Ratgeber-Scheidung-Wer bekommt das Haus?
Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien. Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung? Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums? All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns
Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien.
Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung?
Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums?
All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de
oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns
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Bei beiden Optionen – Ehevertrag oder Scheidungsvereinbarung – können so
möglichst alle Interessen beider Ehepartner gewahrt werden.
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Sollte es für all das zu spät sein und der Rosenkrieg bereits begonnen haben, ist
es ratsam, sich an eine unparteiische Person zu wenden: Immobilienmakler sind
in der Lage, die Optionen, die Sie mit Ihrer Immobilie haben, objektiv abzuwägen.
Er wird Ihnen helfen, Ihrer Immobilie trotz Scheidung eine neue Aufgabe zu geben.
4 | WAS VOR DER ESKALATION BEWAHRT
0761 21430879 p.bruns@brumani.de