MAKRO Immobilien Magazin Ausgabe 21
Wissenswertes rund um die Immobilie
Wissenswertes rund um die Immobilie
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
21
2020
Frühling
WISSENSWERTES RUND UM DIE IMMOBILIE I MAGAZIN
Vorschau zum Marktbericht
Der große Check:
Das kosten Immobilien im
Kreis Pinneberg
VORHER
NACHHER
Neuer Look gefällig?
Ein neuer Look kann Ansichten echt ändern!
Alles aus einer Hand. Renovierungen aller Art, Restaurierungen von alt und neu,
von der Elektrik, Sanitär bis hin zu sämtlichen Bodenbelägen und Wandgestaltungen.
Besuchen Sie uns doch einfach mal in unserem Showroom:
Freitag 16.00 - 18.00 und Samstag 09.00 - 13.00 Uhr
TOBEDIA Raumausstattung GmbH
Bernhard Overmeyer
Reichenstraße 23, 25336 Elmshorn
Telefon 04121/70 17-497
Fax 04121/70 17-498
info@tobedia-raumausstattung.de
www.tobedia-raumausstattung.de
PARTNERUNTERNEHMEN
Liebe Leserinnen
und liebe Leser,
Covid-19 hält die Welt in Atem. Wann
„Normalität“ in unser aller Leben
zurückkehrt, ist völlig offen. Aber
bei aller Ungewissheit: Krisen
sind auch immer eine Chance.
Insbesondere die bisher
vielumstrittene Digitalisierung
entpuppt sich in der aktuellen
Situation als vielversprechende
Alternative. Dank virtueller Konferenzen,
Teamkommunikations-Apps
und Cloud-Computing können Unternehmenslenker
ihre Betriebe mit relativen Einschränkungen auch über
Homeoffice aufrechterhalten.
30
Penthousewohnung in Pinneberg
Elegante
Jugenstilvilla in
Barmstedt
4
Auch wir nutzen die Vorteile der Digitalisierung schon
lange. Sei es unsere cloudbasierte Maklersoftware mit
der sich unser Büro unkompliziert ins Home-Office verlagern
lässt, oder die von uns durchweg eingesetzte
Matterport Technologie, die wir ebenfalls dazu zählen.
Dahinter verbergen sich virtuelle 3-D-Rundgänge aller
unserer angebotenen Immobilien, die jedem Interessenten
ein genaues Kennenlernen des jeweiligen Objektes
ermöglichen. Und zwar uneingeschränkt von überall
aus – auch am heimischen Laptop, bequem vom Sofa
aus. Mit unserem Immobilientracking können Verkäufer
alle Schritte online und völlig transparent jederzeit
nachverfolgen und sich so konsequent auf dem neuesten
Stand halten.
Trotz aller Affinität zur Digitalisierung sind wir überzeugt,
dass auf analoge Maßnahmen nicht gänzlich
verzichtet werden kann. Für uns ist eine adäquate Mischung
die ideale Art, mit unseren Kunden im Kontakt zu
bleiben. Wir freuen uns, an dieser Stelle den ersten Wohnmarktbericht
für den Kreis Pinneberg ankündigen zu können,
den wir im zweiten Quartal dieses Jahres veröffentlichen
werden. Erste Ergebnisse über Preisentwicklungen
sowie eine Themenvorschau finden Sie auf Seite 24.
Übrigens, Sie halten heute die druckfrische Neuauflage
unseres bewährten Immobilien Magazins in
den Händen. Dem neuen Look & Feel liegt das Prinzip
„Reduce to the max“ zugrunde. Angepasst an den heutigen
Zeitgeist, konzentriert sich unser Magazin vor allem
auf das Wesentliche: unsere Immobilienangebote.
Bleiben Sie gesund!
INHALT
EXKLUSIV VORGESTELLT
4 Barmstedt: Jugendstilvilla mit drei Wohneinheiten
6 Kiebitzreihe: Einfamilienhaus mit großem Garten
14 Elmshorn: Zuhause mit nordischem Charme
20 Schenefeld: Einfamilienhaus mit Schwimmbad
30 Pinneberg: exklusive Penthousewohnung
32 Tornesch: Eigentumswohnung
REDAKTION
8 Immobilienbewertung mit MAKRO IMMOBILIEN
10 Entscheidungen im Mietrecht
18 Schimmel in der Altbauwohnung
24 Marktbericht
WEITERE KAUFOBJEKTE
16, 22, 27, 28, 34
35 Impressum
Der große
Check:
Das kosten
Immobilien
im Kreis
Pinneberg
24
Stefan Albrecht, Geschäftsleitung
MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 3
Kapitalanlage in Barmstedt
Elegante Jugendstilvilla
mit drei Wohneinheiten
EXKLUSIV
VORGESTELLT
Objekt-Nr. 200-5511
Wohnfläche ca. 235 m 2
Grundstück ca. 897 m 2
Baujahr 1909
Zimmer 8
Beheizung Gas
EEK
G
Kaufpreis € 398.000,–
Primärenergiebedarf
217 kWh/(m 2 a)
Angebot mit separatem
Baugrundstück:
www.makro-immobilien.de
Im frühen 20. Jahrhundert wurden Schönheit und Harmonie vereint. Hier mussten
sich Architekten nicht an Häusern orientieren, die zufällig in der Nachbarschaft
standen. Dementsprechend entstand um 1900 auf einem ca. 897 m 2 großen Grundstück
eine Villa mit anspruchsvoll gestalteter Architektur. Schon die Fassade ist ein
klar strukturiertes Pilaster- und Gesimssystem, das die äußere Ordnung bestimmt.
Objekt-Nr. 200-5364
Grundstück ca. 1.702 m 2
Kaufpreis € 559.000,–
MAKRO IMMOBILIEN
Elmshorn Tel. 04121-750 750
Bei dieser eleganten Jugendstilvilla handelt es sich um ein Objekt mit drei Wohneinheiten
und einer Gesamtwohnfläche von ca. 235 m 2 . Insgesamt stehen zwei 3-Zimmer-Wohnungen
und eine 2-Zimmer-Wohnung zur Verfügung. Zusätzlich gehören
zwei Garagen, ein Carport und Pkw-Stellplätze dazu. Das ursprünglich als Einfamilienhaus
genutzte Objekt wurde im Laufe der Zeit nachträglich in zwei Wohneinheiten
aufgeteilt und vermietet. Im Jahre 1994 wurde das angrenzende Stallgebäude der Villa
zu einer 2-Zimmer-Wohnung über zwei Ebenen umgebaut. Insgesamt befinden sich
im Erdgeschoss drei Zimmer, eine Einbauküche, ein Vollbad mit separater Dusche und
die sonnige Terrasse. Auch das Obergeschoss bietet mit drei Zimmern, Einbauküche,
Vollbad mit separater Dusche und zwei Balkonen genügend Platz zum Leben.
Im Anbau liegt die 2-Zimmer-Wohnung über zwei Ebenen. Sie verfügt über eine Einbauküche,
ein Duschbad und Gäste-WC. Alle Wohnungen sind mit eigenen und neuwertigen
Gasheizthermen ausgestattet. Aktuell wird eine Gesamtkaltmiete in Höhe
von 19.440 Euro p. a. erwirtschaftet. Steigerungspotenzial ist vorhanden. Dieses
Objekt hat bereits Generationen überdauert, und das ist vermutlich nicht von vielen
Gebäuden, die heute entstehen, zu erwarten. Aber auch hier hat der Zahn der Zeit an
handwerklich gemauerten Wänden stetig genagt und einige Narben hinterlassen.
MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 5
Viel Platz für die Familie in Kiebitzreihe
Einfamilienhaus
mit großem Garten
EXKLUSIV
VORGESTELLT
Objekt-Nr. 200-5496
Wohnfläche ca.134 m 2
Grundstück ca. 756 m 2
Baujahr 1961
Zimmer 6
Beheizung Öl
EEK
G
Kaufpreis € 319.000,–
Endenergieverbrauch
205 kWh/(m 2 a)
MAKRO IMMOBILIEN
Elmshorn Tel. 04121-750 750
www.makro-immobilien.de
Dieses großzügige Einfamilienhaus befindet sich in einer ruhigen Wohnstraße von
Kiebitzreihe. Der Ursprungsbau wurde 1961 auf einem Grundstück mit ca. 756 m 2
errichtet. Die ursprüngliche Wohnfläche wurde in den Jahren 1968 und 1975 durch
einen zweigeschossigen Anbau sowie 1978 durch Einbau einer Dachgaube erweitert.
Das durchdachte Raumkonzept überzeugt mit einer Wohnfläche von insgesamt
ca. 134 m 2 und bietet Platz für die Familie.
Insgesamt lässt sich die Ausstattung als gepflegt bezeichnen, je nach Geschmack
sind Modernisierungen möglich. Die Küche geht in den Wohnbereich über. Die Wohnund
Schlafräume wurden mit hellem Teppichboden ausgelegt, das Bad im Erdgeschoss
ist hell gefliest. Zusätzlich wurde 2019 eine ebenerdige Dusche mit Glastrennwand
installiert. Große Fensterelemente sorgen für viel Helligkeit in allen Räumen.
Die überdachte Terrasse mit Südwest-Ausrichtung bietet einen schönen Blick in den
großen Garten und dient gleichzeitig als Erweiterung des Wohnzimmers an warmen
Tagen. Einige energetische Sanierungen haben bereits stattgefunden, so wurde die
Brennwerttherme inklusive einiger Rohrleitungen im Jahr 2010 ausgetauscht. Eine
nachträgliche Kerndämmung des zweischaligen Mauerwerks ist im Jahre 2009 von
einer Fachfirma durchgeführt worden. Die große Fensterfront im Obergeschoss des
Anbaus ist 2019 erneuert worden.
Ausreichend Stauraum bieten der Dachboden und der Nebenraum in der Garage.
Das Fahrzeug und Fahrräder können in der Garage untergebracht werden.
MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 7
Kostenlose Online-Bewertung
durch MAKRO IMMOBILIEN
Was ist
mein Haus
wert?
Es gibt verschiedene Gründe, den Wert
einer Immobilie einschätzen zu wollen.
Mit unserem Service können Sie Ihre
Immobilie kostenlos online bewerten
und so einen ersten Überblick erhalten.
Monty Albrecht, DEKRA-Sachverständiger
Tel. 04121-750 750
REDAKTION
8
Immobilie online bewerten –
bequem von Ihrem Zuhause aus
Es gibt verschiedene Gründe, eine Immobilie online bewerten
zu wollen. Vielleicht möchten Sie Ihr Haus oder Ihre
Wohnung verkaufen, vielleicht geht es um die Aufnahme einer
Hypothek, eine Schenkung oder eine geplante Erbschaft?
Ganz egal, warum Sie den exakten Wert Ihres Objekts erfahren
möchten: Mit unserem Service können Sie Ihre Immobilie
online bewerten und so einen ersten Überblick erhalten.
Welche Angaben sind für die Online-Immobilienbewertung
wichtig? Nutzen Sie unser Angebot bequem von zu Hause
aus. Geben Sie dafür in dem Formular auf unserer Seite einfach
die relevanten Daten ein, und wir können Ihre Immobilie
online bewerten.
Allgemeine Angaben zu Objekt
und Lage
1. Ausstattung der Immobilie
2. Detaillierte Lagebeschreibung
3. Besonderheiten der Immobilie
4. Individuelle Angaben
Je mehr Informationen Sie eingeben, desto genauer können
Sie Ihre Immobilie online bewerten lassen. Nehmen Sie
sich daher Zeit und füllen Sie das Formular so umfassend
wie möglich aus. Auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Daten
können wir den Verkaufswert für Sie einschätzen. Hierbei
sind auch unsere Erfahrung, unser Fachwissen und die aktuelle
Marktlage wichtig.
Immobilien sind ein begehrtes Gut. Als Eigentümer ist es
dabei sinnvoll, den Wert der Immobilien realistisch einordnen
zu können. Das gilt nicht nur, wenn Sie das Haus oder
die Wohnung verkaufen wollen, sondern auch, wenn Sie sich
einen Überblick über Ihr Gesamtvermögen verschaffen wollen
oder Zweifel an einer Immobilienbewertung durch das
Finanzamt haben.
Planungssicherheit
durch zertifizierte
Mitarbeiter
Auch in der Erbauseinandersetzung
oder im Scheidungsfall ist es wichtig,
den wahren Wert zu kennen. Die Mitarbeiter
von MAKRO IMMOBILIEN sind
zertifizierte DEKRA-Sachverständige und
bieten Ihnen die Möglichkeit, neben der
Online-Bewertung eine gerichtsfeste
Expertise zu fertigen. Alle im Verkauf
tätigen Mitarbeiter haben die DEKRA-Immobilien-Zertifizierung
erhalten und garantieren dadurch
Planungssicherheit für Ihre Immobilien-Entscheidung.
Welche Immobilien kann man online bewerten? Grundsätzlich
können alle Immobilien online bewertet werden.
Als Experte für Wohnimmobilien haben wir uns auf die Bewertung
von Häusern und Wohnungen spezialisiert. Wünschen
Sie die Bewertung eines Grundstücks, sprechen Sie
uns bitte direkt an – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung
und Fachkenntnis gern persönlich zur Verfügung. Auf unserer
Webseite können Sie in nur drei Minuten Ihre Immobilie
online bewerten lassen. So erhalten Sie als privater Immobilienbesitzer
einen ersten Anhaltspunkt für Ihre Pläne.
Und so einfach geht´s – in nur 3 Minuten!
www.makro-immobilien.de/immobilien-bewertung
1. Beschreiben Sie Ihr Objekt möglichst detalliert.
2. Wir analysieren Ihre Immobilie.
3. Sie erhalten Ihre Bewertung kostenfrei per E-Mail.
MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 9
Entscheidungen
zum Mietrecht
Keine Mieterhöhung
nach Austausch
der Küche auf
Kosten des Mieters
BGH, VIII ZR 52/18: Ein einvernehmlicher
Austausch einer vermieterseitigen
Wohnungsausstattung auf Kosten des
Mieters kommt in der Praxis häufig
vor. Bei der Ermittlung der ortsüblichen
Vergleichsmiete ist derlei Ausstattung
jedoch nicht zu berücksichtigen. Gegenstand
des Verfahrens war eine mit einer
Einbauküche ausgestattete Mietwohnung.
Die bei Übergabe der Wohnung an
den Mieter vorhandene gebrauchte Einbauküche
wurde mit Zustimmung des
Vermieters wenige Wochen nach dem
Einzug des Mieters durch eine auf seine
Kosten angeschaffte neue Einbauküche
ersetzt. Später bat der Vermieter den
Mieter um Zustimmung zu einer Erhöhung
der Bruttokaltmiete. Er vertrat
dabei die Auffassung, die begehrte Erhöhung
sei unter anderem deshalb gerechtfertigt,
weil die Wohnung über eine
moderne Küchenausstattung verfüge,
die mitvermietet und deshalb bei der
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
zu berücksichtigen sei. Der Mieter
kam dem Zustimmungsbegehren nicht
nach, sodass das Gericht entscheiden
musste. Nachdem das Amtsgericht die
Küche nicht als Mietobjekt angesehen
hatte und die Klage des Vermieters in
diesem Punkt abgewiesen hatte, entschied
das Landgericht in der Berufung
zugunsten des Vermieters. In der Revision
hat sodann der Bundesgerichtshof
die amtsgerichtliche Entscheidung
bestätigt. Der BGH führte aus, dass der
Vermieter hinsichtlich der neuen Einbauküche
keinen Anspruch auf Zustimmung
zur Mieterhöhung hat.
Nach § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB kann
der Vermieter die Zustimmung zu einer
Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen
Vergleichsmiete verlangen, wenn die
Miete in dem Zeitpunkt, in dem die Erhöhung
eintreten soll, seit 15 Monaten
unverändert ist. Da dem Vermieter eine
Kündigung zum Zweck der Erhöhung
der Miete mit Rücksicht auf das soziale
Mietrecht verwehrt ist, hat der Gesetzgeber
zum Ausgleich die Möglichkeit geschaffen,
die Miete bis maximal zur ortsüblichen
Vergleichsmiete zu erhöhen
und auf diese Weise eine am örtlichen
Markt orientierte, die Wirtschaftlichkeit
der Wohnung regelmäßig sicherstellende
Miete zu erzielen. Die ortsübliche Vergleichsmiete
wird gemäß § 558 Abs. 2
Satz 1 BGB aus den üblichen Entgelten
gebildet, die in der Gemeinde oder einer
vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum
vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,
Beschaffenheit und Lage einschließlich
der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit
in den letzten vier Jahren
vereinbart oder geändert worden sind.
Bei diesem Vergleich kommt es jedoch
allein auf den objektiven Wohnwert der
vom Vermieter zur Verfügung gestellten
Wohnung an. Aus diesem Grund bleibt
eine vom Mieter auf eigene Kosten angeschaffte
Einrichtung bei der Ermittlung
der ortsüblichen Vergleichsmiete und
auf Dauer unberücksichtigt.
Nach diesen Maßstäben handelt es
sich bei der im Zeitpunkt des Mieterhöhungsverlangens
in der Wohnung
des Mieters vorhandenen Einbauküche
nicht um eine vom Vermieter zur Verfügung
gestellte Einrichtung. Denn diese
Einbauküche war von dem Mieter auf
eigene Kosten angeschafft worden und
somit gerade nicht von dem Vermieter
mitvermietet; auch die Gebrauchsgewährungs-
und Instandhaltungspflicht
der Vermieter erstreckt sich auf diese
mietereigene Einbauküche nicht.
Anders wäre die Situation jedoch wohl
dann zu beurteilen gewesen, wenn der
Vermieter die Kosten der neuen Einbauküche
übernommen hätte.
REDAKTION
10
MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN
Gewerbliche Miete:
abgenutzte Räume
und Schönheitsreparaturen
OLG Dresden, 5 U 1613/18: Formularklauseln,
die dem Mieter entgegen
§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die laufenden
Schönheitsreparaturen überbürden,
sind auch in der gewerblichen Miete
unwirksam, falls dem Mieter ohne angemessenen
Ausgleich renovierungsbedürftige
Räume übergeben werden.
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit
ging es um Schadensersatzansprüche
wegen Beschädigung der
Mietsache bzw. wegen unterbliebener
Durchführung von Schönheitsreparaturen
in Bezug auf vier Wohnungen.
Die Mieterin hatte diese unrenovierten
Wohnungen angemietet, um sie an
Monteure und Bauarbeiter weiterzuvermieten.
Im Mietvertrag fand sich
die Regelung, dass in der Miete keine
Kosten für Schönheitsreparaturen einkalkuliert
wären und der Mieter deshalb
die anfallenden Schönheitsreparaturen
während der Dauer des Mietverhältnisses
auf seine Kosten durchzuführen
hätte. Nach Rückgabe der Wohnungen
stellten die Vermieter Beschädigungen
und Abnutzungserscheinungen an den
Wohnungen fest und forderten vom
Mieter den Ersatz des Aufwands für
die Renovierungsarbeiten in Höhe von
insgesamt 33.647,32 Euro. Das Landgericht
hat die Klage abgewiesen. Auf
einen Hinweis des OLG Dresden haben
die Vermieter ihre Berufung zurückgenommen.
Im Rahmen dieses Hinweisbeschlusses
führte das OLG aus, dass
feststehe, dass die Räume bereits bei
Mietbeginn abgenutzt waren. Eine darüber
hinausgehende Beschädigung
der Wohnungen durch die Mieterin könne
nicht festgestellt werden.
Auf der Grundlage des Ergebnisses
der Beweisaufnahme könne den Vermietern
ein Schadensersatzanspruch
wegen Beschädigung der Mieträume
aus § 280 Abs. 1 BGB nicht zustehen.
Ein Schadensersatzanspruch wegen
unterlassener Schönheitsreparaturen
stehe den Vermietern ebenfalls nicht
zu. Die Mieterin sei zur Vornahme der
Schönheitsreparaturen in den vier Wohnungen
nicht verpflichtet, weil diese von
den Vermietern gemäß der gesetzlichen
Regelungen in §§ 535 Abs. 1 S. 2, 538
BGB durchzuführen waren. Die vertragliche
Überwälzung dieser Pflicht auf die
Mieterin sei im Rahmen der allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam. Das
OLG teilte die Annahme des Landgerichtes,
dass die höchstrichterliche Rechtsprechung
zu Wohnraummietverhältnissen
auf gewerbliche Mietverhältnisse zu
übertragen sei. Maßgeblicher Grund für
die Rechtsprechung zur Unwirksamkeit
der formularvertraglichen Überwälzung
der Verpflichtung zur Vornahme laufender
Schönheitsreparaturen einer dem
Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig
überlassenen Wohnung ohne
angemessenen Ausgleich sei auch
bei gewerblichen Mietverhältnissen
nicht die Verpflichtung zur Vornahme
der laufenden Schönheitsreparaturen
als solche, sondern die Verpflichtung
des Mieters zur Beseitigung von Gebrauchsspuren,
die nicht er, sondern
der Vormieter verursacht hat.
Indem die Klausel dem Mieter die Beseitigung
von ihm nicht zu vertretender Abnutzungserscheinungen
auferlegt, ohne
ihm dafür einen Ausgleich zu gewähren,
wird der Mieter unangemessen benachteiligt.
Hinzu tritt das praktische Problem
der im Einzelfall bestehenden Unmöglichkeit
der Abgrenzung zwischen
den schon vorhandenen Gebrauchsspuren
und den vom Mieter durch seinen
MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 11
Gebrauch hinzugefügten, was im Ergebnis
einer vom Mieter durchgeführten
Renovierung dazu führen kann, dass
der Mieter die Wohnung nach Durchführung
der von ihm vorzunehmenden Renovierung
in einem besseren Zustand
an den Vermieter zurückzugeben hat,
als diese ihn zum Zeitpunkt der Übergabe
an ihn hatte.
Abrechnung der
Mietkaution
BGH VIII ZR 141/1: Nach Ende des
Mietverhältnisses muss der Vermieter
innerhalb angemessener Frist – spätestens
nach drei bis sechs Monaten,
in extrem schwierigen Fällen nach
neun Monaten – über die Mietkaution
abrechnen. Die Mieter minderten unter
Berufung auf behauptete Mängel der
Wohnung, insbesondere Feuchtigkeitserscheinungen,
Schimmelbildung und
Ameisenbefall, die Miete. Der Vermieter
ließ die Wohnung von einem Sachverständigen
begutachten. Das Mietverhältnis
endete infolge der außerordentlichen
Kündigung der Mieter.
Nach dem Auszug der Mieter leitete
der Vermieter ein selbstständiges
Beweisverfahren zur Feststellung der
behaupteten Mängel der Wohnung ein.
Im Anschluss an eine Ortsbesichtigung
mit dem gerichtlich bestellten Sachverständigen
– welcher die behaupteten
Mängel nicht feststellen konnte –
vermietete der Vermieter die Wohnung
anderweitig. Über die von den ehemaligen
Mietern zu Mietbeginn geleistete
Barkaution rechnete der Vermieter
jedoch nicht ab, vielmehr verklagte er
die ehemaligen Mieter auf restliche
Mietzahlung und Erstattung der Sachverständigenkosten.
Das Amtsgericht
hat die ehemaligen Mieter zur Zahlung
verurteilt. Auf deren Berufung hat das
Landgericht das erstinstanzliche Urteil
teilweise aufgehoben und einen Teil
der Klageforderung des Vermieters als
durch Aufrechnung mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch
der ehemaligen
Mieter erloschen angesehen.
Auch der Bundesgerichtshof hat im
Rahmen der Revision ausgeführt, dass
die Aufrechnung mit dem Kautionsanspruch
die Klageforderung teilweise
zum Erlöschen gebracht hat. Der Vermieter
muss gegenüber seinen ehemaligen
Mietern erklären, ob und gegebenenfalls
welche Ansprüche er aus dem
Mietverhältnis noch geltend macht. Da
die Art und Weise der Abrechnung nicht
gesetzlich vorgegeben ist, kann die
Abrechnung ausdrücklich oder durch
schlüssiges Verhalten erfolgen. Dies
muss auch innerhalb einer angemessenen
Frist nach dem Ende des Mietverhältnisses
erfolgen. Zwar gebe es keine
starre Frist, innerhalb derer der Vermieter
die Kaution abrechnen müsse; deren
Länge sei vielmehr von den Umständen
des Einzelfalls abhängig. In der Regel
sei eine Frist von drei bis sechs Monaten
ausreichend; bei komplizierten Abrechnungsverhältnissen
könne die Frist
jedoch auch länger sein. Jedenfalls
müsse der Vermieter dann abrechnen,
wenn ihm bekannt sei, welche Ansprüche
ihm aus dem Mietverhältnis gegen
den Mieter noch zustünden. Da das
Bürgerliche Gesetzbuch in den mietrechtlichen
Bestimmungen die Art und
Weise der Abrechnung nicht vorgibt,
kann die Abrechnung des Vermieters
ausdrücklich oder konkludent erfolgen.
Eine Abrechnung durch schlüssiges
Verhalten ist auch dann anzunehmen,
wenn der Vermieter Ansprüche durch
Aufrechnung oder durch eine Klageerhebung
geltend macht.
Hat der Mieter eine Barkaution geleistet,
dann wird mit dem Zugang der Abrechnung
beim Mieter die Kaution zur
Rückzahlung fällig. Im zugrunde liegenden
Fall somit spätestens mit Erhebung
der Klage gegen die ehemaligen Mieter.
Der Vermieter kann sich zu diesem Zeitpunkt
aus der Barkaution befriedigen
und ihre Verrechnung auf seine offenen
Forderungen erklären. Macht der Vermieter
nach der Abrechnung von seiner
Verwertungsbefugnis aber keinen Gebrauch,
kann der Mieter seinerseits mit
dem fälligen Kautionsrückzahlungsanspruch
gegen die Vermieterforderung
aufrechnen.
KANZLEI STUBENRAUCH
& COLLEGEN
Lydia Frahm, Rechtsanwältin
STUBENRAUCH & COLLEGEN
Rechtsanwälte
Notare
Fachanwälte
Kaltenweide 11 • 25335 Elmshorn • Tel.: 04121 2676-0 • Fax: 04121 2676-0 • www.raestubenrauch.de
12
MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN
INNENAUSBAU & RENOVIERUNG AUS EINER HAND!
FLIESEN • TROCKENBAU • MALERARBEITEN • BODENBELÄGE
Philosophenweg 47 • 25335 Elmshorn • Fon: 04121 579 85 32
Mobil: 0171 241 07 77 • E-Mail: velkov@t-online.de FLIESEN - INNENAUSBAU - RENOVIERUNG
Neuwertiges Einfamilienhaus in Elmshorn
Modernes Zuhause
mit nordischem
Charme
EXKLUSIV
VORGESTELLT
Objekt-Nr. 200-2029
Wohnfläche ca. 144,8 m 2
Grundstück ca. 478 m 2
Baujahr 2009
Zimmer 4
Beheizung Gas und Solar
EEK A+
Kaufpreis € 465.000,–
Endenergieverbrauch
101 kWh/(m 2 a)
MAKRO IMMOBILIEN
Elmshorn Tel. 04121-750 750
www.makro-immobilien.de
Im Jahre 2009 wurde dieses neuwertige Einfamilienhaus mit großem Carport in
massiver Bauweise und zeitloser Rotklinker-Fassade in beliebter Umgebung fertiggestellt.
Das Grundstück ist 478 m 2 groß und wurde liebevoll angelegt. Die umliegende
Bebauung besteht überwiegend aus Einfamilienhäusern.
Die überaus durchdachte Grundrissgestaltung ermöglicht den notwendigen Freiraum
zur Verwirklichung persönlicher Vorstellungen. Alle Räume präsentieren sich
hell, modern und freundlich. Mit einer Wohnfläche von ca. 144 m 2 und zusätzlich ca.
20 m 2 zu Wohnzwecken ausgebautem Spitzboden gewährleistet dieses neuwertige
Einfamilienhaus viel Raum für das gemeinsame Wohnen und Leben. Im Esszimmer
mit angeschlossenem Wohnbereich bestimmen Weite und Offenheit das Raumgefühl.
Der Erker im Esszimmer kann gleichzeitig als Zugang zur Terrasse mit bodentiefen
Fensterelementen genutzt werden. Die hochwertige Einbauküche ist mit Markengeräten
(Siemens) optimal und umfangreich ausgestattet. Der Küche vorgelagert ist
die überdachte Terrasse mit Süd-West-Ausrichtung. Hier können Sie bis zum späten
Abend die Sonne genießen und sich entspannen.
Im Erdgeschoss befinden sich außerdem der geräumige Flur, ein Gäste-WC sowie
der Hauswirtschaftsraum mit Zugang in den Carport. Das Dachgeschoss verfügt
über drei großzügige Zimmer sowie ein helles Bad mit zwei Waschtischen, Wanne,
separater Dusche und Handtuchheizkörper. Für ein behagliches Raumklima zu jeder
Tages- und Jahreszeit sorgt eine im ausgebauten Spitzboden befindliche Gaszentralheizung
(Vaillant) mit moderner Brennwerttechnik und Solarunterstützung. Das Erdgeschoss
wird durch eine Fußbodenheizung erwärmt. Der Energieausweis befindet
sich noch in der Erstellung und kann zur Besichtigung eingesehen werden.
MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 15
Sicher vermietete Kapitalanlage in Elmshorn
Einfamilienhaus in
gefragter Lage
Sicher vermietetes Einfamilienhaus mit Garage und schönem Garten in gefragter
Wohnlage: Erbaut wurde dieses gemütliche Wohnhaus ca. im Jahre 1961 in
massiver, konventioneller Bauweise auf einem ca. 548 m 2 großen Grundstück
im Süden von Elmshorn.
Objekt-Nr. 200-5436
Wohnfläche ca. 89 m 2
Grundstück ca. 548 m 2
Baujahr 1961
Zimmer 3
Beheizung Gas
EEK
H
Kaufpreis € 169.000,–
Endenergieverbrauch
261,6 kWh/(m 2 a)
MAKRO IMMOBILIEN
Elmshorn Tel. 04121-750 750
Die Gesamtwohnfläche von ca. 89 m 2 verteilt sich auf drei Zimmer. Im Erdgeschoss
befindet sich der Flur mit Garderobe, ein helles Gäste-WC, die Einbauküche
mit Ausgang zur Terrasse und in den schönen Gartens sowie das Wohn-/Esszimmer
mit Kamin und Parkettbodenbelag, welches ein gemütliches und heimeliges
Flair ausstrahlt. Im Dachgeschoss sind das helle Vollbad mit separater Dusche
und Handtuchheizung sowie zwei weitere Wohnräume vorhanden. Diese wurden
freundlich und hell gehalten und werden durch die Fenster mit ausreichend Tageslicht
versorgt. Teilweise sind einige Fenster mit Außenrollläden versehen.
Der Spitzboden sowie der Teilkeller dieses Objektes bieten zusätzlichen Stauraum.
Der Keller ist auch über einen Außeneingang erreichbar, hier wurde die Gaszentralheizung
mit Baujahr um 2003 untergebracht. Seit 2010 wurden regelmäßig
Renovierungen und Modernisierungen durchgeführt. Erneuert sind beispielsweise
diverse Fenster, Dachrinnen, Ausdehnungsgefäß der Heizung, Einbaukühlschrank,
Heizkörper, Dachfirst und die Hofauffahrt. Weiterhin wurden die Bäder, die Elektroinstallation,
die hintere Hauswand und der Kelleraufgang saniert. Die Immobilie
ist seit dem 1. Juli 2010 an die jetzigen Mieter für eine jährliche Nettokaltmiete in
Höhe von 6.420 Euro vermietet.
KAUFOBJEKT
16 MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN
Das Farbkontor
www.farbkontor-zylau.de
Maler- & Anstricharbeiten • Tapezierarbeiten • Innenputzarbeiten • Effektbeschichtungen • Zierprofile
Wandbeläge • Lackier- & Lasurarbeiten • Wisch- & Spachteltechniken • Akustikbeläge
Außenputzarbeiten & Fassadenanstrich u.v.m.
Bürozeiten: Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr; Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
Kontakt: Das Farbkontor • Daimlerstraße 9 • 25337 Elmshorn • Telefon: 04121-2911877 • farbkontor@gmail.com
Altes Thema mit neuer Rechtsprechung:
Schimmel in der
Altbauwohnung
Viele Vermieter kennen das Thema.
Es werden Wohnungen über Jahre
an unterschiedliche Mieter vermietet
und nie gibt es Klagen über Schimmel.
Kaum ist der neue Mieter den
ersten Winter in der Wohnung, zeigen
sich dann an den Außenwänden
Feuchtigkeitserscheinungen, und
es bildet sich Schimmel.
REDAKTION
Auch dann stellt sich immer die Frage,
wer nun „schuld“ ist. Für den Mieter ist
dies immer ein Mangel des Mietobjekts,
und er verlangt vom Vermieter die Beseitigung.
Vermieter verweisen häufig allein
darauf, dass andere Mieter vorher kein
Problem hatten und deshalb der Mieter
falsch lüftet. Leider ist jedoch die Antwort
nicht so einfach, dass man schon
allein deshalb, weil früher andere Mieter
ohne Beschwerden in der Wohnung
gelebt haben, darauf schließen könnte,
dass deshalb der Mieter schuld sei.
Bei von außen eindringender Feuchtigkeit
liegt recht eindeutig ein Mangel vor.
Häufig ist es jedoch nicht so eindeutig,
da in den meisten Fällen sich der Schimmel
deshalb bildet, weil ein schlecht gedämmtes
Haus auf einen unzureichend
heizenden und lüftenden Mieter trifft.
Hierzu ist eine neue Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom
5.12.2018 – VIII ZR 271/17) ergangen.
Es war in der Rechtsprechung bislang
durchaus unterschiedlich behandelt
worden, welche Anforderungen an das
Mietobjekt zu stellen sind.
Der Bundesgerichtshof hat nun diesen
für die Praxis sehr wichtigen Fall
entschieden. Bislang wurde in der
Rechtsprechung teilweise auch dann
ein Mangel angenommen, wenn das
Mietobjekt zwar den Bauvorschriften
zum Zeitpunkt der Errichtung entsprochen
hat, nicht jedoch den heutigen
Normen zur Vermeidung von Schimmel
(z. B. Landgericht Lübeck SchlHA 2018,
170). Der Bundesgerichtshof stellt nunmehr
klar, dass es für die Mangelhaftigkeit
der Mietsache darauf ankommt,
18 MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN
dass das Mietobjekt dem baulichen Zustand
entspricht, dem es im Zeitpunkt
seiner Errichtung entsprechen musste.
Besonders wichtig ist die Feststellung,
dass seine Rechtsprechung zum Mindeststandard
elektrischer Ausstattungen
(NZM 2010, 356) nicht übertragen
werden kann. Danach musste unabhängig
vom Baualter der Betrieb der heute
üblichen Elektrogeräte in der Wohnung
möglich sein, da dies heute auch bei
bescheidenen Verhältnissen jeder Mieter
erwarten dürfte. Die Herausstellung,
dass diese Entscheidung ein Ausnahmefall
ist, dürfte auch für weitere andere
Streitigkeiten über Mängel von
Bedeutung sein.
Gleichwohl dürfte dies nicht ein Ende
der Streitigkeiten über Schimmel bedeuten.
Es ist für den Mieter zwar
schwieriger geworden, jedoch kann
man selbst bei Einhaltung des Wärmeschutzes
noch streiten. Im vorliegenden
Fall hat der BGH auch festgestellt, dass
man das notwendige Heiz- und Lüftungsverhalten
nicht abstrakt generell,
sondern stets konkret ermitteln muss.
In der Praxis dürften Mieter daher weiterhin
schlicht behaupten, dass es nicht
möglich sei, mit zumutbarem Heizen
und Lüften die Wohnung schimmelfrei
zu halten. Es muss dann vom Mieter ein
konkretes Nutzungsverhalten vorgetragen
werden und ggf. mittels Sachverständigen
ermittelt werden, wie gelüftet
werden müsste, damit es nicht zu einer
Schimmelbildung kommt.
hat der Bundesgerichtshof es dementsprechend
für zumutbar gehalten, dass
zwei Personen in einer Wohnung, die
beide jeweils 20 Minuten pro Tag duschen,
dann auch zweimal täglich mit
einer Dauer von jeweils 13–17 Minuten
stoßlüften bzw. dreimal zehn Minuten
stoßlüften oder dreimal querlüften mit
jeweils drei Minuten Dauer müssen. Gerade
Mieter, die für den entsprechenden
Feuchtigkeitsausstoß sorgen, können
sich damit nicht mehr auf angebliche
pauschale Zumutbarkeitsgrenzen wie
zweimal täglich zehn Minuten Stoßlüften
berufen. Insgesamt nimmt der BGH
erst dann eine Unzumutbarkeit des
Lüftens an, wenn sie den Mindeststandard
des zeitgemäßen Wohnens unzumutbar
überschreiten würde. Gerade
diese Formulierung wird als Maßstab
heranzuziehen sein und damit die Lage
für Vermieter auch in diesem Punkt
verbessern.
Ein weiterer Konfliktfall kann zudem
noch drohen, wenn die alte Wohnung
neue Fenster erhalten hat. Ältere Fenster
haben einen deutlich höheren Luftaustausch,
der heute zwecks Energieeinsparung
gerade nicht mehr gewollt ist.
Dies kann jedoch die Schimmelbildung
mangels Luftaustausch gerade im Bereich
der Fensterlaibung begünstigen.
Bei solchen Objekten empfiehlt es sich,
mit dem Mieter schon im Mietvertrag
zu vereinbaren, dass in höherem Maße
gelüftet und die Wohnung ausreichend
beheizt werden muss.
häufig, dass sie nicht haben erkennen
können, in welchem Umfang sie hätten
heizen und lüften müssen. Eine solche
Information kann selbstverständlich
auch noch nach Vertragsschluss nachgeholt
werden. Insbesondere nach der
ersten Anzeige von Schimmel sollte
man den Mieter entsprechend belehren.
Als Fazit dieser insgesamt erfreulichen
Entscheidung ist festzuhalten,
dass endlich die übersteigerten Anforderungen
vieler Instanzgerichte an die
Bausubstanz nicht mehr aufrechterhalten
werden können. Es bleiben aber
nach wie vor Streitfragen offen, und die
richtige Reaktion auf eine solche Mängelanzeige
ist entscheidend, um seine
Rechte erfolgreich durchzusetzen. Hierzu
beraten wir Sie sehr gerne.
TRISKATIS & KOLLEGEN
Lindenstraße 19-21
25421 Pinneberg
Telefon: 04101 / 2108-0
Telefax: 04101 / 2108-30
E-Mail: office@kanzlei-pinneberg.de
Auch hier hilft jedoch die Entscheidung
des BGH. Zunächst stellt er fest,
was eigentlich selbstverständlich sein
müsste, jedoch von den Gerichten gerne
verkannt wurde: Besonders feuchtigkeitsintensive
Vorgänge wie zum
Beispiel Duschen und Kochen, führen
dazu, dass man die hierdurch entstandene
Feuchtigkeit auch gleich durch
intensives Lüften abführen muss. So
Eine Information über das notwendige
Heiz- und Lüftungsverhalten empfiehlt
sich auch weiterhin. Insbesondere, wenn
man sich nicht nur gegen die Mangelbeseitigungsklage
des Mieters wehrt,
sondern seinerseits z. B. nach Rückgabe
der Wohnung Schadensersatz haben
will, sollte man den Einwand entkräften
können, dass die Mieter kein Verschulden
treffen würde. Diese behaupten
Dr. Steffen Böhm-Rupprecht Fachanwalt
für Miet- und WEG-Recht
MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 19
Naherholung direkt vor der Haustür in Schenefeld
Gepflegtes
Einfamilienhaus mit
Schwimmbad
EXKLUSIV
VORGESTELLT
Objekt-Nr. 205-5400
Wohnfläche ca. 142,3 m 2
Grundstück ca. 556 m 2
Baujahr 1979
Zimmer 5,5
Beheizung Gas
EEK
E
Kaufpreis € 525.000,–
Endenergieverbrauch
157 kWh/(m 2 a)
MAKRO IMMOBILIEN
Pinneberg Tel. 04101-814 59 50
www.makro-immobilien.de
Dieses gepflegte Einfamilienhaus wurde 1979 in massiver Bauweise erbaut. Eine
kleine Grüninsel innerhalb der Ringstraße bietet Naherholung direkt vor der Haustür.
Die Immobilie verfügt über eine großzügige Wohnfläche von ca. 142 m 2 und erstreckt
sich über zwei Ebenen. Der Vollkeller bietet zusätzlich eine Nutzfläche von ca. 95 m 2 .
Besonders hervorheben lässt sich der Wellnessbereich inklusive Sauna und Schwimmbecken
im Untergeschoss. Der Pool wird aktuell vom Eigentümer nicht genutzt, eine
sparsame Warmwasseraufbereitung ist durch die Solarthermieanlage auf dem Dach
gegeben. Die Räume im Erdgeschoss präsentieren sich äußerst großzügig und hell.
Der Wohnbereich geht direkt von dem weitläufigen Eingangsbereich ab und schafft
mit einer großen Fensterfront ideale Lichtverhältnisse. In den Wintertagen sorgt der
offene Kamin für wohlige Gemütlichkeit. Als Bodenbelag wurde hier ein klassisches
Stäbchenparkett gewählt. Die nach Süden ausgerichtete Terrasse ist durch ein Schiebetürelement
zu betreten. Die hochwertige, weiße Einbauküche wurde modern gestaltet
und mit einer Kochinsel und großer Staufläche für Küchengeräte ausgestattet. Im
Erdgeschoss können weiter ein Büro und ein hell gefliestes Gäste-WC genutzt werden.
Im Obergeschoss befinden sich insgesamt vier Schlafzimmer sowie ein helles Vollbad
mit hochwertigen Natursteinfliesen und bodentiefen Fensterelementen.
Im Rahmen einer umfassenden Renovierung im Jahr 2002 wurden im gesamten
Gebäude die Innentüren, die Holztreppe sowie die Heizung erneuert. Ausreichend Stauraum
bieten der Dachboden und der Vollkeller.
MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 21
www.makro-immobilien.de
Attraktive Kapitalanlage in Appen
Kleines, schmuckes
Mehrfamilienhaus
Objekt-Nr. 205-4897
Wohnfläche ca. 175 m 2
Grundstück ca. 550 m 2
Baujahr ca. 1900
Zimmer 6
Beheizung Gas
EEK
F
Kaufpreis € 275.000,–
Endenergieverbrauch
185 kWh/(m 2 a)
MAKRO IMMOBILIEN
Pinneberg Tel. 04101-814 59 50
Zum Verkauf kommt dieses kleine, aber schmucke Mehrfamilienhaus aus dem
ungefähren Baujahr 1900. Das derzeit noch 2.079 m 2 große Grundstück wird
vom Verkäufer geteilt und das Gebäude behält ein ca. 550 m 2 großes Grundstück.
Das massiv gemauerte Haus mit einem Satteldach bedeckt mit Schiefertafeln
verfügt über vier vermietete Wohneinheiten, die unterschiedliche, aber
gepflegte Ausstattungszustände aufweisen.
Im Erdgeschoss dieser Immobilie befinden sich zwei Wohnungen mit jeweils
eigenen Eingängen. Die ca. 73 m 2 große 2,5-Zimmer-Wohnung liegt teilweise in
einem Anbau aus den Sechzigerjahren. Sie besticht durch die Dielenfußböden in
einigen Zimmern und der in ca. 2008 renovierten Küche sowie im Vollbad. Hier
befindet sich neben dem Waschmaschinenanschluss auch eine Brötje-Therme
aus 2007, die diese Wohneinheit beheizt, das Warmwasser liefert und zudem die
beiden Dachgeschosswohnungen mit Wärme versorgt. Eine Junkers-Heizung von
1999 erwärmt die andere, 52 m 2 große 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss, deren
Renovierung in der nächsten Zeit ansteht. Die beiden kleinen Wohnungen unter
dem Dach, die auch über einen eigenen Hauseingang verfügen, bieten jeweils ca.
25 m 2 Wohnfläche, sodass insgesamt ca. 175 m 2 Wohnfläche vermietet sind.
Die erzielte Kaltmiete für alle vier Wohnungen beläuft sich zurzeit auf 16.104 Euro
p.a. Eine Erhöhung auf insgesamt 16.825 Euro sollte realisierbar sein, sodass eine
Rendite unter Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten und der nicht umlagefähigen
Kosten bei über vier Prozent möglich ist.
KAUFOBJEKT
22 MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN
Für jedes Zuhause.
Der passende Schutz.
Die ERGO Wohngebäudeversicherung sichert Ihr Zuhause leistungsstark
ab – mit Haus-zurück-Garantie und flexiblen Bausteinen.
Generalagentur
Frank Lange
Versicherungsfachmann
(IHK)
Sibirien 6f
25335 Elmshorn
Tel 0162 2060677
frank.lange@ergo.de
www.frank-lange.ergo.de
MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 23
In eigener Sache:
Der erste Immobilienmarktbericht
für den
Kreis Pinneberg –
coming soon!
In Großstädten und Ballungsgebieten
sind jährlich erscheinende Wohnmarktberichte
längst gängige Praxis. Bislang ist
der Landkreis Pinneberg seinen Marktteilnehmern
diese Art von umfassendem Marktüberblick
schuldig geblieben. Das wollen wir ändern und
haben uns in den letzten Wochen intensiv mit der
Thematik beschäftigt. Unseren exklusiven Kunden
bieten wir an dieser Stelle schon heute als Vorgeschmack
einen kleinen Auszug in komprimierter Form.
Sven P. Stein, Geschäftsleitung
Tel. 04121-750 750
REDAKTION
24 MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN
Kreis Pinneberg ist beliebt
Der Kreis Pinneberg gehört zum sogenannten Hamburger
Speckgürtel. Die Nähe und eine optimale verkehrstechnische
Anbindung zur Metropole, verbunden mit einer hohen
Lebensqualität und guten Infrastruktur sorgt für eine große
Beliebtheit bei seinen Bewohnern. Tendenz steigend.
Gerade Familien suchen neben dem ländlichen Charme
auch moderate Immobilienpreise. Laut Statistikamt Nord
zog es 2017 rund 30.000 Hamburger ins Umland. Knapp
6.000 von ihnen wählten den Landkreis Pinneberg. Dieser
Boom hält an, und die Kurve der Bevölkerungsentwicklung
verläuft wie bereits seit Jahren, kontinuierlich aufwärts.
Hinzu kommt: Fast alle Kommunen planen oder erschließen
Neubaugebiete.
Wir haben den Kreis Pinneberg samt seiner zehn größten
Gemeinden näher unter die Lupe genommen. Dazu gehören
Barmstedt, Elmshorn, Uetersen, Wedel, Tornesch, Pinneberg,
Quickborn, Rellingen, Halstenbek und Schenefeld. In
ausführlichen Beschreibungen und übersichtlichen Grafiken
erläutern wir, wie es um den Wohnmarkt Kreis Pinneberg
bestellt ist.
Ausblick Wohnmarktbericht
Wie hat sich der Wohnungsmarkt seit 2009 entwickelt?
Und wie stehen die Prognosen für die Zukunft? Mit welchen
Preisen können Sie für Ihre Immobilie rechnen? Was wird
Wohnen zukünftig kosten? Welche Wohnlagen gehören zu
den Toplagen, welche zu den weniger guten Lagen.
Einblick Immobilienpreise
Seit 2009 kennen die Preise nur einen Pfadverlauf: konsequent
steigend. Sowohl die Mietpreise als auch die Verkaufspreise
für Häuser haben sich in den letzten zehn Jahren um
ein Vielfaches erhöht. So kletterten die Kaufpreise für Häuser
im Kreis Pinneberg um 79 Prozent (Neubau) und 73 Prozent
(Bestandsimmobilie). Bei der Miete verläuft die Kurve etwas
weniger steil. Hier liegen die Zuwächse bei 39 Prozent (Neubau)
und 27 Prozent (Bestandsimmobilie).
Der gesamte Bericht erscheint im zweiten Quartal 2020.
Die Grundlage unseres Marktberichtes bilden zum einen
Erfahrungen und Erkenntnisse aus über 20 Jahren eigener
Markttätigkeit sowie valide Daten des renommierten Hettenbach
Instituts, einem unabhängigen Analysehaus und dem
Statistikamt Nord.
Wo bestellen?
Sichern Sie sich heute schon Ihr persönliches Exemplar
in gedruckter oder digitaler Form.
MAKRO IMMOBILIEN:
Tel. 04121-750 750, E-Mail: info@makro-immobilien.de
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website
www.makro-immobilien.de
Gleichzeitig wird der Frage nachgegangen, ob sich die
Investition in Immobilien als Kapitalanlage heute überhaupt
noch lohnt. Wie entwickelt sich die Rendite? Seit
vielen Jahren gilt dieser Weg als bewährte Methode, Vermögen
aufzubauen – mindestens aber, es zu sichern. Gern
wird hier vom sogenannten Betongold gesprochen. Unsere
Prognosen basieren zudem auf Kenntnissen und Daten
sämtlicher genehmigten und geplanten Bauprojekte, die in
den kommenden Jahren fertiggestellt werden.
MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 25
25
DESIGNER-KÜCHEN & ERSTKLASSIGE BERATUNG
Vorab Küchenaufmaß ohne
Kosten und Verpflichtung!
Wir sehen uns
BEI UNS!
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 10.00 – 19.00 Uhr, Samstag: 9.30 Uhr – 16.00 Uhr
Rampskamp 58 · 35337 Elmshorn Tel. 0 41 21 / 43 83 01 · Fax 43 83 02
www.kuechentreff-elmshorn.de
www.makro-immobilien.de
3-Zimmer-Wohnung in Pinneberger Quellental
Attraktive Etagenwohnung
mit Tiefgaragenstellplatz
Diese ca. 91 m 2 große Wohnung befindet sich in äußerst attraktiver Lage im Pinneberger
Quellental. Zum S-Bahnhof sind es keine 500 Meter zu Fuß und auch ein
EDEKA Markt, Apotheken, weitere Einzelhändler wie auch Arztpraxen befinden
sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Der Anschluss an die Metropole Hamburg
per Auto ist durch die naheliegende A23 und durch die Landstraße Schenefeld
Elmshorn gewährleistet.
Die 3-Zimmer-Wohnung liegt im sechsten Obergeschoss dieser kürzlich energetisch
sanierten Wohnanlage und ist bequem über einen Personenaufzug zu
erreichen. Man betritt die Wohnung über einen kleinen Flur mit Platz für eine Garderobe.
Von hier gehen ein kleiner Abstellraum und die Küche ab. Die Einbaumöbel
wie auch Cerankochfeld, Kühlschrank und Geschirrspüler sind ca. zehn Jahre alt.
Von der Küche aus gelangt man auf den Balkon auf der Ostseite der sich, wie auch
der zur Westseite gelegene Balkon über die gesamte Wohnungsbreite streckt. In
dem ca. 33 m 2 großen Wohnzimmer kann bequem Ihre Einrichtung untergebracht
werden. Dahinter schließt sich ein Flur an, der die beiden Schlafzimmer und
Bäder geschickt vom Wohnbereich abtrennt. Das große Duschbad wurde in ca.
2010 renoviert. Hier findet man eine Eckdusche mit Echtglasabtrennung, Handtuchheizkörper
und den Waschmaschinenanschluss. Die Wohnung verfügt über
elektrische Rollläden und Plissees vor den Fenstern, Terracottafliesen in Bädern,
Küche und Flur sowie Teppichboden in den übrigen Zimmern. Sie macht einen
außerordentlich gepflegten Eindruck. Ein Abstellraum im Hochparterre und ein
Tiefgaragenstellplatz runden dieses attraktive Angebot ab.
Objekt-Nr. 205-5485
Wohnfläche ca. 91 m 2
Objekttyp Etagenwohnung
Baujahr 1978
Zimmer 3
Beheizung Fernwärme
EEK
C
Kaufpreis € 235.000,–
Endenergieverbrauch
97 kWh/(m 2 a)
MAKRO IMMOBILIEN
Pinneberg Tel. 04101- 814 59 50
KAUFOBJEKT
MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 27
www.makro-immobilien.de
Etagenwohnung in Pinneberg-Süd
Kapitalanlage mit optimaler
Verkehrsanbindung
Im siebten Obergeschoss einer 1969 erbauten Wohnanlage in Pinneberg-Süd
befindet sich diese vermietete 2-Zimmer-Wohnung in kurzer Distanz zum
S-Bahnhof Thesdorf sowie zur A23. Auch Nahversorger, Ärzte, Kindergärten und
Schulen liegen in unmittelbarer Nähe.
Objekt-Nr. 205-5204
Wohnfläche ca. 57 m 2
Baujahr 1969
Zimmer 2
Beheizung Fernwärme
EEK
D
Kaufpreis € 110.000,–
Endenergieverbrauch
133,5 kWh/(m 2 a)
MAKRO IMMOBILIEN
Pinneberg Tel. 04101- 814 59 50
Die rund 57 m 2 Wohnfläche verteilen sich auf ein helles Wohnzimmer, ein Schlafzimmer,
ein hell gefliestes Wannenbad, einen Flur und eine Küche mit Einbaumöbeln,
Herd und Spüle. Durch einen Teildurchbruch in der Wand zwischen Küche
und Flur sind die Räume offen und hell gestaltet. Im Flur findet ein kleiner Tisch
Platz. Praktische Abstellfläche bietet neben dem Bodenraum eine Abstellkammer
in der Wohnung. Ein Balkon in Südausrichtung sowie ein Außenstellplatz vor dem
Gebäude runden das Angebot ab. Die Wohnräume sind mit Laminat ausgelegt.
Flur, Küche und Bad sind gefliest. Die Fenster wurden zwischen 2013 und 2015
ausgetauscht. Neben gemeinschaftlich genutzten Wasch- und Trockenräumen
gibt es einen Fahrradkeller, der praktischerweise auch von außen über eine Rampe
zugänglich ist.
Das Mietverhältnis besteht seit knapp drei Jahren ungekündigt. Derzeit werden
jährliche Nettomieteinnahmen in Höhe von 5.400 Euro erzielt. Aktuell beträgt das
monatliche Wohngeld 299 Euro, wovon ca. 2,69 Euro auf den Erbbauzins entfallen
und 85,50 Euro der Instandhaltungsrücklage zugeführt werden. Die umlagefähigen
Nebenkosten betragen rund 174 Euro.
KAUFOBJEKT
28 MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN
Einmalige Gelegenheit in Pinneberg
Exklusive
Penthousewohnung
EXKLUSIV
VORGESTELLT
Objekt-Nr. 205-5362
Wohnfläche ca. 133,2 m 2
Objekttyp Penthouse
Baujahr 2016
Zimmer 4
Beheizung Wärmepumpe
EEK A+
Kaufpreis € 500.000,–
Endenergieverbrauch
13,2 kWh/(m 2 a)
MAKRO IMMOBILIEN
Pinneberg Tel. 04101- 814 59 50
www.makro-immobilien.de
Die hier angebotene exklusive und einmalige Penthousewohnung mit vier Zimmern
und Dachterrasse wurde in 2016 fertiggestellt. Neben einem weiträumigen
Wohnzimmer und drei Schlafzimmern bietet diese Wohnung zwei Duschbäder mit
hochwertiger Ausstattung und eine offene Küche.
In der modernen Küche sind weiße Hochglanzeinbauten, eine Arbeitsplatte aus
Echtholz, Elektrogeräte von Miele und ein Neff-Cerankochfeld verbaut. Beide Bäder
der Wohnung sind mit ebenerdigen Duschen mit Echtglasabtrennung und exklusiven
Fliesen ausgestattet. Sollte außerdem eine Badewanne gewünscht sein, verfügt das
Hauptbad über ausreichend Platz dafür.
Zusätzlich zu einem Hauswirtschafts-/Abstellraum steht der Spitzboden ausschließlich
den Bewohnern des Penthouses zur Verfügung. Ein Carport-Stellplatz mit
zugehörigem Geräteschuppen vor dem Gebäude rundet das Angebot ab. Die Gesamtwohnfläche
beträgt rund 133 m 2 . Ein besonderes Extra ist die Dachterrasse, die das
Apartment von drei Seiten umgibt und von mehreren Zimmern aus betreten werden
kann. So können Sie von morgens bis abends die Sonne genießen!
Einzigartig an diesem Angebot ist die Möglichkeit, mit dem Fahrstuhl direkt in die
barrierefreie Wohnung zu fahren. Selbstverständlich gibt es außerdem eine Wohnungstür,
durch die man ins gepflegte Treppenhaus gelangt. Die Wohnung ist mit
einem Lüftungssystem, elektrischen Rollläden, abschließbaren Fenstergriffen sowie
einer Fußbodenheizung ausgestattet. Diese wird mithilfe einer Wärmepumpe betrieben,
die ausschließlich dieser Wohnung zur Verfügung steht.
Aktuell beträgt das monatliche Wohngeld 346,06 Euro.
MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 31
Moderner Wohnkomfort in Tornesch
Neuwertige
Eigentumswohnung
mit Balkon
EXKLUSIV
VORGESTELLT
32 MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN
Objekt-Nr. 200-5182
Wohnfläche ca. 83,6 m 2
Baujahr 2017
Zimmer 3
Beheizung Fernwärme
EEK
B
Kaufpreis € 259.000,–
Endenergieverbrauch
65,7 kWh/(m 2 a)
MAKRO IMMOBILIEN
Elmshorn Tel. 04121-750 750
www.makro-immobilien.de
Sichern Sie sich mit dieser Immobilie modernen Wohnkomfort in einer neuwertigen
3-Zimmer-Wohnung im Staffelgeschoss absolut zentrumsnah in Tornesch. Die
Wohnanlage mit insgesamt elf Einheiten wurde im Jahr 2017 in Massivbauweise
auf einem Grundstück mit ca. 1.445 m 2 erbaut.
Unser Wohnungsangebot umfasst zwei Schlafräume, ein großes Wohn-Esszimmer
mit offener Einbauküche, ein Duschbad und einen kleinen Abstellraum. Die Wohnfläche
erstreckt sich insgesamt auf ca. 83 m 2 , die Dachterrasse mit ca. 13 m 2 wurde mit
einem Viertel berücksichtigt. Bodentiefe Fensterelemente im Wohnzimmer sorgen für
lichtdurchflutete Räume. Die zeitlose Nobilia-Einbauküche verfügt über Bosch-Geräte
und Induktionskochfeld. Für die Bodenbeläge wurde durchweg moderner Vinylboden
in Holzplankenoptik gewählt. Die Fußbodenheizung sorgt für eine angenehme Temperierung
der Raumluft. Das Duschbad mit bodentiefer Dusche und Unterputzarmatur,
Handtuchwärmer und wandhängendem WC erhielt helle Sanitärelemente und einen
hellen Fliesenbodenbelag im Großformat.
Das monatliche Wohngeld beträgt zurzeit ca. 257 Euro davon sind ca. 144 Euro auf
den Mieter umlegbar. Die freie Übergabe macht das Angebot sowohl für Selbstnutzer
als auch für Kapitalanleger attraktiv. Die derzeit nachhaltig erzielbare Mieteinnahme ist
mit 11 Euro pro m 2 anzusetzen. Ein eigener Kellerraum und Pkw-Stellplatz sind dem
Angebot zugehörig. Die Wohnung im zweiten Obergeschoss kann bequem mit einem
Fahrstuhl erreicht werden.
MAKRO IMMOBILIEN MAGAZIN 33
www.makro-immobilien.de
Moderne Doppelhaushälfte in Pinneberg
Großzügiger Wohnkomfort
in ruhiger Lage
In dieser ruhigen Wohnstraße von Pinneberg-Nord bieten wir Ihnen eine
moderne und massiv gebaute Doppelhaushälfte an. Das im Jahre 2001 fertiggestellte
Haus verfügt über vier zu nutzende Ebenen mit insgesamt ca. 120 m 2
Wohnfläche und ca. 54 m 2 Nutzfläche.
Objekt-Nr. 205-5562
Wohnfläche ca. 120 m 2
Grundstück ca. 245 m 2
Baujahr 2001
Zimmer 5
Beheizung Fernwärme
EEK
B
Kaufpreis € 415.000,–
Endenergieverbrauch
74 kWh/(m 2 a)
MAKRO IMMOBILIEN
Pinneberg Tel. 04101-814 59 50
Während die Außenwände Stein auf Stein mit 12 cm gedämmt und verklinkert
sind, besteht das Kellergeschoss aus wasserundurchlässigen Stahlbetonwänden.
Selbstverständlich trennt die beiden Haushälften ein doppelschaliges Mauerwerk
mit entsprechender akustischer Dämmung. Die weißen Kunststofffenster verfügen
über eine gute Isolierverglasung mit einem K-Wert von 1,3. Die Aufteilung der Wohnfläche
in Erd-, Dachgeschoss und Spitzboden lässt keine Wünsche offen. Im Erdgeschoss
befinden sich neben dem Gäste-WC mit Dusche ein geräumiger Flur, das
Wohnzimmer mit Zugang zur südlich ausgerichteten Terrasse und die schmucke
Küche, die neben einer vollständigen Einrichtung zudem ausreichend Platz für einen
Esstisch mit Stühlen bietet.
Im Dachgeschoss dieser gepflegten Doppelhaushälfte stehen dem neuen Eigentümer
drei Schlafzimmer und ein Vollbad mit separater Dusche zur Verfügung. Abschließend
wurde kurz nach Fertigstellung des Gebäudes auch noch der Spitzboden
ordnungsgemäß ausgebaut und bietet auf ca. 17 m 2 großzügigen Wohnkomfort.
Sämtliche Wohn- und Schlafzimmer sind mit Laminat ausgestattet, während die
Küche und Sanitärräume gefliest sind. Die Terrasse wurde vor Kurzem neu gepflastert.
Abgerundet wird das Angebot mit einem Carport und einem Gartenhäuschen.
KAUFOBJEKT
34 MAGAZIN MAKRO IMMOBILIEN
Das beste Marketing
für Ihre Immobilie
Immobilienbewertung – zuverlässig
mit dem Marktführer in Elmshorn
& im Kreis Pinneberg
2020 WIEDER
AUSGEZEICHNET
BÜRO ELMSHORN
Ramskamp 17 • 25337 Elmshorn
Tel.: 04121 - 750 750
E-Mail: info@makro-immobilien.de
BÜRO PINNEBERG
Damm 6 • 25421 Pinneberg
Tel.: 04101 - 814 59 50
E-Mail: pinneberg@makro-immobilien.de
www.makro-immobilien.de
IMPRESSUM
Herausgeber und V.i.S.d.P. MAKRO IMMOBILIEN • Albrecht GbR • Ramskamp 17
25337 Elmshorn • www.makro-immobilien.de • Tel.: 04121 - 750 750
Konzept, Realisierung, Anzeigen arebo Design GmbH • www.arebo-design.de
Fotos MAKRO IMMOBILIEN, freepik, Pixaybay, Adobe Stock
Druck PerCom Druck und Vertriebsgesellschaft mbH
Auflage 100.000 Exemplare
Das MAKRO IMMOBILIEN Magazin erscheint bis zu viermal jährlich. Die redaktionellen
Inhalte wurden sorgfältig erarbeitet. Dennoch wird für die Richtigkeit
der Angaben, Hinweise und Ratschläge sowie für eventuelle Druckfehler keine
Haftung übernommen. Die Wiederverwendung des Inhalts ist nur mit schriftlicher
Zustimmung des Verlags gestattet. Eine Haftung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Informationen (Daten, Beschreibung) zu den Immobilienangeboten
sowie Verfügbarkeit der beworbenen Immobilien ist ausgeschlossen.
Alle Rechte vorbehalten. Der Nachdruck, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche
Einwilligung des Herausgebers untersagt.
„Wir beantworten
Ihre Fragen!“
Finanzierungsgalerie Nord GmbH
Steindamm 86
25337 Elmshorn
mail@finanzierungsgalerie.de
www.finanzierungsgalerie.de