12.04.2020 Aufrufe

Ratgeber-Scheidung-Wer bekommt das Haus?

Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien. Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung? Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums? All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns

Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien.

Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung?

Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums?

All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de
oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

10 Bei dieser Variante sollten Sie aber bedenken, dass Sie vorhandene Belastungen

ebenfalls übernehmen. Deshalb muss im Falle eines Kredits unbedingt die Bank

2 | DIE OPTIONEN EINER SCHEIDUNGSIMMOBILIE

bei der Eigentumsübertragung beteiligt werden, da nur sie als Kreditgeber den

Ehepartner, der sein Eigentum an der Immobilie aufgibt, aus seiner Mithaftung am

Kredit entlassen kann. Dazu ist die Bank jedoch nicht verpflichtet – sprechen Sie

deshalb offen und frühzeitig mit Ihrer Bank über Ihr Vorhaben.

Des Weiteren kommen gegebenenfalls Kosten

RATSCHLAG VOM PROFI: Überlegen Sie

für Nutzungs- und Vorfälligkeitsentschädigungen

sowie die Grunderwerbssteuer auf Sie

frühzeitig, ob einer die Immobilie übernehmen

möchte.Das spart Kosten.

zu. Letztere beträgt in den meisten Bundesländern

ca. fünf Prozent des Marktwertes. Hier

lohnt es sich über eine Übertragung der Immobilie noch während der Trennung

– also bevor die Ehe rechtskräftig geschieden ist – nachzudenken. So entfällt die

Grunderwerbssteuer und erspart Ihnen damit meist mehrere tausend Euro Kosten.

2.2

DIE KINDER

ÜBERNEHMEN:

DIE SCHENKUNG

Oftmals hängen Eheleute an dem Gedanken,

dass sie ihre Immobilie eigentlich gerne im Besitz

weiterer Generationen gesehen hätten. Das

blockiert sie darin, eine gute Entscheidung zu

treffen. Doch auch für diesen Fall gibt es eine

Lösung: Sie können die Immobilie auf die aus

der Ehe hervorgegangenen Kinder übertragen.

Falls das Kind noch minderjährig ist, bedarf die Übertragung auf das Kind der

Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.

Beachten Sie auch: Was gut gemeint ist und Ihrem Wunsch dient, die Immobilie weiterhin

in Familienbesitz zu sehen, kann eine Belastung für das Kind sein. Für das Haus

0761 21430879 p.bruns@brumani.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!