Windenscript Harzer GSS aktuell
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1 Luftrecht
1 Luftrecht
1.1 Ausbildung
1.1.1 Pilot
Die Startart Windenschlepp ist in Deutschland eine gängige Art der Ausbildung.
Die Voraussetzungen sind dabei identisch mit denen bei der Ausbildung am Hang. Dazu
zählen laut §24 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO):
• das Mindestalter von 14 Jahren (Flugauftrag und Scheinerteilung erst mit 16 Jahren)
• die Tauglichkeit des Bewerbers
• keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen,
die beabsichtigte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal auszuführen
• bei einem minderjährigen Bewerber der gesetzliche Vertreter zustimmt.
Erfolgt die komplette Ausbildung an der Winde, sieht diese wie folgt aus:
Winden-A-Schein
(unbeschränkter
Luftfahrerschein) Nur für Startart
Winde
DHV-Theorie- & Praxisprüfung
Für A-Schein vor unabhängigem DHV-
Prüfer; flugschulinterne Theorieprüfung
für Startart Winde
Optional: Winden-D-Schein
Fliegen mit Flugauftrag. Voraussetzung
Grundausbildung plus 25 Höhenflüge
und A-Theorieunterricht; komplette
Einweisung Windenschleppstart
Höhenflug- & Theorieausbildung
Laut DHV-Lehrplan, 40 Höhenflüge,
Flugübungen, A-Theorieunterricht, 10
Startleitertätigkeiten,
Windentheorieunterricht
Flugauftrag für Partner-
Schleppgelände der
Harzer Gleitschirm- &
Motorschirmschule; der
Pilot benötigt die
Einweisung durch den
Fluglehrer für das neue
Windenschleppgelände
Einstieg
Grundausbildung
Lauf- & Aufziehübungen, 20 Flüge mit
einer Höhendifferenz 50m – 100m;
Grundkurstheorie
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