Das Mitteilungsheft ist das amtliche Organ des ... - sportverbund.de
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Mitteilungen <strong>de</strong>r Geschäftsstelle<br />
Spielbetrieb<br />
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die lt. Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>spielordnung Pkt. 17.12. vorgeschriebene,<br />
aber lei<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Vergangenheit nicht immer eingehaltene Verfahrensweise im Umgang mit Protesten<br />
hinweisen:<br />
„Proteste können von <strong>de</strong>n beteiligten Vereinen (*) innerhalb von 14 Tagen seit Kenntnis <strong>de</strong>r<br />
mit <strong>de</strong>m Protest zurückliegen<strong>de</strong>n Tatsachen beim Staffelleiter eingelegt wer<strong>de</strong>n. Sofern ein Protest<br />
im Spielberichtsbogen nicht vermerkt wur<strong>de</strong>, kann ein Protest nachträglich nur erhoben wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn neue Tatsachen bekannt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Eintragung in <strong>de</strong>n Spielberichtsbogen durch <strong>de</strong>n<br />
Schiedsrichter verhin<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>.“<br />
(*) Unter Verein <strong>ist</strong> <strong>de</strong>r außenvertretungsberechtigte Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>/<br />
Vorstandsmitglied entsprechend <strong>de</strong>r Satzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Vereins gemeint – also we<strong>de</strong>r ein<br />
Mannschaftsmitglied noch <strong>de</strong>r Trainer <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Mannschaft !!<br />
Alle im Spielbetrieb stehen<strong>de</strong>n Mannschaften sowie die Staffelleiter wer<strong>de</strong>n hiermit aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />
in diesem Sinne zu han<strong>de</strong>ln und Proteste nur von <strong>de</strong>n berechtigten Personen einreichen zu lassen<br />
bzw. engegenzunehmen.<br />
Alle Staffelleiter möchten wir darum bitten, Kopien ausgestellter Ordnungsstrafbeschei<strong>de</strong> möglichst<br />
zeitnah an die Geschäftsstelle zu sen<strong>de</strong>n, damit die Zahlungseingänge kontrolliert wer<strong>de</strong>n können !<br />
Korrektur Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>spielordnung/Strafenkatalog<br />
Im Punkt 1.9 b) - Seite 29 - gültige Ordnungen 2004 - muss es richtig heißen:<br />
2. Schiedsrichter/Schreiber hat nicht die erfor<strong>de</strong>rliche Lizenz 20,- Euro 20,- Euro<br />
Diese Regelung wur<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>m Hauptausschuss 2003 beschlossen und in <strong>de</strong>n Ordnungsän<strong>de</strong>rungen<br />
als Anlage zum <strong>Mitteilungsheft</strong> 2/2003 veröffentlicht, aus Versehen aber nicht in <strong>das</strong> neue<br />
Ordnungsheft übernommen.<br />
ACHTUNG !<br />
Wir bitten dringend, bis zum 20. Dezember 2004 alle Abrechnungen für <strong>das</strong> laufen<strong>de</strong><br />
Kalen<strong>de</strong>rjahr in <strong>de</strong>r Geschäftsstelle <strong><strong>de</strong>s</strong> SSVB vorzunehmen.<br />
Dies betrifft alle Staffelleiter ab Bezirksklasse, die Kreis- und Bezirksvorstän<strong>de</strong> sowie die<br />
Ausschuss-Vorsitzen<strong>de</strong>n.<br />
Auch für Wettkämpfe, die bis dahin abgeschlossen sind (Bezirksme<strong>ist</strong>er-schaften), gilt dieser<br />
Termin.<br />
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