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Windenscript Harzer GSS aktuell

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1 Luftrecht

1 Luftrecht

1.1 Ausbildung

1.1.1 Pilot

Die Startart Windenschlepp ist in Deutschland eine gängige Art der Ausbildung.

Die Voraussetzungen sind dabei identisch mit denen bei der Ausbildung am Hang. Dazu

zählen laut §24 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO):

• das Mindestalter von 14 Jahren (Flugauftrag und Scheinerteilung erst mit 16 Jahren)

• die Tauglichkeit des Bewerbers

• keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen,

die beabsichtigte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal auszuführen

• bei einem minderjährigen Bewerber der gesetzliche Vertreter zustimmt.

Erfolgt die komplette Ausbildung an der Winde, sieht diese wie folgt aus:

Winden-A-Schein

(unbeschränkter

Luftfahrerschein) Nur für Startart

Winde

DHV-Theorie- & Praxisprüfung

Für A-Schein vor unabhängigem DHV-

Prüfer; flugschulinterne Theorieprüfung

für Startart Winde

Optional: Winden-D-Schein

Fliegen mit Flugauftrag. Voraussetzung

Grundausbildung plus 25 Höhenflüge

und A-Theorieunterricht; komplette

Einweisung Windenschleppstart

Höhenflug- & Theorieausbildung

Laut DHV-Lehrplan, 40 Höhenflüge,

Flugübungen, A-Theorieunterricht, 10

Startleitertätigkeiten,

Windentheorieunterricht

Flugauftrag für Partner-

Schleppgelände der

Harzer Gleitschirm- &

Motorschirmschule; der

Pilot benötigt die

Einweisung durch den

Fluglehrer für das neue

Windenschleppgelände

Einstieg

Grundausbildung

Lauf- & Aufziehübungen, 20 Flüge mit

einer Höhendifferenz 50m – 100m;

Grundkurstheorie

1

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