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Das Mitteilungsheft ist das amtliche Organ des ... - sportverbund.de

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Durchführungsbestimmungen zur Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzordnung <strong><strong>de</strong>s</strong> SSVB<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Diese Bestimmungen gelten als Ergänzung und Präzisierung zur Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzordnung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> SSVB und regeln die Verfahrensweise <strong>de</strong>r Finanzarbeit im SSVB.<br />

1.2 Sie wer<strong>de</strong>n vom Präsidium <strong><strong>de</strong>s</strong> SSVB mit einfacher Mehrheit beschlossen und in Kraft<br />

gesetzt.<br />

2 Abrechnungen<br />

2.1 Für alle Abrechnungen gelten generell die in <strong>de</strong>r Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzordnung <strong><strong>de</strong>s</strong> SSVB angegebenen<br />

Richtlinien und Beträge. Kein Gremium (Kreis- o<strong>de</strong>r Bezirksvorstän<strong>de</strong>, Ausschüsse etc.) <strong>ist</strong><br />

berechtigt, an<strong>de</strong>re Beschlüsse zu fassen.<br />

2.2 Die Geschäftsstelle <strong>ist</strong> berechtigt, alle Abrechnungen, die nicht <strong>de</strong>r gültigen Finanzordnung<br />

entsprechen, zurückzuweisen.<br />

2.3 Bei allen Abrechnungen <strong>de</strong>r KV / BV und von Beratungen / Veranstaltungen sind zwei<br />

Unterschriften erfor<strong>de</strong>rlich (Vorsitzen<strong>de</strong>r + Stellvertreter / Schatzme<strong>ist</strong>er / Verantwortlicher).<br />

2.4 Aus allen Abrechnungen muss folgen<strong><strong>de</strong>s</strong> klar ersichtlich sein:<br />

- Art und Teilnehmer <strong>de</strong>r Veranstaltung<br />

- genaue Angaben zu Empfänger (Name, Anschrift), Datum, Grund, Höhe <strong>de</strong>r Auszahlung<br />

und Unterschrift<br />

- bei Zahlungen an Schiedsrichter zusätzlich die Lizenz-Nr.<br />

- bei Auszahlungen an „sich selbst“ <strong>ist</strong> immer eine zweite Unterschrift und Name erfor<strong>de</strong>rlich<br />

(bei Staffelleitern <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Jugend- /Spielwart)<br />

2.5 Bei Einzelquittungen erhält <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r <strong>das</strong> Geld zahlt, <strong>das</strong> Original, <strong>de</strong>r Empfänger <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Gel<strong><strong>de</strong>s</strong> die Durchschrift.<br />

2.6 Alle Einzelabrechnungen sind maximal 4 Wochen nach <strong>de</strong>r stattgefun<strong>de</strong>nen Maßnahme in<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsstelle abzurechnen.<br />

2.7 Abrechnungen von Vorschüssen für <strong>das</strong> 1. Halbjahr sind bis 30.06. <strong><strong>de</strong>s</strong> Jahres in <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsstelle abzurechnen.<br />

2.8 Alle Abrechnungen für <strong>das</strong> laufen<strong>de</strong> Jahr müssen incl. <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Rücküberweisung<br />

an <strong>de</strong>n SSVB bis spätestens 20.12. <strong><strong>de</strong>s</strong> Jahres erfolgen.<br />

2.9 Je<strong>de</strong>r Abrechnung mit mehreren Belegen <strong>ist</strong> ein Deckblatt mit <strong>de</strong>r Aufl<strong>ist</strong>ung und <strong>de</strong>n<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Summen <strong>de</strong>r Einnahmen und Ausgaben beizulegen – Formblatt 1<br />

3 Belege<br />

3.1 Einnahme- und Ausgabebelege sind getrennt voneinan<strong>de</strong>r aufzuführen.<br />

3.2 Für je<strong>de</strong>n ausgezahlten Betrag muss ein entsprechen<strong>de</strong>r Beleg (Quittung, Rechnung,<br />

Unterschriftenl<strong>ist</strong>e) vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.3 Belege und Empfangsbestätigungen können nicht „i. A.“ o<strong>de</strong>r „i. V.“ abgezeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4 Für Porto <strong>ist</strong> zum Briefmarkenbeleg eine entsprechen<strong>de</strong> Versandl<strong>ist</strong>e erfor<strong>de</strong>rlich. – Formular<br />

2. Es gelten die aktuellen Portogebühren.<br />

3.5 Telefonkosten, soweit sie nicht in Pauschalen für einen festgelegten Personenkreis erfasst<br />

sind, müssen einzeln aufgel<strong>ist</strong>et und mit Angaben zu Gesprächspartner und Grund versehen<br />

sein. – Formular 3<br />

3.6 Telefonpauschalen wer<strong>de</strong>n vom Präsidium beschlossen.<br />

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