Windenscript Harzer GSS aktuell
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1 Luftrecht
Am Ende der Einweisung: Prüfung in Theorie und Praxis (flugschulintern oder vor
einweisungsberechtigten Windenführer (EWF)).
Die Lizenz ist unbefristet bis auf Wiederruf gültig.
1.1.4 Startleiter
Während der Einweisung in die Startart Windenschlepp hat jeder Pilot mindestens 10
Startleitertätigkeiten durchzuführen.
Unabhängig davon, ob der Pilot Gleitschirm- oder Hängegleiterpilot ist, kann der
Gleitschirmpilot einen Hängegleiterpiloten raus lassen und umgekehrt.
Aufgaben und Verantwortung des Startleiters (siehe Kapitel 4 Startleiter).
1.2 Schleppgerät und Schleppausrüstung
Schleppgerät und Schleppausrüstung unterliegen in Deutschland wie Gleitschirm, Gurtzeug
und Rettungsgerät der Musterprüfpflicht. Dazu zählen
• (Schlepp-) Winden
• Schleppklinken & Klinkenadapter
• Startwägen
Bei dem Bau dieser Geräte sind die Lüfttüchtigkeitsforderungen (LTF) und die
Prüfanweisungen zu berücksichtigen. Die Musterprüfung für Schleppgeräte wird vom
deutschen Hängegleiterverband e.V. (DHV) durchgeführt. Dieser prüft ebenfalls Gleitschirme,
Rettungsgeräte und Gurtzeuge.
Im Anschluss werden die Schleppgeräte mit der Musterprüfplakette versehen und vor der
Auslieferung vom Hersteller oder dazu Berechtigten stückgeprüft.
Das Typenschild bei Winden umfasst:
• Hersteller
• Typenbezeichnung
• Werknummer
• Gütesiegel-Nummer
• Baujahr
Die Schleppwinde und Schleppgeräte dürfen nur in den dafür vorgesehenen Betriebsgrenzen
genutzt werden. Auch alle Gleitschirme die an der Winde geflogen werden müssen für die
Startart Windenschlepp zugelassen sein.
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