Ratgeber-Scheidung-Wer bekommt das Haus?
Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien. Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung? Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums? All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns
Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien.
Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung?
Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums?
All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de
oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
10 Bei dieser Variante sollten Sie aber bedenken, dass Sie vorhandene Belastungen
ebenfalls übernehmen. Deshalb muss im Falle eines Kredits unbedingt die Bank
2 | DIE OPTIONEN EINER SCHEIDUNGSIMMOBILIE
bei der Eigentumsübertragung beteiligt werden, da nur sie als Kreditgeber den
Ehepartner, der sein Eigentum an der Immobilie aufgibt, aus seiner Mithaftung am
Kredit entlassen kann. Dazu ist die Bank jedoch nicht verpflichtet – sprechen Sie
deshalb offen und frühzeitig mit Ihrer Bank über Ihr Vorhaben.
Des Weiteren kommen gegebenenfalls Kosten
RATSCHLAG VOM PROFI: Überlegen Sie
für Nutzungs- und Vorfälligkeitsentschädigungen
sowie die Grunderwerbssteuer auf Sie
frühzeitig, ob einer die Immobilie übernehmen
möchte.Das spart Kosten.
zu. Letztere beträgt in den meisten Bundesländern
ca. fünf Prozent des Marktwertes. Hier
lohnt es sich über eine Übertragung der Immobilie noch während der Trennung
– also bevor die Ehe rechtskräftig geschieden ist – nachzudenken. So entfällt die
Grunderwerbssteuer und erspart Ihnen damit meist mehrere tausend Euro Kosten.
2.2
DIE KINDER
ÜBERNEHMEN:
DIE SCHENKUNG
Oftmals hängen Eheleute an dem Gedanken,
dass sie ihre Immobilie eigentlich gerne im Besitz
weiterer Generationen gesehen hätten. Das
blockiert sie darin, eine gute Entscheidung zu
treffen. Doch auch für diesen Fall gibt es eine
Lösung: Sie können die Immobilie auf die aus
der Ehe hervorgegangenen Kinder übertragen.
Falls das Kind noch minderjährig ist, bedarf die Übertragung auf das Kind der
Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.
Beachten Sie auch: Was gut gemeint ist und Ihrem Wunsch dient, die Immobilie weiterhin
in Familienbesitz zu sehen, kann eine Belastung für das Kind sein. Für das Haus
0761 21430879 p.bruns@brumani.de