Das Mitteilungsheft ist das amtliche Organ des ... - sportverbund.de
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Durchführungsbestimmungen zur Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzordnung <strong><strong>de</strong>s</strong> SSVB<br />
1 Einleitung<br />
1.1 Diese Bestimmungen gelten als Ergänzung und Präzisierung zur Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzordnung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> SSVB und regeln die Verfahrensweise <strong>de</strong>r Finanzarbeit im SSVB.<br />
1.2 Sie wer<strong>de</strong>n vom Präsidium <strong><strong>de</strong>s</strong> SSVB mit einfacher Mehrheit beschlossen und in Kraft<br />
gesetzt.<br />
2 Abrechnungen<br />
2.1 Für alle Abrechnungen gelten generell die in <strong>de</strong>r Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzordnung <strong><strong>de</strong>s</strong> SSVB angegebenen<br />
Richtlinien und Beträge. Kein Gremium (Kreis- o<strong>de</strong>r Bezirksvorstän<strong>de</strong>, Ausschüsse etc.) <strong>ist</strong><br />
berechtigt, an<strong>de</strong>re Beschlüsse zu fassen.<br />
2.2 Die Geschäftsstelle <strong>ist</strong> berechtigt, alle Abrechnungen, die nicht <strong>de</strong>r gültigen Finanzordnung<br />
entsprechen, zurückzuweisen.<br />
2.3 Bei allen Abrechnungen <strong>de</strong>r KV / BV und von Beratungen / Veranstaltungen sind zwei<br />
Unterschriften erfor<strong>de</strong>rlich (Vorsitzen<strong>de</strong>r + Stellvertreter / Schatzme<strong>ist</strong>er / Verantwortlicher).<br />
2.4 Aus allen Abrechnungen muss folgen<strong><strong>de</strong>s</strong> klar ersichtlich sein:<br />
- Art und Teilnehmer <strong>de</strong>r Veranstaltung<br />
- genaue Angaben zu Empfänger (Name, Anschrift), Datum, Grund, Höhe <strong>de</strong>r Auszahlung<br />
und Unterschrift<br />
- bei Zahlungen an Schiedsrichter zusätzlich die Lizenz-Nr.<br />
- bei Auszahlungen an „sich selbst“ <strong>ist</strong> immer eine zweite Unterschrift und Name erfor<strong>de</strong>rlich<br />
(bei Staffelleitern <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Jugend- /Spielwart)<br />
2.5 Bei Einzelquittungen erhält <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r <strong>das</strong> Geld zahlt, <strong>das</strong> Original, <strong>de</strong>r Empfänger <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Gel<strong><strong>de</strong>s</strong> die Durchschrift.<br />
2.6 Alle Einzelabrechnungen sind maximal 4 Wochen nach <strong>de</strong>r stattgefun<strong>de</strong>nen Maßnahme in<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsstelle abzurechnen.<br />
2.7 Abrechnungen von Vorschüssen für <strong>das</strong> 1. Halbjahr sind bis 30.06. <strong><strong>de</strong>s</strong> Jahres in <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsstelle abzurechnen.<br />
2.8 Alle Abrechnungen für <strong>das</strong> laufen<strong>de</strong> Jahr müssen incl. <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Rücküberweisung<br />
an <strong>de</strong>n SSVB bis spätestens 20.12. <strong><strong>de</strong>s</strong> Jahres erfolgen.<br />
2.9 Je<strong>de</strong>r Abrechnung mit mehreren Belegen <strong>ist</strong> ein Deckblatt mit <strong>de</strong>r Aufl<strong>ist</strong>ung und <strong>de</strong>n<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Summen <strong>de</strong>r Einnahmen und Ausgaben beizulegen – Formblatt 1<br />
3 Belege<br />
3.1 Einnahme- und Ausgabebelege sind getrennt voneinan<strong>de</strong>r aufzuführen.<br />
3.2 Für je<strong>de</strong>n ausgezahlten Betrag muss ein entsprechen<strong>de</strong>r Beleg (Quittung, Rechnung,<br />
Unterschriftenl<strong>ist</strong>e) vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
3.3 Belege und Empfangsbestätigungen können nicht „i. A.“ o<strong>de</strong>r „i. V.“ abgezeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />
3.4 Für Porto <strong>ist</strong> zum Briefmarkenbeleg eine entsprechen<strong>de</strong> Versandl<strong>ist</strong>e erfor<strong>de</strong>rlich. – Formular<br />
2. Es gelten die aktuellen Portogebühren.<br />
3.5 Telefonkosten, soweit sie nicht in Pauschalen für einen festgelegten Personenkreis erfasst<br />
sind, müssen einzeln aufgel<strong>ist</strong>et und mit Angaben zu Gesprächspartner und Grund versehen<br />
sein. – Formular 3<br />
3.6 Telefonpauschalen wer<strong>de</strong>n vom Präsidium beschlossen.<br />
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