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Das Mitteilungsheft ist das amtliche Organ des ... - sportverbund.de

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Mitteilungen <strong>de</strong>r Geschäftsstelle<br />

Spielbetrieb<br />

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die lt. Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>spielordnung Pkt. 17.12. vorgeschriebene,<br />

aber lei<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Vergangenheit nicht immer eingehaltene Verfahrensweise im Umgang mit Protesten<br />

hinweisen:<br />

„Proteste können von <strong>de</strong>n beteiligten Vereinen (*) innerhalb von 14 Tagen seit Kenntnis <strong>de</strong>r<br />

mit <strong>de</strong>m Protest zurückliegen<strong>de</strong>n Tatsachen beim Staffelleiter eingelegt wer<strong>de</strong>n. Sofern ein Protest<br />

im Spielberichtsbogen nicht vermerkt wur<strong>de</strong>, kann ein Protest nachträglich nur erhoben wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn neue Tatsachen bekannt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Eintragung in <strong>de</strong>n Spielberichtsbogen durch <strong>de</strong>n<br />

Schiedsrichter verhin<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>.“<br />

(*) Unter Verein <strong>ist</strong> <strong>de</strong>r außenvertretungsberechtigte Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>/<br />

Vorstandsmitglied entsprechend <strong>de</strong>r Satzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Vereins gemeint – also we<strong>de</strong>r ein<br />

Mannschaftsmitglied noch <strong>de</strong>r Trainer <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Mannschaft !!<br />

Alle im Spielbetrieb stehen<strong>de</strong>n Mannschaften sowie die Staffelleiter wer<strong>de</strong>n hiermit aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />

in diesem Sinne zu han<strong>de</strong>ln und Proteste nur von <strong>de</strong>n berechtigten Personen einreichen zu lassen<br />

bzw. engegenzunehmen.<br />

Alle Staffelleiter möchten wir darum bitten, Kopien ausgestellter Ordnungsstrafbeschei<strong>de</strong> möglichst<br />

zeitnah an die Geschäftsstelle zu sen<strong>de</strong>n, damit die Zahlungseingänge kontrolliert wer<strong>de</strong>n können !<br />

Korrektur Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>spielordnung/Strafenkatalog<br />

Im Punkt 1.9 b) - Seite 29 - gültige Ordnungen 2004 - muss es richtig heißen:<br />

2. Schiedsrichter/Schreiber hat nicht die erfor<strong>de</strong>rliche Lizenz 20,- Euro 20,- Euro<br />

Diese Regelung wur<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>m Hauptausschuss 2003 beschlossen und in <strong>de</strong>n Ordnungsän<strong>de</strong>rungen<br />

als Anlage zum <strong>Mitteilungsheft</strong> 2/2003 veröffentlicht, aus Versehen aber nicht in <strong>das</strong> neue<br />

Ordnungsheft übernommen.<br />

ACHTUNG !<br />

Wir bitten dringend, bis zum 20. Dezember 2004 alle Abrechnungen für <strong>das</strong> laufen<strong>de</strong><br />

Kalen<strong>de</strong>rjahr in <strong>de</strong>r Geschäftsstelle <strong><strong>de</strong>s</strong> SSVB vorzunehmen.<br />

Dies betrifft alle Staffelleiter ab Bezirksklasse, die Kreis- und Bezirksvorstän<strong>de</strong> sowie die<br />

Ausschuss-Vorsitzen<strong>de</strong>n.<br />

Auch für Wettkämpfe, die bis dahin abgeschlossen sind (Bezirksme<strong>ist</strong>er-schaften), gilt dieser<br />

Termin.<br />

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