12.04.2020 Aufrufe

Ratgeber-Scheidung-Wer bekommt das Haus?

Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien. Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung? Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums? All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns

Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien.

Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung?

Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums?

All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de
oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns

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werden Grundsteuer und Unterhaltungskosten

anfallen; des Weiteren trägt das

Kind auch sämtliche Eigentümerpflichten.

Ebenfalls möglich ist, dass nur einer der Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem

Kind schenkt; in diesem Fall ist – neben der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

– die Zustimmung des anderen Ehepartners erforderlich. Eine Schenkung

bzw. Übertragung an Kinder kann somit nur bei Einigkeit beider Elternteile erfolgen.

2.3

ES WIRD GETEILT:

DIE REALTEILUNG

RATSCHLAG VOM PROFI: Stellen Sie

Ihre eigenen Interessen zurück und wägen

Sie ab, ob diese Variante auch wirklich die

beste für Ihr Kind wäre.

Für die meisten ist es unvorstellbar, nach der

Trennung mit dem ehemaligen Partner weiterhin

unter ein- und demselben Dach zu wohnen.

Rechtlich gesehen ist dies aber möglich: mit

der sogenannten Realteilung.

11

2 | DIE OPTIONEN EINER SCHEIDUNGSIMMOBILIE

Durch diese Variante wird es Eheleuten erleichtert,

zum Beispiel das gemeinsame Sorgerecht der Kinder umsetzen zu können

und die geliebte Immobilie nicht völlig aufgeben müssen.

Hierbei wird die Immobilie in zwei komplett

getrennte Wohnungen geteilt und

jeder Ehepartner erhält das Alleineigentum

an bestimmten Parts, rechtlich fixiert

durch eine notarielle Teilungserklärung im

Grundbuch.

RATSCHLAG VOM PROFI:

Nicht jede Immobilie ist für die Realteilung

geeignet – brechen Sie es also nicht über’s

Knie.

0761 21430879 p.bruns@brumani.de

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