12.04.2020 Aufrufe

Ratgeber-Scheidung-Wer bekommt das Haus?

Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien. Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung? Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums? All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns

Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien.

Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung?

Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums?

All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de
oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.1

HAUSKREDIT

UND TRENNUNG

Häufig ist die betreffende Immobilie noch gar

nicht abbezahlt, wenn es zur Scheidung kommt.

So stellt sich dann die Frage, wer für die Tilgung

der gemeinsamen Schulden zuständig ist.

Hier gilt: Mit einer Trennung oder Scheidung ändert sich nichts an den bestehenden

Kreditbestimmungen.

Für den Hauskredit haftet grundsätzlich nur derjenige, der den Vertrag mit der

Bank unterschrieben hat. Für die Bank ist es dabei unerheblich, ob die Eheleute

noch verheiratet oder geschieden sind oder ob der Haftende überhaupt noch im

Haus wohnt.

Wurde der Kreditvertrag nur von einem Ehepartner unterschrieben, haftet auch nur

dieser weiterhin gegenüber der Bank.

17

3 | DIE 3 HÄUFIGSTEN FRAGEN LEICHT ERKLÄRT

Meist sind bei gemeinsamem Eigentum beide Ehepartner Kreditnehmer, da die

Bank ein Interesse daran hat, die Schuld bestmöglich abzusichern. In diesem

Fall besteht für die Eheleute gegenüber der Bank eine Gesamtschuld. Wurde der

Kreditvertrag von beiden Ehepartnern unterschrieben, haften beide. Die Bank kann

demnach auch nach Auflösung der Ehe von beiden Kreditvertragspartnern Zahlungen

in voller Ratenhöhe einfordern oder – falls der Kredit nicht mehr bedient

werden kann – auch die Zwangsversteigerung der Immobilie auslösen.

Sie können aber nach einer Trennung versuchen, mit der Bank neue Konditionen

auszuhandeln, die auf die neue Lebenssituation abgestimmt sind.

Gleiches gilt auch für die Eintragung im Grundbuch: Die Scheidung alleine ändert

zunächst nichts an den Eigentumsverhältnissen und somit daran, wer im Grundbuch

steht.

0761 21430879 p.bruns@brumani.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!