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Windenscript Harzer GSS aktuell

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1 Luftrecht

Am Ende der Einweisung: Prüfung in Theorie und Praxis (flugschulintern oder vor

einweisungsberechtigten Windenführer (EWF)).

Die Lizenz ist unbefristet bis auf Wiederruf gültig.

1.1.4 Startleiter

Während der Einweisung in die Startart Windenschlepp hat jeder Pilot mindestens 10

Startleitertätigkeiten durchzuführen.

Unabhängig davon, ob der Pilot Gleitschirm- oder Hängegleiterpilot ist, kann der

Gleitschirmpilot einen Hängegleiterpiloten raus lassen und umgekehrt.

Aufgaben und Verantwortung des Startleiters (siehe Kapitel 4 Startleiter).

1.2 Schleppgerät und Schleppausrüstung

Schleppgerät und Schleppausrüstung unterliegen in Deutschland wie Gleitschirm, Gurtzeug

und Rettungsgerät der Musterprüfpflicht. Dazu zählen

• (Schlepp-) Winden

• Schleppklinken & Klinkenadapter

• Startwägen

Bei dem Bau dieser Geräte sind die Lüfttüchtigkeitsforderungen (LTF) und die

Prüfanweisungen zu berücksichtigen. Die Musterprüfung für Schleppgeräte wird vom

deutschen Hängegleiterverband e.V. (DHV) durchgeführt. Dieser prüft ebenfalls Gleitschirme,

Rettungsgeräte und Gurtzeuge.

Im Anschluss werden die Schleppgeräte mit der Musterprüfplakette versehen und vor der

Auslieferung vom Hersteller oder dazu Berechtigten stückgeprüft.

Das Typenschild bei Winden umfasst:

• Hersteller

• Typenbezeichnung

• Werknummer

• Gütesiegel-Nummer

• Baujahr

Die Schleppwinde und Schleppgeräte dürfen nur in den dafür vorgesehenen Betriebsgrenzen

genutzt werden. Auch alle Gleitschirme die an der Winde geflogen werden müssen für die

Startart Windenschlepp zugelassen sein.

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