestellte Einrichtung. Denn diese

Einbauküche war von dem Mieter auf

eigene Kosten angeschafft worden und

somit gerade nicht von dem Vermieter

mitvermietet; auch die Gebrauchsgewährungs-

und Instandhaltungspflicht

der Vermieter erstreckt sich auf diese

mietereigene Einbauküche nicht.

Anders wäre die Situation jedoch wohl

dann zu beurteilen gewesen, wenn der

Vermieter die Kosten der neuen Einbauküche

übernommen hätte.

REDAKTION

10

MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN


Gewerbliche Miete:

abgenutzte Räume

und Schönheitsreparaturen

OLG Dresden, 5 U 1613/18: Formularklauseln,

die dem Mieter entgegen

§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die laufenden

Schönheitsreparaturen überbürden,

sind auch in der gewerblichen Miete

unwirksam, falls dem Mieter ohne angemessenen

Ausgleich renovierungsbedürftige

Räume übergeben werden.

In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit

ging es um Schadensersatzansprüche

wegen Beschädigung der

Mietsache bzw. wegen unterbliebener

Durchführung von Schönheitsreparaturen

in Bezug auf vier Wohnungen.

Die Mieterin hatte diese unrenovierten

Wohnungen angemietet, um sie an

Monteure und Bauarbeiter weiterzuvermieten.

Im Mietvertrag fand sich

die Regelung, dass in der Miete keine

Kosten für Schönheitsreparaturen einkalkuliert

wären und der Mieter deshalb

die anfallenden Schönheitsreparaturen

während der Dauer des Mietverhältnisses

auf seine Kosten durchzuführen

hätte. Nach Rückgabe der Wohnungen

stellten die Vermieter Beschädigungen

und Abnutzungserscheinungen an den

Wohnungen fest und forderten vom

Mieter den Ersatz des Aufwands für

die Renovierungsarbeiten in Höhe von

insgesamt 33.647,32 Euro. Das Landgericht

hat die Klage abgewiesen. Auf

einen Hinweis des OLG Dresden haben

die Vermieter ihre Berufung zurückgenommen.

Im Rahmen dieses Hinweisbeschlusses

führte das OLG aus, dass

feststehe, dass die Räume bereits bei

Mietbeginn abgenutzt waren. Eine darüber

hinausgehende Beschädigung

der Wohnungen durch die Mieterin könne

nicht festgestellt werden.

Auf der Grundlage des Ergebnisses

der Beweisaufnahme könne den Vermietern

ein Schadensersatzanspruch

wegen Beschädigung der Mieträume

aus § 280 Abs. 1 BGB nicht zustehen.

Ein Schadensersatzanspruch wegen

unterlassener Schönheitsreparaturen

stehe den Vermietern ebenfalls nicht

zu. Die Mieterin sei zur Vornahme der

Schönheitsreparaturen in den vier Wohnungen

nicht verpflichtet, weil diese von

den Vermietern gemäß der gesetzlichen

Regelungen in §§ 535 Abs. 1 S. 2, 538

BGB durchzuführen waren. Die vertragliche

Überwälzung dieser Pflicht auf die

Mieterin sei im Rahmen der allgemeinen

Geschäftsbedingungen unwirksam. Das

OLG teilte die Annahme des Landgerichtes,

dass die höchstrichterliche Rechtsprechung

zu Wohnraummietverhältnissen

auf gewerbliche Mietverhältnisse zu

übertragen sei. Maßgeblicher Grund für

die Rechtsprechung zur Unwirksamkeit

der formularvertraglichen Überwälzung

der Verpflichtung zur Vornahme laufender

Schönheitsreparaturen einer dem

Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig

überlassenen Wohnung ohne

angemessenen Ausgleich sei auch

bei gewerblichen Mietverhältnissen

nicht die Verpflichtung zur Vornahme

der laufenden Schönheitsreparaturen

als solche, sondern die Verpflichtung

des Mieters zur Beseitigung von Gebrauchsspuren,

die nicht er, sondern

der Vormieter verursacht hat.

Indem die Klausel dem Mieter die Beseitigung

von ihm nicht zu vertretender Abnutzungserscheinungen

auferlegt, ohne

ihm dafür einen Ausgleich zu gewähren,

wird der Mieter unangemessen benachteiligt.

Hinzu tritt das praktische Problem

der im Einzelfall bestehenden Unmöglichkeit

der Abgrenzung zwischen

den schon vorhandenen Gebrauchsspuren

und den vom Mieter durch seinen

MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 11


Gebrauch hinzugefügten, was im Ergebnis

einer vom Mieter durchgeführten

Renovierung dazu führen kann, dass

der Mieter die Wohnung nach Durchführung

der von ihm vorzunehmenden Renovierung

in einem besseren Zustand

an den Vermieter zurückzugeben hat,

als diese ihn zum Zeitpunkt der Übergabe

an ihn hatte.

Abrechnung der

Mietkaution

BGH VIII ZR 141/1: Nach Ende des

Mietverhältnisses muss der Vermieter

innerhalb angemessener Frist – spätestens

nach drei bis sechs Monaten,

in extrem schwierigen Fällen nach

neun Monaten – über die Mietkaution

abrechnen. Die Mieter minderten unter

Berufung auf behauptete Mängel der

Wohnung, insbesondere Feuchtigkeitserscheinungen,

Schimmelbildung und

Ameisenbefall, die Miete. Der Vermieter

ließ die Wohnung von einem Sachverständigen

begutachten. Das Mietverhältnis

endete infolge der außerordentlichen

Kündigung der Mieter.

Nach dem Auszug der Mieter leitete

der Vermieter ein selbstständiges

Beweisverfahren zur Feststellung der

behaupteten Mängel der Wohnung ein.

Im Anschluss an eine Ortsbesichtigung

mit dem gerichtlich bestellten Sachverständigen

– welcher die behaupteten

Mängel nicht feststellen konnte –

vermietete der Vermieter die Wohnung

anderweitig. Über die von den ehemaligen

Mietern zu Mietbeginn geleistete

Barkaution rechnete der Vermieter

jedoch nicht ab, vielmehr verklagte er

die ehemaligen Mieter auf restliche

Mietzahlung und Erstattung der Sachverständigenkosten.

Das Amtsgericht

hat die ehemaligen Mieter zur Zahlung

verurteilt. Auf deren Berufung hat das

Landgericht das erstinstanzliche Urteil

teilweise aufgehoben und einen Teil

der Klageforderung des Vermieters als

durch Aufrechnung mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch

der ehemaligen

Mieter erloschen angesehen.

Auch der Bundesgerichtshof hat im

Rahmen der Revision ausgeführt, dass

die Aufrechnung mit dem Kautionsanspruch

die Klageforderung teilweise

zum Erlöschen gebracht hat. Der Vermieter

muss gegenüber seinen ehemaligen

Mietern erklären, ob und gegebenenfalls

welche Ansprüche er aus dem

Mietverhältnis noch geltend macht. Da

die Art und Weise der Abrechnung nicht

gesetzlich vorgegeben ist, kann die

Abrechnung ausdrücklich oder durch

schlüssiges Verhalten erfolgen. Dies

muss auch innerhalb einer angemessenen

Frist nach dem Ende des Mietverhältnisses

erfolgen. Zwar gebe es keine

starre Frist, innerhalb derer der Vermieter

die Kaution abrechnen müsse; deren

Länge sei vielmehr von den Umständen

des Einzelfalls abhängig. In der Regel

sei eine Frist von drei bis sechs Monaten

ausreichend; bei komplizierten Abrechnungsverhältnissen

könne die Frist

jedoch auch länger sein. Jedenfalls

müsse der Vermieter dann abrechnen,

wenn ihm bekannt sei, welche Ansprüche

ihm aus dem Mietverhältnis gegen

den Mieter noch zustünden. Da das

Bürgerliche Gesetzbuch in den mietrechtlichen

Bestimmungen die Art und

Weise der Abrechnung nicht vorgibt,

kann die Abrechnung des Vermieters

ausdrücklich oder konkludent erfolgen.

Eine Abrechnung durch schlüssiges

Verhalten ist auch dann anzunehmen,

wenn der Vermieter Ansprüche durch

Aufrechnung oder durch eine Klageerhebung

geltend macht.

Hat der Mieter eine Barkaution geleistet,

dann wird mit dem Zugang der Abrechnung

beim Mieter die Kaution zur

Rückzahlung fällig. Im zugrunde liegenden

Fall somit spätestens mit Erhebung

der Klage gegen die ehemaligen Mieter.

Der Vermieter kann sich zu diesem Zeitpunkt

aus der Barkaution befriedigen

und ihre Verrechnung auf seine offenen

Forderungen erklären. Macht der Vermieter

nach der Abrechnung von seiner

Verwertungsbefugnis aber keinen Gebrauch,

kann der Mieter seinerseits mit

dem fälligen Kautionsrückzahlungsanspruch

gegen die Vermieterforderung

aufrechnen.

KANZLEI STUBENRAUCH

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Lydia Frahm, Rechtsanwältin

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12

MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN


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Neuwertiges Einfamilienhaus in Elmshorn

Modernes Zuhause

mit nordischem

Charme

EXKLUSIV

VORGESTELLT


Objekt-Nr. 200-2029

Wohnfläche ca. 144,8 m 2

Grundstück ca. 478 m 2

Baujahr 2009

Zimmer 4

Beheizung Gas und Solar

EEK A+

Kaufpreis € 465.000,–

Endenergieverbrauch

101 kWh/(m 2 a)

MAKRO IMMOBILIEN

Elmshorn Tel. 04121-750 750

www.makro-immobilien.de

Im Jahre 2009 wurde dieses neuwertige Einfamilienhaus mit großem Carport in

massiver Bauweise und zeitloser Rotklinker-Fassade in beliebter Umgebung fertiggestellt.

Das Grundstück ist 478 m 2 groß und wurde liebevoll angelegt. Die umliegende

Bebauung besteht überwiegend aus Einfamilienhäusern.

Die überaus durchdachte Grundrissgestaltung ermöglicht den notwendigen Freiraum

zur Verwirklichung persönlicher Vorstellungen. Alle Räume präsentieren sich

hell, modern und freundlich. Mit einer Wohnfläche von ca. 144 m 2 und zusätzlich ca.

20 m 2 zu Wohnzwecken ausgebautem Spitzboden gewährleistet dieses neuwertige

Einfamilienhaus viel Raum für das gemeinsame Wohnen und Leben. Im Esszimmer

mit angeschlossenem Wohnbereich bestimmen Weite und Offenheit das Raumgefühl.

Der Erker im Esszimmer kann gleichzeitig als Zugang zur Terrasse mit bodentiefen

Fensterelementen genutzt werden. Die hochwertige Einbauküche ist mit Markengeräten

(Siemens) optimal und umfangreich ausgestattet. Der Küche vorgelagert ist

die überdachte Terrasse mit Süd-West-Ausrichtung. Hier können Sie bis zum späten

Abend die Sonne genießen und sich entspannen.

Im Erdgeschoss befinden sich außerdem der geräumige Flur, ein Gäste-WC sowie

der Hauswirtschaftsraum mit Zugang in den Carport. Das Dachgeschoss verfügt

über drei großzügige Zimmer sowie ein helles Bad mit zwei Waschtischen, Wanne,

separater Dusche und Handtuchheizkörper. Für ein behagliches Raumklima zu jeder

Tages- und Jahreszeit sorgt eine im ausgebauten Spitzboden befindliche Gaszentralheizung

(Vaillant) mit moderner Brennwerttechnik und Solarunterstützung. Das Erdgeschoss

wird durch eine Fußbodenheizung erwärmt. Der Energieausweis befindet

sich noch in der Erstellung und kann zur Besichtigung eingesehen werden.

MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 15


Sicher vermietete Kapitalanlage in Elmshorn

Einfamilienhaus in

gefragter Lage

Sicher vermietetes Einfamilienhaus mit Garage und schönem Garten in gefragter

Wohnlage: Erbaut wurde dieses gemütliche Wohnhaus ca. im Jahre 1961 in

massiver, konventioneller Bauweise auf einem ca. 548 m 2 großen Grundstück

im Süden von Elmshorn.

Objekt-Nr. 200-5436

Wohnfläche ca. 89 m 2

Grundstück ca. 548 m 2

Baujahr 1961

Zimmer 3

Beheizung Gas

EEK

H

Kaufpreis € 169.000,–

Endenergieverbrauch

261,6 kWh/(m 2 a)

MAKRO IMMOBILIEN

Elmshorn Tel. 04121-750 750

Die Gesamtwohnfläche von ca. 89 m 2 verteilt sich auf drei Zimmer. Im Erdgeschoss

befindet sich der Flur mit Garderobe, ein helles Gäste-WC, die Einbauküche

mit Ausgang zur Terrasse und in den schönen Gartens sowie das Wohn-/Esszimmer

mit Kamin und Parkettbodenbelag, welches ein gemütliches und heimeliges

Flair ausstrahlt. Im Dachgeschoss sind das helle Vollbad mit separater Dusche

und Handtuchheizung sowie zwei weitere Wohnräume vorhanden. Diese wurden

freundlich und hell gehalten und werden durch die Fenster mit ausreichend Tageslicht

versorgt. Teilweise sind einige Fenster mit Außenrollläden versehen.

Der Spitzboden sowie der Teilkeller dieses Objektes bieten zusätzlichen Stauraum.

Der Keller ist auch über einen Außeneingang erreichbar, hier wurde die Gaszentralheizung

mit Baujahr um 2003 untergebracht. Seit 2010 wurden regelmäßig

Renovierungen und Modernisierungen durchgeführt. Erneuert sind beispielsweise

diverse Fenster, Dachrinnen, Ausdehnungsgefäß der Heizung, Einbaukühlschrank,

Heizkörper, Dachfirst und die Hofauffahrt. Weiterhin wurden die Bäder, die Elektroinstallation,

die hintere Hauswand und der Kelleraufgang saniert. Die Immobilie

ist seit dem 1. Juli 2010 an die jetzigen Mieter für eine jährliche Nettokaltmiete in

Höhe von 6.420 Euro vermietet.

KAUFOBJEKT

16 MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN


Das Farbkontor

www.farbkontor-zylau.de

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Altes Thema mit neuer Rechtsprechung:

Schimmel in der

Altbauwohnung

Viele Vermieter kennen das Thema.

Es werden Wohnungen über Jahre

an unterschiedliche Mieter vermietet

und nie gibt es Klagen über Schimmel.

Kaum ist der neue Mieter den

ersten Winter in der Wohnung, zeigen

sich dann an den Außenwänden

Feuchtigkeitserscheinungen, und

es bildet sich Schimmel.

REDAKTION

Auch dann stellt sich immer die Frage,

wer nun „schuld“ ist. Für den Mieter ist

dies immer ein Mangel des Mietobjekts,

und er verlangt vom Vermieter die Beseitigung.

Vermieter verweisen häufig allein

darauf, dass andere Mieter vorher kein

Problem hatten und deshalb der Mieter

falsch lüftet. Leider ist jedoch die Antwort

nicht so einfach, dass man schon

allein deshalb, weil früher andere Mieter

ohne Beschwerden in der Wohnung

gelebt haben, darauf schließen könnte,

dass deshalb der Mieter schuld sei.

Bei von außen eindringender Feuchtigkeit

liegt recht eindeutig ein Mangel vor.

Häufig ist es jedoch nicht so eindeutig,

da in den meisten Fällen sich der Schimmel

deshalb bildet, weil ein schlecht gedämmtes

Haus auf einen unzureichend

heizenden und lüftenden Mieter trifft.

Hierzu ist eine neue Entscheidung des

Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom

5.12.2018 – VIII ZR 271/17) ergangen.

Es war in der Rechtsprechung bislang

durchaus unterschiedlich behandelt

worden, welche Anforderungen an das

Mietobjekt zu stellen sind.

Der Bundesgerichtshof hat nun diesen

für die Praxis sehr wichtigen Fall

entschieden. Bislang wurde in der

Rechtsprechung teilweise auch dann

ein Mangel angenommen, wenn das

Mietobjekt zwar den Bauvorschriften

zum Zeitpunkt der Errichtung entsprochen

hat, nicht jedoch den heutigen

Normen zur Vermeidung von Schimmel

(z. B. Landgericht Lübeck SchlHA 2018,

170). Der Bundesgerichtshof stellt nunmehr

klar, dass es für die Mangelhaftigkeit

der Mietsache darauf ankommt,

18 MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN


dass das Mietobjekt dem baulichen Zustand

entspricht, dem es im Zeitpunkt

seiner Errichtung entsprechen musste.

Besonders wichtig ist die Feststellung,

dass seine Rechtsprechung zum Mindeststandard

elektrischer Ausstattungen

(NZM 2010, 356) nicht übertragen

werden kann. Danach musste unabhängig

vom Baualter der Betrieb der heute

üblichen Elektrogeräte in der Wohnung

möglich sein, da dies heute auch bei

bescheidenen Verhältnissen jeder Mieter

erwarten dürfte. Die Herausstellung,

dass diese Entscheidung ein Ausnahmefall

ist, dürfte auch für weitere andere

Streitigkeiten über Mängel von

Bedeutung sein.

Gleichwohl dürfte dies nicht ein Ende

der Streitigkeiten über Schimmel bedeuten.

Es ist für den Mieter zwar

schwieriger geworden, jedoch kann

man selbst bei Einhaltung des Wärmeschutzes

noch streiten. Im vorliegenden

Fall hat der BGH auch festgestellt, dass

man das notwendige Heiz- und Lüftungsverhalten

nicht abstrakt generell,

sondern stets konkret ermitteln muss.

In der Praxis dürften Mieter daher weiterhin

schlicht behaupten, dass es nicht

möglich sei, mit zumutbarem Heizen

und Lüften die Wohnung schimmelfrei

zu halten. Es muss dann vom Mieter ein

konkretes Nutzungsverhalten vorgetragen

werden und ggf. mittels Sachverständigen

ermittelt werden, wie gelüftet

werden müsste, damit es nicht zu einer

Schimmelbildung kommt.

hat der Bundesgerichtshof es dementsprechend

für zumutbar gehalten, dass

zwei Personen in einer Wohnung, die

beide jeweils 20 Minuten pro Tag duschen,

dann auch zweimal täglich mit

einer Dauer von jeweils 13–17 Minuten

stoßlüften bzw. dreimal zehn Minuten

stoßlüften oder dreimal querlüften mit

jeweils drei Minuten Dauer müssen. Gerade

Mieter, die für den entsprechenden

Feuchtigkeitsausstoß sorgen, können

sich damit nicht mehr auf angebliche

pauschale Zumutbarkeitsgrenzen wie

zweimal täglich zehn Minuten Stoßlüften

berufen. Insgesamt nimmt der BGH

erst dann eine Unzumutbarkeit des

Lüftens an, wenn sie den Mindeststandard

des zeitgemäßen Wohnens unzumutbar

überschreiten würde. Gerade

diese Formulierung wird als Maßstab

heranzuziehen sein und damit die Lage

für Vermieter auch in diesem Punkt

verbessern.

Ein weiterer Konfliktfall kann zudem

noch drohen, wenn die alte Wohnung

neue Fenster erhalten hat. Ältere Fenster

haben einen deutlich höheren Luftaustausch,

der heute zwecks Energieeinsparung

gerade nicht mehr gewollt ist.

Dies kann jedoch die Schimmelbildung

mangels Luftaustausch gerade im Bereich

der Fensterlaibung begünstigen.

Bei solchen Objekten empfiehlt es sich,

mit dem Mieter schon im Mietvertrag

zu vereinbaren, dass in höherem Maße

gelüftet und die Wohnung ausreichend

beheizt werden muss.

häufig, dass sie nicht haben erkennen

können, in welchem Umfang sie hätten

heizen und lüften müssen. Eine solche

Information kann selbstverständlich

auch noch nach Vertragsschluss nachgeholt

werden. Insbesondere nach der

ersten Anzeige von Schimmel sollte

man den Mieter entsprechend belehren.

Als Fazit dieser insgesamt erfreulichen

Entscheidung ist festzuhalten,

dass endlich die übersteigerten Anforderungen

vieler Instanzgerichte an die

Bausubstanz nicht mehr aufrechterhalten

werden können. Es bleiben aber

nach wie vor Streitfragen offen, und die

richtige Reaktion auf eine solche Mängelanzeige

ist entscheidend, um seine

Rechte erfolgreich durchzusetzen. Hierzu

beraten wir Sie sehr gerne.

TRISKATIS & KOLLEGEN

Lindenstraße 19-21

25421 Pinneberg

Telefon: 04101 / 2108-0

Telefax: 04101 / 2108-30

E-Mail: office@kanzlei-pinneberg.de

Auch hier hilft jedoch die Entscheidung

des BGH. Zunächst stellt er fest,

was eigentlich selbstverständlich sein

müsste, jedoch von den Gerichten gerne

verkannt wurde: Besonders feuchtigkeitsintensive

Vorgänge wie zum

Beispiel Duschen und Kochen, führen

dazu, dass man die hierdurch entstandene

Feuchtigkeit auch gleich durch

intensives Lüften abführen muss. So

Eine Information über das notwendige

Heiz- und Lüftungsverhalten empfiehlt

sich auch weiterhin. Insbesondere, wenn

man sich nicht nur gegen die Mangelbeseitigungsklage

des Mieters wehrt,

sondern seinerseits z. B. nach Rückgabe

der Wohnung Schadensersatz haben

will, sollte man den Einwand entkräften

können, dass die Mieter kein Verschulden

treffen würde. Diese behaupten

Dr. Steffen Böhm-Rupprecht Fachanwalt

für Miet- und WEG-Recht

MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 19


Naherholung direkt vor der Haustür in Schenefeld

Gepflegtes

Einfamilienhaus mit

Schwimmbad

EXKLUSIV

VORGESTELLT


Objekt-Nr. 205-5400

Wohnfläche ca. 142,3 m 2

Grundstück ca. 556 m 2

Baujahr 1979

Zimmer 5,5

Beheizung Gas

EEK

E

Kaufpreis € 525.000,–

Endenergieverbrauch

157 kWh/(m 2 a)

MAKRO IMMOBILIEN

Pinneberg Tel. 04101-814 59 50

www.makro-immobilien.de

Dieses gepflegte Einfamilienhaus wurde 1979 in massiver Bauweise erbaut. Eine

kleine Grüninsel innerhalb der Ringstraße bietet Naherholung direkt vor der Haustür.

Die Immobilie verfügt über eine großzügige Wohnfläche von ca. 142 m 2 und erstreckt

sich über zwei Ebenen. Der Vollkeller bietet zusätzlich eine Nutzfläche von ca. 95 m 2 .

Besonders hervorheben lässt sich der Wellnessbereich inklusive Sauna und Schwimmbecken

im Untergeschoss. Der Pool wird aktuell vom Eigentümer nicht genutzt, eine

sparsame Warmwasseraufbereitung ist durch die Solarthermieanlage auf dem Dach

gegeben. Die Räume im Erdgeschoss präsentieren sich äußerst großzügig und hell.

Der Wohnbereich geht direkt von dem weitläufigen Eingangsbereich ab und schafft

mit einer großen Fensterfront ideale Lichtverhältnisse. In den Wintertagen sorgt der

offene Kamin für wohlige Gemütlichkeit. Als Bodenbelag wurde hier ein klassisches

Stäbchenparkett gewählt. Die nach Süden ausgerichtete Terrasse ist durch ein Schiebetürelement

zu betreten. Die hochwertige, weiße Einbauküche wurde modern gestaltet

und mit einer Kochinsel und großer Staufläche für Küchengeräte ausgestattet. Im

Erdgeschoss können weiter ein Büro und ein hell gefliestes Gäste-WC genutzt werden.

Im Obergeschoss befinden sich insgesamt vier Schlafzimmer sowie ein helles Vollbad

mit hochwertigen Natursteinfliesen und bodentiefen Fensterelementen.

Im Rahmen einer umfassenden Renovierung im Jahr 2002 wurden im gesamten

Gebäude die Innentüren, die Holztreppe sowie die Heizung erneuert. Ausreichend Stauraum

bieten der Dachboden und der Vollkeller.

MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 21


www.makro-immobilien.de

Attraktive Kapitalanlage in Appen

Kleines, schmuckes

Mehrfamilienhaus

Objekt-Nr. 205-4897

Wohnfläche ca. 175 m 2

Grundstück ca. 550 m 2

Baujahr ca. 1900

Zimmer 6

Beheizung Gas

EEK

F

Kaufpreis € 275.000,–

Endenergieverbrauch

185 kWh/(m 2 a)

MAKRO IMMOBILIEN

Pinneberg Tel. 04101-814 59 50

Zum Verkauf kommt dieses kleine, aber schmucke Mehrfamilienhaus aus dem

ungefähren Baujahr 1900. Das derzeit noch 2.079 m 2 große Grundstück wird

vom Verkäufer geteilt und das Gebäude behält ein ca. 550 m 2 großes Grundstück.

Das massiv gemauerte Haus mit einem Satteldach bedeckt mit Schiefertafeln

verfügt über vier vermietete Wohneinheiten, die unterschiedliche, aber

gepflegte Ausstattungszustände aufweisen.

Im Erdgeschoss dieser Immobilie befinden sich zwei Wohnungen mit jeweils

eigenen Eingängen. Die ca. 73 m 2 große 2,5-Zimmer-Wohnung liegt teilweise in

einem Anbau aus den Sechzigerjahren. Sie besticht durch die Dielenfußböden in

einigen Zimmern und der in ca. 2008 renovierten Küche sowie im Vollbad. Hier

befindet sich neben dem Waschmaschinenanschluss auch eine Brötje-Therme

aus 2007, die diese Wohneinheit beheizt, das Warmwasser liefert und zudem die

beiden Dachgeschosswohnungen mit Wärme versorgt. Eine Junkers-Heizung von

1999 erwärmt die andere, 52 m 2 große 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss, deren

Renovierung in der nächsten Zeit ansteht. Die beiden kleinen Wohnungen unter

dem Dach, die auch über einen eigenen Hauseingang verfügen, bieten jeweils ca.

25 m 2 Wohnfläche, sodass insgesamt ca. 175 m 2 Wohnfläche vermietet sind.

Die erzielte Kaltmiete für alle vier Wohnungen beläuft sich zurzeit auf 16.104 Euro

p.a. Eine Erhöhung auf insgesamt 16.825 Euro sollte realisierbar sein, sodass eine

Rendite unter Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten und der nicht umlagefähigen

Kosten bei über vier Prozent möglich ist.

KAUFOBJEKT

22 MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN


Für jedes Zuhause.

Der passende Schutz.

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ab – mit Haus-zurück-Garantie und flexiblen Bausteinen.

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MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 23


In eigener Sache:

Der erste Immobilienmarktbericht

für den

Kreis Pinneberg –

coming soon!

In Großstädten und Ballungsgebieten

sind jährlich erscheinende Wohnmarktberichte

längst gängige Praxis. Bislang ist

der Landkreis Pinneberg seinen Marktteilnehmern

diese Art von umfassendem Marktüberblick

schuldig geblieben. Das wollen wir ändern und

haben uns in den letzten Wochen intensiv mit der

Thematik beschäftigt. Unseren exklusiven Kunden

bieten wir an dieser Stelle schon heute als Vorgeschmack

einen kleinen Auszug in komprimierter Form.

Sven P. Stein, Geschäftsleitung

Tel. 04121-750 750

REDAKTION

24 MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN


Kreis Pinneberg ist beliebt

Der Kreis Pinneberg gehört zum sogenannten Hamburger

Speckgürtel. Die Nähe und eine optimale verkehrstechnische

Anbindung zur Metropole, verbunden mit einer hohen

Lebensqualität und guten Infrastruktur sorgt für eine große

Beliebtheit bei seinen Bewohnern. Tendenz steigend.

Gerade Familien suchen neben dem ländlichen Charme

auch moderate Immobilienpreise. Laut Statistikamt Nord

zog es 2017 rund 30.000 Hamburger ins Umland. Knapp

6.000 von ihnen wählten den Landkreis Pinneberg. Dieser

Boom hält an, und die Kurve der Bevölkerungsentwicklung

verläuft wie bereits seit Jahren, kontinuierlich aufwärts.

Hinzu kommt: Fast alle Kommunen planen oder erschließen

Neubaugebiete.

Wir haben den Kreis Pinneberg samt seiner zehn größten

Gemeinden näher unter die Lupe genommen. Dazu gehören

Barmstedt, Elmshorn, Uetersen, Wedel, Tornesch, Pinneberg,

Quickborn, Rellingen, Halstenbek und Schenefeld. In

ausführlichen Beschreibungen und übersichtlichen Grafiken

erläutern wir, wie es um den Wohnmarkt Kreis Pinneberg

bestellt ist.

Ausblick Wohnmarktbericht

Wie hat sich der Wohnungsmarkt seit 2009 entwickelt?

Und wie stehen die Prognosen für die Zukunft? Mit welchen

Preisen können Sie für Ihre Immobilie rechnen? Was wird

Wohnen zukünftig kosten? Welche Wohnlagen gehören zu

den Toplagen, welche zu den weniger guten Lagen.

Einblick Immobilienpreise

Seit 2009 kennen die Preise nur einen Pfadverlauf: konsequent

steigend. Sowohl die Mietpreise als auch die Verkaufspreise

für Häuser haben sich in den letzten zehn Jahren um

ein Vielfaches erhöht. So kletterten die Kaufpreise für Häuser

im Kreis Pinneberg um 79 Prozent (Neubau) und 73 Prozent

(Bestandsimmobilie). Bei der Miete verläuft die Kurve etwas

weniger steil. Hier liegen die Zuwächse bei 39 Prozent (Neubau)

und 27 Prozent (Bestandsimmobilie).

Der gesamte Bericht erscheint im zweiten Quartal 2020.

Die Grundlage unseres Marktberichtes bilden zum einen

Erfahrungen und Erkenntnisse aus über 20 Jahren eigener

Markttätigkeit sowie valide Daten des renommierten Hettenbach

Instituts, einem unabhängigen Analysehaus und dem

Statistikamt Nord.

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Gleichzeitig wird der Frage nachgegangen, ob sich die

Investition in Immobilien als Kapitalanlage heute überhaupt

noch lohnt. Wie entwickelt sich die Rendite? Seit

vielen Jahren gilt dieser Weg als bewährte Methode, Vermögen

aufzubauen – mindestens aber, es zu sichern. Gern

wird hier vom sogenannten Betongold gesprochen. Unsere

Prognosen basieren zudem auf Kenntnissen und Daten

sämtlicher genehmigten und geplanten Bauprojekte, die in

den kommenden Jahren fertiggestellt werden.

MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 25

25


DESIGNER-KÜCHEN & ERSTKLASSIGE BERATUNG

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3-Zimmer-Wohnung in Pinneberger Quellental

Attraktive Etagenwohnung

mit Tiefgaragenstellplatz

Diese ca. 91 m 2 große Wohnung befindet sich in äußerst attraktiver Lage im Pinneberger

Quellental. Zum S-Bahnhof sind es keine 500 Meter zu Fuß und auch ein

EDEKA Markt, Apotheken, weitere Einzelhändler wie auch Arztpraxen befinden

sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Der Anschluss an die Metropole Hamburg

per Auto ist durch die naheliegende A23 und durch die Landstraße Schenefeld

Elmshorn gewährleistet.

Die 3-Zimmer-Wohnung liegt im sechsten Obergeschoss dieser kürzlich energetisch

sanierten Wohnanlage und ist bequem über einen Personenaufzug zu

erreichen. Man betritt die Wohnung über einen kleinen Flur mit Platz für eine Garderobe.

Von hier gehen ein kleiner Abstellraum und die Küche ab. Die Einbaumöbel

wie auch Cerankochfeld, Kühlschrank und Geschirrspüler sind ca. zehn Jahre alt.

Von der Küche aus gelangt man auf den Balkon auf der Ostseite der sich, wie auch

der zur Westseite gelegene Balkon über die gesamte Wohnungsbreite streckt. In

dem ca. 33 m 2 großen Wohnzimmer kann bequem Ihre Einrichtung untergebracht

werden. Dahinter schließt sich ein Flur an, der die beiden Schlafzimmer und

Bäder geschickt vom Wohnbereich abtrennt. Das große Duschbad wurde in ca.

2010 renoviert. Hier findet man eine Eckdusche mit Echtglasabtrennung, Handtuchheizkörper

und den Waschmaschinenanschluss. Die Wohnung verfügt über

elektrische Rollläden und Plissees vor den Fenstern, Terracottafliesen in Bädern,

Küche und Flur sowie Teppichboden in den übrigen Zimmern. Sie macht einen

außerordentlich gepflegten Eindruck. Ein Abstellraum im Hochparterre und ein

Tiefgaragenstellplatz runden dieses attraktive Angebot ab.

Objekt-Nr. 205-5485

Wohnfläche ca. 91 m 2

Objekttyp Etagenwohnung

Baujahr 1978

Zimmer 3

Beheizung Fernwärme

EEK

C

Kaufpreis € 235.000,–

Endenergieverbrauch

97 kWh/(m 2 a)

MAKRO IMMOBILIEN

Pinneberg Tel. 04101- 814 59 50

KAUFOBJEKT

MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 27


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Etagenwohnung in Pinneberg-Süd

Kapitalanlage mit optimaler

Verkehrsanbindung

Im siebten Obergeschoss einer 1969 erbauten Wohnanlage in Pinneberg-Süd

befindet sich diese vermietete 2-Zimmer-Wohnung in kurzer Distanz zum

S-Bahnhof Thesdorf sowie zur A23. Auch Nahversorger, Ärzte, Kindergärten und

Schulen liegen in unmittelbarer Nähe.

Objekt-Nr. 205-5204

Wohnfläche ca. 57 m 2

Baujahr 1969

Zimmer 2

Beheizung Fernwärme

EEK

D

Kaufpreis € 110.000,–

Endenergieverbrauch

133,5 kWh/(m 2 a)

MAKRO IMMOBILIEN

Pinneberg Tel. 04101- 814 59 50

Die rund 57 m 2 Wohnfläche verteilen sich auf ein helles Wohnzimmer, ein Schlafzimmer,

ein hell gefliestes Wannenbad, einen Flur und eine Küche mit Einbaumöbeln,

Herd und Spüle. Durch einen Teildurchbruch in der Wand zwischen Küche

und Flur sind die Räume offen und hell gestaltet. Im Flur findet ein kleiner Tisch

Platz. Praktische Abstellfläche bietet neben dem Bodenraum eine Abstellkammer

in der Wohnung. Ein Balkon in Südausrichtung sowie ein Außenstellplatz vor dem

Gebäude runden das Angebot ab. Die Wohnräume sind mit Laminat ausgelegt.

Flur, Küche und Bad sind gefliest. Die Fenster wurden zwischen 2013 und 2015

ausgetauscht. Neben gemeinschaftlich genutzten Wasch- und Trockenräumen

gibt es einen Fahrradkeller, der praktischerweise auch von außen über eine Rampe

zugänglich ist.

Das Mietverhältnis besteht seit knapp drei Jahren ungekündigt. Derzeit werden

jährliche Nettomieteinnahmen in Höhe von 5.400 Euro erzielt. Aktuell beträgt das

monatliche Wohngeld 299 Euro, wovon ca. 2,69 Euro auf den Erbbauzins entfallen

und 85,50 Euro der Instandhaltungsrücklage zugeführt werden. Die umlagefähigen

Nebenkosten betragen rund 174 Euro.

KAUFOBJEKT

28 MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN



Einmalige Gelegenheit in Pinneberg

Exklusive

Penthousewohnung

EXKLUSIV

VORGESTELLT


Objekt-Nr. 205-5362

Wohnfläche ca. 133,2 m 2

Objekttyp Penthouse

Baujahr 2016

Zimmer 4

Beheizung Wärmepumpe

EEK A+

Kaufpreis € 500.000,–

Endenergieverbrauch

13,2 kWh/(m 2 a)

MAKRO IMMOBILIEN

Pinneberg Tel. 04101- 814 59 50

www.makro-immobilien.de

Die hier angebotene exklusive und einmalige Penthousewohnung mit vier Zimmern

und Dachterrasse wurde in 2016 fertiggestellt. Neben einem weiträumigen

Wohnzimmer und drei Schlafzimmern bietet diese Wohnung zwei Duschbäder mit

hochwertiger Ausstattung und eine offene Küche.

In der modernen Küche sind weiße Hochglanzeinbauten, eine Arbeitsplatte aus

Echtholz, Elektrogeräte von Miele und ein Neff-Cerankochfeld verbaut. Beide Bäder

der Wohnung sind mit ebenerdigen Duschen mit Echtglasabtrennung und exklusiven

Fliesen ausgestattet. Sollte außerdem eine Badewanne gewünscht sein, verfügt das

Hauptbad über ausreichend Platz dafür.

Zusätzlich zu einem Hauswirtschafts-/Abstellraum steht der Spitzboden ausschließlich

den Bewohnern des Penthouses zur Verfügung. Ein Carport-Stellplatz mit

zugehörigem Geräteschuppen vor dem Gebäude rundet das Angebot ab. Die Gesamtwohnfläche

beträgt rund 133 m 2 . Ein besonderes Extra ist die Dachterrasse, die das

Apartment von drei Seiten umgibt und von mehreren Zimmern aus betreten werden

kann. So können Sie von morgens bis abends die Sonne genießen!

Einzigartig an diesem Angebot ist die Möglichkeit, mit dem Fahrstuhl direkt in die

barrierefreie Wohnung zu fahren. Selbstverständlich gibt es außerdem eine Wohnungstür,

durch die man ins gepflegte Treppenhaus gelangt. Die Wohnung ist mit

einem Lüftungssystem, elektrischen Rollläden, abschließbaren Fenstergriffen sowie

einer Fußbodenheizung ausgestattet. Diese wird mithilfe einer Wärmepumpe betrieben,

die ausschließlich dieser Wohnung zur Verfügung steht.

Aktuell beträgt das monatliche Wohngeld 346,06 Euro.

MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 31


Moderner Wohnkomfort in Tornesch

Neuwertige

Eigentumswohnung

mit Balkon

EXKLUSIV

VORGESTELLT

32 MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN


Objekt-Nr. 200-5182

Wohnfläche ca. 83,6 m 2

Baujahr 2017

Zimmer 3

Beheizung Fernwärme

EEK

B

Kaufpreis € 259.000,–

Endenergieverbrauch

65,7 kWh/(m 2 a)

MAKRO IMMOBILIEN

Elmshorn Tel. 04121-750 750

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Sichern Sie sich mit dieser Immobilie modernen Wohnkomfort in einer neuwertigen

3-Zimmer-Wohnung im Staffelgeschoss absolut zentrumsnah in Tornesch. Die

Wohnanlage mit insgesamt elf Einheiten wurde im Jahr 2017 in Massivbauweise

auf einem Grundstück mit ca. 1.445 m 2 erbaut.

Unser Wohnungsangebot umfasst zwei Schlafräume, ein großes Wohn-Esszimmer

mit offener Einbauküche, ein Duschbad und einen kleinen Abstellraum. Die Wohnfläche

erstreckt sich insgesamt auf ca. 83 m 2 , die Dachterrasse mit ca. 13 m 2 wurde mit

einem Viertel berücksichtigt. Bodentiefe Fensterelemente im Wohnzimmer sorgen für

lichtdurchflutete Räume. Die zeitlose Nobilia-Einbauküche verfügt über Bosch-Geräte

und Induktionskochfeld. Für die Bodenbeläge wurde durchweg moderner Vinylboden

in Holzplankenoptik gewählt. Die Fußbodenheizung sorgt für eine angenehme Temperierung

der Raumluft. Das Duschbad mit bodentiefer Dusche und Unterputzarmatur,

Handtuchwärmer und wandhängendem WC erhielt helle Sanitärelemente und einen

hellen Fliesenbodenbelag im Großformat.

Das monatliche Wohngeld beträgt zurzeit ca. 257 Euro davon sind ca. 144 Euro auf

den Mieter umlegbar. Die freie Übergabe macht das Angebot sowohl für Selbstnutzer

als auch für Kapitalanleger attraktiv. Die derzeit nachhaltig erzielbare Mieteinnahme ist

mit 11 Euro pro m 2 anzusetzen. Ein eigener Kellerraum und Pkw-Stellplatz sind dem

Angebot zugehörig. Die Wohnung im zweiten Obergeschoss kann bequem mit einem

Fahrstuhl erreicht werden.

MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 33


www.makro-immobilien.de

Moderne Doppelhaushälfte in Pinneberg

Großzügiger Wohnkomfort

in ruhiger Lage

In dieser ruhigen Wohnstraße von Pinneberg-Nord bieten wir Ihnen eine

moderne und massiv gebaute Doppelhaushälfte an. Das im Jahre 2001 fertiggestellte

Haus verfügt über vier zu nutzende Ebenen mit insgesamt ca. 120 m 2

Wohnfläche und ca. 54 m 2 Nutzfläche.

Objekt-Nr. 205-5562

Wohnfläche ca. 120 m 2

Grundstück ca. 245 m 2

Baujahr 2001

Zimmer 5

Beheizung Fernwärme

EEK

B

Kaufpreis € 415.000,–

Endenergieverbrauch

74 kWh/(m 2 a)

MAKRO IMMOBILIEN

Pinneberg Tel. 04101-814 59 50

Während die Außenwände Stein auf Stein mit 12 cm gedämmt und verklinkert

sind, besteht das Kellergeschoss aus wasserundurchlässigen Stahlbetonwänden.

Selbstverständlich trennt die beiden Haushälften ein doppelschaliges Mauerwerk

mit entsprechender akustischer Dämmung. Die weißen Kunststofffenster verfügen

über eine gute Isolierverglasung mit einem K-Wert von 1,3. Die Aufteilung der Wohnfläche

in Erd-, Dachgeschoss und Spitzboden lässt keine Wünsche offen. Im Erdgeschoss

befinden sich neben dem Gäste-WC mit Dusche ein geräumiger Flur, das

Wohnzimmer mit Zugang zur südlich ausgerichteten Terrasse und die schmucke

Küche, die neben einer vollständigen Einrichtung zudem ausreichend Platz für einen

Esstisch mit Stühlen bietet.

Im Dachgeschoss dieser gepflegten Doppelhaushälfte stehen dem neuen Eigentümer

drei Schlafzimmer und ein Vollbad mit separater Dusche zur Verfügung. Abschließend

wurde kurz nach Fertigstellung des Gebäudes auch noch der Spitzboden

ordnungsgemäß ausgebaut und bietet auf ca. 17 m 2 großzügigen Wohnkomfort.

Sämtliche Wohn- und Schlafzimmer sind mit Laminat ausgestattet, während die

Küche und Sanitärräume gefliest sind. Die Terrasse wurde vor Kurzem neu gepflastert.

Abgerundet wird das Angebot mit einem Carport und einem Gartenhäuschen.

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34 MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN


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IMPRESSUM

Herausgeber und V.i.S.d.P. MAKRO IMMOBILIEN • Albrecht GbR • Ramskamp 17

25337 Elmshorn • www.makro-immobilien.de • Tel.: 04121 - 750 750

Konzept, Realisierung, Anzeigen arebo Design GmbH • www.arebo-design.de

Fotos MAKRO IMMOBILIEN, freepik, Pixaybay, Adobe Stock

Druck PerCom Druck und Vertriebsgesellschaft mbH

Auflage 100.000 Exemplare

Das MAKRO IMMOBILIEN Magazin erscheint bis zu viermal jährlich. Die redaktionellen

Inhalte wurden sorgfältig erarbeitet. Dennoch wird für die Richtigkeit

der Angaben, Hinweise und Ratschläge sowie für eventuelle Druckfehler keine

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Vollständigkeit der Informationen (Daten, Beschreibung) zu den Immobilienangeboten

sowie Verfügbarkeit der beworbenen Immobilien ist ausgeschlossen.

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Ihre Fragen!“

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